Bis zu 70 % Förderung für neue Heizung: Welche Fördermittel bekomme ich?
- Heizungsförderung bei Sanierung & Neubau
- Zuschüsse bis zu 70 % für Heizungstausch
- Fördermittel richtig beantragen
Für eine neue Heizung gibt es Fördermittel vom Staat. Dabei sind bis zu 23.500 Euro möglich. Im Folgenden finden Sie alle Details zur Heizungsförderung und den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um Zuschüsse zu erhalten.
Die Heizungsförderung in Bestandsgebäuden ist einer der Schwerpunkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde zum 01.01.2024 auch die Förderung beim Heizungstausch neu aufgestellt. Dazu gleich mehr.
Wer nicht nur die Heizung erneuert, sondern sein Haus als Ganzes energetisch auf Vordermann bringt und damit insgesamt einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, kann die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)" nutzen und dafür einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 120.000 Euro, in der Erneuerbare Energien-Klasse auf 150.000 Euro je Wohneinheit.
Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Hier die Übersicht:
Förderfähig sind nur noch folgende Heizungstypen:
ACHTUNG: Bei Hybridheizungen (zum Beispiel eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Gasheizung) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben im Vergleich zur konventionellen/fossilen Brennwertkesseltechnologie.
Überschreiten die Ausgaben für die neue Heizung die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Diese Kreditförderung beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit kann auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden.
Neu ist die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür müssen Sie sich bei der KfW registrieren. Der Tausch der Heizung kann bereits seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 beauftragt werden. Für die Beantragung gilt eine Übergangsregelung: Der Antrag für die Förderung, vorausgesetzt die Förderrichtlinien werden eingehalten, muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden für energetische Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Bei Beginn des Vorhabens danach muss die Zusage für die Förderung vor der Beauftragung wieder vorliegen.
Wichtig: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden. Um das Risiko einer Förderabsage trotz erteiltem Auftrag zu minimieren, sollte der Vertrag eine Klausel mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (in Bezug auf die Förderung) enthalten.
Basisförderung: Der förderfähige Sockel liegt bei 30 Prozent Zuschuss. Die förderfähigen Investitionskosten für ein Heizungssystem mit erneuerbarer Energie sind auf maximal 30.000 Euro begrenzt.
Einkommensabhängiger Bonus: Zusätzlich zur Basisförderung sieht die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes einen weiteren Zuschuss von 30 Prozent vor. Und zwar für Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen bis zu 40.000 Euro im Jahr.
Neben Basisförderung und einkommensabhängigem Bonus gibt es einen weiteren Zuschuss: den Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent bis 31. Dezember 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümer. Der "Speed-Bonus" wird danach alle zwei Jahre um 3 Prozent abgesenkt (ab 1. Januar 2029 zunächst also auf 17 Prozent).
Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, gibt es zusätzlich 5 Prozent.
Die Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort über ein öffentliches Wärmenetz (Fernwärme) gehört ebenfalls zu den von der Bundesgegierung geplanten Maßnahmen zum Umsetzung der Wärmewende.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens sollen die Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Die soll – je nach Größe der Kommune – bis zum 30.06.2026 beziehungsweise 30.08.2028 vorliegen. Diese Daten sind wichtig für Hauseigentümer. Denn erst wenn die Kommunen ihre Konzepte erstellt haben, sind alle Optionen für die Heizungserneuerung auf dem Tisch.
Auch wenn Sie einen Teil der Kosten durch Fördermöglichkeiten einsparen, müssen Sie womöglich für den Austausch der Heizungsanlage einen Kredit aufnehmen. Oder stehen sogar weitreichende Sanierungsmaßnahmen wie eine Dachdämmung bei Ihnen an?
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über die optimale Nutzung von Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihres Vorhabens. Wenn Sie eine energetische Sanierung planen und dafür zum Beispiel einen Modernisierungskredit benötigen, berät Sie unser Finanzierungsexperte gerne und geht auch auf Ihre offenen Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin.
Für neue Wohngebäude gibt es nur noch Geld vom Staat, wenn der Neubau als Ganzes dem Standard KfW-Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH) entspricht.
Die KfW-40-NH-Förderung gibt es nur in Form eines zinsvergünstigten Kredits mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent (KfW-Programm 261). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Das ergibt einen maximalen Tilgungszuschuss von 6.000 Euro.
Voraussetzungen in Bezug auf die Heizung bei der Neubauförderung sind: Der Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gebäudes muss zu mindestens 55 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Und vor allem darf keine Heizung auf Basis eines fossilen Energieträgers eingebaut werden.
Das Heizungssystem als Einzelmaßnahme wird im Neubau nicht mehr staatlich gefördert!
