Statik beim Hausbau
- Grundlagen
- Berechnungen
- Statik als wichtiger Nachweis
Ob Neu- oder Umbaumaßnahmen: die Statik beim Hausbau ist Vorschrift. Der Architekt plant und entwirft, der Statiker berechnet, ob die Konstruktion und Baumaterialien ein stabiles, dauerhaft nutzbares Ganzes ergeben. Was Sie beachten müssen und warum die Nachweise wichtig sind, erfahren Sie hier.
Die Statik beim Hausbau stellt sicher, dass Ihre vier Wände tragfähig, stabil und standsicher sind.
Alle Bestandteile eines Bauwerks sind vielfältigen Kräften unterworfen. Deshalb müssen Materialeigenschaften, geplante Nutzungsbelastung und außergewöhnliche äußere Einwirkungen genau berechnet und aufeinander abgestimmt werden. Die Statik zu berechnen gehört wie ein Bodengutachten zu den Grundlagen beim Bauen.
Bei der Statik gilt es, mit effizientem Materialaufwand optimale Stabilität und sichere Nutzung zu erreichen. Der Bauherr und der Architekt geben die zu verwendenden Materialien und die gewünschte Funktion eines Objekts vor.
Ob aus Holz, Stein oder Beton gebaut wird und ob große, lichte Räume entstehen sollen, hat weitreichende Auswirkungen auf die Bauausführung.
Ein Baustatiker berechnet daher die Lasten, die in einem Gebäude wirksam sind oder denen es ausgesetzt ist. Dazu gehören
Die Ergebnisse der Statik-Berechnungen liefern die genauen Werte für die ausführenden Firmen. Manchmal geben die Ergebnisse den Anstoß, andere Baumaterialien zu wählen, etwa wenn sich die nötigen Schwingungseigenschaften einer Konstruktion besser und kostengünstiger mit Holz oder Metall anstatt mit Stein oder Beton erreichen lassen. So können Sie unter Umständen Kosten einsparen.
Da die Statik beim Hausbau unabdingbar ist, sollte sie zu den Bauunterlagen abgelegt werden, um bei einem späteren Verkauf auf sie zugreifen zu können.
Wenn Sie ein Bauprojekt verwirklichen wollen, hilft Ihnen Ihr Heimatexperte gerne bei Fragen zur Finanzierung oder zu Fördermöglichkeiten weiter.
Die Ergebnisse der Statik-Berechnungen haben großen Einfluss auf die:
Da bei Bauvorhaben immer auch Sicherheitsfragen eine Rolle spielen werden, müssen Architekten außer ihren Plänen auch statische Berechnungen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Bei Einfamilienhäusern reicht es aus, wenn diese Unterlagen bis zum Baubeginn vorliegen. Alle umfangreicheren Projekte gelten als Sonderbauten, für die nach dem Vier-Augen-Prinzip zwingend ein Prüfstatiker zur Fremdüberwachung der Berechnung beteiligt werden muss.
Die vorzunehmende und dokumentierte statische Berechnung gilt als Nachweis von
Sie haben bereits Pläne für die eigenen vier Wände? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Wenn Sie planen, ein Haus zu bauen, kommen womöglich weitere Fragen zur Umsetzung und Finanzierung auf. Hier einige Themen, die für Sie relevant sein können:
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