Kosten für die Hausdämmung
- Wärmedämmung: Kosten und Arten
- Gesetzliche Vorgaben: Wann muss gedämmt werden?
- Individuelle Rechner
Mit einer effizienten Hausdämmung können Sie Energiekosten senken. Bei Neu- und Umbauten ist eine effiziente Wärmedämmung teils gesetzlich vorgeschrieben. Erfahren Sie hier mehr über die Kosten ein Haus zu dämmen und berechnen Sie diese.
Bei den ungefähren Kosten für eine Gebäudedämmung gehen wir von einem Beispielhaus mit folgenden Parametern aus:
Die genannten Preise verstehen sich inklusive Montage und Mehrwertsteuer, können aber – je nach Haus, Region und Ausführung – stark von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Sanierungsmaßnahme | ungefähre Kosten |
---|---|
Dachdämmung | ca. 25.000 Euro inkl. Unterkonstruktion |
Dacheindeckung | ca. 5.000 bis 15.000 Euro |
Fassadendämmung | ca. 28.000 bis 45.000 Euro |
Innendämmung Wände | ca. 5.800 bis 10.000 Euro |
Dämmung Kellerdecke | ca. 3.000 bis 4.500 Euro |
Austausch Fenster | ca. 10.000 bis 18.000 Euro |
Eine weitere Beispielrechnung zu den Kosten einer Hausdämmung, finden Sie in unserem umfangreichen Artikel über energetische Sanierung.
Wie viel kostet eine Wärmedämmung fürs Dach? Und wie hoch sind die Kosten bei einer Fassadendämmung? Rechnen Sie es ganz einfach selbst aus. Bei unseren beiden Kostenrechnern müssen Sie nur wenige Grunddaten eingeben und schon nennen wir Ihnen den ungefähren Kostenrahmen. Probieren Sie es doch gleich einmal aus.
Was kostet eine neue Dachdämmung? Berechnen Sie mit unserem Online-Rechner, wie hoch Ihre Kosten für eine neue Dachdämmung sind:
x m² Mineralwolle | 0 € | 0 € |
+ Arbeitslohn | 0 € | |
x m² Betondachstein | 0 € | 0 € |
+ Arbeitslohn | 0 € | |
gesamt | 0 € | |
Preise sind Richtwerte, Stand 6/2022 |
Wie hoch sind die Kosten für eine neue Fassade? Mit unserem Rechner ermitteln Sie in etwa die Höhe der Kosten für eine Fassadendämmung:
x m² WDVS Hartschaum | 0 € | 0 € |
+ Arbeitslohn | 0 € | |
gesamt | 0 € | |
Preise sind Richtwerte, Stand 6/2022 |
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) rechtskräftig. Bei Neu- und Umbauten sind folgende wärmedämmende Maßnahmen teils gesetzlich vorgeschrieben:
Wer sein Haus vor dem 1. Februar 2002 erworben hat, ist von diesen Regelungen ausgenommen.
Umgekehrt gilt: Bei einem Haus- oder Wohnungskauf oder auch einer Erbschaft hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, dieser Dämmpflicht nachzukommen. Und noch eine Ausnahme gibt es: Für denkmalgeschützte Gebäude, wenn das charakteristische Aussehen durch die Dämmung beeinträchtigt oder der Aufwand unverhältnismäßig groß wäre.
Hier finden Sie die aktuellen Anforderungen zur Sanierungspflicht.
Sie fragen sich, wie Sie Ihr Eigenheim gezielt zukunftssicher machen können? Auf dem Weg zu einem sanierten Eigenheim gibt es viele Dinge zu beachten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Der kostenlose Leitfaden von Schwäbisch Hall begleitet Sie auf diesem Weg und gibt wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu Pflichten, Chancen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Außerdem enthalten: eine Checkliste für Ihre Sanierung.
Zum PDF-DownloadDie Möglichkeiten einer Wärmedämmung sind vielfältig. Unterschieden wird dabei in der Regel in Bereiche, die gedämmt werden sollen und die Technik, die dabei angewandt wird. Im Folgenden listen wir die wichtigsten Arten der Wärmedämmung auf:
Bei einer Außendämmung am Haus (Fassadendämmung) werden Materialien meist im sogenannten Wärmedämmverbundsystem (WDVS) eingesetzt. Ein solches System besteht aus mehreren Schichten. Die Styroporplatten werden dabei direkt auf die vorbearbeitete Fassade geklebt und oft zusätzlich verdübelt. Danach werden die Platten mit einer Schicht versehen, die Risse im Putz verhindern soll. Darauf folgen eine weitere Zwischenbeschichtung und schließlich der Außenputz.
Eine hinterlüftete Vorhangfassade (oder auch "vorgehängte Fassade") besteht aus einer Metall- oder Holzkonstruktion, deren Zwischenräume meist mit Glas- oder Steinwolle gefüllt sind. Ähnlich wie ein Vorhang werden sie mit etwas Abstand zur tragenden Gebäudeebene angebracht. In dem Zwischenraum kann Luft zirkulieren, was die Feuchtigkeitsabfuhr verbessert.
Kerndämmung: Hier wird Dämmstoff direkt in ein zweischaliges Mauerwerk eingelassen. Die Außenschale wird in einem Abstand von etwa 15 Zentimetern zur tragenden Wand hochgezogen und mit Dämmmaterial aufgefüllt. Granulate sind ebenso möglich wie Platten und Dämmschaum. Bei der Konstruktion muss man darauf achten, dass das ausgewählte Material keine Feuchtigkeit aufnehmen kann.