Bisher lag die Zuständigkeit für die Heizungsförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das hat sich seit dem 01.01.204 geändert. Seitdem ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
Zur Beantragung der Fördermittel beim Heizungstausch ist eine Registrierung notwendig. Zum Ablauf des Förderantrags und den geltenden Übergangsfristen lesen Sie bitte in diesem Artikel unter dem Abschnitt "Heizungsförderung ab 2024" den Punkt "Beantragung und Übergangsregelung".
Wer neben dem direkten Zuschuss auch noch den Förderkredit beantragen will, benötigt dafür einen Finanzierungspartner (zum Beispiel eine Bank oder eine Bausparkasse).
Auch für die Antragstellung für einen zinsvergünstigten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Bauherren eben jenen Finanzierungspartner, der in ihrem Namen den Förderantrag bei der KfW stellt. Dazu müssen Bauherren eine „Bestätigung zum Antrag“ von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten mitbringen.
Der Finanzierungspartner prüft die Unterlagen und stellt den Kreditantrag bei der KfW. Den Darlehensvertrag schließt der Bauherr mit dem Finanzierungspartner. Sobald die Förderzusage vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Im Anschluss übergibt der Bauherr dem Finanzierungspartner die vom Fachunternehmen ausgestellte „Bestätigung nach Durchführung“, der übermittelt sie an die KfW. Nach abschließender Prüfung wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben. Die KfW stellt auf ihrer Internetseite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung.
Für Selbstnutzer von Wohnimmobilien kann anstelle der Heizungsförderung über BAFA oder KfW für die neue Heizung auch eine steuerliche Förderung gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) interessant sein: Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren zahlt das Finanzamt 20 Prozent der förderfähigen Kosten für die Heizungserneuerung zurück. Für das Jahr, in dem die Maßnahme durchgeführt wird, und für das Folgejahr werden jeweils sieben Prozent erstattet, im dritten Jahr sechs Prozent. Die Sanierungskosten sind auf 200.000 Euro pro Objekt gedeckelt. Die maximale Fördersumme beträgt also 40.000 Euro.
Die steuerliche Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft:
Die Fördersätze für die neue Heizung sind für alle Heizungssysteme höher als die 20-prozentige steuerliche Förderung. Für diese spricht jedoch der geringe bürokratische Aufwand: Eine Antragstellung im Vorfeld ist nicht notwendig, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten auch nicht. Wer einen Handwerker an der Hand hat, kann mit der Sanierung loslegen.
Im Jahr des Einbaus der neuen Heizung machen Bauherren die Kosten in der eineinhalbseitigen Anlage „Energetische Maßnahmen“ ihrer Steuererklärung geltend. Dazu müssen sie eine Fachunternehmererklärung vorlegen, in der das Unternehmen bestätigt, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden. Alternativ kann auch ein Energieberater, der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, die Bescheinigung anfertigen.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite Musterbescheinigungen veröffentlicht. Nur auf Nachfrage der Finanzbehörde müssen Sie die Rechnungen einreichen. Die Anlage zur Steuererklärung muss in jedem der drei Jahre ausgefüllt werden.
Die steuerliche Förderung hat allerdings auch einige Nachteile: Ein Restrisiko, welche Kosten das Finanzamt anerkennt, bleibt. Außerdem erfolgt die Erstattung deutlich später, als die Kosten entstanden sind. Und schließlich kommt sie nur Bauherren zugute, die mindestens genauso viel Einkommensteuer in den jeweiligen Jahren gezahlt haben, wie die Rückerstattung ausmacht. Eine Verrechnung mit einem vorherigen oder einem späteren Jahr ist nicht möglich.
Hinweis: Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Neben dem Bund fördern vereinzelt auch Länder und Kommunen den Einbau einer neuen Heizung und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Auch diverse Energieversorger bieten vielerorts Förderprogramme an. Die Suche nach solchen Programmen kann sich durchaus lohnen, denn auf diesem Wege lässt sich die Förderung deutlich erhöhen.
Für Bauherren und Sanierer ist es alles andere als einfach, sich einen Überblick über Programme und aktuell gültige Konditionen zu verschaffen. Es lohnt sich aber, neben der Bundesförderung auch lokale Förderquellen zu erschließen.
Fördermittel, Förderhöhen, Förderanträge – das Thema Heizungsförderung ist sehr komplex. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihr Vorhaben. Er nimmt sich gerne Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alle offenen Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserem umfassenden Know-how.
Der Staat unterstützt mit zahlreichen Programmen die Sanierung oder Modernisierung von Haus und Wohnung. Hier finden Sie noch weitere Beiträge zu den Fördermöglichkeiten:
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