Bausparvertrag in der Steuererklärung
- Fragen zur Absetzbarkeit
- Wohn-Riester und Freistellungsauftrag
- Vermögenswirksame Leistungen
Lassen sich Bausparbeiträge steuerlich absetzen? Wo trägt man den Bausparvertrag in der Steuererklärung ein? Hier erhalten Sie Tipps und Infos, worauf Sie beim Thema "Bausparvertrag und Steuern" achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Genau wie bei anderen Kapitalerträgen werden auch die Zinseinkünfte aus einem Bausparvertrag besteuert. Auf Ihr Guthaben erhalten Bausparer einen fest vereinbarten Zins. Und diese Zinsgewinne müssen grundsätzlich versteuert werden.
Normale Bausparverträge lassen sich nicht steuerlich absetzen. Einzige Ausnahme: Wohn-Riester-Verträge. Dazu später mehr.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, die Abschlussgebühr über die Werbungskosten zum Abzug zu bringen. Dafür muss das durch den Bausparvertrag erworbene oder errichtete Objekt aber vermietet werden. Wer die Immobilie selbst nutzt, kann die Abschlussgebühr steuerlich nicht geltend machen.
Wie oben beschrieben, müssen Zinseinkünfte aus dem Bausparvertrag versteuert werden, da es sich hierbei um Kapitalerträge handelt. Hinterlegt werden diese Erträge in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Auch wenn die Guthabenzinsen bei einem Bausparvertrag die steuerlichen Freibeträge in der Regel nicht übersteigen, unterliegen die Zinsen aus Bausparverträgen der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent und wird direkt von der Bausparkasse abgeführt.
Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder Hauseigentümer und Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf staatliche Förderung nutzen?
Wie auch immer Ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Vorteile des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Bausparer haben die Möglichkeit, sich mit einem Freistellungsauftrag bis zu einem bestimmten Betrag von der Abgeltungssteuer befreien zu lassen. Der Sparer-Pauschbetrag hat sich zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Verheiratete erhöht.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Freistellungsauftrag
Verträge für Wohn-Riester sind eine spezielle Form der Altersvorsorge. Die dafür entrichteten Beiträge müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in die Anlage AV eintragen.
Beim Wohn-Riester gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung: die direkte Zulage oder eine Steuervergünstigung. Anhand Ihrer Angaben in der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, welche Form der Förderung besser für Sie ist.
Vereinfacht lässt sich sagen, dass Besserverdiener meist eine steuerliche Vergünstigung erhalten. Dagegen profitieren Menschen mit kleineren Einkommen in den meisten Fällen mehr von der direkten Zulage.
Hier finden Sie unsere Produktinformationsblätter zu den Bauspartarifen mit Wohn-Riester.
Um vermögenswirksame Leistungen (VL) zu erhalten, genügt eine Anfrage bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Vorgesetzten. Dagegen beantragen Sie die auf VL gewährte Arbeitnehmersparzulage in Ihrer Einkommensteuererklärung. Dafür müssen Sie einen Haken in der Erklärung setzen und ein zusätzliches Antragsformular, die "Bescheinigung zur VL", beilegen.
Bei vorliegender Einwilligung zur Datenübermittlung werden die Daten zu den vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt. Die Prämie kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder gesondert beim Finanzamt (Anlage N) beantragt werden.
Die Anlageinstitute melden die angelegte Summe elektronisch, nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch auf Ihr Anlagekonto überwiesen. Sie können diesen staatlichen Zuschuss übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.
Fragen, Antworten, Infos: Alles zum Thema "Vermögenswirksame Leistungen".
Ein Bausparvertrag teilt sich auf in das angesparte Guthaben und das Bauspardarlehen. Das aufgebaute Kapital ist grundsätzlich steuerfrei. Lediglich die während der Laufzeit erwirtschafteten Guthabenzinsen unterliegen der Besteuerung.
Gleiches gilt auch, wenn Sie den Bausparvertrag vor der Zuteilung auflösen. Allerdings kann die vorzeitige Auflösung zu anderen Nachteilen führen, unter Umständen zum Beispiel zum Verlust von Fördergeldern wie der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie. Was Sie bei einer vorzeitigen Auszahlung beachten sollten, welche Alternativen es gibt, das erfahren Sie in diesem Artikel: Kündigung eines Bausparvertrags
Sie haben in der Regel bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres Zeit, um Ihre Steuererklärung zu korrigieren oder zu ergänzen. So gehen Sie am besten vor:
Sie suchen eine individuelle, auf Sie zugeschnittene Finanzierung für Ihr Immobilienprojekt? Und wollen von staatlicher Förderung profitieren? Dann sprechen Sie gern mit einem unserer Heimatexperten bei Ihnen vor Ort.
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2023 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum neunten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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