Forward-Darlehen: Clever Zinsen sichern
- Zinssichere Anschlussfinanzierung
- Planungssicherheit für die Rückzahlung der Restschuld
- Gleichbleibende Zinsen
Mit einem Forward Darlehen können Sie die Anschlussfinanzierung Ihrer Immobilie vorausschauend planen. Sichern Sie sich die Zinsen von heute für Ihre Baufinanzierung von morgen. Was ein Forward Darlehen ausmacht, wie die Zinsfestschreibung funktioniert und auf was Sie alles achten müssen, erfahren Sie hier.
Die Finanzierung einer Immobilie erstreckt sich häufig über mehrere Jahrzehnte. Die Zinsen werden bei der Baufinanzierung nicht immer für den gesamten Zeitraum im Voraus festgelegt. Damit Sie nach Ende der ersten Zinsbindungsfrist nicht unangenehm überrascht werden, sollten Sie sich rechtzeitig nach einer Anschlussfinanzierung umsehen.
Schwäbisch Hall bietet Ihnen hierfür unterschiedliche Möglichkeiten an. Jede Lösungsoption orientiert sich am Zeitraum bis zum Ablauf der Sollzinsbindung des abzulösenden Darlehens:
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen.
Eine Forward Darlehen ist eine Baufinanzierung, die mit der Forward Option erweitert wurde und dient der Anschlussfinanzierung eines bereits bestehenden Darlehens zu einem festgelegten Zeitpunkt.
Das funktioniert so: Bei Abschluss des Darlehens wird ein fixer Zeitpunkt zur Darlehensauszahlung definiert. Dieser Zeitpunkt ist der Auslauf der Sollzinsbindung des abzulösenden Darlehens. Den Zeitraum zwischen Abschluss des Forward Darlehens und der tatsächlichen Auszahlung nennt man Forward-Phase.
Mit einem Forward Kredit sichern Sie sich den heute geltenden Zinssatz bereits für die Zukunft. Dies ist insbesondere dann zielführend, wenn Sie steigende Zinsen erwarten.
Bei einer Anschlussfinanzierung kann sich der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnen. Holen Sie auf jeden Fall Vergleichsangebote ein. Den Wechsel sollten Sie ab einer Differenz der Zinssätze von 0,2 Prozent ernsthaft in Erwägung ziehen. Beachten Sie, dass bei einem Bankwechsel Kosten für Sie entstehen.
Das Forward Darlehen wird erst dann ausgezahlt, wenn Ihr vorheriges erstes Darlehen tatsächlich ausläuft. Bis dahin erhebt Ihre Bank einen geringen Zinsaufschlag für jeden anfallenden Monat Wartezeit, in der sogenannten Forward-Phase. Bei Schwäbisch Hall beträgt diese Forward-Phase mindestens 7 Monate, längstens 60 Monate, wobei der Zusagemonat mitzählt. Dieser Zuschlag sind die Forward-Zinsen, die Höhe ist abhängig von der Laufzeit und Sollzinsbindung des Finanzierungsmodells. Fragen Sie Ihren Heimatexperten nach den aktuellen Konditionen.
Ein Forward Darlehen bietet Ihnen als Bauherr oder Eigenheimbesitzer Planungssicherheit – gerade bei steigenden Bauzinsen. Auch Finanzexperten können die Zinsentwicklung nicht vorhersagen. Ein möglicher Anstieg des Zinsniveaus ist deshalb das Hauptargument für ein Forward Darlehen als Anschlussfinanzierung.
Zinssatz und Zinsaufschlag haben großen Einfluss auf die Konditionen Ihres Darlehensvertrages: Steigen die Zinsen auch nur um wenige Prozentpunkte, erhöht sich Ihre monatliche Belastung – ein wichtiger Faktor bei der Darlehensplanung. Mit einem Forward Darlehen sichern Sie sich bereits heute den Zins für die künftige Anschlussfinanzierung. So schließen Sie das Risiko steigender Zinsen aus. Sie können dabei zwischen mehreren Sollzinsbindungen und Laufzeitmodellen wählen – je nach aktuellem Zinsniveau und persönlicher Situation. Ihr Heimatexperte vor Ort hilft Ihnen hier gerne weiter.
