Pelletheizung-Förderung:
So erhalten Sie den Zuschuss
- Förderung richtig beantragen
- Förderhöhen, Fördermöglichkeiten
- Pelletheizung-Förderung 2024
Aktualisiert am 06.11.2024
Aktualisiert am 06.11.2024
Die Förderung für Pelletheizungen wurde denen anderer Heizungsarten mit erneuerbaren Energien angeglichen. Hier der aktuelle Stand zur Förderung von Pelletheizungen.
Mit der neuen "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) und den daraus resultierenden Förderrichtlinien soll vor allem der Einsatz erneuerbaren Energien bei den Heizungen ausgebaut werden.
Eine der wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung: Biomasseheizungen (und dazu gehören Pelletheizungen) werden jetzt in gleichem Maße gefördert wie zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme oder Solarthermie (lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Förderung für neue Heizung"). Das sah in der Vergangenheit noch ganz anders aus.
Konkret werden Pelletheizungen seit 2024 folgendermaßen gefördert:
Rein rechnerisch ergäbe sich daraus ein maximaler Förderbetrag von 80 Prozent. Die Höchstgrenze wird aber auf 70 Prozent gedeckelt. Da die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro (für die erste Wohneinheit) liegen, beträgt die höchste zu erzielende Fördersumme 23.500 Euro (70 Prozent von 30.000 plus 2.500 Euro Zuschlag). ACHTUNG: Dies gilt nur für Selbstnutzer! Vermietende erhalten nur die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent.
In unserer Tabelle sehen Sie die aktuell gültigen Fördersätze noch einmal im Überblick (Stand: Januar 2024):
Heizungsart | Grundförderung | Einkommens-Bonus | Klimageschwindigkeits-Bonus | Emissionsminderungs-Zuschlag | Maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|
Pelletheizung | 30 Prozent | 30 Prozent | 20 Prozent | 2.500 Euro | 70 Prozent |
Um die Förderung zu erhalten, muss eine Pelletheizung folgende technischen Bedingungen erfüllen:
Darüber hinaus regelt die Förderrichtlinie diverse technische Mindestanforderungen. Beispielsweise muss der Kessel automatisch befüllt werden und über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen. Auch ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Leitern je Kilowatt Nennwärmeleistung ist Pflicht. Eine Liste aller förderfähigen Anlagen finden Sie hier.
Die Abwicklung der Förderung beim Heizungstausch liegt seit dem 01.01.2024 in den Händen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben dem Zuschuss gibt es noch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zu beantragen.
In jedem Fall müssen sich Interessierte bei der KfW registrieren. Über den genauen Ablauf der Beantragung informieren Sie sich bitte über die Webseite der KfW. Übrigens: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden!
Ob Neubau oder Sanierung, die Anschaffungskosten für eine Pelletheizung erscheinen zunächst happig. Bedenken Sie aber: Auf lange Sicht holen Sie einen großen Teil der Ausgaben durch Einsparung bei den Heizkosten wieder rein. Erst recht, wenn Sie die Fördermöglichkeiten optimal ausnutzen.
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Möglichkeiten der Finanzierung. Bei einer energetischen Sanierung profitieren Sie im Rahmen eines Modernisierungskredits zum Beispiel von besonders günstigen Zinsen. Unser Berater bespricht gerne mit Ihnen die Optionen und hat auch hilfreiche Tipps zu Förderprogrammen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch.
Pelletheizungen können mit einer auf den ersten Blick günstigen Öko-Bilanz punkten: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und setzt in der Verbrennung weniger CO2-Emissionen frei als fossile Brennstoffe. Zudem stammt der Rohstoff vorrangig aus heimischer Ernte, so dass die Transportwege kurz sind.
Diese Argumente haben – zusammen mit vergleichsweise niedrigen Brennstoffkosten, der Verfügbarkeit der Heizungsanlagen und den oft fehlenden Alternativen – dafür gesorgt, dass der Einbau von Pelletheizungen in der jüngsten Vergangenheit stark angestiegen ist. Die Zahl der Anlagen hat sich von 2013 bis 2023 mehr als verdoppelt.
Nur: Die Bäume, die für die Pelletproduktion abgeholzt werden, fehlen zunächst als CO2-Speicher. Bis neue Bäume mit einer vergleichbaren Größe und dem zugehörigen Speichervolumen nachgewachsen sind, dauert es Jahrzehnte. Zudem reichen die in Deutschland verfügbaren Holzabfälle bei großer Nachfrage irgendwann nicht mehr aus für die Pelletproduktion.
Mit prognostizierten 774.000 Pelletfeuerungen (= Pelletkessel und Pelletkaminöfen) hat sich die Anzahl der Pelletheizungen in Deutschland in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Das verlängert die Transportwege und birgt die Gefahr, dass langlebigere Holzprodukte verwendet werden. Für den globalen Klimaschutz ist es also schlecht, wenn zu viel mit Holz geheizt wird. Hinzu kommt: Bei der Verbrennung von Holzpellets werden Luftschadstoffe freigesetzt. Vor allem Feinstaub kann die Gesundheit belasten und Bronchitis, asthmatische Anfälle und sogar Krebs verursachen.
Sowohl auf das Klima als auch für die menschliche Gesundheit haben Pelletheizungen also durchaus negative Auswirkungen. Darauf hat die Bundesregierung reagiert und technische Anforderungen sowie Grenzwerte für die Schadstoffemissionen deutlich erhöht.
Gefördert werden sämtliche Erschließungs- und Anschaffungskosten der Pelletheizung. Dazu gehören auch die Installation, Anbindung ans Gebäude, Einstellung und Inbetriebnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Als Umfeldmaßnahmen gelten unter anderem der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Baustelleneinrichtung.
Für die Beratung durch einen Energieberater gibt es übrigens ein eigenes Förderprogramm: Hier übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 50 Prozent des zuwendungsfähigen Honorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Seit 1. Januar 2024 unterstützt der Staat auch die Nachrüstung von alten Pelletheizungen durch Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen. Förderfähig sind Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt und mehr. Die Förderung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. ACHTUNG. Der Fördersatz beträgt in diesem Falle 50 Prozent!
Im Neubau gibt es keine direkte Förderung für die Heizungserneuerung. Die Kosten für die Installation einer Pelletheizung sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.
So gibt es beim Neubau seit dem 1. März 2023 das Angebot von zinsvergünstigten Krediten in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)". Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Der Neubau muss dafür den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Hier finden Sie mehr Infos zur Neubauförderung.
Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.
Alle KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.