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Energetische Sanierung:
Förderung richtig beantragen

  • So bekommen Sie die Förderung
  • Anleitung: Vom Antrag bis zur Zuteilung
  • Für BAFA- und KfW-Fördergelder

Ob Dach, Fassade, Keller oder Heizung, ob Komplettsanierung oder Einzelmaßnahme: Wer sein Haus energetisch saniert, kann dafür Fördergelder bekommen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Antrag dafür korrekt stellen und was Sie dabei beachten sollten.

             

Energetische Sanierung: Wer ist für die Förderung zuständig?

Wer sein Haus saniert und dafür Fördergelder beantragen möchte, tut das in der Regel bei zwei Institutionen:

  • BAFA: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergibt direkte Zuschüsse für diverse Sanierungsmaßnahmen. Dabei handelt es sich um Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), hauptsächlich an der Gebäudehülle. Dazu zählen zum Beispiel die Fassadendämmung oder der Einbau neuer Fenster. ACHTUNG: Das BAFA fördert auch die Heizungsoptimierung, NICHT aber den Heizungstausch. Diese Fördermittel vergibt die KfW. Dazu später mehr.

Welche Maßnahmen in welchem Umfang gefördert werden, dass erfahren Sie in diesem Artikel: „Die BAFA-Förderung“.

Förderung beantragen: Beratungssituation
Um die Förderung korrekt zu beantragen, sollten Sie sich Zeit nehmen. (Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall/Marian Burkardt)
  • KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt über diverse Programme Kredite für die teilweise oder komplette Sanierung eines Hauses. Diese Kredite sind in der Regel zinsvergünstigt, in Teilen gibt es auch einen Tilgungszuschuss, der die Höhe der Rückzahlung vermindert. Für den Heizungstausch gibt es dagegen direkte Zuschüsse. 

Alle Details dazu finden Sie in diesem Artikel: „Mit KfW-Förderung sanieren und bauen“.

  • Finanzamt: Wenn Sie auf eine Förderung durch BAFA oder KFW verzichten, können Sie unter Umständen die Sanierungskosten auch steuerlich geltend machen.

Hier eine kurze Übersicht der Fördermittel, Förderhöhen und Zuständigkeiten:

Förderung Fördermittel/Förderhöhe Zuständigkeit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 15 %, maximal 4.500 Euro BAFA
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Erhöht den BEG EM-Zuschuss auf 20 %, maximal 12.000 Euro BAFA
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude-Kredit Nr. 258)
Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro KfW
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude-Kredit Nr. 261) Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro KfW
Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) Zuschuss von bis zu 70 %, maximal 23.500 Euro KfW
Förderung Energieberatung Zuschuss von bis zu 50 % BAFA / KfW
Steuerliche Vergünstigung Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro Finanzamt

Antrag für die energetische Sanierung: die Grundregeln

Ob Sie nur die Fassade dämmen wollen oder das komplette Haus zum Effizienzhaus umbauen: Um die Förderung für die energetische Sanierung zu erhalten, gelten genau festgelegte Abläufe und Voraussetzungen.

Energieeffizienz-Experte: Um die Förderung zu erhalten, muss fast immer (außer bei der Heizungsförderung) ein Energieeffizienz-Experte das Vorhaben begleiten, der in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes gelistet ist.

Vertragsgestaltung: In der Regel muss mit der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Heißt konkret: Der Vertrag, den Sie mit dem Unternehmen eingehen, welches die Sanierungsmaßnahme durchführt, enthält eine Klausel. Die besagt, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt. 

Doppelte Förderung: Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Auch eine Kombination aus Steuerersparnis und Förderung ist ausgeschlossen. Was allerdings erlaubt ist: die Beantragung der Zuschussförderung gleichzeitig mit dem Ergänzungskredit der KfW.


BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung der Bafa-Förderung für Einzelmaßnahmen

Förderung Einzelmaßnahmen beantragen: die Voraussetzungen

  • Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
  • Die geförderte Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.
  • Die Antragstellung erfordert für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Der Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Er erstellt vor Antragstellung beim BAFA eine technische Projektbeschreibung (TPB). Daraus leitet sich die sogenannte TPB-ID ab. Diese ID-Kennnummer wird bei Antragstellung im Online-Antragsformular des BAFA abgefragt.

