Die Restschuldversicherung
- Schutz für Darlehensnehmer
- Tilgungshilfe bei finanziellen Engpässen
- FuchsRisikolebensversicherung: Absicherung im Todesfall
Eine Restschuldversicherung springt für Sie ein, wenn Sie durch bestimmte Umstände, nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Restschuld zurückzahlen zu können. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Kredit absichern können.
Die Restschuldversicherung, auch Ratenschutzversicherung oder Kreditausfallversicherung genannt, übernimmt vorübergehend die Raten bzw. kommt für den gesamten Darlehensbetrag auf, wenn der Kreditnehmer der Tilgung des Immobilienkredites nicht mehr nachkommen kann.
Was deckt die Restschuldversicherung ab?
Der Abschluss einer Restschuld- bzw. Kreditausfallversicherung ist grundsätzlich optional. Es ist gesetzlich nicht verpflichtend, seinen Kredit abzusichern, wird von Finanzierungsexperten aber dringend empfohlen.
Wer seinen Kredit absichern, aber keine Restschuldversicherung abschließen möchte, dem bieten sich Alternativen:
Mit der FuchsRisikolebensversicherung profitieren Sie von einer günstigen Absicherung Ihrer Familie im Todesfall:
Unbeschwert durch die Baufinanzierung
Wenn Sie sich und Ihre Familie während der Kreditphase gegen Todesfall absichern möchten, unterstützen wir Sie – gemeinsam mit der R+V Versicherung – mit einem tollen Produktangebot:
Der FuchsRisikolebensversicherung. Diese bietet Ihnen einen exklusiven Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall.
Unsere Heimatexperten vor Ort besprechen gerne mit Ihnen, wie Sie Ihren Wohnwunsch finanzieren und den Kredit absichern können. Lassen Sie sich jetzt beraten. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin mit uns.
Die Finanzierung einer Immobilie ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Ein Restrisiko bleibt meist, auch wenn der Erwerb gut durchdacht ist. Vor allem bei Familien und Partnerschaften stellt sich die Frage: Was passiert, wenn der Hauptverdiener im schlimmsten Fall verstirbt? Lässt sich der Kredit mit einem Einkommen alleine bewältigen?
Schwäbisch-Hall-Versicherungsexperte Robert Plett will verhindern, dass bei Tod ein Schuldenberg bleibt. "Ihr Zuhause soll Ihnen weiterhin Sicherheit und Lebensqualität geben."
Und dieser Schutz ist bezahlbar, rechnet Robert Plett vor: Bei einer Finanzierungssumme von 100.000 Euro kann sich eine 35 Jahre alte Person (Nichtraucher, BMI) schon ab mtl. 6,30 Euro versichern. Zudem: Der Beitrag zur Risikolebensversicherung passt sich Ihrer Finanzierungssumme an und kann sich damit über die Laufzeit verringern.
Wenn ein Kreditnehmer in Folge von
nicht mehr in der Lage ist, seinen Kredit zu tilgen, tritt im Normalfall die Restschuldversicherung für ihn ein. Genaueres regeln die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen der Institute.
Eine Restschuldversicherung ist vor allem für Kreditnehmer mit einer Immobilienfinanzierung interessant. Je höher die Darlehenssumme, desto höher das Risiko bei finanziellen Engpässen.
Die Restschuldversicherung wird auch Kreditausfallversicherung genannt. Es handelt sich um die gleiche Versicherungsart. Wenn der Kreditnehmer seinen Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen kann, droht dem geldgebenden Institut der Ausfall des Kredits – daher der Name.
Sicherheit spielt eine wichtige Rolle bei der Baufinanzierung. Unsere Heimatexperten nehmen sich gerne für Sie Zeit und sprechen mit Ihnen über die Möglichkeiten der Finanzierung und wie Sie Ihren Kredit absichern können. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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