Hauskredit günstig umschulden und sparen
- Planungssicherheit auch nach der Sollzinsbindung
- Kredit mit Bausparvertrag ablösen
- Zukünftig von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren
Ihr Immobilienkredit läuft bereits und Sie zahlen regelmäßig Ihre monatlichen Raten. Bevor Ihre Sollzinsbindung in wenigen Monaten ausläuft, lohnt es sich frühzeitig mit uns über eine Anschlussfinanzierung zu sprechen. Sichern Sie sich die niedrigen Zinsen mit einer Umschuldung in Kombination mit einem Bausparvertrag.
Wie geht es mit Ihrem Hauskredit nach Zinsablauf weiter? Für die Anschlussfinanzierung stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:
Für die Umschuldung Ihres Hauskredits ist die Ablösung durch einen Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall in Kombination mit einem Sofortdarlehen eine attraktive Lösung. Denn mit dem eingebundenen Bausparvertrag sichern Sie sich die Option auf ein Bauspardarlehen – und damit auf günstige und feste Zinsen.
Die Umschuldung in Verbindung mit Bausparen funktioniert folgendermaßen:
Sie wollen Ihren Hauskredit umschulden? Unser Anschlussfinanzierungsrechner bietet Ihnen einen Ausblick auf die möglichen Konditionen eines individuellen Sofortkredits. Am besten vereinbaren Sie nach der Berechnung einen Termin mit einem Heimatexperten in Ihrer Nähe. Gerne besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch die bestmögliche Finanzierungslösung für Sie.
Tipp: Bei der Finanzierung eines Hauses müssen Kreditnehmer oft mehrere Kredite gleichzeitig bedienen. Darunter kann sich möglicherweise ein zu teures Darlehen "verstecken". Bei einer Umschuldung kann es sich also lohnen, bestehende kleine Kredite zu einem einzigen großen Kredit zusammenzuführen. Das erleichtert den Überblick und kann dazu führen, dass aus mehreren Krediten mit hohen Tilgungsraten ein neuer Kredit mit einer geringeren monatlichen Belastung entsteht.
Kommen Sie so ohne weiteres aus Ihrem laufenden Hauskredit? Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn Sie während der Sollzinsbindung und nicht direkt zum Zinsablauf umschulden wollen. Hier gilt es zu unterscheiden:
Ihren laufenden Darlehensvertrag können Sie nach zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung zuzüglich einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Vor diesem Zeitpunkt kann eine Umschuldung unter Umständen teuer werden.
Als Umschuldung bezeichnet man die Ablösung eines alten Kredits durch einen neuen Kredit – unter Umständen bei einem neuen Kreditgeber. Sie nutzen mit einer Umschuldung Ihre Chancen auf bessere Zinskonditionen.
Nach Ende der Zinsbindungsfrist ist Ihre Baufinanzierung meist noch nicht abgeschlossen. Es verbleibt eine Restschuld, die Sie mit einer zweiten Finanzierungsrunde begleichen.
Die Zinsbindung ist bei Baukrediten oft zeitlich begrenzt. Im Zuge einer Umschuldung können Sie Ihren Zinssatz neu fixieren und profitieren so vom aktuell günstigen Bauzinsniveau.
Bei einer Umschuldung gehen Ihre Verbindlichkeiten von einem Kredit auf den anderen über. Dank günstigerer Konditionen könnten Sie so im Laufe Ihrer Immobilienfinanzierung eine beachtliche Summe Geld sparen. Zudem können Sie eventuell auch mehrere Verbindlichkeiten in einem Kredit zusammenlegen. Dadurch wird Ihre monatliche finanzielle Belastung übersichtlicher und erfolgt auf Basis eines einheitlichen Zinssatzes.
Wenn Sie wissen möchten, ob eine Umschuldung sinnvoll für Sie ist, sollten Sie sich Klarheit über verschiedene Faktoren verschaffen:
Jetzt ist es an der Zeit, den Taschenrechner zu zücken: Vergleichen Sie verschiedene Angebote und kalkulieren Sie, wie unterschiedlich die Konditionen des jeweiligen Umschuldungskredits im Vergleich zu Ihrem bisherigen Darlehen ausfallen. Sollten Sie für die Umschuldung den Anbieter wechseln, so sollten Sie nicht vergessen, auch anfallende Gebühren sowie die Notarkosten für die Abtretung der Grundschuld an den neuen Geldgeber mit einzukalkulieren.
Prüfen Sie mit uns, wann eine Umschuldung sinnvoll für Sie ist.
Die Entscheidung ist gefallen: Sie möchten umschulden.
Bereiten Sie mit uns eine geplante Umschuldung frühzeitig vor. Auch wenn Ihre Zinsbindung erst in einigen Jahren endet.
Eine Möglichkeit dafür bietet Ihnen beispielsweise das Forward Darlehen – ein im Voraus vereinbartes Immobiliendarlehen. Damit sichern Sie sich die aktuell günstigen Zinsen, auch wenn Sie Ihr neues Darlehen jetzt noch gar nicht benötigen.
Durch diese Form der Zinssicherung sparen Sie mit den langfristig fixierten Konditionen bares Geld. Denn diese Darlehensform schützt Sie vor einem eventuell kommenden allgemeinen Zinsanstieg. Mit der Ersparnis können Sie entweder Ihren Tilgungsanteil erhöhen, etwas für Ihre finanzielle Vorsorge tun oder sich den einen oder anderen Wunsch erfüllen.
Übrigens: Sofern Sie förderberechtigt sind, entschulden Sie dank Förderung vom Staat noch schneller.
Sie möchten alle Schritte der Baufinanzierung stets im Blick haben? Sie haben noch offene Fragen, die Sie gerne persönlich klären würden? Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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