Nach Abschluss der Einzelmaßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Auch daraus leitet sich wieder eine ID ab, die sogenannte TPN-ID. Die wird beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA abgefragt.

Die TPB und die TPN haben aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Gültigkeit von maximal zwei Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID beziehungsweise TPN-ID verwendet werden.

Förderung Einzelmaßnahmen beantragen: vom Antrag bis zur Auszahlung

  • Angebote von Fachunternehmen einholen/Technische Projektbeschreibung

Vor der Antragstellung müssen Sie sich von einem Fachunternehmen für die Sanierung ein Angebot einholen. Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.

Dann erstellt der Fachunternehmer oder der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Anschluss die ID für die technische Projektbeschreibung (TPB-ID). Zusätzlich können Sie noch die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragen.

  • Antrag einreichen

Im BAFA-Portal müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Dann loggen Sie sich ein und klicken auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Anschließend füllen Sie das entsprechende Online-Antragsformular aus.

  • Sanierungsmaßnahme starten

Der Antrag wird geprüft und ein Zuwendungsbescheid inklusive der Höhe der maximalen Zuwendung erstellt. Dann kann das Fachunternehmen mit den Arbeiten beginnen.

  • Verwendungsnachweis einreichen

Sanierungsmaßnahme abgeschlossen? Dann muss über einen sogenannten Verwendungsnachweis belegt werden, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Dafür muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) und die TPN-ID zu erstellen.

  • Prüfung und Auszahlung

Das Ausfüllen des Verwendungsnachweises und Hochladen der Rechnungen stehen am Ende des Prozesses. Das BAFA prüft die Unterlagen, erstellt den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der BAFA-Webseite

Lesen Sie ergänzend dazu auch gern unseren Artikel „Förderung Haussanierung“.

               

BAFA-Förderung für individuellen Sanierungsfahrplan beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung der Bafa-Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan

Förderung individueller Sanierungsfahrplan beantragen: die Voraussetzungen

Wenn Sie bestimmte Einzelmaßnahmen nach Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen, können Sie unter Umständen einen zusätzlichen iSFP-Bonus erhalten. Auf die BAFA-Basisförderung kommen dann fünf Prozentpunkte obendrauf. Ausgenommen davon sind Komplettsanierungen zum Effizienzhaus sowie Heizungserneuerungen.

Die Energieberatung zur Erstellung des iSFP wird gefördert. Diese Förderung können Sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn ...

  • .... Ihr Gebäude in Deutschland steht
  • ... der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt
  • ... das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient
  • Für die Erstellung des iSFP müssen Sie zwingend einen Energieberater aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) beauftragen. Der Beratungsbericht muss bestimmte Anforderungen erfüllen, unter anderem muss er Angaben zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und zu CO2-Emissionen sowie zu Energiekosten, geschätzten Gesamtinvestitionskosten, Instandhaltungskosten und Fördermöglichkeiten des Bundes enthalten. 

Förderung individueller Sanierungsfahrplan beantragen: vom Antrag bis zur Auszahlung

  • Vorbereitung:

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Gebäude, wie Baupläne, Energiekostenabrechnungen und Informationen zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Wählen Sie dann einen zertifizierten Berater aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE-Liste) aus.

  • Antragstellung

Grundsätzlich kann der Antrag vom Eigentümer gestellt werden. Sinnvoll ist es aber, dem ausgewählten Energieberater eine Vollmacht zu erteilen. Er stellt dann in Ihrem Namen einen Antrag auf Fördermittel beim BAFA. Anschließend erhalten Sie einen Förderbescheid vom BAFA, der Ihnen den Zuschuss zusichert.

  • Durchführung der Energieberatung

Nach Erhalt des Förderbescheids haben Sie 9 Monate Zeit, die Energieberatung durchführen zu lassen. Der Energieberater führt die Beratung durch, analysiert Ihr Gebäude und erstellt auf dieser Basis den individuellen Sanierungsfahrplan3.

  • Dokumentation und Abschluss

Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation des Sanierungsfahrplans mit allen Maßnahmen, Kostenschätzungen und dem Zeitplan. Abschließend stellt Ihnen der Energieberater eine Rechnung über das volle Beratungshonorar aus.

  • Einreichung des Verwendungsnachweises

Füllen Sie online das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig aus. Reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Verwendungsnachweis beim BAFA ein.

