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Bausparförderung: Staatliche Förderung beim Bausparen

  • Überblick über die Formen der Bausparförderung
  • Voraussetzungen für staatliche Zuschüsse
  • Mögliche Kombinationen der Förderung beim Bausparen

Ob Sparen für die eigenen vier Wände oder deren Finanzierung: Der Staat unterstützt mit der Bausparförderung. Für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag gibt es staatliche Zulagen. Erfahren Sie hier, welche Bausparförderungen für Sie infrage kommen.  

Video: So funktioniert die Bausparförderung

Die staatliche Förderung für Bausparen unterstützt den Erwerb und Erhalt von privatem Wohneigentum. Mit diesem Zuschuss zum Bausparvertrag bauen Sie schneller Ihr Eigenkapital auf.

Wie das funktioniert? In unserem Video stellen wir die drei Formen der staatlichen Bausparförderung vor:

  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Riester-Förderung für Ihre private Altersvorsorge

Staatliche Bausparförderung: Ihre Vorteile

Ein guter und beliebter Start in die Hausfinanzierung ist der Bausparvertrag. Damit unterstützt der Staat den Erwerb und Erhalt von privatem Wohneigentum. Es gibt drei Formen der Bausparförderung:

Übersicht: die 3 staatlichen Förderungen für Bausparer

Wir erläutern kurz, welche Voraussetzungen gelten, damit die verschiedenen Prämien und Zulagen gewährt werden.

  1. die Wohnungsbauprämie: für eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag
  2. die Arbeitnehmersparzulage: für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einen Bausparvertrag
  3. die Wohn-Riester-Förderung: für Einzahlungen/Tilgungsleistungen und/oder die Anlage altersvorsorgewirksamer Leistungen (AVWL) in einen zertifizierten Riester-Vertrag

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Komponenten der staatlichen Zuschüsse beim Bausparvertrag näher ein.

Beispiele
Alleinstehend, Arbeitnehmer, keine Kinder Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder
10 % Wohnungsbauprämie1
bis zu 70 € bis zu 140 €
9 % Arbeitnehmersparzulage1   bis zu 433 bis zu 863
Riester-Zulage2   bis zu 175 € bis zu 95 €4
Prämien-Chance/Jahr 
bis zu 288 € bis zu 1.176 €
  • Fußnoten

    1) Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

    2) Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Es gelten Mindestsparbeiträge. Keine Einkommensgrenzen.

    3) Beträge gerundet.

    4)Zwei gesonderte zertifizierte Riester-Verträge. Es gelten Mindestsparbeiträge. Beispiel für Verheiratete, 2 Arbeitnehmer mit 2 Kindern: Beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen 50.000 €, jährliche Einzahlungen 2.000 € abzgl. gewährter Zulage von 950 €. Die 950 € enthalten 2 x 175 € Grundzulage sowie 2 x 300 € Kinderzulage (Berechtigung für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder beträgt 185 €).

                      

Bausparförderung 1: die Wohnungsbauprämie

Der Staat zahlt Bausparern pro Jahr eine Wohnungsbauprämie von maximal 70 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete pro Jahr. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Sparleistung beim Bausparen beträgt mindestens 50 Euro pro Jahr
  • Sie liegen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (35.000 Euro für Alleinstehende, 70.000 Euro für Verheiratete pro Jahr)
  • Die Wohnungsbauprämie dürfen Sie nur für "wohnwirtschaftliche Zwecke" verwenden, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie.

Mehr Infos gibt's hier:  Wohnungsbauprämie: Der Staat belohnt Bausparen

Ermitteln Sie, ob Sie in den Genuss der Wohnungsbauprämie (WoP) kommen und wie hoch diese ausfällt.

Bausparförderung 2: die Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage können grundsätzlich alle Arbeitnehmer erhalten, die vermögenswirksame Leistungen beziehen. Der maximale Zuschuss für Alleinstehende liegt bei 43 Euro pro Jahr. Dabei gilt folgende Bedingung:

  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden neu seit 1. Januar 2024 den Betrag von 40.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, für gemeinsam veranlagte Ehe- und Lebenspartner liegt die Grenze bei 80.000 Euro.

Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen gibt es Arbeitnehmersparzulage für deutlich mehr Menschen.

Mehr Infos gibt's hier: Arbeitnehmersparzulage 2024 – So erhalten Sie den Zuschuss


Bausparförderung 3: Wohn-Riester

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Eine besondere Variante ist der Wohn- oder Bau-Riester, auch als Eigenheim-Rente bekannt. Förderberechtigte Personen erhalten eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, die sich durch Kinder- und Berufseinsteiger-Boni noch erhöhen können. Auch wichtig: Wohn-Riester ist nicht durch Einkommensgrenzen beschränkt. Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen:

  • Das über Wohn-Riester geförderte Immobiliendarlehen muss bis zum 68. Lebensjahr vollständig getilgt sein. 
  • Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Mindestens müssen jedoch 60 Euro pro Jahr gespart werden.
  • Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden und in Deutschland oder dem EU-Ausland liegen. 

Mehr Infos gibt's hier: Bausparen mit Wohn-Riester


Lassen sich Bausparförderungen kombinieren?

Das Schöne an den staatlichen Zulagen bei der Bausparförderung: Es gibt mehrere.  

Das gilt für die folgenden Kombinationen von Bausparförderungen:

  • Eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag können mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden.
  • Vermögenswirksame Leistungen können auf denselben Bausparvertrag eingezahlt und mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.
  • Letztmalig können für das Jahr 2023 die vermögenswirksamen Leistungen auf die Wohnungsbauprämie angerechnet werden, wenn die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschritten werden. Seit die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage erhöht sind, besteht diese Möglichkeit ab 2024 nicht mehr.
  • Eine Doppelförderung von Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage für die gleichen Sparbeiträge ist nicht möglich.

    Hinweis: Um alle Prämien/Riester-Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Verschenken Sie kein Geld! Wenn Sie als Bausparer die Bedingungen für eine staatliche Förderung erfüllen, sollten Sie sie auch nutzen. Es ist eine einfache Möglichkeit, die Finanzierung Ihres Eigenheims auf eine stabilere Basis zu bringen. Die Fördermaßnahmen sind an bestimmte Bedingungen gebunden. Unsere Heimexperten beraten Sie gerne dazu, welche Form der Bausparförderung für Sie infrage kommt. 


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