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KfW-Förderung für Wohneigentum sichern

  • Wer die Wohneigentumsförderung erhält
  • Förderhöhe und Förderbestimmungen
  • So erhalten Sie die Förderung

Der Bau oder Kauf eines Hauses wird über das Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Hier gibt's alle Infos dazu.

  

Das Wichtigste im Überblick

  • Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbst­genutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits von bis zu 100.000 Euro
  • Sie können zwischen zwei Darlehensformen bei der Finanzierung wählen

Was wird beim KfW-Wohneigentumsprogramm gefördert?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert über das Programm mit der Nummer 124 Privatpersonen, die eine Wohn­immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. Dabei erfolgt die Förderung über ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro ohne Tilgungszuschuss.


Wohneigentumsförderung: die Förderbestimmungen

Folgende Vorhaben werden im Rahmen des KfW-Kreditprogramms 124 gefördert:

Beim Neubau

Einfamilienhaus mit Garage und Dachterrasse
Kauf und Bau von Wohneigentum werden von der KfW gefördert. (Quelle: Getty Images/Dariusz Jarzabek Fotografia)

Beim Kauf

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instand­setzung, Haus-Sanierung und Modernisierung
  • Nebenkosten (z. B. Notar- und Makler­gebühren und die Grunderwerbsteuer)

NICHT FÖRDERFÄHIG sind Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die Umschuldung bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen sowie Maßnahmen an selbst­genutztem Wohn­eigentum wie zum Beispiel Wohnraum­erweiterungen.


Wie hoch ist die Förderung beim Wohneigentumsprogramm?

Die Förderung beim KfW-Wohneigentumsprogramm 124 erfolgt als Darlehen in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro. Dabei gibt es zwei Optionen:

  • Annuitätendarlehen: Die Laufzeit liegt zwischen vier bis 25 Jahren (mit einer Zinsbindung von fünf oder wahlweise zehn Jahren) beziehungsweise zwischen 26 bis 35 Jahren (ebenfalls mit einer Zinsbindung von fünf oder wahlweise zehn Jahren) 
  • Endfälliges Darlehen: Hier liegen Laufzeit und Zinsbindung zwischen vier und zehn Jahren.

Bei beiden Darlehensformen gibt es KEINEN TILGUNGSZUSCHUSS. Auch Sondertilgungen sind bei diesem Programm nicht vorgesehen.
Die aktuellen Konditionen bei den Zinssätzen finden Sie auf der Webseite der KfW


Wie beantrage ich die Wohneigentumsförderung?

Den Antrag auf die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus stellen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das geht allerdings nicht direkt, sondern nur in Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner, und zwar bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie den Kauf­vertrag unter­schreiben oder mit den Bauarbeiten beginnen.

Informieren Sie sich unbedingt vorab, ob und wie sich das Wohneigentumsprogramm mit anderen Förderprogrammen kombinieren lässt.
 

Fragen zur Förderung und zur Finanzierung? Ihr Heimatexperte vor Ort unterstützt Sie gern!


Fazit: Lohnt sich das Wohneigentumsprogramm der KfW?

Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist so etwas wie die "Grundförderung". Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen relativ einfach. Dafür gibt es allerdings keinen Tilgungszuschuss. Und ob sich die Konditionen im Vergleich zu den  aktuellen Bauzinsen lohnen, sollten Sie auf jeden Fall prüfen.


Gute Beratung ist unverzichtbar

Für eine Finanzierung braucht es den passenden Partner. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er erklärt Ihnen die einzelnen Schritte der Baufinanzierung und stellt Ihre Wünsche auf ein solides finanzielles Fundament. Vereinbaren Sie einen Termin, um mehr zu erfahren, und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


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