Bausparvertrag übertragen – Vorteile weitergeben
- Bausparvorteile weitergeben
- An wen kann übertragen werden?
- Ablauf und Kosten einer Übertragung
Bausparverträge werden in der Regel mit einem bestimmten Ziel abgeschlossen – eine Immobilie zu bauen, zu kaufen oder eine Modernisierung zu finanzieren. Haben sich die Prioritäten geändert, ist die Auflösung des Vertrags nicht empfehlenswert. Die bessere Alternative ist die Übertragung des Bausparvertrags auf Angehörige.
Bausparen eröffnet viele Verwendungsmöglichkeiten:
Wenn sich Ihre Pläne dauerhaft geändert und Sie keine Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie die Übertragung/Umschreibung des Vertrags auf einen Angehörigen in Betracht ziehen. Dieser profitiert dann von Ihrem bisherigen Sparfortschritt.
Ein Bausparvertrag kann mit dem gesamten Guthaben übertragen werden oder nur mit dem Darlehensanspruch. Im letzteren Fall ist der Bausparvertrag zugeteilt und das Sparguthaben wurde bereits an den Vorbesitzer ausgezahlt. Die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Bausparvertrag bedürfen der Zustimmung der Bausparkasse, die mit Auflagen verbunden sein können.
Übertragungen von Bausparverträgen sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung. Die Abgabenordnung ist ein Gesetz des deutschen Steuerrechts. Der vorgenannte Paragraf legt fest, wer als Angehöriger gilt:
Eine Ausnahme gilt: Die Bausparkasse stimmt der Übertragung an den/die Verlobte nicht zu.
Ob bauen, kaufen oder energetisch sanieren – ein Bausparvertrag lässt sich für verschiedene Zwecke der Immobilienfinanzierung einsetzen.
Mit einem Bausparvertrag bauen Sie gezielt Eigenkapital auf, können bei Berechtigung staatliche Förderungen nutzen und profitieren von einem festen Darlehenszins.
In unserem Video zeigen wir Ihnen in zweieinhalb Minuten Schritt für Schritt, wie einfach der Weg zu den eigenen vier Wänden dank Bausparen sein kann.
Die Übertragung eines Bausparvertrags erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen dem bisherigen Besitzer des Bausparvertrags und dem künftigen Besitzer. Sofern die Bausparkasse diesem Vertrag zustimmt, kann der Bausparvertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.
Der neue Besitzer erwirbt damit alle Rechte und Pflichten des Bausparvertrags. Falls Sie die Übertragung Ihres Bausparvertrags auf einen Angehörigen (gemäß §15 Abgabenordnung) wünschen, setzen Sie sich mit einem Heimatexperten oder einem Bausparberater Ihrer Hausbank in Verbindung. Dort wird mit dem entsprechenden Formular die Übertragungsvereinbarung geschlossen. Zudem muss der Berater die Identität des künftigen Vertragsinhabers überprüfen und bestätigen.
Die Bausparkasse wird daraufhin den Antrag prüfen und in der Regel der Übertragung zustimmen. Mit der Übertragung gehen sofort alle Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über.
Wichtig: Sollte der Vorbesitzer nur die Übertragung des Bauspardarlehens wünschen, darf der Vertrag erst nach erfolgter Zuteilung und Auszahlung des Bausparguthabens umgeschrieben werden. Nach Übertragung des Bausparvertrags kann der Vorbesitzer keinerlei Rechte aus dem Bausparvertrag mehr geltend machen.
Die Bausparkasse erhebt für die Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsübertragungen jeweils ein Entgelt. Dieses kann für jeden einzelnen Vorgang bis zu 50 EUR betragen. Die aktuelle Höhe der jeweiligen Entgelte finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsbedingungen.
Damit ein Bausparvertrag an Dritte übertragen werden kann, muss ein Vertrag zwischen Vorbesitzer und Erwerber des Vertrags geschlossen werden. Zudem muss die Identität des Erwerbers überprüft und bestätigt werden. Ihr Heimatexperte bzw. Bankberater unterstützt Sie gerne.
Die Bausparkasse erhebt für die Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsübertragungen jeweils ein Entgelt. Dieses kann für jeden einzelnen Vorgang bis zu 50 EUR betragen. Die aktuelle Höhe der jeweiligen Entgelte finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsbedingungen.
Nein. Übertragungen von Bausparverträgen sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (ausgenommen: Verlobte).
Bei einer Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten sofort auf den neuen Besitzer über. Das heißt, der Besitzer übernimmt den Vertrag "im aktuellen Zustand", also in der Sparphase mit dem derzeitigen Guthaben. Nach Übertragung des Bausparvertrags kann der Vorbesitzer keinerlei Rechte aus dem Bausparvertrag mehr geltend machen.
Die Auszahlung von gewährter Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage ist an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Um diesen Anspruch zu erhalten, muss der neue Vertragsinhaber das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Wenn Sie mehr über die Übertragung/Umschreibung eines Bausparvertrags erfahren wollen oder grundsätzlich Infos zum Bausparen benötigen, informiert Sie gerne einer unserer Heimatexperten vor Ort. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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