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Finanzberichte

   

 

 

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall berichtet nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Der Geschäftsbericht erscheint in zwei Bänden: Finanzbericht und HGB-Einzelabschluss.

Der Nachhaltigkeitsbericht erscheint als eigenständige Publikation.

 


    

Bestätigungserklärungen

 

Aufgrund des § 2 Absatz 1 Nr. 18b der Anlageverordnung dürfen Versicherungen das gebundene Vermögen bei einem Kreditinstitut nur dann anlegen, wenn es bestätigt, dass es die an seinem Sitz geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität nach dem Kreditwesengesetz einhält.
Hier finden Sie die Bestätigung.

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