Bausparvertrag-Sonderzahlung
- Was ist eine Sonderzahlung beim Bausparen?
- Arten der Bausparvertrag-Sonderzahlung
- Vorteile einer Sonderzahlung beim Bausparvertrag
Sie haben etwas Geld übrig? Dann können Sie das für eine Sonderzahlung beim Bausparvertrag nutzen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
In den allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) ist geregelt, wie hoch der monatliche Regelsparbeitrag ist. Er hängt ab von Tarifvariante und Bausparsumme und liegt meistens zwischen vier und sechs Promille der Bausparsumme pro Monat. Zahlt ein Bausparer darüber hinaus einen größeren Betrag einmalig auf sein Bausparkonto ein, spricht man von einer Sonderzahlung.
Der grundlegende Vorteil eines Bausparvertrages ist es, sich die heute gültigen Bauzinsen für das spätere Bauspardarlehen zu sichern. Die Darlehensphase erfolgt aber erst nach der Zuteilung, und die ist wiederum unter anderem von der Bewertungszahl abhängig.
In der Regel sorgen Sonderzahlungen dafür, dass das Bausparguthaben schneller ansteigt und somit die Bewertungszahl (um damit die Auszahlung des Darlehens) früher erreicht wird.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Wie funktioniert ein Bausparvertrag?".
Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf staatliche Förderung nutzen?
Wie auch immer Ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Voteile des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Eine Form der Sonderzahlung ist die Sondertilgung in der Darlehensphase. Die Besonderheit beim Bausparvertrag ist nämlich, dass der Bausparer jederzeit sein Bauspardarlehen sonder- oder sogar endtilgen, also vorzeitig komplett zurückzahlen darf. Das ist bei einem klassischen Immobilienkredit in der Regel strenger geregelt.
Auch bei der Sofortaufzahlung handelt es sich um eine Sonderzahlung. Denn hier zahlt der Bausparer sein Bausparguthaben (meist die Hälfte der Bausparsumme) auf einmal ein, erhält dafür Guthabenzinsen und wartet die Mindestlaufzeit (rd. zwei Jahre) bis zur Zuteilung ab.
Schwäbisch Hall-Bauspar-Experte Matthias Zott erklärt, wie sich das verhält:
"Ob und in welcher Weise eine Sonderzahlung machbar ist, ist in den jeweiligen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) geregelt. Das bedeutet, die Bausparkasse kann Sonderzahlungen, die über die Regelbesparung hinaus gehen begrenzen oder zurückweisen. Diese Option dient dem Schutz der Bauspargemeinschaft (Kollektiv). In unserem aktuellen Tarifangebot gibt es derzeit keine Einschränkung."
Wenn Sie mehr über Sonderzahlungen und Bausparen erfahren wollen, informiert Sie gerne einer unserer Heimatexperten vor Ort. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Was gibt es für Fördermöglichkeiten, für wen lohnt sich das? Hier erfahren Sie mehr:
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum zehnten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
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5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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