Ihr Vorteil mit dem Forward Darlehen: Sie können es bereits während Ihrer noch laufenden Finanzierung abschließen. Dank fester Konditionen haben Sie langfristige Planungssicherheit und wissen, wie hoch Ihre Raten zukünftig ausfallen. Das Forward Darlehen wird pünktlich zum Auslauf der Sollzinsbindung des bereits bestehenden Darlehens ausgezahlt und löst die aktuelle Finanzierung ab.
Die Sollzinsbindung beginnt erst nach Ablauf der Forward-Phase. Ebenso beginnt die monatliche Ratenzahlung erst nach Ablauf der Forward-Phase.
Die produktspezifischen Vorteile des jeweiligen Darlehensmodells gelten auch bei Forward Darlehen (zum Beispiel staatliche Förderungsmöglichkeiten bei Schwäbisch Hall-SofortBaugeld, flexible Tilgungsmöglichkeiten bei FuchsBauDarlehen). Statt einer Versicherungsprämie zahlen Sie während der Vorlaufzeit Forward-Zinsen – einen geringen monatlichen Forward Darlehens-Aufschlag. Für die Höhe dieses Zinsaufschlages ist der Sollzinssatz beim Abschluss des Forward Darlehens relevant.
Für die Berechnung des Forward-Aufschlags gilt folgende Regel: Anzahl Monate der Forward-Phase multipliziert mit dem Forward-Aufschlag je Monat. Angenommen, der Forward-Aufschlag beträgt 0,02 % pro Monat und die Forward-Phase beträgt 4 Monate, dann ergibt sich ein Zinsaufschlag von 0,02 % * 4 = 0,08 %.
Angenommen Sie wollen sich für Ihre Anschlussfinanzierung einen Zinssatz von 1,7 % mit einer Vorlaufzeit von 24 Monaten sichern. Ihre Bank berechnet einen Aufschlag von 0,05 % pro Monat für die Vorlaufzeit, dann rechnet man wie folgt:
0,05 % x 24 Monate + 1,7 % = 2,9 % pro Jahr
Die Bank verzinst folglich das Darlehen durch den Aufschlag mit einem Zinssatz von 2,9 % pro Jahr. Wie hoch die Kosten letztendlich sind, ist also vor allem von der Höhe des Aufschlags sowie der Dauer der Vorlaufzeit abhängig. Die Höhe des Aufschlags legt jedes Kreditinstitut individuell fest. Informieren Sie sich also genau!
Fazit: Es ist möglich, mit einem Forward Darlehen Geld zu sparen, sofern man das künftige Zinsniveau korrekt einschätzt.
Unser Rechner bietet Ihnen einen Ausblick auf die möglichen Konditionen eines Forwardkredits für Ihre Anschlussfinanzierung. Am besten vereinbaren Sie nach der Berechnung einen Termin mit einem Heimatexperten in Ihrer Nähe. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Finanzierungslösung.
Gegen das Risiko höherer Zinsen können Sie sich als Kreditnehmer mit einem Forward Darlehen schützen:
Finanzieren Sie schon eine Immobilie und möchten sich nun eine Folgefinanzierung sichern? Dann können Sie mit einem Vorsorge-Bausparvertrag für den benötigten Anschlusskredit langfristig günstige Zinsen sichern.
Sie legen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bausparvertrags den Zins für das spätere Bauspardarlehen fest, das Sie in einigen Jahren für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen möchten. Damit sind Sie gut gegen steigende Marktzinsen abgesichert. Es gibt übrigens keine Abnahmeverpflichtung für das Bauspardarlehen, falls sich Ihre Pläne ändern. Das heißt, Sie bleiben in Ihrer Finanzplanung flexibel.
Prüfen Sie außerdem mit Ihrem Schwäbisch Hall-Heimatexperten, ob Sie zusätzlich von staatlichen Förderungen wie Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage profitieren können.
Mit einem Forward Darlehen sichern Sie sich langfristig planbare Konditionen für Ihre Umschuldung.
