Die Wohnungsbauprämie:
Antrag, Höhe, Fördervoraussetzungen
- So viel Förderung ist für Sie drin
- Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie
- Wohnungsbauprämie beantragen
Mit der staatlichen Wohnungsbauprämie kommen Sie schneller an Ihren persönlichen Wohntraum. Erfahren Sie hier, wie Sie sich die Wohnungsbauprämie für Ihren Bausparvertrag sichern und wie hoch die Förderung für Sie ausfallen kann.
Staatliche Förderung zum Aufbau von Wohneigentum gibt es schon seit Jahrzehnten. Hunderttausende Bausparwillige konnten sich mit dieser Unterstützung bereits ihren Wohntraum erfüllen. Im Laufe der Jahre sind mehrere Fördertöpfe entstanden: Neben der Wohnungsbauprämie (WoP) gibt es noch den Wohn-Riester und die Arbeitnehmersparzulage. Letztere gibt es, wenn vermögenswirksame Leistungen zum Aufbau von Wohneigentum zum Einsatz kommen.
Wer regelmäßig in einen Bausparvertrag einzahlt, kann die Wohnungsbauprämie erhalten. Als Wohnungsbauprämie bekommen Sie 10 Prozent auf die im Jahr eingezahlten Beiträge.
Dabei werden pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren gefördert. Heißt konkret: Besparen Sie den Bausparvertrag als alleinstehende Person jährlich mit 700 Euro, gibt Ihnen der Staat 70 Euro obendrauf. Zahlt ein Paar 1.400 Euro pro Jahr ein, beträgt die zusätzliche Förderung 140 Euro.
Es gibt natürlich die Möglichkeit, noch mehr zu sparen. Darauf gibt es dann allerdings keine zusätzliche Wohnungsbauprämie. Und es gelten Einkommensgrenzen. Dazu später noch mehr.
Alleinstehend |
Verheiratet/Verpartnert* | |
---|---|---|
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 € | 1.400 € |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 € |
140 € |
Wohnungsbauprämie Einkommensgrenze (es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttolohn kann deutlich höher sein) |
35.000 € | 70.000 € |
*Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.
Die Wohnungsbauprämie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen und folgende Bedingungen erfüllen:
Sie möchten wissen, wie viel staatliche Bausparförderung bei der Finanzierung Ihres Eigenheims möglich ist? Unser Wohnungsbauprämien-Rechner zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, welche Zuschüsse Sie in Anspruch nehmen können.
Für die Wohnungsbauprämie gelten Einkommensgrenzen. Für Alleinstehende liegt diese Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro. Für Verheiratete beträgt sie 70.000 Euro pro Jahr. Sollte das zu versteuernde Einkommen schwanken und in einzelnen Jahren über der Maximalgrenze liegen, wird für die betreffenden Jahre keine Prämie gezahlt.
Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das entspricht bei Arbeitnehmern überschlägig folgendem Bruttoarbeitslohn in 2024:
Bruttoarbeitslohn | keine Kinder |
1 Kind |
2 Kinder | 3 Kinder |
---|---|---|---|---|
Alleinstehende | 45.000 € | 55.600 € | 61.500 € | 66.700 € |
Verheiratete – 1 Arbeitnehmer | 85.500 € |
94.900 € | 104.100 € | 113.200 € |
Verheiratete – 2 Arbeitnehmer |
90.000 € |
100.800 € | 111.900 € |
123.000 € |
Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Zahlen gerundet, Stand Dezember 2023.
Tipp: Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, kann für die vermögenswirksamen Leistungen für das Jahr 2023 letztmalig auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Doppelförderung ist allerdings nicht möglich.
Wenn Ihrem Antrag auf Wohnungsbauprämie zugestimmt wird, darf die Förderung nur für bauliche Maßnahmen verwendet werden – das ist die zentrale Bedingung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verträge.
Zu diesen wohnwirtschaftlichen Zwecken gehört neben dem Bau eines Hauses oder einer Wohnung auch der Kauf einer Immobilie. Alternativ darf das Geld aber auch für eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände oder für größere Renovierungsarbeiten verwendet werden. Ebenfalls erlaubt ist der Kauf von Wohnrechten, beispielsweise bei Genossenschaften.
