Was ist eine Prolongation?
- Unterschied Prolongation / Umschuldung
- Alternativen zur Prolongation
- Anschlussfinanzierungs-Rechner
Wenn Ihr altes Darlehen ausläuft, stellt sich die Frage: Lassen Sie sich auf eine Prolongation (Vertragsverlängerung) ein? Wir erklären, was die Vor- und Nachteile dieser Form der Anschlussfinanzierung sind und geben Ihnen wichtige Tipps.
Inhaltsverzeichnis
Der Begriff Prolongation leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „verlängern“. Wenn nach dem Auslaufen einer Baufinanzierung und dem Ende der Sollzinsbindung eine Restschuld offenbleibt, was in den meisten Fällen bei einer Erstfinanzierung der Fall ist, benötigen Sie als Darlehensnehmer eine Anschlussfinanzierung.
Im Gegensatz zu einer Umschuldung wird bei der Prolongation auch der neue Baukredit bei der bisherigen Bank abgeschlossen. Diese Vertragsverlängerung bei der alten Bank kann Vorteile, aber auch Nachteile haben. Dazu später mehr.
In der Regel meldet sich Ihre Bank einige Monate vor Ende der Zinsbindung bei Ihnen, um über eine Prolongation (Vertragsverlängerung) zu sprechen. Entscheiden Sie sich für eine Prolongation Ihres Kredits, bleiben die Vertragsbedingungen meist bestehen. Lediglich Laufzeit und Sollzins für die Tilgung werden neu festgelegt.
Sie entscheiden, wie lange die neue Zinsbindung für das Darlehen laufen soll. Zudem bieten Kreditinstitute die Möglichkeit Sondertilgungen vorzunehmen. Da Sie im Falle einer Prolongation nicht die Bank wechseln, ist die Einrichtung schnell gemacht und nur mit einer Unterschrift verbunden. Eine kostenpflichtige Änderung im Grundbuch ist nicht nötig.
Spätestens drei Monate vor Ablauf Ihrer ersten Zinsbindung teilt Ihr Kreditinstitut Ihnen mit, ob es zur Prolongation Ihrer Baufinanzierung bereit ist oder nicht. Sofern das Vertragsverhältnis in der Vergangenheit unbelastet war und Sie Ihre Raten pünktlich gezahlt haben, ist eine Vertragsverlängerung in der Regel unproblematisch.
In den meisten Fällen schickt Ihre Bank Ihnen neben der Absichtserklärung direkt ein Prolongationsangebot mit. Rein rechtlich wird bei einer Prolongation kein neuer Vertrag abgeschlossen, sondern ein bestehender fortgeführt.
Darin werden nur die Zinsbedingungen neu festgelegt, die sich nach den aktuellen Bauzinsen richten. In der Regel bietet Ihre Bank Ihnen im Prolongationsangebot eine Auswahl gängiger Zinsbindungen an, zum Beispiel über 5, 10 oder 15 Jahre. Mit dieser Auswahl sind dann unterschiedlich hohe Sollzinsen verbunden.
Generell gilt die Faustregel: Je länger Sie sich festlegen wollen, desto höher steigt der Zinssatz. Mit den neuen Zinsen verändert sich auch die Monatsrate für Zinsen und Tilgung. Ihre Bank listet Ihnen die verschiedenen Varianten detailliert auf.
Unser Tipp: Fordern Sie unterschiedliche Zeiträume für die Zinsbindung ein. Falls Ihnen Ihre Bank Sollzinsbindungen angeboten hat, die Ihnen nicht zusagen, sollten Sie noch einmal bei Ihrem Ansprechpartner nachhaken. Oftmals zeigen sich die Banken kooperativ.
Wer sich für das Prolongieren seiner Baufinanzierung entscheidet, setzt vor allem auf Bequemlichkeit. Dieser Punkt ist der wohl größte Vorteil dieser Form der Anschlussfinanzierung: Sie müssen lediglich das Angebot unterschreiben und zurücksenden. Das ist schnell erledigt, und die Angelegenheit ist für die kommenden Jahre vom Tisch.
