Scheidung und Immobilienkredit:
Was nun?
- Hintergründe und Rechtliches
- Handlungsmöglichkeiten
- Häufige Fragen
Dass sich Paare trennen oder gar eine Scheidung anstreben, ist nicht ungewöhnlich. Besteht allerdings ein gemeinsamer Immobilienkredit, kann es kompliziert werden. Ist das Haus im Falle einer Scheidung mit Krediten belastet, gibt es verschiedene Optionen. Erfahren Sie hier, welche Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten Sie haben.
Befindet sich ein Paar in Scheidung oder Trennung, ändert sich in Bezug auf das Haus und den Immobilienkredit rechtlich gesehen erstmal nichts: Immobilienbesitzer ist weiterhin, wer im Grundbuch steht, und auch laufende Darlehensverträge bleiben unberührt.
Ob sich ein Paar trennt, scheiden lässt oder einer der Partner aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, spielt für den Darlehensvertrag keine Rolle.
Wer einen Kreditvertrag unterschrieben hat, bleibt Schuldner bei der Bank. Das heißt, beide Ehepartner müssen den Kredit weiterhin zahlen, sofern beide unterschrieben haben. In diesem Fall haften auch beide Ex-Partner für den Kredit.
Von welcher Person die Bank die vereinbarten Raten beansprucht, ist ihr überlassen. Auf ein Splittung der Raten zwischen den Eheleuten muss sich die Bank nicht einlassen. Sie hat das Recht, den vollen Betrag von einem der Vertragspartner einzufordern.
Hat hingegen nur eine Person für den Immobilienkredit unterschrieben, ist bei einer Scheidung auch nur diese Person dazu verpflichtet, die Schulden abzubezahlen und für den Kredit zu haften.
Haben Sie gemeinsam mit Ihrem Partner einen Hauskredit aufgenommen und lassen sich nun scheiden, gibt es mehrere Möglichkeiten mit der Situation umzugehen. Welche Optionen für Sie sinnvoll sind, hängt von verschieden Faktoren ab, zum Beispiel:
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Abhängig davon, was Sie und Ihr Ex-Ehepartner wollen und ob Sie finanziellen Spielraum haben, gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Im besten Fall sind Sie sich mit Ihrem Ex-Ehepartner über das Vorgehen einig und beziehen die Bank frühzeitig mit ein. Um Änderungen im Darlehensvertrag vorzunehmen, bedarf es nämlich der Zustimmung aller Parteien. Nicht nur die Ex-Eheleute müssen einverstanden sein, sondern auch der Kreditgeber.
Diese Optionen gibt es bei einer Scheidung mit Immobilienkredit:
Zusammengefasst gibt es bei einer Scheidung mit Immobilienkredit drei mögliche Szenarien:
Vorteile:
Nachteile:
Vorteile:
Nachteile:
Vorteile:
Nachteile:
Um im Falle einer Trennung oder Scheidung unschöne Szenarien und Streitigkeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, einen Ehevertrag aufzusetzen. So können Sie bereits vor der Eheschließung festlegen, was im Falle einer Scheidung mit der gemeinsam finanzierten Immobilie geschehen soll.
Ein Ehevertrag kann folgende Fragen beantworten:
Dieses Verfahren wird als einvernehmliche Gütertrennung bezeichnet. Zusätzlich können Vereinbarungen zu Unterhaltszahlungen und Sorgerecht festgehalten werden.
Wenn es keinen Ehevertrag gibt und sich die ehemaligen Partner bei einer Scheidung nicht einig werden, findet der Zugewinnausgleich Anwendung. Sofern nicht anders vereinbart, leben Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, beide Partner behalten ihr eigenes Vermögen.
Als gemeinsames Vermögen gelten nur gemeinsam in der Ehe erworbene Güter, wie beispielswiese ein Haus. Mit dem Ende der Ehe endet auch die Zugewinngemeinschaft. Indem der Vermögenszuwachs während der Ehe berechnet wird, kommt es zu einem Zugewinnausgleich: Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte seines Überschusses an den Partner abtreten.
Eine Scheidung hat keinen Einfluss auf Ihren Immobilienkredit. Zahlen muss, wer im Vertrag steht.
Ja, eine Schuldhaftentlassung ist möglich, sofern Ihre Bank zustimmt. Eine Verpflichtung zur Zustimmung besteht nicht.
Ja, das ist möglich, wenn das Kreditinstitut zustimmt und Ihre Bonität weiterhin gewährleistet ist.
Eigentümer des Hauses ist, wer im Grundbuch steht. Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, sind verschiedene Szenarien möglich. Womöglich ist der Besitz des Hauses in einem Ehevertrag geregelt, Sie zahlen Ihren Partner aus, oder es kommt zu einer Teilungsversteigerung.
Für die Ermittlung des Immobilienwerts wird ein Gutachter beauftragt. Erste Anhaltspunkte bietet Ihnen unser Immobilienwert-Rechner.
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