Einzige Ausnahme bei der wohnwirtschaftlichen Verwendung: Bei Abschluss eines Schwäbisch Hall-Bausparvertrages vor dem 25. Lebensjahr kann später über das Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie frei verfügt werden. Der Anspruch auf diese Sonderregelung besteht nur einmalig.
Mit Schwäbisch Hall ist der Weg zur Wohnungsbauprämie ganz einfach – mit dem Online-Formular "Wohnungsbauprämie" im Kundenportal MEIN KONTO.
Und so gehen Sie vor:
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist. Da Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen dürfen, können Sie sogar jeweils vom vorletzten Sparjahr profitieren. Beispielsweise gibt es bis zum 31.12.2024 noch die Prämie für 2022.
Die Wohnungsbauprämie zählt zu den bedeutendsten staatlichen Förderungen zur Vermögensbildung. Neben Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester ist sie eine dritte lohnende Möglichkeit auf staatliche Förderung für Bausparwillige. Sie wurde 1952 eingeführt und soll Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen auch die Möglichkeit auf Vermögensbildung und den Erwerb von Wohneigentum bieten.
Der maximal geförderte Sparbetrag beträgt 700 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 1.400 Euro. Darauf werden 10 Prozent gutgeschrieben. Als Single erhalten Sie also maximal 70 Euro pro Jahr, Paare bekommen bis zu 140 Euro. Der tatsächliche monatliche Sparbeitrag darf aber höher sein.
Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie direkt bei uns. Den Antrag finden Sie in MEIN KONTO im Bereich "Formulare".
Wir übernehmen für Sie die Abwicklung mit der Finanzbehörde.
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit dem Bausparvertrag. Der genaue Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:
Die Bausparprämie erhalten Sie nicht auf Ihr Girokonto überwiesen. Nachdem der Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt ist, erhält zunächst die Bausparkasse den Zuschuss vom Staat. Voraussetzung ist, dass Sie die beschriebenen Bedingungen erfüllen. Ausgezahlt wird die Prämie an Sie zusammen mit Ihrem Bausparguthaben bei Zuteilung.
Gewährte Ansprüche auf Wohnungsbauprämie finden Sie in MEIN KONTO in der Vertragsübersicht unter der Rubrik "Staatliche Förderung" oder auf Ihrem jährlichen Kontoauszug.
Ja, Sie können die Wohnungsbauprämie auch bis zu zwei Jahren rückwirkend beantragen.
Nein, die Wohnungsbauprämie muss nicht versteuert werden. In § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes heißt es: „Die Prämien gehören nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.“ Daher ist die Wohnungsbauprämie für Bausparerinnen und Bausparer steuerfrei.
Die Verwendung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen (und damit auch die Wohnungsbauprämie) ist laut Bausparkassengesetz an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Damit gemeint sind:
Für Bausparer unter 25 Jahren gelten besondere Regeln: Jugendliche und junge Erwachsene, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, sind nicht an die Vorgaben bei der Verwendung gebunden: Nach sieben Jahren können sie frei über das Guthaben und die Wohnungsbauprämie verfügen.
Allerdings gilt diese Ausnahme nur für einen Vertrag (auch bausparkassenübergreifend), für einen zweiten Bausparvertrag müssen junge Bausparer wieder auf eine wohnwirtschaftliche Verwendung achten.
Die doppelte Förderung eines Sparbetrages mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings können Sie beide Zulagen nutzen, wenn Sie jährlich innerhalb eines Bausparvertrags zusätzlich zu den eigenen Sparzahlungen auch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen.
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Anreiz, Wohneigentum zu kaufen. Sie fragen sich, wie viel Haus Sie sich leisten können und wie viel Eigenkapital dafür notwendig ist? Damit die Baufinanzierung auf sicheren Beinen steht, müssen viele Faktoren beachtet werden. Unsere Heimatexperten beraten Sie hierzu gerne und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welcher Finanzierungsplan zu Ihnen passt. Damit Sie Ihren Wohntraum sicher verwirklichen können.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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