Perlitgefüllte Dämmziegel: Eine gute Wärmedämmung erreicht man in Neubauten auch mit perlitgefüllten Dämmziegeln. Perlit ist ein Vulkangestein mit hoher Dämmwirkung und wird oft beim Bau von Passivhäusern verwendet. Weil die Ziegel etwas weniger belastbar sind als Vollziegel, eignen sie sich eher für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel zur Fassadendämmung
Nach der Fassade ist das Dach rein flächenmäßig der größte Bereich, bei dem sich mit einer Dämmung effektive Energiekosten einsparen lassen. Grundsätzlich gibt es drei Arten, dass Dach effektiv zu dämmen:
Unsere Checkliste zur Dachsanierung gibt einen Überblick, was Sie beachten sollten
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine effektive und gleichzeitig kostengünstige Maßnahme der Wärmedämmung – und zum Teil sogar Pflicht. Je nachdem, ob der Dachboden begehbar bleiben soll, gibt es unterschiedliche Methoden und Materialien der Dachbodendämmung.
Alle Infos zu Kosten und Materialien bei der Dämmung der obersten Geschossdecke
Auch über undichte Fenster geht oft reichlich Energie verloren. Hier wird die teure Wärme im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft geblasen. Moderne, energieeffiziente Fenster verringern durch die Verglasung, den Rahmen und den fachgerechten Einbau die Heizkosten.
Neue Fenster: Tipps und Infos zu Kosten, Arten und Fördermöglichkeiten
Wie umfangreich der Keller gedämmt sein sollte, hängt vor allem von seiner Nutzung ab. Dient das Untergeschoss nur als Lagerraum oder Heizungskeller, reicht es, die Kellerdecke zu dämmen. Wollen Sie den Keller dagegen als Wohnraum nutzen, empfiehlt sich zusätzlich auch die Dämmung der Wände und des Bodens.
Alles Wissenswerte zur Kellerdämmung und -sanierung finden Sie hier
Wenn eine Dämmung von Außen aus Platz- oder Denkmalschutzgründen nicht möglich ist, bleibt noch die Innendämmung. Ihr Nachteil: Sie ist bauphysikalisch anspruchsvoll und meist nicht so effektiv wie eine Außendämmung. Dafür ist aber auch kein Gerüst nötig und eine Dämmung von Einzelräumen statt des gesamten Gebäudes möglich. Auch bei der Innendämmung gibt es die Möglichkeit einer Schütt- oder Einblasdämmung, meist kommen aber Dämmplatten aus Kalziumsilikat zum Einsatz.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude auch sogenannte "Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle". Gefördert werden dabei die Kosten für die Dämmung an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen. Die Dämmung kann dabei an der Gebäudehülle, bei Fenster oder Türen sowie bei den Außenwänden oder beim Dach erfolgen.
Erstattet werden 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dazu zählen neben den reinen Kosten für das Material zum Beispiel auch die Einrichtung der Baustelle, die Montage und Entsorgung. Noch mal 5 Prozent gibt es oben drauf, wenn Sie die Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen.
Die Mindestinvestition liegt bei 2.000 Euro brutto, maximal werden 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gefördert.
Sie wollen Ihr Heim energetisch sanieren und planen unter anderem eine umfassende Hausdämmung? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einem passenden Modernisierungskredit für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Eine sorgfältige Dämmung ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Die Stiftung Warentest gibt dazu folgende Empfehlung ab: "Sinnvoll ist eine Wärmedämmung bei unsanierten Häusern, die vor 1980 gebaut wurden. Bei Gebäuden ab Mitte der 1990er-Jahre rentiert sich eine Wärmedämmung finanziell oft nicht. Faustregel: Übersteigt der Energieverbrauch des Hauses 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, lohnt sich die energetische Sanierung auf jeden Fall."
Die Tester weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass auch kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der oberen Geschossdecke, der Kellerdecke, von Rolllädenkästen und Heizkörpernischen etwas bringen. Für eine umfassende Wärmedämmung empfiehlt es sich, einen Energieberater im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans zu Rate zu ziehen.
Wärmedämmung, auch Wärmeisolierung oder Wärmeisolation genannt, beschreibt folgendes: die Reduzierung des Durchgangs von Wärmeenergie durch eine Hülle, um einen Gegenstand oder Raum gegen Abkühlung oder Erwärmung abzuschirmen. Im Bauwesen findet Wärmedämmung in erster Linie Anwendung, um die Auskühlung beheizter Gebäude abzumildern.
Die Wärmedämmung bringt sowohl bei der energetischen Sanierung eines Altbaus als auch im Neubau viele Vorteile mit sich:
Sie wollen nachträglich Ihr Haus selber dämmen? Die Kosten für die Dämmung einer Immobilie in Eigenleistung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter das betroffene Gewerk (z. B. Fassade, Dach, Keller), die gewählte Dämmart (Innen- oder Außendämmung), das Material und die Größe der zu dämmenden Fläche.
Zusätzliche Kosten können für Werkzeuge, Gerüste oder eventuell notwendige Genehmigungen anfallen. Wer handwerklich geschickt ist, kann durch Eigenleistung zwar Geld sparen, sollte aber zuvor einen Energieberater oder Handwerker zu Rate ziehen, um die Arbeiten fachgerecht auszuführen. Das Risiko ist groß, durch unsachgemäße Durchführung einen Bauschaden zu verursachen.
Da Fertighäuser spezielle Anforderungen haben, ist eine fachmännische Einschätzung essenziell:
Wenn Sie energetische Maßnahmen an Ihrer Immobilie planen, kommen womöglich weitere Fragen zur Umsetzung auf. Hier einige Themen, die für Sie relevant sein können:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.