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Förderung der Kellersanierung:
So erhalten Sie das Fördergeld

  • So viel Förderung gibt es
  • Grundlagen der Kellerdämmung
  • Fördergeld richtig beantragen

Durch die Dämmung und Sanierung des Kellers lassen sich Energie und damit Kosten einsparen. Hier erfahren Sie, welche Förderung der Staat für die Kellersanierung vorsieht und wie Sie diese erhalten.

Warum sollten Sie Ihren Keller sanieren?

Förderung Kellersanierung: nackte Kellerwände von innen
Über ungedämmte Kellerräume geht eine Menge an Wärmeenergie verloren. (Quelle: stock.adobe.com/Angela Rohde)

Die Sanierung des Kellers ist aus mehreren Gründen empfehlenswert:

  • Energieeinsparung
    Eine Kellersanierung kann den Wärmeverlust eines Hauses deutlich reduzieren. Durch einen ungedämmten Keller gehen laut dem Portal energieheld.de bis zu 10 Prozent der Wärme verloren.
  • Kosteneinsparung
    Die Reduzierung des Wärmeverlusts durch Kellerdämmung wirkt sich direkt auf die Heizkosten aus. Konkret lassen sich so die jährlichen Heizkosten um bis zu 10 Prozent senken (Quelle: enbw-eg.de).
  • Verbesserung des Wohnkomforts
    Eine Kellersanierung führt zu einer merklichen Anhebung der Fußbodentemperatur im Erdgeschoss. Das verbessert den Wohnkomfort, besonders in den kälteren Monaten.
  • Schimmel entfernen, Schimmel vorbeugen
    Viele Keller sind feucht, was die Schimmelbildung unterstüzt. Ein gut sanierter Keller befreit Sie von gesundheitsschädlichen Pilzen und reduziert gleichzeitig die Kondensation von Feuchtigkeit und damit das Risiko von Schimmelbildung. Das schützt die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner.
  • Wertsteigerung der Immobilie
    Ein gut gedämmter Keller trägt zur Verbesserung des gesamten Wärmeschutzes des Gebäudes bei und kann den Marktwert der Immobilie erhöhen. Bei einem möglichen Verkauf kann das von Vorteil sein.

Die wichtigsten Methoden der Kellerdämmung

Eine kurze Übersicht der wichtigsten Maßnahmen bei der Kellersanierung:

  • Keller abdichten von außen: Hier kommen in der Regel Bitumen und Dichtschlämme zum Einsatz.
  • Keller abdichten von innen: Mittels diverser Verfahren ist es möglich, Kellerwände auch von innen abzudichten.
  • Kellerdecke dämmen: Eine der einfachsten, aber auch effizientesten Maßnahmen, den Keller zu dämmen.
  • Perimeterdämmung: Darunter versteht man die Wärmedämmung erdberührter Bauteile von Gebäuden und Bauwerken an ihrer Außenseite, bei der Kellersanierung also den Sockel.

Sie wollen mehr Infos zu Kellersanierung? Dann empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel: Kellersanierung: Kosten, Methoden, Nutzen.

ACHTUNG: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten bei bestimmten Sanierungsarbeiten spezielle Vorgaben. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Sanierungspflicht.

Fördermöglichkeiten für die Kellersanierung

Förderung Kellersanierung: Sichtbarer Teil einer Perimeterdämmung
Fördergelder für die Kellersanierung (hier: Perimeterdämmung) gibt es als direkten Zuschuss oder als Kredit. (Quelle: stock.adobe.com/bildlove)

Für die Sanierung des Kellers gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Entweder über einen direkten Zuschuss, als Kredit mit Tilgungszuschuss oder über Steuervorteile. 

Keller sanieren: Förderung als direkter Zuschuss

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ sogenannte Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Dämmung der Gebäudehülle und darunter fällt wiederum die Dämmung der Kellerdecke und die Perimeterdämmung.

Das sind die Rahmenbedingungen:

  • 15 Prozent Basis-Fördersatz: Gefördert werden alle Sanierungsmaßnahmen, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Darunter fällt sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau.
  • 5 Prozent iSFP-Bonus: Erfolgt die Kellersanierung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Basis-Fördersatz zusätzlich um fünf Prozent.
  • Maximale Förderung: Maximal werden Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Diese Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn bei der Kellersanierung noch der iSFP-Bonus dazukommt. Für die Sanierung des Kellers können Sie also Zuschüsse von 4.500 Euro (15 Prozent von 30.000 Euro) oder – mit  iSFP-Bonus – bis zu 12.000 Euro (20 Prozent von 60.000 Euro) erhalten.
  • Voraussetzungen für die Förderung: Um die BAFA-Förderung für die Kellersanierung zu erhalten, müssen Sie ...
    ... den Antrag vor Beginn der Sanierung stellen
    ... einen Energieeffizienz-Experten mit einbinden
    ... die technischen Mindestanforderungen (U-Wert maximal 0,25 W/m²K) einhalten

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Die BAFA-Förderung“.

