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Bausparvertrag in der Steuererklärung

  • Fragen zur Absetzbarkeit
  • Wohn-Riester und Freistellungsauftrag
  • Vermögenswirksame Leistungen

Lassen sich Bausparbeiträge steuerlich absetzen? Wo trägt man den Bausparvertrag in der Steuererklärung ein? Hier erhalten Sie Tipps und Infos, worauf Sie beim Thema "Bausparvertrag und Steuern" achten sollten.

      

Wie wird ein Bausparvertrag besteuert?

Genau wie bei anderen Kapitalerträgen werden auch die Zinseinkünfte aus einem Bausparvertrag besteuert. Auf Ihr Guthaben erhalten Bausparer einen fest vereinbarten Zins. Und diese Zinsgewinne müssen grundsätzlich versteuert werden.  


Kann ich einen Bausparvertrag von der Steuer absetzen?

Normale Bausparverträge lassen sich nicht steuerlich absetzen. Einzige Ausnahme: Wohn-Riester-Verträge. Dazu später mehr.

Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Abschlussgebühr über die Werbungskosten zum Abzug zu bringen. Dafür muss das durch den Bausparvertrag erworbene oder errichtete Objekt aber vermietet werden. Wer die Immobilie selbst nutzt, kann die Abschlussgebühr steuerlich nicht geltend machen.


Wo muss ich den Bausparvertrag in der Steuererklärung eintragen?

Wie oben beschrieben, müssen Zinseinkünfte aus dem Bausparvertrag versteuert werden, da es sich hierbei um Kapitalerträge handelt. Hinterlegt werden diese Erträge in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen).


Muss ich beim Bausparvertrag auf Zinsen Steuern zahlen?

Auch wenn die Guthabenzinsen bei einem Bausparvertrag die steuerlichen Freibeträge in der Regel nicht übersteigen, unterliegen die Zinsen aus Bausparverträgen der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent und wird direkt von der Bausparkasse abgeführt.

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Gibt es einen Freibetrag beim Bausparen?

Bausparer haben die Möglichkeit, sich mit einem Freistellungsauftrag bis zu einem bestimmten Betrag von der Abgeltungssteuer befreien zu lassen. Der Sparer-Pauschbetrag hat sich zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Verheiratete erhöht. 

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Freistellungsauftrag


Wohn-Riester beim Bausparen: Hat das steuerliche Vorteile?

Mann sitzt am Tisch vor Steuerformular
Ein Bausparvertrag mit Wohn-Riester lässt sich steuerlich geltend machen. (Quelle: stock.adobr.com/Moon Safari)

Verträge für Wohn-Riester sind eine spezielle Form der Altersvorsorge. Die dafür entrichteten Beiträge müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in die Anlage AV eintragen.

Beim Wohn-Riester gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung: die direkte Zulage oder eine Steuervergünstigung. Anhand Ihrer Angaben in der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, welche Form der Förderung besser für Sie ist.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass Besserverdiener meist eine steuerliche Vergünstigung erhalten. Dagegen profitieren Menschen mit kleineren Einkommen in den meisten Fällen mehr von der direkten Zulage.

Hier finden Sie unsere Produktinformationsblätter zu den Bauspartarifen mit Wohn-Riester.


Beantrage ich vermögenswirksame Leistungen über die Steuererklärung?

Um vermögenswirksame Leistungen (VL) zu erhalten, genügt eine Anfrage bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Vorgesetzten. Dagegen beantragen Sie die auf VL gewährte Arbeitnehmersparzulage in Ihrer Einkommensteuererklärung. Dafür müssen Sie einen Haken in der Erklärung setzen und ein zusätzliches Antragsformular, die "Bescheinigung zur VL", beilegen. 

Bei vorliegender Einwilligung zur Datenübermittlung werden die Daten zu den vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt. Die Prämie kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder gesondert beim Finanzamt (Anlage N) beantragt werden.

Die Anlageinstitute melden die angelegte Summe elektronisch, nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch auf Ihr Anlagekonto überwiesen. Sie können diesen staatlichen Zuschuss übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

Fragen, Antworten, Infos: Alles zum Thema "Vermögenswirksame Leistungen".


Ist die Auszahlung eines Bausparvertrages steuerpflichtig?

Ein Bausparvertrag teilt sich auf in das angesparte Guthaben und das Bauspardarlehen. Das aufgebaute Kapital ist grundsätzlich steuerfrei. Lediglich die während der Laufzeit erwirtschafteten Guthabenzinsen unterliegen der Besteuerung.

Gleiches gilt auch, wenn Sie den Bausparvertrag vor der Zuteilung auflösen. Allerdings kann die vorzeitige Auflösung zu anderen Nachteilen führen, unter Umständen zum Beispiel zum Verlust von Fördergeldern wie der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie. Was Sie bei einer vorzeitigen Auszahlung beachten sollten, welche Alternativen es gibt, das erfahren Sie in diesem Artikel: Kündigung eines Bausparvertrags


Bausparvertrag in der Steuererklärung vergessen: Was tun?

Wenn Sie bei der Steuererklärung den Bausparvertrag vergessen sollten, haben Sie in der Regel bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres Zeit, um Ihre Steuererklärung zu korrigieren oder zu ergänzen. So gehen Sie am besten vor:

  • Reichen Sie eine Berichtigung Ihrer ursprünglichen Steuererklärung ein. Fügen Sie die fehlenden Informationen zum Bausparvertrag hinzu, insbesondere die Zinserträge
  • Verwenden Sie die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen), um die Zinsen aus dem Bausparvertrag nachzutragen.
  • Tragen Sie die Zinsen in Zeile 7 der Anlage KAP ein.
  • Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag geben Sie ab Zeile 37 an
  • Überprüfen Sie, ob Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bausparkasse eingereicht haben.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

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