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Die Wohnungsbauprämie:
Antrag, Höhe, Fördervoraussetzungen

  • So viel Förderung ist für Sie drin
  • Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie
  • Wohnungsbauprämie beantragen

Mit der staatlichen Wohnungsbauprämie kommen Sie schneller an Ihren persönlichen Wohntraum. Erfahren Sie hier, wie Sie sich die Wohnungsbauprämie für Ihren Bausparvertrag sichern und wie hoch die Förderung für Sie ausfallen kann.

Die Wohnungsbauprämie im Überblick


Wohnungsbauprämie: Der Staat belohnt Bausparen

Staatliche Förderung zum Aufbau von Wohneigentum gibt es schon seit Jahrzehnten. Hunderttausende Bausparwillige konnten sich mit dieser Unterstützung bereits ihren Wohntraum erfüllen. Im Laufe der Jahre sind mehrere Fördertöpfe entstanden: Neben der Wohnungsbauprämie (WoP) gibt es noch den Wohn-Riester und die Arbeitnehmersparzulage. Letztere gibt es, wenn vermögenswirksame Leistungen zum Aufbau von Wohneigentum zum Einsatz kommen.

Die Wohnungsbauprämie wurde bereits 1952 eingeführt und ist damit die älteste Form der staatlichen Förderung von Wohneigentum. Sie unterstützt den Eigenkapitalaufbau und ist, wie andere Zuschüsse auch, an bestimmte Bedingungen geknüpft. Seit 2021 gilt der erhöhte Fördersatz für die Wohnungsbauprämie von 10 Prozent. Auch die Einkommensgrenzen sind angehoben. Mit diesem Schritt stärkt der Staat die Wohneigentumsbildung und bietet noch mehr Menschen die Möglichkeit, von der Förderung zu profitieren. Fast 70 Prozent der Bevölkerung sind berechtigt, Prämien zu erhalten.
Mann schiebt Frau und Mädchen im Umzugskarton durchs Zimmer
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat die private Wohneigentumsbildung. So kann mancher Einzug ins Eigenheim schneller in Erfüllung gehen als gedacht. (Quelle: ©Maksym Povozniuk - stock.adobe.com)

So hoch ist die Wohnungsbauprämie beim Bausparvertrag

Wer regelmäßig in einen Bausparvertrag einzahlt, kann die Wohnungsbauprämie erhalten. Als Wohnungsbauprämie bekommen Sie 10 Prozent auf die im Jahr eingezahlten Beiträge.

Dabei werden pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren gefördert. Heißt konkret: Besparen Sie den Bausparvertrag als alleinstehende Person jährlich mit 700 Euro, gibt Ihnen der Staat 70 Euro obendrauf. Zahlt ein Paar 1.400 Euro pro Jahr ein, beträgt die zusätzliche Förderung 140 Euro.

Es gibt natürlich die Möglichkeit, noch mehr zu sparen. Darauf gibt es dann allerdings keine zusätzliche Wohnungsbauprämie. Und es gelten Einkommensgrenzen. Dazu später noch mehr.

  Alleinstehend
Verheiratet/Verpartnert*
Jährlich geförderte Sparleistung 700 € 1.400 €
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 €
140 €  
Wohnungsbauprämie Einkommensgrenze
(es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttolohn kann deutlich höher sein)
35.000 €  70.000 €

*Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.


Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen und folgende Bedingungen erfüllen:

  • Grundsätzlich ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestalter von 16 Jahren – dadurch ist die Wohnungsbauprämie und Bausparen auch für junge Menschen attraktiv
  • Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr
  • Wohnungsbauprämie-Einkommensgrenze wird eingehalten
  • Verwendung des geförderten Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke

Sie möchten wissen, wie viel staatliche Bausparförderung bei der Finanzierung Ihres Eigenheims möglich ist? Unser Wohnungsbauprämien-Rechner zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, welche Zuschüsse Sie in Anspruch nehmen können.
 

Händepaar über Holzschreibtisch hält 50-Euro-Scheine
Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. (Quelle: ©Gregory Lee - stock.adobe.com)

Ermitteln Sie mit unserem Online-Tool, ob Sie in den Genuss der Wohnungsbauprämie kommen und wie hoch diese ausfällt.

    

Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenzen

Für die Wohnungsbauprämie gelten Einkommensgrenzen. Für Alleinstehende liegt diese Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro. Für Verheiratete beträgt sie 70.000 Euro pro Jahr. Sollte das zu versteuernde Einkommen schwanken und in einzelnen Jahren über der Maximalgrenze liegen, wird für die betreffenden Jahre keine Prämie gezahlt.

