KfW-Förderungen fürs Bauen und Sanieren: alle Förderprogramme
- Überblick: Zuschüsse und Kredite der KfW
- Das sind die Förderhöchstbeträge bei Neubau und Sanierung
- Weiterführende Infos zu allen Bau- und Sanierungsprogrammen
Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützen Sie finanziell, wenn Sie Ihre Immobilie energieeffizient gestalten. Hier ein Überblick, welche Förderprogramme es für Sanierung, Neubau und Kauf gibt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Bauvorhaben und Sanierungen mit verschiedenen Programmen. Diese unterteilen sich in:
Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick der einzelnen, aktuell von der KfW geförderten Maßnahmen und verweisen dann auf weiterführende Artikel mit ausführlicheren Informationen.
Damit Deutschland bis 2050 klimaneutral werden kann, muss sich im Gebäudesektor einiges tun. Um Maßnahmen voranzutreiben und Hausbesitzern stärker unter die Arme zu greifen, wurde die KfW-Förderung 2021 im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erhöht. Zum 1. Januar 2023 wurden weitere Anpassungen bei der Sanierung vorgenommen. Außerdem gelten seit dem 1. März 2023 für den Neubau eines Effizienzhauses neue Förderkriterien und -bedingungen. Und: Seit dem 01.01.2024 liegt die Heizungsförderung nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern ebenfalls bei der KfW.
KfW-Förderungen für Neubau und Kauf | |||
---|---|---|---|
Maßnahme | Verwendungszweck | Programm | Förderung |
Klimafreundlicher Neubau (KFN) | für den energieeffizienten Neubau | BEG KFN | 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN) 150.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG) |
KfW-Wohneigentumsprogramm | für den Bau oder Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung | Kredit 124 | maximal 100.000 Euro |
Wohneigentum für Familien (WEF) | für den Bau oder Kauf einer klimafreundlichen Immobilie (KfW-Effizienzhaus) | Kredit 308 | Kredit im Rahmen zwischen 170.000 und 270.000 Euro |
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) | für den flächenoptimierten Neubau | Kredit 296 | Kredit bis zu 100.000 Euro |
KfW-Förderungen für Sanierung und Umbau | |||
---|---|---|---|
Maßnahme | Verwendungszweck | Programm | Förderung |
Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus | für die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus | Kredit Nr. 261 | Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro |
Jung kauft Alt | für den Kauf und die Sanierung älterer Bestandsimmobilien durch junge Familien | Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270) | Kredit ab 100.000 Euro, abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder |
Altersgerecht umbauen | für den Abbau von Barrieren | Kredit Nr. 159 | Kredit von maximal 50.000 Euro |
Einbruchschutz | für Einbruchschutz-Maßnahmen | Kredit Nr. 159 | Kredit von maximal 50.000 Euro |
Heizungsförderung | für den Austausch von fossilen Heizungen | Zuschuss Nr. 458 | Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 23.500 Euro |
KfW-Förderungen für die Baubegleitung | |||
---|---|---|---|
Maßnahme | Verwendungszweck | Programm | Förderung |
Baubegleitung bei Sanierung und Neubau | für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Wohngebäuden durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten | Zuschuss 431 | 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Vorhaben |
Die Förderung unterscheidet ganz allgemein zwischen den Stufen klimafreundliches Wohngebäude (KFN) und klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFW-QNG). Gewährt wird ein zinsverbilligter Kredit. In der Stufe KFN liegt der Förderhöchstbetrag bei 100.000 Euro, bei KFN-QNG bei 150.000 Euro maximal. Zuschüsse für die Investition und bei der Tilgung gibt es keine.
Neben dem KFN-Programm gibt es noch das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Hier wird ein bis zu 100.000 Euro zinsgünstiger Kredit für den Bau oder Kauf eines selbst genutzten Hauses oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung zur Verfügung gestellt. Beim Hausbau kann das Wohneigentumsprogramm auch mit der Effizienzhaus-Förderung kombiniert werden.
