Staatliche Wärmepumpen-Förderung erhalten
- Fördersätze und Förderbedingungen ab 2024
- Zuschuss und Kredit beantragen
- Die wichtigsten Fragen und Antworten
Aktualisiert am 08.01.2024
Aktualisiert am 08.01.2024
Der Staat stellt für den Einbau von Wärmepumpen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie die Förderung für Wärmepumpen aktuell aussieht und welche Fördersätze ab 2024 gelten.
Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, auch als "Heizungsgesetz" bekannt) hat sich auch die damit verbundene "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) geändert. Gefördert wird vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien. Die elektrisch betriebene Wärmepumpe steht dabei ganz oben auf der Liste der Heizungen, die sowohl beim Neubau als auch beim Heizungstausch bei Bestandsimmobilien favorisiert werden.
Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen will, für den gibt es seit Anfang 2024 folgende Fördermöglichkeiten:
Rein rechnerisch ergäbe sich daraus ein maximaler Förderbetrag von 85 Prozent. Die Höchstgrenze wird aber auf 70 Prozent gedeckelt. Da die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro liegen, beträgt die höchste zu erzielende Fördersumme 21.000 Euro. Achtung: dies gilt nur für Selbstnutzer! Vermietende erhalten nur die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent.
In unserer Tabelle sehen Sie die aktuell gültigen Fördersätze noch einmal im Überblick (Stand: Januar 2024):
Bauweise der Wärmepumpe | Grundförderung | Einkommens-Bonus | Geschwindigkeits-Bonus | Effizienz-Bonus | Maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 30 Prozent | 30 Prozent | 20 Prozent | – | 70 Prozent |
Wasser-/Erdreich-/Abwasser-Wärmepumpe | 30 Prozent | 30 Prozent | 20 Prozent | 5 Prozent | 70 Prozent |
Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel | 30 Prozent | 30 Prozent | 20 Prozent | 5 Prozent | 70 Prozent |
Bei einem Neubau ist die Wärmepumpe in der Regel in den Baukosten enthalten. Bei einer Sanierung ist das anders. Hier erscheinen die Anschaffungskosten zunächst happig. Bedenken Sie aber: Auf lange Sicht holen Sie einen großen Teil der Kosten durch Einsparung bei den Heizkosten wieder ein. Erst recht, wenn Sie die Fördermöglichkeiten optimal ausnutzen.
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Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr wird es zusätzlich zu den oben erwähnten Zuschüssen einen zinsvergünstigten KfW-Kredit geben. Mit dem Darlehen können Eigentümer die nach Abzug der Zuschussförderung verbleibenden Kosten für die Heizungserneuerung sowie weitere Effizienzmaßnahmen finanzieren. Das maximale Kreditvolumen beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt.
Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Allerdings kann der Ergänzungskredit auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden.
Eine der wichtigsten Änderungen bei der Beantragung einer Wärmepumpen-Förderung ist der Wechsel der Zuständigkeit. Ab sofort erfolgt die Antragstellung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer einen Antrag stellen möchten, müssen Sie sich bei der KfW registrieren.
Der Tausch der Heizung kann bereits seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 beaufragt werden. Für die Beantragung gilt eine Übergangsregelung: Der Antrag für die Förderung, vorausgesetzt die Förderrichtlinien werden eingehalten, muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden für energetische Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Bei Start des Vorhabens danach muss die Zusage für die Förderung vor der Beauftragung wieder vorliegen.
WICHTIG: Die KfW weist darauf hin, dass bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein muss. Heißt konkret: Erst einen Vorvertrag mit dem Heizungsunternehmen abschließen, dann die Förderung beantragen. Um das Risiko einer abgelehnten Förderung aufzufangen, sollten Wohneigentümer daher einen Vertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (in Bezug auf die Förderung) abschließen.
Insgesamt 235.611 Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 in Deutschland installiert, mehr als viermal so viel wie 2015. 204.932 davon waren Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Beim Neubau gibt es keine spezielle Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe. Die Kosten für die Installation einer Wärmepumpe sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.
Für die Förderung der Energieeffizienz im Neubau werden seit 1. März 2023 zinsvergünstigte Kredite in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)" angeboten. Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Voraussetzung ist, dass der Neubau den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt.
Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.
ACHTUNG: Alle KfW-Darlehen (auch der oben erwähnte Förderkredit beim Heizungstausch) werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.
Eigentümer von Bestandsimmobilien erhalten 2024 unter bestimmten Voraussetzungen eine Wärmepumpen-Förderung von bis zu 70 Prozent. Bezogen auf die maximalen Investitionskosten von 30.000 Euro liegt der höchste Förderbetrag bei 21.000 Euro. Wie viel Förderung Sie für den Einbau einer Wärmepumpe im Einzelfall genau bekommen, können Sie mit dem Förderrechner des Bundesverbandes Wärmepumpe ausrechnen.
Die vor ein paar Jahren eingeführte steuerliche Förderung für energetische Einzelmaßnahmen wird auch 2024 fortgeführt.
Selbstnutzende Eigentümer eines mindestens zehn Jahre alten Hauses können den Heizungstausch beim Finanzamt geltend machen und 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Die Details sind in § 35c Einkommensteuergesetz und in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt. Ganz wichtig: Wer bereits Fördergelder erhalten hat, kann diese Arbeiten steuerlich dann nicht mehr absetzen!
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Neben der Bundesförderung stellen einzelne Bundesländer, Kommunen, Stadtwerke und Energieversorger Fördermittel für den Einbau einer Wärmepumpe zur Verfügung. Informationen dazu gibt es beim Klimaschutzbeauftragten der Kommune und in der regionalen Energieberatung.
Heizungserneuerung, Fördermittel, energetische Sanierung: Sie haben die Fragen, wir die Antworten:
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