Bereitstellungszinsen: Sonderzinsen beim Kredit vermeiden
- Wann Sie Bereitstellungszinsen zahlen müssen
- So berechnen Sie Ihren Bereitstellungszins
- Wie Sie Bereitstellungszinsen erfolgreich vermeiden
Wird ein Baudarlehen nicht abgerufen, fallen in der Regel Bereitstellungszinsen an. Das kann mitunter teuer werden. Wer sorgfältig plant und vergleicht, kann Geld sparen. Wir erklären Ihnen, worauf es dabei ankommt.
Inhaltsverzeichnis
Der Bauzins passt, die Baufinanzierung steht? Sobald Sie den Darlehensvertrag abgeschlossen haben, ist Ihre Bank verpflichtet, die entsprechende Summe für Sie bereitzuhalten. Das gilt auch für den Fall, dass Sie den Kredit nicht direkt, sondern erst nach einiger Zeit abrufen möchten. Das passiert zum Beispiel dann, wenn sich ein Bauprojekt verzögert.
In solch einem Fall berechnet das Kreditinstitut Ihnen zwar noch keine Darlehenszinsen, stattdessen aber eine Gebühr als Gegenleistung dafür, dass die Bank das Geld für Sie bereithält: die sogenannten Bereitstellungszinsen. Die Höhe variiert von Anbieter zu Anbieter, weshalb ein frühzeitiger Vergleich ratsam ist. Doch auch wenn die Konditionen vorab klar sind, können die Gebühren zu einer unvorhergesehenen Belastung führen.
Nachdem wir die Frage, was ein Bereitstellungszins ist, geklärt haben, geht es um den Zeitpunkt, zu welchem diese Zinsen anfallen. Bereitstellungszinsen bei einem Kredit fallen dann an, sobald die bereitstellungszinsfreie Zeit abgelaufen ist. Dieser Zeitraum ist von Bank zu Bank ganz unterschiedlich. Die meisten Kreditinstitute bieten für die bereitstellungszinsfreie Zeit eine Spanne zwischen drei und zwölf Monaten an.
Wer einen Kredit aufnimmt, versucht natürlich, Bereitstellungszinsen zu umgehen. Das Problem ist, dass es trotz sorgfältiger Planung zu Bau- oder Sanierungsverzögerungen kommen kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es zum Baustopp kommt, weil es einen Materialengpass gibt. Dass Gewerke nicht aufeinander abgestimmt arbeiten, ist ebenfalls ein häufiger Grund dafür, dass sich der Darlehensabruf verzögert. Dann kann es trotz bereitstellungszinsfreier Zeit beim Hauskauf schnell finanziell eng werden.
Verzögert sich beispielsweise der Umzug aus einer Mietwohnung ins Eigenheim, fallen mit der Miete und den monatlichen Bereitstellungszinsen doppelte Wohnkosten an, die oft in der Finanzierung nicht einkalkuliert sind. Zudem vergeht in diesem Fall mehr Zeit bis zur Auszahlung des Darlehens, als ursprünglich geplant war. Deshalb können Kreditnehmer auch erst später mit der Rückzahlung an die Bank beginnen.
In folgendem Beispiel gehen wir von einem Darlehen über 300.000 Euro und einem Bereitstellungszinssatz von 0,2 Prozent aus. Bei einer ersten Auszahlung von 100.000 Euro innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit fällt die Berechnung der Bereitstellungszinsen folgendermaßen aus:
Darlehensbetrag insgesamt | 300.000 Euro |
Erste Auszahlung innerhalb der Frist | 100.000 Euro |
Restliches Darlehen, auf das der Bereitstellungszins gezahlt wird | 300.000 - 100.000 = 200.000 Euro |
Bereitstellungszinssatz | 0,2 % pro Monat |
Bereitstellungszinsen nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit | 0,2 % von 200.000 = 400 Euro |
Sie zahlen monatlich 0,2 Prozent von 200.000 Euro = 400 Euro an Bereitstellungszinsen. Zu diesen Kosten kommen schon die ersten Zinskosten für das Darlehen hinzu. Denn ab dem Zeitpunkt der ersten Teilauszahlung werden bereits Zinszahlungen an die Bank fällig.