So viel dürfen Sie tatsächlich verdienen

Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das entspricht bei Arbeitnehmern überschlägig folgendem Bruttoarbeitslohn in 2024:

Bruttoarbeitslohn keine Kinder
1 Kind
2 Kinder 3 Kinder
Alleinstehende   45.000 € 55.600 €  61.500 €  66.700 €
Verheiratete – 1 Arbeitnehmer 85.500 €
94.900 € 104.100 € 113.200 €
Verheiratete – 2 Arbeitnehmer
90.000 €
100.800 € 111.900 €
123.000 €

Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Zahlen gerundet, Stand Dezember 2023.

Tipp: Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, kann für die vermögenswirksamen Leistungen für das Jahr 2023 letztmalig auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Doppelförderung ist allerdings nicht möglich.


Verwendungszwecke der Wohungsbauprämie

Taschenrechner und Modellhäuschen auf Bauplan
Die Wohnungsbauprämie kann für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke zum Einsatz kommen. (Quelle: ©Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)

Wenn Ihrem Antrag auf Wohnungsbauprämie zugestimmt wird, darf die Förderung nur für bauliche Maßnahmen verwendet werden – das ist die zentrale Bedingung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verträge.

Zu diesen wohnwirtschaftlichen Zwecken gehört neben dem Bau eines Hauses oder einer Wohnung auch der Kauf einer Immobilie. Alternativ darf das Geld aber auch für eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände oder für größere Renovierungsarbeiten verwendet werden. Ebenfalls erlaubt ist der Kauf von Wohnrechten, beispielsweise bei Genossenschaften.

Einzige Ausnahme bei der wohnwirtschaftlichen Verwendung: Bei Abschluss eines Schwäbisch Hall-Bausparvertrages vor dem 25. Lebensjahr kann später über das Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie frei verfügt werden. Der Anspruch auf diese Sonderregelung besteht nur einmalig.


Antrag: Wohnungsbauprämie beantragen

Mit Schwäbisch Hall ist der Weg zur Wohnungsbauprämie ganz einfach – mit dem Online-Formular "Wohnungsbauprämie" im Kundenportal MEIN KONTO.

Und so gehen Sie vor:  

  • Zunächst wählen Sie das Jahr aus, für welches Sie die Wohnungsbauprämie beantragen wollen,
  • vervollständigen Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Vertragsdaten,
  • bestätigen die Angaben mit Ihrer elektronischen Unterschrift
  • und senden das Formular ab – fertig.
Ganz einfach: WoP-Antrag in MEIN KONTO


Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist. Da Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen dürfen, können Sie sogar jeweils vom vorletzten Sparjahr profitieren. Beispielsweise gibt es bis zum 31.12.2024 noch die Prämie für 2022.


Wohnungsbauprämie: Fragen und Antworten

Was ist eine Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie zählt zu den bedeutendsten staatlichen Förderungen zur Vermögensbildung. Neben Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester ist sie eine dritte lohnende Möglichkeit auf staatliche Förderung für Bausparwillige. Sie wurde 1952 eingeführt und soll Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen auch die Möglichkeit auf Vermögensbildung und den Erwerb von Wohneigentum bieten.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Der maximal geförderte Sparbetrag beträgt 700 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 1.400 Euro. Darauf werden 10 Prozent gutgeschrieben. Als Single erhalten Sie also maximal 70 Euro pro Jahr, Paare bekommen bis zu 140 Euro. Der tatsächliche monatliche Sparbeitrag darf aber höher sein.

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie direkt bei uns. Den Antrag finden Sie in MEIN KONTO im Bereich "Formulare".
Wir übernehmen für Sie die Abwicklung mit der Finanzbehörde.

Zum Login

So einfach reichen Sie die WoP in MEIN KONTO ein.

Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit dem Bausparvertrag. Der genaue Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:

  • Für Bausparverträge, die bis zum 31.12.2008 aufgenommen wurden, gilt: Es müssen seit Abschluss des Vertrags mindestens sieben Jahre vergangen sein und Sie müssen bis Ende 2008 mindestens eine Rate in Höhe der Regelsparrate eingezahlt haben.
  • Für Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 aufgenommen wurden, gilt: Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt nur, wenn Sie das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Das heißt, um ein Haus zu bauen, eine Immobilie zu kaufen oder das Eigenheim zu renovieren.
  • Bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr: Nach Zuteilung des Vertrags oder nach Ablauf von sieben Jahren kann auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung über das Gesamtguthaben – inkl. der Wohnungsbauprämie der letzten sieben Sparjahre – verfügt werden. Diese Sonderregelung gilt nur einmalig für unter 25-Jährige, die ihren Vertrag nach dem 31.12.2008 abgeschlossen haben.

Wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Bausparprämie erhalten Sie nicht auf Ihr Girokonto überwiesen. Nachdem der Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt ist, erhält zunächst die Bausparkasse den Zuschuss vom Staat. Voraussetzung ist, dass Sie die beschriebenen Bedingungen erfüllen. Ausgezahlt wird die Prämie an Sie zusammen mit Ihrem Bausparguthaben bei Zuteilung.

Wo sehe ich, ob ich bereits die Wohnungsbauprämie erhalten habe?

Gewährte Ansprüche auf Wohnungsbauprämie finden Sie in MEIN KONTO in der Vertragsübersicht unter der Rubrik "Staatliche Förderung" oder auf Ihrem jährlichen Kontoauszug.

Kann ich die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen?

Ja, Sie können die Wohnungsbauprämie auch bis zu zwei Jahren rückwirkend beantragen.

  • Als Einreichfrist gilt der 31.12. eines Jahres.
  • Das bedeutet, bis zum 31.12.2024 können Sie noch einen Antrag für die Wohnungsbauprämie von 2022 und 2023 stellen.
  • Der Prämienantrag für das jeweilige Jahr muss spätestens zum Ende des zweiten Folgejahres bei der Bausparkasse vorliegen. Wenn Sie also noch die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2022 beantragen möchten, muss der Antrag der Bausparkasse bis spätestens 30.12.2024 vorliegen.

Muss ich die Wohnungsbauprämie versteuern?

Nein, die Wohnungsbauprämie muss nicht versteuert werden. In § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes heißt es: „Die Prämien gehören nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.“ Daher ist die Wohnungsbauprämie für Bausparerinnen und Bausparer steuerfrei.

Was sind "wohnwirtschaftliche Zwecke"?

Die Verwendung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen (und damit auch die Wohnungsbauprämie) ist laut Bausparkassengesetz an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Damit gemeint sind:

  • Bau oder Kauf eines Hauses
  • Bau oder Kauf einer Wohnung
  • Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung einer Immobilie
  • Investitionen in Energieeffizienz oder Barrierefreiheit
  • Kauf eines Baugrundstücks
  • Erwerb von Erbbaurechten oder Dauernutzungsrechten
  • Beteiligung an genossenschaftlichen Immobilienprojekten
  • Ablösung von bereits anderweitig bestehenden Krediten, die diesen Zwecken dienen
Rohre einer Furà bodenheizung bei der Installation
Sanierungen und Modernisierungen, wie beispielsweise der Einbau einer Fußbodenheizung können mit Bausparmitteln finanziert werden. (Quelle: iStock-866522294-gopixa)

Welche Sonderregelung gilt für unter 25-Jährige?

Für Bausparer unter 25 Jahren gelten besondere Regeln: Jugendliche und junge Erwachsene, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, sind nicht an die Vorgaben bei der Verwendung gebunden: Nach sieben Jahren können sie frei über das Guthaben und die Wohnungsbauprämie verfügen.

Allerdings gilt diese Ausnahme nur für einen Vertrag (auch bausparkassenübergreifend), für einen zweiten Bausparvertrag müssen junge Bausparer wieder auf eine wohnwirtschaftliche Verwendung achten.

Kann ich zusätzlich zur Wohnungsbauprämie auch die Arbeitnehmersparzulage erhalten?

Die doppelte Förderung eines Sparbetrages mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings können Sie beide Zulagen nutzen, wenn Sie jährlich innerhalb eines Bausparvertrags zusätzlich zu den eigenen Sparzahlungen auch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen.

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Anreiz, Wohneigentum zu kaufen. Sie fragen sich, wie viel Haus Sie sich leisten können und wie viel Eigenkapital dafür notwendig ist? Damit die Baufinanzierung auf sicheren Beinen steht, müssen viele Faktoren beachtet werden. Unsere Heimatexperten beraten Sie hierzu gerne und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welcher Finanzierungsplan zu Ihnen passt. Damit Sie Ihren Wohntraum sicher verwirklichen können.

     


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