  • Auszahlung des Zuschusses

Nach Prüfung der Unterlagen zahlt das BAFA den Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten aus. Das sind maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser oder 850 Euro für größere Wohngebäude.

Alternativ können Sie mit Ihrem Energieberater auch vereinbaren, nur den Eigenanteil des Honorars zu zahlen. In diesem Fall müssen Sie das BAFA ermächtigen, den Zuschuss direkt an den Energieberater auszuzahlen. Dafür ist das Formular "Ermächtigung" auszufüllen und einzureichen.

Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der BAFA-Webseite

Lesen Sie ergänzend dazu auch gern unseren Artikel „Individueller Sanierungsfahrplan: Kosten und Nutzen“.

Sanierung finanzieren

Falls Sie für Ihr Sanierungsvorhaben einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie bei Schwäbisch Hall von zinsgünstigen Konditionen und einem zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.

Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.

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Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gerne für Sie da.

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KfW-Förderung: Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung des KfW-Ergänzungskredits für Einzelmaßnahmen

KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen beantragen: die Voraussetzungen

Mit dem Ergänzungskredit (Kredit-Nr. 358) fördert die KfW zusätzlich Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungs­kredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschuss­förderung der KfW und/oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 erteilt wurden, beantragt werden. 

Weitere Voraussetzungen für die Förderung:

  • der Antragsteller ist Eigentümer des Wohn­gebäudes beziehungsweise der Wohn­einheit
  • das Wohngebäude beziehungsweise die Wohn­einheit werden als Haupt­wohnsitz oder alleiniger Wohn­sitz selbst bewohnt
  • das Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers überschreitet nicht 90.000 Euro

KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen beantragen: vom Antrag bis zur Auszahlung

  • Finanzierungspartner auswählen 

Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Das kann eine Bank sein, aber auch ein Finanzvermittler oder eine Bausparkasse. Der Finanzierungs­partner übermittelt den Antrag an die KfW. Nach der Zusage der KfW und/oder der Bewilligung des BAFA für den Zuschuss haben Sie zwölf Monate Zeit, um den Ergänzungs­kredit zu beantragen.

  • Ergänzungskredit abrufen

Ist die Kreditzusage erfolgt, haben Sie zwölf Monate Zeit, den Kredit ab­zurufen. Für noch nicht aus­gezahlte Kredit­beträge ist eine Ver­längerung auf maximal 36 Monate möglich. Dabei können Sie sich den Kredit in einer Gesamt­summe oder in Teil­beträgen auszahlen lassen. 

  • Bestätigungen einreichen

Sind die Sanierungsarbeiten ab­geschlossen? Dann müssen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner folgende Unterlagen einreichen

- die Auszahlungs­bestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder

- den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss

Dafür haben Sie drei Monate nach Erhalt der Dokumente Zeit.

Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der KfW-Webseite

Lesen Sie ergänzend dazu auch gern unseren Artikel „Förderung Bestandsimmobilien“.

    

KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung des KFW-Förderkredits für die Sanierung zum Effizienzhaus:

KfW-Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen: die Voraussetzungen

Mit dem Wohngebäude-Kredit (Kredit-Nr. 261) fördert die KfW den Kauf und Umbau von Effizienzhäusern. Neben dem Kredit erhalten die Kreditnehmer noch einen Tilgungszuschuss, der die Rückzahlung verringert. Dabei gilt: je höher die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher auch der Tilgungszuschuss.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung:

  • der Antragsteller ist Eigentümer des Wohn­gebäudes beziehungsweise der Wohn­einheit
  • das Wohngebäude beziehungsweise die Wohn­einheit werden als Haupt­wohnsitz oder alleiniger Wohn­sitz selbst bewohnt
  • das Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers überschreitet nicht 90.000 Euro

KfW-Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen: vom Antrag bis zur Auszahlung

  • Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen

Für diese Bau­be­gleitung müssen Sie auch hier zwingend einen Experten für Energieeffizienz ins Boot holen. Zuge­lassen sind alle Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. 

  • Finanzierungspartner finden

Den Kredit vergibt zwar die KfW, der eigentliche Kreditvertrag läuft allerdings über einen Finanzierungspartner. Das kann zum Beispiel eine Bank sein oder eine Bausparkasse. Ihr Finanzierungs­partner beantragt den Kredit für Sie. Ihr Kredit­antrag berück­sichtigt dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung oder den Kauf, sondern auch für die Bau­be­gleitung.

