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Förderung Haussanierung

  • Energieeffiziente Maßnahmen
  • Barrierefreier Umbau
  • Einbruchschutz und Smart Home

Als Hauseigentümer haben Sie viele Möglichkeiten, eine Förderung für die Haussanierung oder Modernisierung in Anspruch zu nehmen. Ob KfW-Programme oder BAFA-Förderung: Wir geben einen Überblick darüber, wie Sie die Modernisierungskosten senken können.

Förderung Haussanierung: Komplettsanierung

Arbeiter in Schutzbrille und Atemschutz bringt Dämmung an
Eine effektive Dämmung steigert die Energieeffizienz Ihres Hauses und senkt die Heizkosten. Mit der KfW-Förderung im Bereich Sanierung werden Sie finanziell entlastet. (Quelle: iStock-1156942547-Bilanol)
Wer sich für eine ältere Immobilie entscheidet, muss oft früher oder später über geeignete Maßnahmen zur energetischen Sanierung nachdenken. Vor allem im Falle einer Sanierungspflicht. Ein häufiges Problem von älteren Häusern: Sie sind schlecht gedämmt. Das führt zu hohen Heizkosten und Energieverlusten. Im Rahmen einer Komplettsanierung zum "KfW-Effizienzhaus" erhalten Bauherren ein Darlehen inklusive Tilgungszuschuss. KfW-Effizienzhäuser zeichnen sich durch einen niedrigeren Primärenergiebedarf aus. Je niedriger der Energiebedarf, desto niedriger die Kennzahl. Das Referenzgebäude ist das KfW-Effizienzhaus 100.
  • KfW-Wohngebäude-Kredit 261 „Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren“: Bei einer kompletten Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erhalten Sie einen Kredit von maximal 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 67.500 Euro betragen. Ausgenommen sind Photovoltaik-Anlagen, die über das Programm 270 finanziert werden.
  • KfW-Kredit 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb". Dieses Programm wurde im September 2024 erstmals aufgelegt und ist eher unter dem Namen "Jung kauft Alt" bekannt. Gefördert werden hier über einen zinsverbilligten Kredit ab 100.000 Euro junge Familien mit Kindern, die ein älteres Gebäude zu einem Effizienzhaus der Stufe 70 EE sanieren.

Mehr Details und Infos zu den Fördermöglichkeiten über die KfW finden Sie in diesem Artikel: Mit KfW-Förderung sanieren und bauen.


Förderung Haussanierung: Einzelmaßnahmen

Wer nicht gleich das komplette Haus sanieren möchte, erhält auch Fördermittel für Einzelmaßnahmen. Das kann zum Beispiel der Austausch der Ölheizung oder die Dämmung der Außenfassade sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Bereich Anlagentechnik (also die Be- und Entlüftung) mit direkten Zuschüssen.

Den größten Posten macht die Erneuerung der Heiztechnik.
Es lohnt sich, die alte Öl- oder Gasheizung zu modernisieren beziehungsweise auszutauschen. Denn mit der CO2-Steuer wird Heizen mit fossilen Energien künftig immer teurer.
 
Seit dem 01.01.2024 liegt die Heizungsförderung in der Verantwortung der Kreditanstalt für Wiederaubau. Hier die aktuellen Förderbedingungen:
Familie trägt buntes Paar Wollsocken
Erneuerbare Energien sorgen für wohlige Wärme und weniger Klimabelastung. (Quelle: iStock-1172188708-Evgen_Prozhyrko)

    

+++ Heizungstausch: Förderung 2024 +++

Zuschüsse für den Heizungstausch

Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Hier die Übersicht:

