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Bausparvertrag übertragen – Vorteile weitergeben

  • Bausparvorteile weitergeben
  • An wen kann übertragen werden?
  • Ablauf und Kosten einer Übertragung

Bausparverträge werden in der Regel mit einem bestimmten Ziel abgeschlossen – eine Immobilie zu bauen, zu kaufen oder eine Modernisierung zu finanzieren. Haben sich die Prioritäten geändert, ist die Auflösung des Vertrags nicht empfehlenswert. Die bessere Alternative ist die Übertragung des Bausparvertrags auf Angehörige.

                     

Übertragung: Vorteile des Bausparens weitergeben

Modellhäuschen auf Hand und Rohbau im Hintergrund
Mit der Übertragung eines Bausparvertrags an Dritte erhält der Erwerber zusätzliches Eigenkapital und profitiert vom Anspargrad. (Quelle: marcus_hofmann - stock.adobe.com)

Bausparen eröffnet viele Verwendungsmöglichkeiten:

Wenn sich Ihre Pläne dauerhaft geändert und Sie keine Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie die Übertragung/Umschreibung des Vertrags auf einen Angehörigen in Betracht ziehen. Dieser profitiert dann von Ihrem bisherigen Sparfortschritt.


An wen kann ein Bausparvertrag übertragen werden?

Ein Bausparvertrag kann mit dem gesamten Guthaben übertragen werden oder nur mit dem Darlehensanspruch. Im letzteren Fall ist der Bausparvertrag zugeteilt und das Sparguthaben wurde bereits an den Vorbesitzer ausgezahlt. Die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Bausparvertrag bedürfen der Zustimmung der Bausparkasse, die mit Auflagen verbunden sein können. 

Übertragungen von Bausparverträgen sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung. Die Abgabenordnung ist ein Gesetz des deutschen Steuerrechts. Der vorgenannte Paragraf legt fest, wer als Angehöriger gilt:

  1. der/die Verlobte,
  2. der Ehegatte oder Lebenspartner,
  3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
  4.  Geschwister,
  5. Kinder der Geschwister,
  6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
  7. Geschwister der Eltern,
  8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

Eine Ausnahme gilt: Die Bausparkasse stimmt der Übertragung an den/die Verlobte nicht zu.

Im Video: Bausparen einfach erklärt

In zweieinhalb Minuten erklärt: So funktioniert ein Bausparvertrag

Ob bauen, kaufen oder energetisch sanieren – ein Bausparvertrag lässt sich für verschiedene Zwecke der Immobilienfinanzierung einsetzen.

Mit einem Bausparvertrag bauen Sie gezielt Eigenkapital auf, können bei Berechtigung staatliche Förderungen nutzen und profitieren von einem festen Darlehenszins.

In unserem Video zeigen wir Ihnen in zweieinhalb Minuten Schritt für Schritt, wie einfach der Weg zu den eigenen vier Wänden dank Bausparen sein kann.

                     

Ablauf einer Übertragung

Die Übertragung eines Bausparvertrags erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen dem bisherigen Besitzer des Bausparvertrags und dem künftigen Besitzer. Sofern die Bausparkasse diesem Vertrag zustimmt, kann der Bausparvertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.

Der neue Besitzer erwirbt damit alle Rechte und Pflichten des Bausparvertrags. Falls Sie die Übertragung Ihres Bausparvertrags auf einen Angehörigen (gemäß §15 Abgabenordnung) wünschen, setzen Sie sich mit einem Heimatexperten oder einem Bausparberater Ihrer Hausbank in Verbindung. Dort wird mit dem entsprechenden Formular die Übertragungsvereinbarung geschlossen. Zudem muss der Berater die Identität des künftigen Vertragsinhabers überprüfen und bestätigen. 

Die Bausparkasse wird daraufhin den Antrag prüfen und in der Regel der Übertragung zustimmen. Mit der Übertragung gehen sofort alle Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über.

Wichtig: Sollte der Vorbesitzer nur die Übertragung des Bauspardarlehens wünschen, darf der Vertrag erst nach erfolgter Zuteilung und Auszahlung des Bausparguthabens umgeschrieben werden. Nach Übertragung des Bausparvertrags kann der Vorbesitzer keinerlei Rechte aus dem Bausparvertrag mehr geltend machen.


Kosten einer Bausparvertrag-Übertragung

Die Bausparkasse erhebt für die Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsübertragungen jeweils ein Entgelt. Dieses kann für jeden einzelnen Vorgang bis zu 50 EUR betragen. Die aktuelle Höhe der jeweiligen Entgelte finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsbedingungen.


Fragen und Antworten zur Übertragung eines Bausparvertrags

Welche Unterlagen werden für die Übertragung eines Bausparvertrags benötigt?

Damit ein Bausparvertrag an Dritte übertragen werden kann, muss ein Vertrag zwischen Vorbesitzer und Erwerber des Vertrags geschlossen werden. Zudem muss die Identität des Erwerbers überprüft und bestätigt werden. Ihr Heimatexperte bzw. Bankberater unterstützt Sie gerne.

 

Fallen bei der Übertragung eines Bausparvertrags Gebühren an?

Die Bausparkasse erhebt für die Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsübertragungen jeweils ein Entgelt. Dieses kann für jeden einzelnen Vorgang bis zu 50 EUR betragen. Die aktuelle Höhe der jeweiligen Entgelte finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsbedingungen.

 

Kann ein Bausparvertrag auch auf Nicht-Verwandte übertragen werden?

Nein. Übertragungen von Bausparverträgen sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (ausgenommen: Verlobte).

 

Was passiert mit den bereits angesparten Beträgen bei einer Übertragung?

Bei einer Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten sofort auf den neuen Besitzer über. Das heißt, der Besitzer übernimmt den Vertrag "im aktuellen Zustand", also in der Sparphase mit dem derzeitigen Guthaben. Nach Übertragung des Bausparvertrags kann der Vorbesitzer keinerlei Rechte aus dem Bausparvertrag mehr geltend machen.

 

Wie wirkt sich die Übertragung eines Bausparvertrags auf die Bausparförderung aus?

Die Auszahlung von gewährter Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Um diesen Anspruch zu erhalten, muss der neue Vertragsinhaber das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

 

                     

Gute Beratung ist unverzichtbar

Wenn Sie mehr über die Übertragung/Umschreibung eines Bausparvertrags erfahren wollen oder grundsätzlich Infos zum Bausparen benötigen, informiert Sie gerne einer unserer Heimatexperten vor Ort. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.   


Mehr Infos zum Thema Bausparen und zur Baufinanzierung

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