Handwerker auf Gerüst saniert Fassade
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus wäre die Fassadendämmung ein Teil der Sanierungsmaßnahmen. (Quelle: stock.adobe.com/Ingo Bartussek)
  • Kreditvertrag abschließen, Sanierung starten

Nach Abschluss des Kredit­vertrages mit dem Finanzierungs­partner wird der Antrag auf Förderung (= Investitionszuschuss) bei der KfW gestellt. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie Verträge mit Handwerkern abschließen.

  • Durchführung bestätigen, Tilgungszuschuss erhalten

Sind die Arbeiten abge­schlossen, müssen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) einreichen. Diese Bestätigung stellt der Energieeffizienz-Experte aus. Damit wird sichergestellt, dass der Kredit auch für die fachgerechte Sanierung eingesetzt wurde. Die KfW prüft die Bestätigung und schreibt Ihnen den Tilgungs­zuschuss gut.

Alle Konditionen finden Sie auf der Webseite der KfW zum Förderkredit 261.

Mehr Details und Infos zu den Förderbedingungen bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus finden Sie auch in diesem Artikel: Was ist ein Effizienzhaus? Definition, Kennzahlen, Förderung

       

KfW-Förderung für die Heizungserneuerung beantragen

Der komplette Ablauf für die Beantragung des KFW-Förderkredits für die Erneuerung der Heizung:

KfW-Förderkredit für die Erneuerung der Heizung beantragen: die Voraussetzungen

Mit der Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss Nr. 458) fördert die KfW den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die neue Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die neue Heizung wird in ein bestehendes Wohn­gebäude eingebaut, dessen Bau­antrag beziehungs­weise Bau­anzeige zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Der Einbau der Heizungs­anlage ist mit einer Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungs­systems (inklusive Durch­führung des hydraulischen Abgleichs, beziehungsweise Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden.

Gefördert werden nur bestimmte Heizungstypen. Die Förderung beträgt höchstens 70 Prozent, maximal 23.5000 Euro. Welche Heizungstypen infrage kommen, wie sie die Förderung zusammen setzt, das erfahren Sie in diesem Artikel: Förderung neue Heizung: Diese Zuschüsse gibt's vom Staat.

KfW-Förderung für die Erneuerung der Heizung beantragen: vom Antrag bis zur Auszahlung

  • Experten beauftragen

Um den Zuschuss beantragen zur können, müssen Sie sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden. Die BzA kann von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) ausgestellt werden, muss aber nicht. Auch das beauftragte Heizungsunternehmen darf (so es einen entsprechendes Benutzerkonto bei der KfW hat) die BzA erstellen. Die Einbindung eines EEE ist – anders als bei den anderen Maßnahmen zur energetischen Sanierung – bei der Heizungserneuerung nicht zwingend notwendig.

  • Vertrag abschließen

Sie können den Antrag nur stellen, wenn bereits ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegt, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Die besagt, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

  • Konto erstellen, Zuschuss beantragen

Als Eigen­tümer eines selbst­genutzten oder vermieteten Ein­familien­hauses müssen Sie den Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ selbst stellen. Ein gemein­schaftlicher Antrag oder eine Be­voll­mächtigung von Dritten sind nicht zu­lässig. Für den Antrag benötigen Sie ein Konto im Kundenportal „Meine KfW“.  Für die Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese ID erhalten Sie von Ihrem Experten für Energie­effizienz oder von Ihrem Fach­unter­nehmer.

  • Heizung erneuern

Nach Erhalt der Zusage für den Zuschuss, können Sie mit dem Heizungstausch starten. Der muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW abge­schlossen sein. Ist die neue Heizung installiert, bestätigt der Experte für Energie­effizienz oder das Fach­unter­nehmen die ordnungs­gemäße Durch­führung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).

  • Nachweise einreichen, Zuschuss erhalten

Über das KfW-Portal laden Sie neben der „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) noch alle Rechnungen zu den förder­fähigen Kosten und gegebenenfalls weitere Nachweise (zum Beispiel für den Klima­geschwindig­keits- oder Einkommensbonus) hoch. Die KfW prüft alle Angaben und zahlt dann den Zuschuss aus.