  • Maximal förderfähige Investitionskosten: bis zu 30.000 Euro für Heizung mit erneuerbarer Energie für die erste Wohneinheit.
  • Grundförderung: 30 Prozent Zuschuss. 
  • Einkommens-Bonus: zusätzlich 30 Prozent Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzlich 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch einer funktionsfähigen, mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung oder einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus wird ausschließlich für Selbstnutzer gewährt. Er reduziert sich am 1. Januar 2029 auf 17 Prozentpunkte und in jedem zweiten Jahr um weitere drei Prozentpunkte. Für eine Pelletheizung gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus nur, wenn diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer PV-Anlage gekoppelt wird. Diese zweite Komponente muss bilanziell die Trinkwassererwärmung vollständig decken können. Bislang musste eine Pelletheizung zwingend als solche Hybridanlage installiert werden, um überhaupt förderfähig zu sein. 
  • Effizienz-Bonus: 5 Prozent für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. 
  • Emissionsminderungszuschlag: Einen Zuschlag von 2.500 Euro gibt es für Biomasseheizungen, vorausgesetzt diese liegen innerhalb eines Staub-Emissionsgrenzwertes von 2,5 mg/m³. Bei Biomasseheizungen wird künftig eine Anforderung belohnt, die zuletzt zwingend erfüllt werden musste, um überhaupt Fördermittel bekommen zu können. 
  • Rein rechnerisch ergäbe sich daraus ein maximaler Förderbetrag von 85 Prozent. Der Höchstfördersatz wird aber für Selbstnutzer auf 70 Prozent gedeckelt. Damit beträgt die maximale Fördersumme 21.000 Euro (bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen). Vermietende können allerdings nur die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten.  
 

Förderfähige Heizungstypen

Förderfähig sind nur noch folgende Heizungstypen:

ACHTUNG: Bei Hybridheizungen (zum Beispiel eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Gasheizung) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben im Vergleich zur konventionellen/fossilen Brennwertkesseltechnologie.


Förderkredit für den Heizungstausch

Überschreiten die Ausgaben für die neue Heizung die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Diese Kreditförderung beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit kann auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden. 


Beantragung und Übergangsregelung

Neu ist die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür müssen Sie sich bei der KfW registrieren. Der Tausch der Heizung kann bereits seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 beauftragt werden. Für die Beantragung gilt eine Übergangsregelung: Der Antrag für die Förderung, vorausgesetzt die Förderrichtlinien werden eingehalten, muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden für energetische Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Bei Beginn des Vorhabens danach muss die Zusage für die Förderung vor der Beauftragung wieder vorliegen.

Wichtig: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden. Um das Risiko einer Förderabsage trotz erteiltem Auftrag zu minimieren, sollte der Vertrag eine Klausel mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (in Bezug auf die Förderung) enthalten.

Förderung Haussanierung: Energieexperte

Energieberater prüft Fassade eines Hauses
Mithilfe eines Energie-Effizienzexperten erkennen und planen Sie energetisches Sparpotential. (Quelle: pololia - stock.adobe.com)
Die energetische Sanierung einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit. Welche Maßnahme lohnt sich für mich? Wie sollten einzelne Sanierungsschritte aufeinander abgestimmt werden? Und was kostet das alles? Diese und weitere Fragen klärt ein Energieberater beziehungsweise Energie-Effizienzexperte. Ob Sie Zuschüsse von der KfW oder der BAFA beantragen wollen, in den allermeisten Fällen ist die Mitwirkung dieses Experten vorgeschrieben, vor allem dann, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird.
 
Für die fachliche Unterstützung durche einen Energieexperten gibt es Fördermittel. So lassen sich – je nach Maßnahme – bis zu 4.000 Euro an Förderung einstreichen. Noch mehr Infos finden Sie in unserem Artikel "Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung"

Förderung Haussanierung: Photovoltaik / Blockheizkraftwerk

Sie wollen von der Förderung der Haussanierung profitieren, um mittels Kraft-Wärme-Kopplung Wärme und Strom zu erzeugen oder die Kraft der Sonne zu nutzen? Auch Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen zählen zu den förderfähigen Produkten.

Mit dem KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien Standard“ können Sie Ihr Vorhaben zinsgünstig finanzieren. Die KfW fördert mit diesem Kredit neben Photovoltaik-Anlagen auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft.
 
