Baugenehmigung: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
- Das kostet Sie der Bauantrag
- So berechnen sich die Kosten
- Bauen ohne Baugenehmigung: Bußgeld
Stand 20.08.2025
Erst mit einer Baugenehmigung dürfen Sie den ersten Spatenstich setzen. Ab wann Sie eine Baugenehmigung brauchen, was sie kostet und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.
Kalkulieren Sie für den Bauantrag etwa 0,5 Prozent der Baukosten (ohne Nebenkosten) ein. Wie hoch die Kosten für eine Baugenehmigung sind, hängt einerseits von den Bestimmungen der Bundesländer ab, andererseits vom Raumvolumen des Bauprojekts.
Das heißt, für ein 500.000 Euro teures Haus fallen etwa 2.500 Euro an. Die Kosten eines Bauantrags für ein 1.500 Euro teures Gartenhaus betragen hingegen nur etwa 15 Euro. Beachten Sie jedoch, dass viele Baubehörden bei geringen Bausummen oft eine Mindestgebühr von 100 bis 200 Euro verlangen. Wie hoch die zu erwartenden Kosten für die Baugenehmigung sind, lässt sich anhand dieser Formel berechnen:
Je nach Landesgebührenordnung sind Abweichungen möglich.
Achtung: Die Baugenehmigung spielt auch in Hinblick auf Ihre Baufinanzierung eine wichtige Rolle. Da mithilfe der Baugenehmigung die Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens und damit das Kreditrisiko kalkuliert werden können, gewährt Ihnen die Bank einen Immobilienkredit erst nach Vorlage der Baugenehmigung.
Die Baugebühr ist vor Erteilung der Baugenehmigung zu zahlen. Sie erhalten dafür einen Gebührenbescheid Ihrer Kommune oder Stadt. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags. In solchen Fällen kann sie reduziert sein. Vorauszahlungen und zusätzliche Kosten bei Nachbesserungen sind möglich.
Ein sogenannter Schwarzbau bleibt in ländlichen Regionen oft jahrelang unbemerkt, kann aber empfindliche Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro bis zu 50.000 Euro durch die Bauaufsichtsbehörde nach sich ziehen. Beginnen Sie also auf keinen Fall mit den Bauarbeiten, bevor eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Wer ohne Baugenehmigung baut, macht sich strafbar und riskiert einen Baustopp, Rückbau oder den Abriss des Gebäudes. Denn das Bauwerk darf trotz Zahlung einer Strafe nicht stehen bleiben.
Dies gilt auch für kleine Bauten wie Baumhäuser oder Geräteschuppen. Schwarzbauten erlangen auch nach Jahren oder gar Jahrzehnten automatisch keinen Bestandsschutz, für sie gilt keine Verjährungsfrist. Die baurechtlichen Maßnahmen und Bußgelder legen die Bundesländer selbst fest.
Tipp: In einigen Fällen kann es beim Hauskauf vorkommen, dass vor vielen Jahren getätigte Anbau- oder Umbaumaßnahmen ohne Baugenehmigung durchgeführt wurden. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine nachträgliche Baugenehmigung zu beantragen. Dies gilt insbesondere für Carports, Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen, Swimming Pools, etc.
Wer ein Haus bauen will, muss viele Aspekte beachten: von Ideen und Planung über Anträge wie die Baugenehmigung (inklusive Kosten) bis hin zu Materialien, Bautechnik und Finanzierung. Unsere Checkliste führt Sie in fünf Schritten bis zum Einzug.
Die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) legt die Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen fest, wobei für die Genehmigungsplanung etwa drei Prozent des Gesamthonorars vorgesehen sind.
Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage nötig. Die genauen Konditionen zur Genehmigungspflicht von Bauvorhaben regeln die Bauordnungen der Bundesländer. Planen Sie also einen Neubau, Anbau oder eine Hausmodernisierung, benötigen Sie wahrscheinlich eine Baugenehmigung.
Doch wie sieht es mit Baugenehmigungen für Carport, Gartenhaus, Terrassenüberdachung und Swimming Pool aus? Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt mitunter von der Größe des Bauprojekts ab. Beispielsweise sind Gartenhäuser in Bayern genehmigungsfrei, wenn das Volumen weniger als 75 Kubikmeter beträgt.
Tipp: Nehmen Sie bei Unsicherheiten Kontakt zu den Mitarbeitern Ihrer örtlichen Baubehörde auf. Wenn Sie keine offizielle Bauvoranfrage stellen möchten, können Sie Ihre Anfrage entweder schriftlich in einer formlosen Mail oder mündlich in einem Gespräch stellen. Beides ist in der Regel kostenlos.
Nicht nötig ist eine Baugenehmigung, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung in der jeweiligen Bauordnung verfahrensfrei ist. Eine Genehmigungsfreistellung ist in diesen Fällen möglich:
Gut zu wissen: Nicht genehmigungspflichte Bauvorhaben sind in der Regel anzeigepflichtig. Das heißt, Sie müssen Ihre Gemeinde über den Bau informieren, aber keinen Bauantrag stellen.
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Das können Sie selbst als Bauherr ohne Architekt übernehmen. Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist je nach Bauvorlagenverordnung des Bundeslands verschieden. Mehr Infos dazu in unserem Artikel Bauantrag stellen: Unterlagen, Fristen, Tipps
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Wenn Sie planen, ein Haus zu bauen, kommen womöglich weitere Fragen zum Bauprozess auf. Hier einige Themen, die für Sie relevant sein können:
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