Allerdings kann Sie diese Bequemlichkeit teuer zu stehen kommen, denn die Kreditverlängerung bei Ihrer Hausbank heißt nicht automatisch, dass Sie sich auch die besten Zinsen sichern. Bei einer Umschuldung locken meist bessere Konditionen, die Ihnen eine Menge Geld sparen.
Hier die Vorteile und Nachteile einer Prolongation im Überblick:
Vorteile einer Prolongation | Nachteile einer Prolongation |
---|---|
Schnell erledigt: Sie müssen lediglich das unterschriebene Prolongationsangebot zurücksenden. | Die Zinsen sind oft höher als bei einer Umschuldung. |
Ihre Ansprechpartner bleiben dieselben. | Alte Vertragsbedingungen müssen übernommen werden. |
Weitere Unterlagen sind nicht nötig. | Es gibt meist wenig Verhandlungsspielraum mit Ihrer alten Bank. |
Es fallen keine Wechselgebühren und Notarkosten an. | |
Das Grundbuch muss nicht umgeschrieben werden. |
Um eine Anschlussfinanzierung sollten Sie sich rechtzeitig kümmern – je früher desto besser. Denn bei Baukrediten kann nach Ablauf der Zinsbindung eine Umschuldung zu neuen Konditionen vorgenommen werden. Sinnvoll ist es, sich mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Sollzinsbindung zu informieren.
Wollen Sie trotz laufenden Darlehens von den Bausparvorteilen profitieren? Dann besparen Sie bereits jetzt einen Bausparvertrag, der später das Darlehen ablöst. Wie das funktioniert? Unsere Heimatexperten beraten Sie gern.
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung:
Die Umschuldung
Im Fall einer Umschuldung wechseln Sie zu einer anderen Bank und finanzieren dort die verbliebene Restschuld weiter – meist zu günstigeren Konditionen. Das heißt, durch eine Umschuldung profitieren Sie in der Regel von einer Zinsersparnis.
Bei dem neuen Kreditinstitut schließen Sie einen neuen Kreditvertrag in Höhe der Baufinanzierungs-Restschuld ab und tilgen so Ihr altes Darlehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Grundbuch die Grundschuld auf den neuen Kreditgeber übertragen lassen. Dafür fallen allerdings Kosten an.
Mit der Anschlussfinanzierung zu einem neuen Kreditinstitut zu wechseln, lohnt sich fast immer. Um Aufwand und Kosten dem Gewinn durch bessere Zinsen entgegenzustellen, hilft eine einfache Faustregel: Eine Umschuldung lohnt sich bereits, wenn der neue Zinssatz um 0,2 Prozentpunkte niedriger ausfällt als der bei Ihrer Hausbank.
Hier ein Vergleich der Kosten, wenn der Sollzins bei der Vertragsverlängerung mit der alten Bank um 0,3 Prozentpunkte höher liegt als bei der Umschuldung:
Prolongation | Umschuldung | |
---|---|---|
Restschuld | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Sollzins pro Jahr | 4 % | 3,7 % |
Tilgung pro Jahr | 3 % | 3 % |
Monatliche Rate | 583,33 Euro | 558,33 Euro |
Getilgte Summe nach 15 Jahren | 61.521,75 Euro | 60.035,99 Euro |
Zinskosten nach 15 Jahren | 43.477,65 Euro | 40.463,41 Euro |
Restschuld nach 15 Jahren | 38.478,25 Euro | 39.964,01 Euro |
Notar- und Grundbuchkosten | 0 Euro | 300 Euro |
In diesem Beispiel spart der Darlehensnehmer durch die Umschuldung in 15 Jahren über 3.000 Euro an Zinskosten. Selbst mit den zusätzlichen Notar- und Grundbuchkosten lohnt sich in diesem Fall die Umschuldung eher als die Vertragsverlängerung mit der alten Bank.
