Zum Hauptinhalt springen

Rechtliches & Final Terms

      

Die Informationen auf dieser und den folgenden Webseiten stellen weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder anderen Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nicht genehmigt ist, dar. Ebenso stellt diese Internetseite kein solches Angebot an oder keine solche Aufforderung gegenüber Personen dar, wenn dies unrechtmäßig ist. Nutzer dieser Webseiten werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu befolgen.

 

Die auf den folgenden Internet-Seiten enthaltenen Informationen dürfen nicht in Jurisdiktionen verteilt werden, in denen dies nicht zulässig ist. Die Informationen dürfen insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an "U.S. Persons" verteilt werden. Die auf den folgenden Internet-Seiten genannten Schuldverschreibungen sind und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert; sie dürfen in Ermangelung der Registrierung bzw. Befreiung vom Registrierungserfordernis nach dem Securities Act weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch an U.S. Personen (wie in der Verordnung S (Regulation S) im Rahmen des US-Wertpapiergesetzes („Verordnung S“) definiert), für deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden.

Durch Anklicken der „Zutreffend“-Schaltfläche versichern Sie, dass Sie sich nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan aufhalten und dass Sie keinen dauerhaften Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben und auch keine "U.S. Person" gemäß Definition der "Regulation S" des amerikanischen Wertpapiergesetzes "U.S. Securities Act" von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sind. Sie verpflichten sich darüber hinaus, dass Sie keine Informationen, die auf dieser Internetseite enthalten sind, an Personen, die einen dauerhaften Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben oder „U.S. Persons“ sind, weiterleiten oder in sonstiger Weise senden.



Ad-hoc-Meldungen und Directors' Dealings

Nachfolgend finden Sie die Veröffentlichungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zu Insiderinformationen (Ad-hoc-Meldungen) und Directors' Dealings.

 

 

 

Ad-hoc-Meldungen (Art. 17 MAR)

Um unserer Veröffentlichungspflicht nachzukommen, wickeln wir Ad-hoc-Mitteilungen über unseren Dienstleister EQS Group AG (EQS), München, ab. Dieser informiert mit befreiender Wirkung für die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG sowohl die Börsen, als auch die BaFin sowie geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union und übersendet der BaFin den rechtlich notwendigen Veröffentlichungsbeleg.


Zurzeit liegen keine Meldungen vor.

Directors' Dealings (Art. 19 MAR)

Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings, Managers‘ Transactions) gem. Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR):

Die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie Generalbevollmächtigte der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen sind nach Art. 19 Abs. 1 MAR verpflichtet, der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sogenannte Eigengeschäfte, d.h. Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (z. B. Aktien oder Schuldtiteln) und mit darauf bezogenen Derivaten, unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, mitzuteilen.

Geschäfte müssen ab einem Transaktionsvolumen von insgesamt 20.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden. Dabei sind die Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.

Closed periods:
Abgesehen von der Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften unterliegen Führungskräfte einem grundsätzlichen Verbot, im Zusammenhang mit Anteilen oder Schuldtiteln des Emittenten oder damit verbundenen Finanzinstrumenten während eines geschlossenen Zeitraums von 30 Kalendertagen vor Ankündigung eines Zwischen- oder Jahresabschlussberichts Geschäfte zu tätigen (Artikel 19 Abs. 11 MAR).

 

Eine Übersicht über Mitteilungen von Eigengeschäften der Führungspersonen (Managers‘ Transactions) nach Art. 19 der seit dem 3. Juli 2016 in Deutschland gültigen Marktmissbrauchsverordnung finden Sie hier:


Zurzeit liegen keine veröffentlichungspflichtigen Meldungen vor.

 

Zum Download: FAQ zu Eigengeschäften von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.