Die zweite Säule des Compliance-Systems hat zum Ziel, regelwidriges Verhalten zu erkennen.
1. Whistleblowing-System
Schwäbisch Hall hat zur Prävention gegen Wirtschaftskriminalität sowie zum Schutz der Reputation ein Hinweisgebersystem zur Übermittlung möglicher Verdachtsfälle von Wirtschaftskriminalität eingerichtet. Mitarbeiter im Innen- und Außendienst, Kunden oder Geschäftspartner haben die Möglichkeit, solche Hinweise über ein E-Mailportal oder telefonisch zu melden. Das Hinweisgebersystem dient gleichermaßen als Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwäbisch Hall has set up a whistleblowing system for reporting suspected cases to prevent white-collar crime and protect its reputation. Employees, agents, customers or business partners have the opportunity to report such information via an e-mail portal or by telephone. The whistleblower system also serves as the complaints procedure within the meaning of the Supply Chain Due Diligence Act.
2. Compliance-Audits
Anhand von Compliance-Audits wird überprüft, ob die Compliance-relevanten Vorgaben im Rahmen der Geschäftstätigkeit beachtet werden. Schwachstellen werden hierdurch ermittelt, Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt und Maßnahmen zur Vermeidung von Compliance-Risiken abgeleitet.
3. Compliance-Untersuchungen
Die Compliance-Abteilung führt Untersuchungen bei Compliance-Verstößen durch. Die Untersuchungen tragen der Unschuldsvermutung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats und dem Datenschutz Rechnung. Abgeschlossene Untersuchungen bieten wichtige Anhaltspunkte für Verbesserungsmöglichkeiten.