Das Forward-Darlehen
Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich den heute geltenden Zinssatz bereits für die Zukunft. Dies ist insbesondere dann zielführend, wenn steigende Zinsen und damit ein Zinsänderungsrisko zu erwarten ist.
Bausparvertrag für Anschlussfinanzierung
Mithilfe eines Vorsorge-Bausparvertrages sichern Sie sich die Option auf ein Bauspardarlehen. Nach dessen Auszahlung können Sie mit den Bausparmitteln Ihre Restschuld tilgen.
Bei der Planung Ihrer Anschlussfinanzierung unterstützen wir Sie gern. Unser Anschlussfinanzierungsrechner bietet Ihnen einen Ausblick auf die möglichen Konditionen eines individuellen Sofortkredits. Am besten vereinbaren Sie nach der Berechnung einen Termin mit einem Heimatexperten in Ihrer Nähe. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Finanzierungslösung.
Viele Darlehensnehmer sind fälschlicherweise der Meinung, dass Banken zu einem Prolongationsangebot verpflichtet sind. Stattdessen liegt die Entscheidung bei dem Finanzinstitut. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss die Bank lediglich spätestens drei Monate vor Zinsbindungsende mitteilen, ob sie zu einer Verlängerung der Baufinanzierung bereit ist. Zu einem Angebot ist sie nicht verpflichtet.
Gelegentlich kann es allerdings vorkommen, dass die Bank es versäumt, einen Bescheid zu schicken. In diesem Falle wird das Darlehen meist einfach stillschweigend zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt, allerdings ohne Neufestlegung der Zinsbindung. Dann dürfen Sie jederzeit ein neues Angebot verlangen.
Nein, eine Prolongation können Sie nicht ohne weiteres widerrufen. Sobald Sie Ihre Unterschrift unter die Prolongationsbestätigung gesetzt haben, lässt sich die Verlängerung der Baufinanzierung nicht widerrufen.
Da bei einer Prolongation kein neuer Vertrag abgeschlossen, sondern ein bestehender fortgeführt wird, handelt es sich juristisch betrachtet um eine sogenannte „unechte Abschnittsfinanzierung“. Dabei endet nur die Zinsbindung, nicht das Vertragsverhältnis. Im Gegensatz dazu enden Vertrag und Zinsbindung bei einer „echten Abschnittsfinanzierung“ und ein neuer Vertrag muss aufgesetzt werden. Bei unechten Abschnittsfinanzierungen steht dem Kreditnehmer kein Widerrufsrecht zu.
Wichtig für alle, die ein Darlehen bei der KfW-Bank aufgenommen haben: Im Falle einer Anschlussfinanzierung gelten keine Förderkonditionen mehr. Stattdessen legt die KfW marktübliche Zinsen fest, die oft über den Zinssätzen günstiger Banken liegen.
Nach § 489 BGB haben Darlehensnehmer nach einer zehnjährigen Laufzeit das Recht, ihren Kreditvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dann nicht fällig. Die 10-Jahres-Frist beginnt normalerweise mit der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Bei der Prolongation startet die Frist mit Unterzeichnung der Vertragsverlängerung.
Üblicherweise setzt der Kreditgeber Ihnen mit Übersendung des Prolongationsangebotes eine Rückmeldefrist, innerhalb der Sie sich entscheiden können, ob Sie die Vertragsverlängerung mit der Bank eingehen wollen. Diese Rückmeldefrist beträgt in der Regel 14 Tage. Lassen Sie sich davon aber nicht unter Druck setzen und vergleichen Sie in Ruhe alle Angebote. Eventuell können Sie mit Ihrer Hausbank auch eine Fristverlängerung aushandeln.
Für Ihre Immobilie steht in den kommenden Jahren eine Anschlussfinanzierung an? Aber welche Option ist für Sie die beste? Mit einer guten Beratung erlangen Sie Planungssicherheit und sehen steigenden Zinsen entspannt entgegen. Ihr Heimatexperte vor Ort bespricht mit Ihnen Ihre derzeitige Situation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen ein geeignetes Finanzierungsmodell.
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