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Förderung für den altersgerechten Umbau

  • Überblick der geförderten Maßnahmen
  • So hoch ist die Förderung
  • Wie Sie die Förderung beantragen

Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung barrierefrei gestalten? Und dafür eine Förderung erhalten? So unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln beim altersgerechten Umbau.

  

Das Wichtigste im Überblick

  • Über das Programm "Kredit 159" fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den altersgerechten Umbau.
  • Die Förderung erfolgt dabei über einen Kredit. Das Zuschussprogramm wurde eingestellt.
  • Für die Beantragung benötigen Sie einen Finanzierungspartner.

Wie werden der altersgerechte Umbau und Einbruchschutz gefördert?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert über das Programm mit der Nummer 159 den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz. Die Förderung erhalten neben Privat­personen auch Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften, Bauträger und Wohnungs­unternehmen, Wohnungs­genossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. 

Die Förderung erfolgt über einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro ohne Tilgungszuschuss.


Altersgerecht umbauen: die Förderbestimmungen

Folgende Vorhaben werden im Rahmen des KfW-Kreditprogramms 159 beim altersgerechten Umbau gefördert:

  • Wege zum Gebäude
  • Eingangs­bereich und Wohnungs­zugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Raum­aufteilung und Schwellen
  • Badezimmer
  • Orientierung, Kommunikation und Unter­stützung im Alltag
  • Gemeinschafts­räume und Mehr­generationen­wohnen
Wohnhauszugang mit barrierefreier Rollstuhlrampe
Auch der barrierefreie Zugang zum Haus wird gefördert. (Quelle: stock.adobe.com/U. J. Alexander)

Neben den Einzelmaßnahmen um Barrieren abzubauen, wird auch der Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus" gefördert. Um diesen zu erreichen, müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert und bestimmte Bedienelemente vorhanden sein. NICHT FÖRDERFÄHIG sind Ferienhäuser und -wohnungen sowie Umschuldungen oder Nachfinanzierungen.

  • Alle Details zu den technischen Anforderungen beim altersgerechten Umbau finden Sie im Merkblatt der KfW

Wie hoch ist die Förderung beim altersgerechten Umbau?

Die KfW vergibt als Fördermittel für den altersgerechten Umbau einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Das geschieht entweder in Form eines Annuitätendarlehens (also einem Darlehen, das regelmäßig mit Zins und Tilgung zurückgezahlt wird), oder in Form eines endfälligen Darlehens. Bei dem Letzteren zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kredit­betrag in einer Summe zurück.

Die Zinskonditionen des KfW-Programms 159 (Stand: März 2025):

Annuitätendarlehen:

Laufzeit in Jahren tilgungsfreie Anlaufzeit in Jahren1 Zinsbindung in Jahren2 Sollzins pro Jahr Effektivzins pro Jahr3
4 bis 10 1 bis 2 Jahre 5 2,32 % 2,35 %
4 bis 10 1 bis 2 Jahre 10 2,70 % 2,73 %
11 bis 20 1 bis 3 Jahre 5 2,43 % 2,46 %
11 bis 20 1 bis 3 Jahre 10 3,04 % 3,08 %
21 bis 30 1 bis 5 Jahre 5 2,46 % 2,49 %
21 bis 30 1 bis 5 Jahre 10 3,12 % 3,17 %

Endfälliges Darlehen:      

Laufzeit und Zinsbindung in Jahren Sollzins pro Jahr Effektivzins pro Jahr3
4 bis 10 3,16 % 3,21 %
  • Fußnoten

    1Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

    2Zeit, in der sich der Zins nicht ver­ändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zins­bindung noch nicht ab­bezahlt haben, erhalten Sie recht­zeitig ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

    3Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

    Quelle: KfW

 

WICHTIG: Bei diesem Kredit gibt es keine Möglichkeiten für Sondertilgungen. Wer den Kredit trotzdem vorzeitig ablösen will, muss dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.


Förderung für den altersgerechten Umbau beantragen

Wenn Sie den Kredit 159 beantragen wollen, so können Sie dies nicht direkt bei der KfW tun. Sie benötigen dafür einen Finanzierungspartner. Das kann eine Bank sein, aber auch ein Finanzierungsvermittler oder eine Bausparkasse.

Folgende 4 Schritte empfiehlt die KfW, um den Förderkredit für den altersgerechten Umbau zu erhalten und auch die dafür erforderlichen Vorgaben zu erfüllen:

  1. 1. Maßnahmen zum altersgerechten Umbau planen

    Die KfW empfiehlt, mithilfe von Wohn­beratungs­stellen die Planungen vorzunehmen. Darüber hinaus sollten Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentums­wohnung eine Haftungs­klausel im Kauf­vertrag auf­nehmen. Damit haftet die Verkäuferin oder der Verkäufer dafür, dass die technischen Mindest­anforderungen einge­halten werden.

  2. 2. Kombinationen mit anderen Förderungen checken

    Prüfen Sie, ob der altersgerechte Umbau mit weiteren Förderprogrammen verbunden werden kann. Beispielsweise könnte bei einer energetischen Modernisierung ein Umbau zum KfW-Effizienzhaus in Betracht kommen. Alternativ können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen.

  3. 3. Finanzierungspartner suchen und Antrag stellen

    Erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner den KfW-Kreditantrag. Dies muss vor dem Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags erfolgen.

  4. 4. Kreditvertrag unterzeichnen und Maßnahmen ausführen

    Nach Vertragsabschluss mit Ihrem Finanzierungspartner und Erhalt der KfW-Förderzusage können Sie mit den Bauarbeiten beginnen. WICHTIG: Nach Abschluss der Umbaubarbeiten müssen Sie die Einhaltung der technischen Anforderungen nachweisen. Dies geschieht mittels einer Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.

Detaillierte Informationen zu förderfähigen Maßnahmen und zum Antragsverfahren enthält das Merkblatt Kredit 159 der KfW.
Eine Übersicht zu Fördermitteln bei Haussanierungen bietet unser Artikel Förderung Haussanierung.


Fragen zur Förderung und zur Finanzierung? Ihr Heimatexperte vor Ort unterstützt Sie gern!

455-B: Zuschuss für den altersgerechten Umbau eingestellt

Neben der oben beschriebenen Kreditvariante gab es lange Jahre auch einen direkten Zuschuss für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau. Dieses Programm lief unter dem Kürzel 455-B und förderte Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit direkten Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro.

Der Investitionszuschuss für den altersgerechten Umbau wurde allerdings eingestellt. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Zuschussvariante noch einmal neu aufgelegt wird.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Um Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, braucht es den passenden Partner. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er stellt Ihre Wünsche auf ein solides finanzielles Fundament. Vereinbaren Sie einen Termin, um mehr zu erfahren, und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


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