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Ab wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
  • Was passiert wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?
  • Infos zur Zuteilung und Abwicklung

Sind das Mindestguthaben und die erforderliche Bewertungszahl erreicht? Dann ist ein Bausparvertrag in der Regel zuteilungsreif. Hier erfahren Sie die wesentlichen Aspekte rund um die Zuteilung.

      

Ab wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Im Video erklären wir Ihnen Wissenswertes rund um die Zuteilung.

Damit ein Bausparvertrag – auch Bausparer genannt – zuteilungsreif wird, müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestguthaben ist erreicht
  • erforderliche Bewertungszahl ist erreicht

Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, erhalten Sie eine Zuteilungsbefragung mit der wir Sie über das Datum der Zuteilung informieren.

Die Bewertungszahl setzt sich aus der Sparleistung und der Vertragslaufzeit zusammen. Erreichen mehrere Bausparverträge gleichzeitig die Zuteilungsphase, dann wird der Sparvertrag mit der höchsten Bewertungszahl zuerst zugeteilt.

Mit der Zuteilung erwirbt der Bausparer einen Anspruch auf das Bauspardarlehen. Der Zinssatz des Bauspardarlehens wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, mit Bausparen haben Sie also optimale Zinssicherheit. Und auch die Rückzahlung des Bauspardarlehens ist klar geregelt bietet viele Sondertilgungs-Möglichkeiten.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können bei Zuteilung Bausparguthaben und Bauspardarlehen ausgezahlt werden. Allerdings lässt sich die Zuteilung im Vorfeld nicht auf den Tag genau festlegen. Auf Wunsch berechnet Ihr Berater den ungefähren Zuteilungstermin des Bausparvertrags, einen verbindlichen Termin darf er Ihnen nicht nennen. Das Bausparkassengesetz schreibt dies so vor.


Was passiert, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?

Ist die Frage ab wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist beantwortet und der Zeitpunkt der Zuteilung erreicht, erhalten Sie von der Bausparkasse die Zuteilungsbefragung. Reichen Sie diese ausgefüllt und von allen Vertragsinhabern unterschrieben ein, um die Zuteilung anzunehmen (bei Schwäbisch Hall erhalten Sie dieses Formular auch über MEIN KONTO im Bereich "Aufträge"). Sie können die Zuteilung mit oder ohne Bauspardarlehen annehmen.

ACHTUNG: Mit der Zuteilungsbefragung können Sie einen Auszahlungsauftrag für das Bausparguthaben erteilen. Für das Bauspardarlehen benötigen wir einen separaten Darlehensantrag und gegebenenfalls weitere Unterlagen. Gehen Sie dafür bitte auf Ihren Heimatexperten vor Ort zu. Er hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.

Für die Auszahlung des Guthabens erhalten Sie unterjährig keine separate Abrechnung. Die Abrechnung ist dann auf dem nächsten Jahreskontoauszug ersichtlich. Diesen erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres nach Auszahlung. MEIN KONTO-Nutzer können die Abrechnung in der Umsatzanzeige Ihres Bausparkontos jederzeit einsehen.

Sie müssen das Bauspardarlehen aber nicht zwangsläufig sofort in Anspruch nehmen. Sie haben die Option, es auch zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen. 

Hier noch einmal alle Optionen bei einem zugeteilten Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall:

  • Bausparguthaben plus Bauspardarlehen (Verwendungsvorausetzungen müssen eingehalten werden) auszahlen lassen.
  • Bausparguthaben auszahlen lassen und Bauspardarlehen bis zu zwei Jahre bereitstellen lassen.
  • Bausparvertrag weiterlaufen lassen. 
  • Bausparguthaben auszahlen lassen und auf das Bauspardarlehen verzichten.

Wie viel Eigentum kann ich mir leisten?

Vor der Zuteilung kommt erst einmal die Berechnung der eigentlichen Bausparsumme. Mithilfe unsere Rechners können Sie ganz schnell ermitteln, wie viel Ihre Wunschimmobilie maximal kosten darf.

     

Bausparer zuteilungsreif: Kann der Vertrag trotzdem fortgeführt werden?

Wenn der Vertrag fortgeführt werden soll, ist der tariflich festgelegte Regelsparbeitrag weiterhin zu erbringen. Bei Schwäbisch Hall gilt: Erhalten wir auf die Zuteilungsbefragung keine Nachricht von Ihnen, wird Ihr Vertrag unverändert fortgeführt und Sie können die Zuteilung zu einem späteren Termin unter Berücksichtigung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge annehmen.

Mit Bausparen sinnvoll vorsorgen

Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf staatliche Förderung nutzen?

Wie auch immer ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Vorzüge des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Für eine persönliche Bauspar-Beratung sprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten vor Ort.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

         

Wie viele Bausparverträge darf man haben?

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, mehrere Bausparverträge abzuschließen. Die maximale staatliche Bausparförderung erhöht sich dadurch nicht, d. h. mehrere Bausparverträge führen nicht dazu, dass Sie mehrfach die maximale Wohnungsbauprämie erhalten. 


Muss ich einen zuteilungsreifen Bausparvertrag kündigen?