Außerdem gibt es seit 1. Juni 2023 mit dem Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) quasi einen Nachfolger für das Baukindergeld. Informieren Sie sich ausführlich über die Förderbedingungen, -kriterien und weiteren KfW-Voraussetzungen.
Die Förderung für den "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen ohne Tilgungszuschuss und läuft unter der Bezeichnung Kredit Nr. 296. Förderfähig sind bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Wer seinen Altbau zu einem KfW-Effizienzhaus saniert, der bekommt dafür von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Fördermittel in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss. Dieser Zuschuss kann in Kombination mit verschiedenen Boni bis zu 67.500 Euro betragen.
Mit diesem Programm soll der Erwerb und die Sanierung von älteren Bestandsimmobilien durch junge Familien erleichtert werden.
Für Umbaumaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen (zum Beispiel die Überwindung von Treppen und Stufen oder den Einbau von bodengleichen Duschen) gewährt die KfW bei Einhaltung der Voraussetzungen einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Ob einbruchhemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen oder sogar Smart-Home-Anwendungen mit Einbruch-Meldefunktion: Die KfW vergibt für den Einbruchschutz einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Gas- und Ölheizung raus, erneuerbare Energien rein: Der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wird mit bis zu 23.500 Euro als direkter Zuschuss gefördert.
Ob Sie energetisch sanieren oder bauen: Um von Krediten und Zuschüssen zu profitieren, müssen Sie in jedem Fall einen Förderantrag stellen, bevor Sie Maßnahmen einleiten. Darüber hinaus muss in der Regel (außer bei der Heizungsförderung) ein Experte für Energieeffizienz hinzugezogen werden. Dieser berät Sie bei der Entscheidung, welche Maßnahmen sinnvoll sind und erstellt den Nachweis für die Antragstellung. Je nach Programm erteilt die KfW Zuschüsse für Energieberatung und Begleitung.
Finden Sie jetzt das passende KfW-Förderprogramm! Mit dem FördermittelFinder unseres Partners FörderWelt gelingt Ihnen das mit wenigen Mausklicks.
Fragen zu den KfW-Förderprogrammen und zur Finanzierung? Ihr Heimatexperte vor Ort unterstützt Sie gern!
Die KfW ist eine staatliche Förderbank, die Unternehmen und Privatpersonen mit Krediten und Zuschüssen finanziell unterstützt. Das Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen zu verbessern. Im Bereich Bau und Sanierung von Wohneigentum fördert die KfW mit vielfältigen Förderprogrammen die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen.
Die KfW fördert alle Bauherren und Hausbesitzer, die Ihre Immobilie nach energieeffizienten Richtlinien bauen oder sanieren. Die entsprechenden energetischen Maßnahmen müssen dabei den KfW-Standards entsprechen und bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu ist es wichtig und auch verpflichtend, dass Sie einen Experten für Energieeffizienz beauftragen.
Bei der KfW-Förderung für den Neubau und Hauskauf läuft der Antrag nur in Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner, also Ihrer Hausbank oder der Bausparkasse. Um von der Förderung der KfW-Bank für die energetische Sanierung profitieren zu können, müssen Sie einen Förderantrag bei der KfW stellen. Dabei ist es meistens Pflicht, einen Experten für Energieeffizienz einzuschalten. Dieser berät Sie bei der Auswahl und der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Und er unterstützt Sie beim gesamten Antragsprozess.
Neben der KfW-Förderung gibt es noch die Förderung von Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel der Fassadendämmung oder dem Fenstertausch. Dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Sie möchten Ihr Haus energieeffizient bauen oder sanieren? Bevor Sie eine staatliche Förderung wie die KfW-Förderung einplanen, sollten Sie genau kalkulieren. Neben Ihrer Finanzlage sind Darlehenshöhe, Eigenkapital, Darlehenslaufzeit und Tilgungsraten wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um die für Ihr Immobilienprojekt passende Finanzierung zu finden, sprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.