Förderung Haussanierung
- Energieeffiziente Maßnahmen
- Barrierefreier Umbau
- Einbruchschutz und Smart Home
Als Hauseigentümer haben Sie viele Möglichkeiten, eine Förderung für die Haussanierung oder Modernisierung in Anspruch zu nehmen. Ob KfW-Programme oder BAFA-Förderung: Wir geben einen Überblick darüber, wie Sie die Modernisierungskosten senken können.
Mehr Details und Infos zu den Fördermöglichkeiten über die KfW finden Sie in diesem Artikel: Mit KfW-Förderung sanieren und bauen.
Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Hier die Übersicht:
Förderfähig sind nur noch folgende Heizungstypen:
ACHTUNG: Bei Hybridheizungen (zum Beispiel eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Gasheizung) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben im Vergleich zur konventionellen/fossilen Brennwertkesseltechnologie.
Überschreiten die Ausgaben für die neue Heizung die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Diese Kreditförderung beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit kann auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden.
Neu ist die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür müssen Sie sich bei der KfW registrieren. Der Tausch der Heizung kann bereits seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 beauftragt werden. Für die Beantragung gilt eine Übergangsregelung: Der Antrag für die Förderung, vorausgesetzt die Förderrichtlinien werden eingehalten, muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden für energetische Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Bei Beginn des Vorhabens danach muss die Zusage für die Förderung vor der Beauftragung wieder vorliegen.
Wichtig: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden. Um das Risiko einer Förderabsage trotz erteiltem Auftrag zu minimieren, sollte der Vertrag eine Klausel mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (in Bezug auf die Förderung) enthalten.
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Bereits der noch von der Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verfasste Haushaltsentwurf für 2025 sah keine Fördermittel mehr für das Programm „Zuschuss Nr. 455-B/Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ vor. Experten gehen davon aus, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auch die neue Bundesregierung wahrscheinlich keine finanziellen Mittel für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung zur Verfügung stellen wird.
Neben der Förderung durch die KfW oder das BAFA können Sie auch durch steuerliche Vorteile entlastet werden. Die Steuerermäßigung nach § 35c des Einkommenssteuergesetzes gewährt Ihnen über einen Zeitraum von 3 Jahren 20 Prozent Steuerabzug – maximal 40.000 Euro – für Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt. Der Steuervorteil ist allerdings nicht mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar.
Um die Förderung für die Haussanierung zu erhalten, müssen Sie bei der KfW oder dem BAFA einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antragsprozess und die daran geknüpften Bedingungen sind ziemlich komplex. Alle Infos dazu finden Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen
Auch wenn Sie verschiedene Fördermöglichkeiten von KfW und BAFA nutzen, einen einen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen.
Mit unserem Finanzierungsrechner erhalten Sie anhand aktueller Konditionen einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.
Nach dem Berechnen der Konditionen Ihres Modernisierungskredits vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort – er kann Ihnen die Finanzierung umfassend erläutern und berücksichtigt Ihre persönliche Situation. Bei diesem Termin gehen Sie gemeinsam Ihre Fragen und Wünsche rund um die Immobilie durch. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Kredit.
Sparen Sie im Bereich Sanierung nicht am falschen Ende. Mit den richtigen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten haben Sie nach ein paar Jahren die Kosten wieder wettgemacht. Wir erstellen mit Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend und gehen auf Ihre Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
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