Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: So gibt's die Förderung
- Anforderungen und Voraussetzungen
- Förderberechtigte und Förderhöhen
- Antrag für die KNN-Förderung stellen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" mit dem neuen Förderprogramm KNN. Wir erklären, wie Sie die Förderung beantragen und was Sie dabei beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (kurz: KNN-WG) unterstützt der Staat seit Oktober 2024 Privatpersonen und Wohnungseigentumsgemeinschaften, aber auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und andere Investoren, die klimafreundliche, flächeneffiziente Gebäude in Deutschland neu errichten. Eine vergleichbare Förderung gibt es auch für Nicht-Wohngebäude und für Kommunen.
Die Förderung für den "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen ohne Tilgungszuschuss. Das wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und läuft unter der Bezeichnung Kredit Nr. 296.
Förderfähig sind bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Den Kredit erhalten die Antragsteller als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit zwischen vier und 35 Jahren und einer tilgungsfreien Anlaufzeit von ein bis drei Jahren.
Möglich ist auch ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren. Beim endfälligen Darlehen zahlt der Antragsteller während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Die Zinskonditionen sind abhängig von der Laufzeit und orientieren sich am Kapitalmarkt. Mit einem effektiven Jahreszins ab 0,95 Prozent (Stand: 10/24) ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ für Bauherren wesentlich günstiger als das (sehr ähnlich klingende) Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit 297, 298)“ und das „KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124)“, aber auch als die aktuellen Bauzinsen.
Gefördert werden sämtliche Bauwerkskosten, einschließlich der Kosten für Planung, Baubegleitung und Dienstleistungen im Zuge der Bilanzierung des Gebäudes. Hier finden Sie weitere Infos zur Neubauförderung durch die KfW.
Mit der KNN-Förderung will der Staat den Neubau von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen ankurbeln. Dabei soll jedoch das Klima möglichst wenig belastet und zudem möglichst wenig Fläche beansprucht werden. Außerdem soll eine kompakte Bauweise mit einfachem Standard und entsprechend niedrigen Baukosten unterstützt werden. Deshalb gelten strenge und für Laien schwer verständliche technische Mindestanforderungen.
Das Gebäude ...
Bauherren müssen einen Energieberater einbinden, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude" gelistet ist.
Ab dem ersten Quartal 2025 plant das zuständige Bundesbauministerium eine zweite Förderstufe: Für Gebäude, die den Standard EH40 und die Anforderungen an das QNG-Siegel PREMIUM erfüllen, soll es Darlehen von bis zu 150.000 Euro geben.
Ein Ziel der KNN-Förderung ist eine Flächen optimierte Bauweise. Deshalb gelten Mindestvorgaben für die Anzahl der Räume in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Entscheidend sind dabei die Individualräume – also Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer. Ein solcher Raum muss mindestens zehn Quadratmeter groß sein. Wohnküchen zählen nicht als Individualraum.
Für rollstuhlgerechte Wohnungen sind jeweils um 15 Quadratmeter erhöhte Werte maßgeblich. Die Wohnfläche muss nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) ermittelt werden.
Unsere Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen Wohnfläche und Zahl der Individualräume im Überblick:
Wohnfläche der Wohneinheit | Mindestzahl der Individualräume |
---|---|
bis 40 m2 | 1 |
bis 55 m2 | 2 |
bis 70 m2 |
3 |
bis 85 m2 |
4 |
jede weiteren 15 m2 |
ein weiterer Individualraum |
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Lebenszykluskosten bei einem Gebäude umfassen alle Kosten, die über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes entstehen, von der Planung bis zum Rückbau. Diese ganzheitliche Betrachtungsweise ermöglicht eine umfassende Analyse der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit eines Gebäudes.
Eine der großen Hürden des Programms „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ ist: Die Lebenszykluskosten sind für den Laien nur schwer einzuschätzen.
Das kann verlässlich nur der Energieeffizienz-Experte. Er muss sowohl die Kosten im Lebenszyklus als auch einen gebäudespezifischen Anforderungswert berechnen. Dafür ist ein spezifisches Verfahren vorgeschrieben. Die KfW hat auf ihrer Internetseite ein verpflichtendes Excel-Berechnungstool eingerichtet. Stellen Sie vor dem Beauftragen des Experten sicher, dass er sich mit den Anforderungen der KNN-Förderung auch auskennt.
Die Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Baufamilien können den Kredit jedoch nicht direkt bei der KfW, sondern nur bei einem ihrer Finanzierungspartner beantragen. Das kann eine Bank sein oder ein Finanzierungsvermittler, aber auch eine Bausparkasse. Auf der Internetseite der KfW gibt es dazu eine Online-Beratungsanfrage.
Zum Finanzierungsgespräch müssen Kreditnehmer eine „Bestätigung zum Antrag“ vorlegen, die der Energieeffizienz-Experte erstellt hat. Wenn die KfW die Förderung zugesagt hat, schließt der Bauherr den Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner ab. Erst danach darf er die Baufirmen beauftragen beziehungsweise die Immobilie kaufen.
Das Vorhaben muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Darlehens beendet sein. Eigentümer müssen gegenüber dem Finanzierungspartner der KfW, den produkt- und fristgemäßen Einsatz der Mittel nachweisen. Dazu stellt der Experte für Energie-Effizienz eine entsprechende Bestätigung aus. Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger übernimmt dieser die Bestätigung. Diese sollten Sie der KfW zeitnah übermitteln.
Ein Ziel der Förderung ist, die Baukosten gering zu halten und damit den Neubau eines Eigenheims für mehr Haushalte erschwinglich zu machen. Deshalb sind für bestimmte Kosten Grenzwerte vorgegeben.
Der KfW-Kredit 296 darf grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Allerdings darf die Summe von Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen
Allerdings: Bauherren können für ein und dieselbe Maßnahme die Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment –Wohngebäude“ nicht zusammen mit folgenden Programmen in Anspruch nehmen:
Das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ besteht aus drei Sparten:
Die Förderung für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment läuft befristet bis zum 31. Dezember 2025. Im Jahr 2024 stellt der Bund für alle drei Programmteile zusammen 350 Millionen Euro zur Verfügung, für das kommende weitere 1,65 Milliarden Euro. Wie viel davon in Wohngebäude fließen wird, lässt sich nicht beziffern. Nach Angaben des zuständigen Bundesbauministeriums werden die Mittel nicht differenziert.
Aktuell gibt es noch drei weitere Neubau-Förderprogramme, für die ebenfalls die KfW zuständig ist:
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