Je höher der nicht genutzte Kreditbetrag (zum Beispiel bei einem Hauskauf), desto höher auch die Bereitstellungszinsen. Aber auch bei "kleineren" Beträgen wirkt sich das aus. Bezogen auf unser Beispiel zahlen sie auch bei einem nicht abgerufenen Restdarlehen von 50.000 Euro immerhin noch 100 Euro an Bereitstellungszinsen – pro Monat, wohlgemerkt.
Der wichtigste Faktor beim Thema Bereitstellungszinsen ist die Zeit. Ist die bereitstellungszinsfreie Zeit abgelaufen, fallen wie erwähnt die Bereitstellungszinsen an. Folgendes Beispiel zeigt, wie sich unterschiedliche bereitstellungszinsfreie Zeiträume auf die Finanzierung auswirken und die Gesamtkosten eines Baudarlehens beeinflussen:
Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 | |
---|---|---|---|
Darlehenshöhe | 500.000 Euro | 500.000 Euro | 500.000 Euro |
Bereitstellungszins pro Monat | 0,2 Prozent | 0,2 Prozent | 0,2 Prozent |
Bereitstellungszinsfreie Zeit | 3 Monate | 12 Monate | 24 Monate |
Gewünschte Auszahlung nach | 16 Monaten | 16 Monaten | 16 Monaten |
Bereitstellungszinsen | 13.000 Euro | 4.000 Euro | 0 Euro |
Lassen Sie sich ein Darlehen in Höhe von 500.000 Euro erst nach 16 Monaten auszahlen, haben aber nur eine bereitstellungszinsfreie Zeit von 3 Monaten vereinbart, so zahlen Sie dafür satte 13.000 Euro an Bereitstellungszinsen! (0,2 % von 500.000 Euro = 1.000 Euro x 13 Monate = 13.000 Euro). ACHTUNG: Diese Rechnung gilt für einen gleichhohen Bereitstellungszins. Je länger aber die bereitstellungszinsfreie Zeit, desto höher in der Regel auch der Zinssatz für die Bereitstellungszinsen.
Die bereitstellungszinsfreie Zeit kann kostspielig werden. Umso wichtiger ist es, vor dem Kreditabschluss verschiedene Angebote einzuholen und sich ausführlich beraten zu lassen, um den Kredit auch in Sachen Bereitstellungszins optimal zu gestalten.
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Wer seinen Kredit noch nicht abrufen kann oder will, hat eventuell die Möglichkeit, den bereitstellungszinsfreien Zeitraum zu verlängern. Dabei sind die Konditionen Verhandlungssache. Die meisten Kreditinstitute verlangen für eine Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit einen Zinsaufschlag auf die volle Darlehenssumme und die komplette Zeit der Zinsfestschreibung! Deshalb ist es besonders wichtig, sich vorab auszurechnen, ob sich eine Verlängerung lohnt. Dazu folgende Beispielrechnung:
Sie nehmen einen Kredit über 400.000 Euro auf, die Zinsfestschreibung läuft über zehn Jahre. Der Restbetrag nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit beträgt 100.000 Euro. Dafür fallen monatlich 0,3 Prozent Bereitstellungszinsen an. Sie wollen die bereitstellungsfreie Zeit um sechs Monate verlängern. Dafür verlangt die Bank einen Aufschlag von 0,02 Prozent auf die volle Darlehensumme.
Nun sollten Sie genau ausrechnen, ob es günstiger ist, die Bereitstellungszinsen zu zahlen oder die bereitstellungszinsfreie Zeit zu verlängern.
Möglichkeit 1: Sie zahlen Bereitstellungszinsen
Möglichkeit 2: Sie verlängern die bereitstellungszinsfreie Zeit um sechs Monate
In vielen Fällen lohnt es sich nicht, die bereitstellungsfreie Zeit zu verlängern. Das gilt besonders für Neubauten, da dafür meist ein Großteil des Darlehens frühzeitig abgerufen wird. Dadurch fallen die Bereitstellungszinsen vergleichsweise gering aus.
Unsere Tipps, um Bereitstellungszinsen zu umgehen:
Es gibt Bauherren, die bereits in ihre Immobilie eingezogen sind, aber noch keine Schlussrechnung erhalten haben. Zum Beispiel aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder noch ausstehender Arbeiten. Wie steht es in solchen Fällen mit den Bereitstellungszinsen?