Früher war außerdem die Einspeisevergütung eine gute Möglichkeit der Finanzierung. Hauseigentümer, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten dabei pro Kilowattstunde Strom eine Vergütung. Diese fällt inzwischen aber immer geringer aus. Heute lohnt sich eine Photovoltaikanlage vor allem für den eigenen Gebrauch, um Strom selbst zu erzeugen.
Hausdach mit Solarzellen
Die KfW unterstützt Sie dabei, auf Sonnenkraft als Energiequelle zu setzen. (Quelle: iStock-1153019541-ofc pictures)

Mehr Infos zum energetischen Sanieren – hier downloaden!

Leifaden energetisch sanieren

Sie fragen sich, wie Sie Ihr Eigenheim gezielt zukunftssicher machen können? Auf dem Weg zu einem sanierten Eigenheim gibt es viele Dinge zu beachten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Der kostenlose Leitfaden von Schwäbisch Hall begleitet Sie auf diesem Weg und gibt wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu Pflichten, Chancen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Außerdem enthalten: eine Checkliste für Ihre Sanierung.

Zum PDF-Download

Förderung Haussanierung: Barrierefreie Maßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten und steigern den Wert Ihrer Immobilie – und sie leisten einen Beitrag für die Umwelt. Wenn Sie in Ihrem Haus alt werden wollen, spielen aber auch andere Dinge eine Rolle. Treppen, Stufen und in die Jahre gekommene Bäder können später zu echten Hindernissen werden. Die KfW fördert daher auch barrierefreie Maßnahmen:
  • KfW Programm 455-B: Modernisierungsmaßnahmen, die Barrieren im und am Haus reduzieren, bezuschusst die KfW mit maximal 6.250 Euro. Hierzu zählen zum Beispiel die Umgestaltung von Treppen, der Bau von Rampen, die Änderung der Raumaufteilung sowie auch der Badumbau.
  • KfW Kredit 159: Pro Wohneinheit können Sie bei barrierefreien Maßnahmen einen Kredit bis zu 50.000 Euro in Anspruch nehmen.
Barrierefreies Badezimmer
Mit einem barrierefreien Bad kommen Sie auch im Alter beim Duschen ohne Hilfe zurecht. (Quelle: iStock-183832376-amriphoto)

                     

+++ Wahrscheinlich keine 455-B-Förderung mehr in 2025 +++

Bereits der noch von der Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verfasste Haushaltsentwurf für 2025 sah keine Fördermittel mehr für das Programm „Zuschuss Nr. 455-B/Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ vor. Experten gehen davon aus, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auch die neue Bundesregierung wahrscheinlich keine finanziellen Mittel für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung zur Verfügung stellen wird.

Förderung Modernisierung: Einbruchschutz

Einbrecher öffnen Hintertür eines Hauses
Schützen Sie sich mit den richtigen Vorkehrungen vor Einbrechern. (Quelle: iStock-1067829200-no_limit_pictures)
Intelligente Türschlösser, Bewegungsmelder, einbruchsichere Rollläden: All diese Maßnahmen schützen Sie vor Einbrechern und tragen zur Sicherheit bei. Leider sind viele Bestandsimmobilien in Sachen Einbruchschutz schlecht ausgestattet.
 
Die KfW förderte den Einbruchschtz mithilfe des Programms 445-E. Allerdings war dieses Programm so beliebt, dass die Mittel immer sehr schnell ausgeschöpft waren. Deshalb herrscht bereits seit 1. Juli 2022 ein Antragsstopp, auch 2023 stellt das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) keine Förder­mittel zur Verfügung. 
 
Die KfW verweist daher alternativ auf das oben erwähnte Kredit-Programm 159.
 