Schauen Sie sich aktiv nach Angeboten um: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung. Werden Sie selbst tätig, vergleichen Sie Angebote im Internet und fordern Sie kostenfreie und unverbindliche Angebote, damit Sie Ihr Darlehen optimal umschulden können. Bis zu 5 Jahre im Voraus können Sie sich die aktuellen Zinsen für Ihr Forward Darlehen sichern.
Konditionen in der Beratung vereinbaren: Das Forward Darlehen schließt nahtlos an die bestehende Immobilienfinanzierung an und löst diese ab. Ihr Heimatexperte schaut sich das abzulösende Darlehen an, berechnet die Höhe der benötigten Kreditsumme und legt gemeinsam mit Ihnen die Bedingungen für den Forward Kredit fest.
Vertrag unterschreiben und günstige Anschlussfinanzierung sichern: Nachdem alle Ihre Fragen geklärt sind und Ihnen ein passendes Angebot vorliegt, unterschreiben Sie Ihren Darlehensvertrag und haben damit einen garantierten Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung.
Wenn Sie einen Kredit haben, sollten Sie regelmäßig ein Auge auf die Zinsentwicklung werfen, um sich möglichst gute Konditionen zu sichern – so haben Sie zum Ablauf der Sollzinsbindung ein optimales Darlehen zur Umschuldung bereit.
In der Regel sollten Sie sich möglichst früh vor Ende Ihrer Erstfinanzierung mit der Anschlussfinanzierung beschäftigen. Sie können sich mit einem Forward Darlehen bis zu fünf Jahre im Voraus die günstigen Sollzinsen sichern. Besonders bei steigendem Zinsniveau kann das von Vorteil sein.
Nutzen Sie darum unser persönliches Beratungsangebot. Gemeinsam durchleuchten wir alle Aspekte Ihres Baufinanzierungsplans. Seit 2022 erleben wir eine Zinswende. Die Bauzinsen steigen. Sichern Sie sich rechtzeitig die aktuellen Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung. Dadurch sparen Sie bares Geld und sind vor zukünftigen Zinssteigerungen sicher.
Grundsätzlich wird hier die Höhe der Restschuld Ihres Immobiliendarlehens zum Zeitpunkt des Ablaufs der Sollzinsbindung angenommen. Hierzu werden alle noch erfolgenden Tilgungsleistungen einbezogen. Eventuell noch geplante Sondertilgungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Höhe des Forward-Zuschlags hängt davon ab, wie weit im Voraus Sie sich die Zinsen sichern möchten. Trotz Zuschlags kann ein Forward Darlehen sinnvoll sein, weil – je nach Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt – die festgeschriebenen Zinsen inklusive des Forward-Aufschlags immer noch günstiger sind als der zukünftige Zinssatz.
Die Forward-Phase ist die Zeitspanne zwischen Ende bereitstellungszinsfreier Zeit und Auszahlung des Darlehens. Der Forward-Aufschlag berechnet sich folgendermaßen:
Ein Forward Darlehen ist ein Kredit, der wiederum einen Kredit bei einer anderen Bank ablösen soll. Im Zuge dieses "Umzugs" von einem Kreditinstitut zu einem anderen entstehen oft Zusatzkosten, z. B. muss möglicherweise eine Grundschuld übertragen werden.
Damit sich das Forward Darlehen und die Umschuldung für Sie wirklich lohnen, sollten Sie alle Kosten berücksichtigen, damit Sie nach Umschuldung "unterm Strich" finanziell besser gestellt sind.
Der Energieausweis ist seit 01.01.2024 auch ein Pflichtdokument für die Kreditvergabe bei der Anschlussfinanzierung. Die Energieeffizienzklasse ist ein Bewertungsfaktor für die Immobilie. Eine höhere Energieeffizienzklasse steigert den Wert Ihrer Immobilie.
Für Ihre Immobilie steht in den kommenden Jahren eine Anschlussfinanzierung an? Ein Forward Darlehen kann schon heute für Zinssicherheit sorgen. Mit einer guten Beratung erlangen Sie Planungssicherheit und sehen steigenden Zinsen entspannt entgegen. Ihr Heimatexperte vor Ort bespricht mit Ihnen Ihre derzeitige Situation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen ein geeignetes Finanzierungsmodell.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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