Wichtig: Wer bereits einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung erhält, kann zusätzlich noch einen Ergänzungskredit beantragen! Dieser Ergänzungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und hat die Programmnummer 358/359. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro und gilt für alle Antragsteller, deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. Weitere Infos finden Sie bei der KfW. 


Förderung der Kellersanierung über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss

Sie wollen nicht nur den Keller dämmen, sondern Ihr komplettes Haus energetisch auf Vordermann bringen? Dann können Sie dafür Fördermittel im Zuge einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dieser Kredit läuft unter der Programmnummer 261. Hier wäre die Kellersanierung dann, wie gesagt, Teil einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes. 

Das sind die Rahmenbedingungen:

  • Maximale Förderung: Die KfW vergibt Kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus. Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss, der die Kreditsumme verringert. Dieser Tilgungszuschuss liegt – je nachdem, welchen Effizienzgrad das sanierte Haus erreicht – zwischen 5 und 45 Prozent (= maximal 67.500 Euro). 
  • Voraussetzungen für die Förderung: Um den Kredit für die Kellersanierung zu erhalten, müssen Sie ...
    ... den Antrag vor Beginn der Sanierung stellen
    ... einen Energieeffizienz-Experten mit einbinden
    ... die technischen Mindestanforderungen für die jeweiligen Effizienzhaus-Stufen einhalten

Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel „Mit der KfW-Förderung sanieren und bauen“


Kellersanierung: Förderung über Steuervergünstigungen

Eine andere Form, die Sanierung des Kellers (indirekt) zu fördern, wäre eine Steuerrückerstattung. Die erhalten Sie nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Dabei können Sie bei selbst genutztem Wohnraum über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro). Zu beachten: Eine Kombination von Förderung und Steuerbonus ist nicht möglich!

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder  Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

Hier die Förderung für die Kellersanierung noch einmal in der Übersicht:

Förderung Fördermittel/Förderhöhe Zuständigkeit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro BAFA
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro KfW
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro KfW
Steuerliche Vergünstigung Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro Finanzamt

Modernisierungskredit berechnen

Auch wenn es für die energetische Sanierung Förderprogramme gibt, ein Teil der Aufwendungen müssen Sie selbst stemmen. Die Frage ist nur: wie viel? Unser Modernisierungskreditrechner gibt einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.

Modernisierungskreditrechner

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Falls Sie für Ihre Fassadendämmung einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie bei Schwäbisch Hall von zinsgünstigen Konditionen und einem zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren obigen Modernisierungskreditrechner nutzen.

Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.

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Förderung für die Kellersanierung beantragen

Um die Fördermittel für die Kellersanierung zu erhalten, müssen Sie beim BAFA beziehungsweise der KfW einen Förderantrag/Kreditantrag stellen. So sieht der jeweilige Antragsweg aus:

BAFA-Förderung Kellersanierung: direkten Zuschuss beantragen

So beantragen Sie den Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude/Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA:

Die Voraussetzungen

Grundsätzlich muss die zu sanierende Immobilie älter sein als fünf Jahre, das heißt die Bauanzeige muss entsprechend zurückliegen. Darüber hinaus ist die Einbindung eines Energieberaters beziehungsweise Energieeffizienz-Experten (EEE) vorgeschrieben.

Der Energieeffizienz-Experte erstellt vor der Antragstellung beim BAFA eine technische Projektbeschreibung (TPB). Daraus ergibt sich dann die sogenannte TPB-ID ab. Diese ID-Kennnummer fragt das BAFA bei der Antragstellung im Online-Antragsformular ab.

Ist der Keller fertig saniert, erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Darüber wird bestätigt, dass die umgesetzten Maßnahmen bei der Kellersanierung den technischen Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechen. Hier gibt es dann wieder eine ID, die sogenannte TPN-ID. Diese benötigen Sie, wenn Sie den Online-Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.

ACHTUNG: Die TPB und die TPN haben nur eine Gültigkeit von maximal zwei Monaten! In diesem Zeitraum müssen TBP-ID beziehungsweise TPN-ID zwingend verwendet werden, andernfalls sind sie nicht mehr gültig und müssen neu beantragt werden.