Nein. Wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, informieren wir Sie schriftlich. Sie erhalten mit diesem Schreiben ein Formular, mit dem Sie die Zuteilung annehmen und die Auszahlung für Ihr Bausparguthaben beauftragen können. 


Bausparvertrag zuteilungsreif: Fragen & Antworten

Auf dem Zuteilungsformular wird eine wohnwirtschaftliche Verwendungsbestätigung angefordert. Warum?

Wir benötigen die Verwendungsbestätigung damit der Staat die Wohnungsbauprämie genehmigt. Alle Verträge ab Vertragsbeginn 2009 müssen diese Bedingung erfüllen. Die Verwendungsbestätigung muss von einem Berater vor Ort abgestempelt werden.

Ist es möglich das Guthaben/Darlehen vor Zuteilung zu bekommen?

Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie schneller die benötigten Mittel erhalten. Dazu sind unter Umständen Vertragsänderungen oder eine Zwischenfinanzierung erforderlich – je nach Stand Ihres Bausparvertrags.
Es ist deshalb wichtig, dass ein Berater Ihren Bausparvertrag genau anschaut und Ihnen die beste Option empfiehlt. Gehen Sie deshalb in diesem Fall bitte unbedingt auf Ihren Heimatexperten zu!

Was sagt die Bewertungszahl aus?

Die Bewertungszahl drückt die Sparleistung aus, das heißt, wie viel Geld in welcher Zeit auf dem Bausparkonto angelegt wurde. Zur Auszahlung des Bausparvertrages wird aktuell eine Bewertungszahl von 44 benötigt. Hier finden Sie noch weitere Infos zur Bewertungszahl.

Wie lange muss ein Bausparvertrag laufen, bis er zugeteilt werden kann?

Damit ein Bausparvertrag in die Zuteilung kommen kann, müssen Mindestbewertungszahl und Mindestsparguthaben erreicht sein. Abhängig von der gewählten Schwäbisch Hall-Tarifvariante, liegt die Sparzeit – sofern die Einzahlungen regelmäßig und in vereinbarter Höhe erfolgen – in etwa zwischen 4 und 11 ¼ Jahren. Danach endet die Sparphase und geht in die Zuteilungsphase über. Die Auszahlung der Bausparmittel erfolgt bei Schwäbisch Hall frühestens drei Monate nach dem Erreichen der Zuteilungsreife.

Ab wann ist ein 10.000er-Bausparvertrag zuteilungsreif?

Die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidend dabei ist die Tarifvariante und die regelmäßige Besparung des Vertrags, aber weniger die Bausparsumme. Denn je nach Tarif sind die Sparzeiten unterschiedlich lang und folglich auch die Zeit, bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist.

Wie lange kann man einen zuteilungsreifen Bausparvertrag weiter besparen?

Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, erhält der Vertragsinhaber/die -inhaberin von Schwäbisch Hall die Zuteilungsannahmeerklärung für die Auszahlung des Sparguthabens. Auch wenn die Zuteilung zunächst nicht angenommen wird, bleibt der Vertrag bestehen. Danach eingehende Einzahlungen werden weiterhin dem Bausparkonto gutgeschrieben und verzinst.

Erreicht das Bausparguthaben allerdings 50 bzw. 55 Prozent der Bausparsumme (je nach Tarifvariante), kann die Bausparkasse die Annahme jeglicher Sparzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen.

Was passiert mit dem Bausparvertrag nach 7 Jahren?

Die Sparzeiten bei den Schwäbisch Hall-Tarifen sind unterschiedlich – und somit auch der Stand des Bausparvertrags nach 7 Jahren. Während sich in der Tarifvariante FuchsEco (für energetische Sanierungsmaßnahmen) die Sparzeit bei Regelbesparung auf rund 4 Jahre beläuft, liegt sie beim Tarif FuchsImmo (Bau, Kauf & Co) bei etwa 11 ¼ Jahren. Beim klassischen FuchsStart (Schwerpunkt Aufbau von Eigenkapital) entsprechen die 7 Jahre in etwa der vertraglichen Laufzeit der Sparphase (6 ¾ Jahre).

Wie kann ich die Zuteilung eines Bausparvertrags beschleunigen?

Werden Sonderzahlungen – also Einzahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus – auf den Bausparvertrag eingezahlt, steigen das Sparguthaben und die Zinsen schneller an. Beide Faktoren fliesen mit ein in die Berechnung der sogenannten Bewertungszahl. Mithilfe derer wird der Zeitpunkt der Zuteilung ermittelt. Eine höhere Bewertungszahl kommt grundsätzlich schneller in die Zuteilung. 

Sonderzahlungen in der Sparphase können bei Schwäbisch Hall nur mit Zustimmung der Bausparkasse erfolgen. In der Darlehensphase ist dies jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.

     

Mehr Infos zum Thema Bausparen und zur Baufinanzierung

Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Was gibt es für Fördermöglichkeiten, für wen lohnt sich das? Hier erfahren Sie mehr:

Unsere Auszeichnung

Testsiegel: Beste Bausparkasse – Testsieger Schwäbisch Hall 2023

Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2023 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum neunten Mal in Folge.

 

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