Bausparförderung: Staatliche Förderung beim Bausparen
- Überblick über die Formen der Bausparförderung
- Voraussetzungen für staatliche Zuschüsse
- Mögliche Kombinationen der Förderung beim Bausparen
Ob Sparen für die eigenen vier Wände oder deren Finanzierung: Der Staat unterstützt mit der Bausparförderung. Für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag gibt es staatliche Zulagen. Erfahren Sie hier, welche Bausparförderungen für Sie infrage kommen.
Die staatliche Förderung für Bausparen unterstützt den Erwerb und Erhalt von privatem Wohneigentum. Mit diesem Zuschuss zum Bausparvertrag bauen Sie schneller Ihr Eigenkapital auf.
Wie das funktioniert? In unserem Video stellen wir die drei Formen der staatlichen Bausparförderung vor:
Ein guter und beliebter Start in die Hausfinanzierung ist der Bausparvertrag. Damit unterstützt der Staat den Erwerb und Erhalt von privatem Wohneigentum. Es gibt drei Formen der Bausparförderung:
Wir erläutern kurz, welche Voraussetzungen gelten, damit die verschiedenen Prämien und Zulagen gewährt werden.
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Komponenten der staatlichen Zuschüsse beim Bausparvertrag näher ein.
Beispiele |
Alleinstehend, Arbeitnehmer, keine Kinder | Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder |
---|---|---|
10 % Wohnungsbauprämie1 |
bis zu 70 € | bis zu 140 € |
9 % Arbeitnehmersparzulage1 | bis zu 433 € | bis zu 863 € |
Riester-Zulage2 | bis zu 175 € | bis zu 95 €4 |
Prämien-Chance/Jahr |
bis zu 288 € | bis zu 1.176 € |
1) Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
2) Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Es gelten Mindestsparbeiträge. Keine Einkommensgrenzen.
3) Beträge gerundet.
4)Zwei gesonderte zertifizierte Riester-Verträge. Es gelten Mindestsparbeiträge. Beispiel für Verheiratete, 2 Arbeitnehmer mit 2 Kindern: Beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen 50.000 €, jährliche Einzahlungen 2.000 € abzgl. gewährter Zulage von 950 €. Die 950 € enthalten 2 x 175 € Grundzulage sowie 2 x 300 € Kinderzulage (Berechtigung für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder beträgt 185 €).
Der Staat zahlt Bausparern pro Jahr eine Wohnungsbauprämie von maximal 70 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete pro Jahr. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mehr Infos gibt's hier: Wohnungsbauprämie: Der Staat belohnt Bausparen
Die Arbeitnehmersparzulage können grundsätzlich alle Arbeitnehmer erhalten, die vermögenswirksame Leistungen beziehen. Der maximale Zuschuss für Alleinstehende liegt bei 43 Euro pro Jahr. Dabei gilt folgende Bedingung:
Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen gibt es Arbeitnehmersparzulage für deutlich mehr Menschen.
Mehr Infos gibt's hier: Arbeitnehmersparzulage 2024 – So erhalten Sie den Zuschuss
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Eine besondere Variante ist der Wohn- oder Bau-Riester, auch als Eigenheim-Rente bekannt. Förderberechtigte Personen erhalten eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, die sich durch Kinder- und Berufseinsteiger-Boni noch erhöhen können. Auch wichtig: Wohn-Riester ist nicht durch Einkommensgrenzen beschränkt. Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen:
Mehr Infos gibt's hier: Bausparen mit Wohn-Riester
Das Schöne an den staatlichen Zulagen bei der Bausparförderung: Es gibt mehrere.
Das gilt für die folgenden Kombinationen von Bausparförderungen:
Verschenken Sie kein Geld! Wenn Sie als Bausparer die Bedingungen für eine staatliche Förderung erfüllen, sollten Sie sie auch nutzen. Es ist eine einfache Möglichkeit, die Finanzierung Ihres Eigenheims auf eine stabilere Basis zu bringen. Die Fördermaßnahmen sind an bestimmte Bedingungen gebunden. Unsere Heimexperten beraten Sie gerne dazu, welche Form der Bausparförderung für Sie infrage kommt.
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