Auch hier ist zuerst ein Gespräch mit der Bank ratsam. Verlangt diese trotz der Umstände Bereitstellungszinsen, können Sie diese gegebenenfalls zurückfordern – jedenfalls dann, wenn Sie mit einem Bauträger gebaut haben. Voraussetzung dafür ist, dass es im Vertrag mit dem Bauträger eine Klausel über die Kostenübernahme von Bereitstellungszinsen bei Nichteinhaltung der Bautermine gibt. Darüber hinaus sollte ein verbindlicher Zeitplan vorliegen. Dann liegt die termingerechte Fertigstellung bestimmter Bauabschnitte in der Verantwortung des Bauträgers.
Wenn das Haus oder die Wohnung als Renditeobjekt genutzt werden, können Sie die Bereitstellungszinsen beim Finanzamt geltend machen. Sobald der Kredit also dazu genutzt wird, um Einkommen zu erwirtschaften, sind die anfallenden Bereitstellungszinsen als Werbungskosten von der Steuer absetzbar – ebenso wie Grundstückskosten, Gebäudeabschreibung oder Renovierungskosten. Dies liegt dann vor, wenn die neu gebaute oder gekaufte Immobilie vollständig oder teilweise vermietet wird. Für selbst genutzte oder unvermietete Teile können Bereitstellungszinsen nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Bereitstellungszinsen dürfen allerdings nur für das Jahr angesetzt werden, in dem sie auch gezahlt worden sind, und dürfen nicht rückwirkend von der Steuer abgezogen werden.
Bereitstellungszinsen entstehen dann bei Krediten, wenn der vereinbarte Darlehensbetrag nicht sofort in Anspruch genommen wird. Sie werden fällig, wenn der Kreditgeber den Geldbetrag bereitstellt, aber der Kreditnehmer innerhalb einer vereinbarten Frist nicht davon Gebrauch macht. Bereitstellungszinsen sollen den Kreditgeber für die entgangenen Zinseinnahmen während der Nichtinanspruchnahme des Darlehens entschädigen. Die Höhe und Dauer der Bereitstellungszinsen werden vertraglich festgelegt und können von Kreditgeber zu Kreditgeber variieren.
Kreditnehmer müssen die monatliche Tilgung auf die bereits abgerufene Summe und zusätzliche Bereitstellungszinsen für den nicht in Anspruch genommenen Teil des Darlehens bezahlen. Erst wenn das Darlehen vollständig abgerufen wird, entfallen die Bereitstellungszinsen.
Die Abbuchung von Bereitstellungszinsen erfolgt meist am Monatsende, manchmal auch am Ende eines Quartals. Die Abbuchung erfolgt über das dafür vom Darlehensnehmer angegebene Konto.
Falls Sie feststellen, dass Sie einen Teil der Kreditsumme doch nicht benötigen, ist es ratsam, das mit Ihrer Bank zu besprechen, um Bereitstellungszinsen für den ungenutzten Betrag zu vermeiden. Je nach Vereinbarung im Kreditvertrag verlangen Banken eine Nichtabnahmeentschädigung. Deshalb sollten Sie den Bedarf an Kreditmitteln gut kalkulieren.
Die bereitstellungszinsfreie Zeit bei einem Baudarlehen variiert je nach Bank und Bauvorhaben. Typischerweise beträgt sie zwischen drei und 12 Monaten. Bei Neubauvorhaben werden oft längere Fristen von sechs bis 12 Monaten gewährt, während bei einem Hauskauf meist 2 bis 3 Monate üblich sind.
Jede Bank hat ihre eigenen Bedingungen bei der Festlegung des bereitstellungszinsfreien Zeitraums, die individuelle Dauer kann oft im Beratungsgespräch besprochen werden.
Die Höhe der Bereitstellungszinsen variiert von Bank zu Bank und ist teils auch Verhandlungssache. Im Durchschnitt liegt sie aber bei rund drei Prozent im Jahr, das sind etwa 0,25 Prozent monatlich.
Das Thema Bereitstellungszinsen ist sehr komplex. Holen Sie deshalb verschiedene Angebote ein und nehmen Sie sich ausreichend Zeit, diese zu prüfen und verschiedene Varianten durchzurechnen. Schauen Sie sich ganz besonders die günstigen Konditionen zur Baufinanzierung von Schwäbisch Hall an, nutzen Sie unseren Baufinanzierungsrechner. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gern.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
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