Der Antragsprozess: 5 Schritte bis zu Auszahlung

  • Schritt 1: Angebote von Fachunternehmen einholen/Technische Projektbeschreibung

Noch bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich von einem Fachunternehmen ein Angebot einholen. Bei der Antragstellung muss dann ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegen. Diese Klausel besagt, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt. In diesem Vertrag muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Kellersanierung enthalten sein.

Im Anschluss erstellt der Fachunternehmer oder der Energieeffizienz-Experte (EEE) die ID für die technische Projektbeschreibung (TPB-ID). Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zu beauftragen.

  • Schritt 2: Antrag einreichen

Für die Beantragung benötigen Sie ein Benutzerkonto, welches Sie sich im BAFA-Portal anlegen. Anschließend loggen Sie sich ein und klicken auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Dann müssen Sie das entsprechende Online-Antragsformular ausfüllen.

  • Schritt 3: Kellersanierung starten

Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid inklusive der Höhe der maximalen Förderung. Jetzt kann das Fachunternehmen mit den Arbeiten beginnen.

  • Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

Kellersanierung abgeschlossen? Mit dem sogenannten Verwendungsnachweis belegen Sie, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Dafür muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) und die TPN-ID zu erstellen.

  • Schritt 5: Prüfung und Auszahlung

Das Ausfüllen des Verwendungsnachweises und Hochladen der Rechnungen steht am Ende des Prozesses. Das BAFA prüft die Unterlagen, erstellt den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der BAFA-Webseite.

Häufige Fehler vermeiden

Die Beantragung der Förderung ist ein komplexes Verfahren. Das Fachunternehmen beziehungsweise der Energieeffizienz-Experte begleiten Sie bei dem Prozess. Wichtig sind vor allem zwei Dinge: Sie müssen erst den Auftrag vergeben, bevor Sie den Förderantrag stellen können. Und Sie sollten auf den Zuwendungsbescheid warten. Denn starten Sie die Fassadendämmung nach Antragstellung, aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.

    

KfW-Förderung Kellersanierung: Kredit beantragen

So beantragen Sie den Kredit im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude/Wohngebäude (BEG WG) bei der KfW:

Die Voraussetzungen

Sie müssen eine bestehende Immobilie mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85 sanieren.

Der Antragsprozess: 4 Schritte bis zur Auszahlung

Für die Sanierung zum Effizienzhaus stellt die KfW den "Kredit 261" bereit. Folgende 4 Schritte müssen Sie dafür gehen:

  • Schritt 1: Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen

Für diese Bau­be­gleitung müssen Sie auch hier zwingend einen Experten für Energieeffizienz ins Boot holen. Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Für deren Arbeit übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten.

  • Schritt 2: Finanzierungspartner finden

Den Kredit vergibt zwar die KfW, der eigentliche Kreditvertrag läuft allerdings über einen Finanzierungspartner. Das kann zum Beispiel eine Bank sein oder eine Bausparkasse. Ihr Finanzierungs­partner beantragt den Kredit für Sie. Ihr Kredit­antrag berück­sichtigt dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung, sondern auch für die Bau­be­gleitung.

Förderung Kellersanierung: Ein Mann dämmt die Kellerdecke
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus wäre die Kellersanierung ein Teil der Sanierungsmaßnahmen. (Quelle: stock.adbobe.com/schulzfoto)
  • Schritt 3: Kreditvertrag abschließen, Sanierung inklusive Kellersanierung starten

Nach Abschluss des Kredit­vertrages mit dem Finanzierungs­partner wird der Antrag auf Förderung (= Investitionszuschuss) bei der KfW gestellt. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie Verträge mit Handwerkern abschließen.

  • Schritt 4: Durchführung bestätigen, Tilgungszuschuss erhalten

Sind die Arbeiten abge­schlossen, müssen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) einreichen. Diese Bestätigung stellt der Energieeffizienz-Experte aus. Damit wird sichergestellt, dass der Kredit auch für die fachgerechte Sanierung eingesetzt wurde. Die KfW prüft die Bestätigung und schreibt Ihnen den Tilgungs­zuschuss gut.

Alle Konditionen finden Sie auf der Webseite der KfW zum Förderkredit 261.

Mehr Details und Infos zu den Fördermöglichkeiten über die KfW finden Sie auch in diesem Artikel: Mit KfW-Förderung sanieren und bauen.

    

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