Alle Konditionen und den kompletten Antragsweg finden Sie auf der Webseite der KfW zum Zuschuss 458.

Auf der Suche nach einer neuen Heizung? Dann empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: Heizungssysteme im Vergleich

                           

Förderung für die Energieberatung beantragen

Wie beschrieben, müssen Sie für fast alle Sanierungsmaßnahmen einen gelisteten Energieeffizienz-Experten mit hinzuziehen, um die Förderung zu erhalten.
 
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung beantragen Sie gleichzeitig mit der entsprechenden, vom BAFA oder der KFW geförderten Sanierungsmaßnahme. Dabei erhalten Sie bei einer BAFA-geförderten Maßnahme die Förderung für die Energieberatung als Zuschuss. Erfolgt die Förderung über die KfW, ist die Förderung im Kredit mit enthalten.
 
Sie suchen eine reine Energieberatung ohne (bereits geplante) Sanierungsabsicht? Auch das wird vom BAFA gefördert. Konditionen und Anträge dafür finden Sie auf der Webseite des BAFA
 
Für mehr Infos zur Energieberatung empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung einer Energieberatung
Energieberater prüft Fassade eines Hauses
Auch die Arbeit des Energieeffizienz-Experten wird gefördert. (Quelle: pololia - stock.adobe.com)

Energetische Sanierung: Förderung über Steuerersparnis

Wer keine Anträge beim BAFA oder der KfW stellen möchte, der hat die Möglichkeit, eine indirekte Förderung über die Steuerrückerstattung zu erhalten. Eine solche Förderung gibt es nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie bei selbst genutztem Wohnraum 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro). 

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie planen eine umfangreiche energetische Sanierung? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


Förderung energetische Sanierung: häufige Fragen

Muss ich auf die Förderzusage warten, um eine Firma mit der Sanierung zu beauftragen?

Bei Sanierungen als vom BAFA geförderte Einzelmaßnahme muss bereits vor der Beantragung der Förderung zwingend ein (Vor-)Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen vorliegen. Nur so können Sie überhaupt einen Antrag stellen. Der Vertrag sollte jedoch eine Klausel über die auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthalten. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids sollte die Fachfirma mit der Arbeit beginnen.

Erfolgt die Förderung über die KfW, dann beauftragen Sie das/die Unternehmen in der Regel nach Abschluss des Kreditvertrages. Möchten Sie schon vorher Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, dann gibt es auch hier die Möglichkeit, die oben erwähnte Klausel in den Vertrag aufzunehmen. Oder Sie besprechen Ihre Förderung zuerst mit Ihrem Finanzierungs­partner. Ihr Finanzierungs­partner dokumentiert dieses Beratungs­gespräch dann mit einem KfW-Formular.

Was passiert, wenn ich keine Förderzusage erhalte, obwohl die Arbeiten schon gestartet wurden?

Die Regel "Erst der Auftrag, dann der Förderantrag" birgt das Risiko, dass es eventuell keine Förderzusage gibt, obwohl die Arbeiten bereits im Gange sind. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Bauherren in den Vertrag in Bezug auf die Förderung die erwähnte auflösende beziehungsweise aufschiebende Bedingung als Klausel aufnehmen. Die besagt, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. 

Wenn Sie mit der Sanierungsmaßnahme nach Antragstellung, aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Denn gegebenenfalls setzen Sie nicht förderfähige Maßnahmen um.

Kann ich die Sanierungsförderung allein beantragen?

In der Regel können Sie die Sanierungsförderung nicht allein beantragen. Sowohl bei der Einzelmaßnahme als auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten. Eine Ausnahme ist die Heizungserneuerung, hier reicht für den Förderantrag auch die Expertise eines Fachunternehmens. Das muss allerdings bei der KfW ein entsprechendes Konto besitzen.

Kann ich einzelne Förderprogramme bei der energetischen Sanierung kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Allerdings gilt dies nicht für die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW. Eine parallele Beantragung einer Förderung nach BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Wohngebäude) ist also möglich. Wichtig bei einer Kombination ist aber, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (zum Beispiel der Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. 

Für ein Gebäude können auch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und gegebenenfalls von unterschiedlichen Antragstellern gestellt werden, solange die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.

Dagegen ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen. Hier gilt: ENTWEDER Förderung ODER steuerliche Vorteile.

    

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