Förderung der Kellersanierung:
So erhalten Sie das Fördergeld
- So viel Förderung gibt es
- Grundlagen der Kellerdämmung
- Fördergeld richtig beantragen
Durch die Dämmung und Sanierung des Kellers lassen sich Energie und damit Kosten einsparen. Hier erfahren Sie, welche Förderung der Staat für die Kellersanierung vorsieht und wie Sie diese erhalten.
Die Sanierung des Kellers ist aus mehreren Gründen empfehlenswert:
Eine kurze Übersicht der wichtigsten Maßnahmen bei der Kellersanierung:
Sie wollen mehr Infos zu Kellersanierung? Dann empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel: Kellersanierung: Kosten, Methoden, Nutzen.
ACHTUNG: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten bei bestimmten Sanierungsarbeiten spezielle Vorgaben. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Sanierungspflicht.
Für die Sanierung des Kellers gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Entweder über einen direkten Zuschuss, als Kredit mit Tilgungszuschuss oder über Steuervorteile.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ sogenannte Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Dämmung der Gebäudehülle und darunter fällt wiederum die Dämmung der Kellerdecke und die Perimeterdämmung.
Das sind die Rahmenbedingungen:
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Die BAFA-Förderung“.
Wichtig: Wer bereits einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung erhält, kann zusätzlich noch einen Ergänzungskredit beantragen! Dieser Ergänzungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und hat die Programmnummer 358/359. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro und gilt für alle Antragsteller, deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. Weitere Infos finden Sie bei der KfW.
Sie wollen nicht nur den Keller dämmen, sondern Ihr komplettes Haus energetisch auf Vordermann bringen? Dann können Sie dafür Fördermittel im Zuge einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dieser Kredit läuft unter der Programmnummer 261. Hier wäre die Kellersanierung dann, wie gesagt, Teil einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes.
Das sind die Rahmenbedingungen:
Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel „Mit der KfW-Förderung sanieren und bauen“
Eine andere Form, die Sanierung des Kellers (indirekt) zu fördern, wäre eine Steuerrückerstattung. Die erhalten Sie nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Dabei können Sie bei selbst genutztem Wohnraum über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro). Zu beachten: Eine Kombination von Förderung und Steuerbonus ist nicht möglich!
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Hier die Förderung für die Kellersanierung noch einmal in der Übersicht:
Förderung | Fördermittel/Förderhöhe | Zuständigkeit |
---|---|---|
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) |
Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro | BAFA |
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude |
Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro | KfW |
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus | Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro | KfW |
Steuerliche Vergünstigung | Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro | Finanzamt |
Auch wenn es für die energetische Sanierung Förderprogramme gibt, ein Teil der Aufwendungen müssen Sie selbst stemmen. Die Frage ist nur: wie viel? Unser Modernisierungskreditrechner gibt einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.
Falls Sie für Ihre Fassadendämmung einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie bei Schwäbisch Hall von zinsgünstigen Konditionen und einem zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren obigen Modernisierungskreditrechner nutzen.
Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.
Um die Fördermittel für die Kellersanierung zu erhalten, müssen Sie beim BAFA beziehungsweise bei der KfW einen Förderantrag/Kreditantrag stellen. Die jeweiligen Antragswege unterscheiden sich bei beiden Förderformen erheblich.
In beiden Fällen ist allerdings die Einbindung eines Energieberaters beziehungsweise Energieeffizienz-Experten (EEE) vorgeschrieben. Der unterstützt Sie auch bei der Antragstellung. Alles Wissenswerte dazu, wie Sie vorgehen und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen
Sie planen eine Kellersanierung oder wollen Ihr Heim in anderen Bereichen umfangreich energetisch sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.