

Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen erstellt die Bausparkasse Schwäbisch Hall ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Jahresabschluss auf der Grundlage nationaler Rechnungslegungsvorschriften.
Ab dem Geschäftsjahr 2024 umfasst der Finanzbericht den Nachhaltigkeitsbericht nach der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD). Die freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte aus den Vorjahren findet Ihr hier.
Archiv: Alle Geschäftsberichte zum Download
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Bestätigungserklärungen
Aufgrund des § 2 Absatz 1 Nr. 18b der Anlageverordnung dürfen Versicherungen das gebundene Vermögen bei einem Kreditinstitut nur dann anlegen, wenn es bestätigt, dass es die an seinem Sitz geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität nach dem Kreditwesengesetz einhält.
Hier finden Sie die Bestätigung.