Förderung für den altersgerechten Umbau
- Überblick der geförderten Maßnahmen
- So hoch ist die Förderung
- Wie Sie die Förderung beantragen
Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung barrierefrei gestalten? Und dafür eine Förderung erhalten? So unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln beim altersgerechten Umbau.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert über das Programm mit der Nummer 159 den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz. Die Förderung erhalten neben Privatpersonen auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Förderung erfolgt über einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro ohne Tilgungszuschuss.
Folgende Vorhaben werden im Rahmen des KfW-Kreditprogramms 159 beim altersgerechten Umbau gefördert:
Neben den Einzelmaßnahmen um Barrieren abzubauen, wird auch der Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus" gefördert. Um diesen zu erreichen, müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert und bestimmte Bedienelemente vorhanden sein. NICHT FÖRDERFÄHIG sind Ferienhäuser und -wohnungen sowie Umschuldungen oder Nachfinanzierungen.
Die KfW vergibt als Fördermittel für den altersgerechten Umbau einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Das geschieht entweder in Form eines Annuitätendarlehens (also einem Darlehen, das regelmäßig mit Zins und Tilgung zurückgezahlt wird), oder in Form eines endfälligen Darlehens. Bei dem Letzteren zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Die Zinskonditionen des KfW-Programms 159 (Stand: März 2025):
Annuitätendarlehen:
Laufzeit in Jahren | tilgungsfreie Anlaufzeit in Jahren1 | Zinsbindung in Jahren2 | Sollzins pro Jahr | Effektivzins pro Jahr3 |
---|---|---|---|---|
4 bis 10 | 1 bis 2 Jahre | 5 | 2,32 % | 2,35 % |
4 bis 10 | 1 bis 2 Jahre | 10 | 2,70 % | 2,73 % |
11 bis 20 | 1 bis 3 Jahre | 5 | 2,43 % | 2,46 % |
11 bis 20 | 1 bis 3 Jahre | 10 | 3,04 % | 3,08 % |
21 bis 30 | 1 bis 5 Jahre | 5 | 2,46 % | 2,49 % |
21 bis 30 | 1 bis 5 Jahre | 10 | 3,12 % | 3,17 % |
Endfälliges Darlehen:
Laufzeit und Zinsbindung in Jahren | Sollzins pro Jahr | Effektivzins pro Jahr3 |
---|---|---|
4 bis 10 | 3,16 % | 3,21 % |
1Während der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungsfreie Anlaufzeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Restschuld zum Ende der Zinsbindung.
2Zeit, in der sich der Zins nicht verändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zinsbindung noch nicht abbezahlt haben, erhalten Sie rechtzeitig ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.
3Der effektive Jahreszins berücksichtigt neben dem Sollzins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausgewiesene effektive Jahreszins bezieht jedoch keine von der Hausbank im Einzelfall nach der Preisangabenverordnung zu berücksichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammenhang mit einer grundpfandrechtlichen Besicherung. Daher kann der für Sie maßgebliche effektive Jahreszins von dem hier ausgewiesenen effektiven Jahreszins abweichen.
Quelle: KfW
WICHTIG: Bei diesem Kredit gibt es keine Möglichkeiten für Sondertilgungen. Wer den Kredit trotzdem vorzeitig ablösen will, muss dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Wenn Sie den Kredit 159 beantragen wollen, so können Sie dies nicht direkt bei der KfW tun. Sie benötigen dafür einen Finanzierungspartner. Das kann eine Bank sein, aber auch ein Finanzierungsvermittler oder eine Bausparkasse.
Folgende 4 Schritte empfiehlt die KfW, um den Förderkredit für den altersgerechten Umbau zu erhalten und auch die dafür erforderlichen Vorgaben zu erfüllen:
Die KfW empfiehlt, mithilfe von Wohnberatungsstellen die Planungen vorzunehmen. Darüber hinaus sollten Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung eine Haftungsklausel im Kaufvertrag aufnehmen. Damit haftet die Verkäuferin oder der Verkäufer dafür, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Prüfen Sie, ob der altersgerechte Umbau mit weiteren Förderprogrammen verbunden werden kann. Beispielsweise könnte bei einer energetischen Modernisierung ein Umbau zum KfW-Effizienzhaus in Betracht kommen. Alternativ können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen.
Erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner den KfW-Kreditantrag. Dies muss vor dem Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags erfolgen.
Nach Vertragsabschluss mit Ihrem Finanzierungspartner und Erhalt der KfW-Förderzusage können Sie mit den Bauarbeiten beginnen. WICHTIG: Nach Abschluss der Umbaubarbeiten müssen Sie die Einhaltung der technischen Anforderungen nachweisen. Dies geschieht mittels einer Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.
Detaillierte Informationen zu förderfähigen Maßnahmen und zum Antragsverfahren enthält das Merkblatt Kredit 159 der KfW.
Eine Übersicht zu Fördermitteln bei Haussanierungen bietet unser Artikel Förderung Haussanierung.
Fragen zur Förderung und zur Finanzierung? Ihr Heimatexperte vor Ort unterstützt Sie gern!
Neben der oben beschriebenen Kreditvariante gab es lange Jahre auch einen direkten Zuschuss für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau. Dieses Programm lief unter dem Kürzel 455-B und förderte Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit direkten Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro.
Der Investitionszuschuss für den altersgerechten Umbau wurde allerdings eingestellt. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Zuschussvariante noch einmal neu aufgelegt wird.
Um Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, braucht es den passenden Partner. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er stellt Ihre Wünsche auf ein solides finanzielles Fundament. Vereinbaren Sie einen Termin, um mehr zu erfahren, und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
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Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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