Haussanierung finanzieren – günstig und zinssicher

Sie möchten Ihr Haus modernisieren, Ihre Heizung austauschen oder Dach und Fassade besser dämmen? Bei uns profitieren Sie mit unserem Modernisierungskredit von zinsgünstigen Konditionen und können einen zusätzlichen Zinsvorteil erhalten.

Vertrauen Sie bei der Finanzierung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen auf unsere Heimatexperten. Sie kennen die verschiedenen Fördermöglichkeiten und betrachten alle Aspekte der Finanzierung. Auch bei Fragen zu Modernisierung und Sanierung unterstützen Sie unsere Modernisierungsberater. Gemeinsam entwickeln Sie mit Ihnen ein Konzept, das genau zu Ihnen passt.

Persönliche Beratung

Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gerne für Sie da.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

Förderung Modernisierung: Smart-Home-Systeme

Bei Modernisierungsmaßnahmen geht es zuletzt oft auch um den Gewinn von Komfort. Sie glauben, das bequeme Bedienen von Licht und Rollläden per App kann keine förderfähige Maßnahme sein? Die KfW unterstützt tatsächlich auch den Einbau von Smart-Home-Systemen, die Ihr Leben erleichtern.
 
Allerdings gibt es für den Um- oder Ausbau zum Smart Home keine speziell dafür ausgelegtes Förderprogramm. Je nach Maßnahme können Sie einen Zuschuss oder Kredit im Rahmen der Förderprodukte „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit 159 oder Zuschuss 455-B) oder „Energieeffizient Sanieren“ (Wohngebäudekredit 261) beantragen.
 
Zu den geförderten Maßnahmen zählen:
  • Fenster- und Türsensoren, die Sie warnen, wenn Sie das Haus verlassen und die Heizung bei geöffnetem Fenster automatisch ausschalten
  • Smarte Lichtsteuerung, die auch im Urlaub für Sicherheit sorgt
  • Smarte Heizungen, die die Temperatur regulieren
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Smarte Rollläden, die Ihr Haus schützen und beim Energiesparen helfen
  • Audiovisuelle TürkommunikationssystemeVernetzte Wassersensoren, die melden, wenn der Wasserhahn noch läuftNotruf- und Unterstützungssysteme, die gerade im Alter wichtige Dienste leisten
Smart Home Kontrolle mit Tablet
Steuern Sie Licht und Heizung bequem per App vom Sofa aus – mit Unterstützung durch die KfW. (Quelle: iStock-473627902-audioundwerbung)

Förderung durch Steuerermäßigung

Neben der Förderung durch die KfW oder das BAFA können Sie auch durch steuerliche Vorteile entlastet werden. Die Steuerermäßigung nach § 35c des Einkommenssteuergesetzes gewährt Ihnen über einen Zeitraum von 3 Jahren 20 Prozent Steuerabzug – maximal 40.000 Euro – für Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt. Der Steuervorteil ist allerdings nicht mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar.


KfW- und BAFA-Förderung beantragen

Um die Förderung für die Haussanierung zu erhalten, müssen Sie bei der KfW oder dem BAFA einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antragsprozess und die daran geknüpften Bedingungen sind ziemlich komplex. Alle Infos dazu finden Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen


Modernisierungskredit berechnen

Auch wenn Sie verschiedene Fördermöglichkeiten von KfW und BAFA nutzen, einen einen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen.

Mit unserem Finanzierungsrechner erhalten Sie anhand aktueller Konditionen einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.

Nach dem Berechnen der Konditionen Ihres Modernisierungskredits vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort – er kann Ihnen die Finanzierung umfassend erläutern und berücksichtigt Ihre persönliche Situation. Bei diesem Termin gehen Sie gemeinsam Ihre Fragen und Wünsche rund um die Immobilie durch. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Kredit.

Modernisierungskreditrechner


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Sparen Sie im Bereich Sanierung nicht am falschen Ende. Mit den richtigen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten haben Sie nach ein paar Jahren die Kosten wieder wettgemacht. Wir erstellen mit Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend und gehen auf Ihre Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


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