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Jung kauft Alt: Infos zum KfW-Förderprogramm 308

Mit dem Programm "Jung kauft Alt" soll der Kauf von älteren Immobilien durch junge Familien unterstützt werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt dafür den "Kredit Nr. 308: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb".

Zeichen für Information

Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 01.07.20256

  • Die KfW-Förderung "Jung kauft Alt" unterstützt junge Familien mit Kindern beim Kauf älterer Immobilien.
  • Dafür muss die Immobilie energetisch saniert werden.
  • Es gelten bestimmte Grenzen beim Haushaltseinkommen pro Kind.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Jung kauft Alt: Wer kommt in den Genuss der Förderung?

Das Förderprogramm "Jung kauft Alt“ der KfW trägt offiziell den etwas sperrigen Namen "Kredit Nr. 308: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb". Es soll einkommensschwächeren Familien mit minderjährigen Kindern zugutekommen und ihnen den Einstieg ins Wohneigentum erleichtern. Denn Bestandsimmobilien sind oft günstiger als Neubauten.

Um die „Jung kauft Alt“-Förderung in Anspruch nehmen zu können, darf das

  • Haushaltseinkommen* für eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind 90.000 Euro nicht übersteigen
  • Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. 

Dabei werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Vater und Sohn streichen Hauswand
Das Programm "Jung kauft Alt" richtet sich an junge Familien, die eine ältere Immobilie kaufen möchten. (Quelle: stock.adobe.com/Halfpoint)

Weitere Voraussetzungen:

  • Der erworbene Altbau (Energieeffizienzklassen F, G oder H) muss energetisch saniert und mindestens fünf Jahre selbst genutzt werden. 
  • Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. 
  • Außerdem dürfen Haushalte zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Fördermittel für Familien, wie beispielsweise das "Baukindergeld" oder "Wohneigentum für Familien", in Anspruch genommen haben. 
  • Die antragstellende Familie muss einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent an der Immobilie besitzen.

Wichtig: Die Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt werden!

  • Fußnoten

    *Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushalts­einkommen gilt:

    - das zu versteuernde Einkommen der Antrag­stellerin bzw. des Antrag­stellers und ggf. der Ehe­-, Lebens- oder Partnerin bzw. des Partners aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft oder deren im Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebens­partner­innen bzw. Ehe- oder Lebenspartner

    - das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2026 also der Durch­schnitt von 2024 und 2023)

    - das Einkommen, das als zu versteuerndes Ein­kommen im Einkommen­steuer­bescheid steht

    

Wie hoch fällt die "Jung kauft Alt"-Förderung aus?

Die Förderung wird in Form eines zinsverbilligten Darlehens gewährt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter dem Programmnamen "Kredit Nr. 308: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" abgewickelt. Die Höhe richtet sich dabei nach der Anzahl der minderjährigen Kinder, die zum Zeitpunkt des Antrags im Haushalt leben. Den KfW-Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank.

Ab dem 03.08.2026 gelten folgende Förderhöhen:

Anzahl U18-Kinder Maximale Kredithöhe
1 Kind 140.000 € (bisher 100.000 €)
2 Kinder   160.000 € (bisher 125.000 €)
ab 3 Kinder 180.000 € (bisher 150.000 €)

Die KfW-Konditionen werden laufend angepasst; maßgeblich sind die bei Antragstellung bzw. Zusage gültigen Zinssätze der KfW. Weitere Informationen zu Zinsen und Konditionen des "Jung kauft Alt"-Kredits finden Sie auf der Internetseite der KfW.

👉 Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive Grundstückskosten, nicht jedoch Sanierungskosten sowie Kaufnebenkosten wie Notar-, Maklerkosten oder Grunderwerbsteuer.

👉 Für Ihre energetische Sanierung können Sie weitere zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Fördermittel gibt es zum Beispiel für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung oder für die Sanierung zum Effizienzhaus.
 

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Jung kauft Alt: Anforderungen an die Energieeffizienz

Energieausweis Einfamilienhaus
Die neue Förderung für den Kauf eines Altbaus ist an energetische Vorgaben geknüpft. (Quelle: dena)

Die Bestandsimmobilien, deren Erwerb mit dem KfW-Kredit „Jung kauft Alt“ unterstützt wird, weisen einen schlechten energetischen Standard auf. Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage durch die KfW energetisch modernisiert werden. Grundsätzlich ist dafür eine Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 85 EE erforderlich. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt stattdessen der Standard Effizienzhaus Denkmal EE.

Neu ab dem 3. August 2026: Alternativ zur Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 85 EE kann die Fördervoraussetzung auch durch die Durchführung von kombinierten energetischen Einzelmaßnahmen erfüllt werden. Dazu zählen insbesondere der Tausch der Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, der Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade sowie die Dämmung von Dach oder Dachboden.

Wenn Antragsteller diesen alternativen Sanierungsweg wählen, kann die Einhaltung der Anforderungen durch eine Fachunternehmererklärung nachgewiesen werden. Ein Energieeffizienz-Experte ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Für denkmalgeschützte Gebäude gilt weiterhin: Zur Erreichung des Standards Effizienzhaus Denkmal EE darf der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 160 Prozent des Wertes betragen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.


Welche Unterlagen sind für das Programm erforderlich?

Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung der "Jung kauft Alt"-Fördermittel mit einzureichen:  

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung
  • Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder
  • Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) der Klassen F, G oder H

Welche Fördermittel kommen eventuell für Sie noch infrage? Welche Fragen haben Sie zur Finanzierung? Unser Heimatexperte vor Ort hilft Ihnen weiter, gern auch im Chat.

Jung kauft Alt: Fragen und Antworten

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  • Voraussetzungen prüfen
    Prüfen Sie zunächst, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Einkommensgrenzen, mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt sowie eine Bestandsimmobilie mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H.
  • Sanierungsweg festlegen
    Überlegen Sie vor der Antragstellung, welchen energetischen Sanierungsweg Sie wählen möchten. Grundsätzlich ist eine Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 85 EE vorgesehen. Neu ab dem 3. August 2026: Alternativ können Sie die Fördervoraussetzung auch durch die Durchführung von kombinierten energetischen Einzelmaßnahmen erfüllen.
  • Fachliche Begleitung klären
    Wenn Sie die Immobilie auf einen Effizienzhaus-Standard sanieren möchten, ist dafür in der Regel eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz erforderlich. Wählen Sie stattdessen den alternativen Sanierungsweg über kombinierte energetische Einzelmaßnahmen, kann der Nachweis über eine Fachunternehmererklärung erfolgen. Ein Energieeffizienz-Experte ist dafür nicht zwingend erforderlich.
  • Finanzierungspartner finden und Antrag vorbereiten
    Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank, Sparkasse oder einen anderen KfW-Finanzierungspartner. Dazu können auch Bausparkassen gehören.
    👉 Ganz wichtig: Um eine zügige Bearbeitung der KfW-Förderung zu gewährleisten, wenden Sie sich für die Antragstellung bitte direkt an Ihren Heimatexperten vor Ort. Bitte senden Sie keine Unterlagen eigenständig an die Zentrale von Schwäbisch Hall, da dort keine direkte Antragsaufnahme erfolgt. Hinweis: Die Produkte der KfW können grundsätzlich über unsere Vertriebspartner abgeschlossen werden, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber bei den Vertriebspartnern selbst.
    👉  
    Beantragen Sie die Förderung, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also vor dem Kauf der Immobilie. Wenn Sie bereits vor der Antragstellung einen Kaufvertrag abschließen möchten, ist dies nur mit einer aufschiebenden Bedingung zulässig. Der Kaufpreis darf dann erst nach der Antragstellung gezahlt werden.
  • Unterlagen zusammenstellen und Antrag stellen
    Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit Ihrem Finanzierungspartner und reichen Sie dort die erforderlichen Unterlagen ein. Dazu zählen insbesondere Einkommensteuerbescheide, Geburtsurkunden und der Energieausweis der Immobilie.
  • Zusage abwarten
    Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Förderzusage. Erst danach sollten Sie den Kaufpreis zahlen beziehungsweise den Kauf vollziehen.
  • Immobilie erwerben
    Nach der Zusage können Sie die geförderte Immobilie kaufen. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive Grundstückskosten für maximal eine Wohneinheit.
  • Sanierung durchführen
    Innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage durch die KfW müssen Sie die Immobilie energetisch modernisieren. Je nach gewähltem Sanierungsweg gilt dabei entweder der Standard Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE oder die Umsetzung der vorgegebenen kombinierten energetischen Einzelmaßnahmen.
  • Nachweise einreichen
    Nach Abschluss der Sanierung reichen Sie die erforderlichen Nachweise bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Je nach gewähltem Sanierungsweg erfolgt der Nachweis entweder über die Bestätigung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz oder über eine Fachunternehmererklärung.

Sie suchen noch die passende Finanzierung? Dann lassen Sie sich von einem unserer Heimatexperten vor Ort beraten.

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Der Bund verfolgt mit der Altbauförderung "Jung kauft Alt" gleich mehrere Ziele: Neu errichtete Einfamilienhäuser haben mittlerweile nahezu Seltenheitswert. Nicht nur, aber auch deshalb ist die Nachfrage nach der bereits bestehenden Neubauförderung "Wohneigentum für Familien" (WEF) bislang gering.

  • Der Bedarf an Wohnraum ist gerade bei jungen Familien ungebrochen. Insbesondere einkommensschwache Haushalte brauchen hier Unterstützung. Das Förderprogramm erleichtert Familien den Eigentumserwerb.
  • Zugleich ist das Programm ein Beitrag dazu, Immobilien zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Es erhöht die Attraktivität von Gebäuden, die bereits leer stehen oder von Leerstand bedroht sind, für Kaufinteressenten. Wenn solche Häuser neue Eigentümer finden, spart das Material und Flächen und wird das Wohnumfeld aufgewertet.
  • Durch die Bedingung, dass die Altbauten saniert werden müssen, wird der Energieverbrauch der Gebäude und damit ihr CO2-Fußabdruck erheblich reduziert. Die Baumaßnahmen kurbeln darüber hinaus die Wirtschaft an und sichern Arbeitsplätze.

    Welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Umfang gefördert werden, regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
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Wenn Sie die energetischen Vorgaben des Förderprogramms nicht erfüllen, kann sich das auf Ihren Förderkredit auswirken. Entscheidend ist, welchen Sanierungsweg Sie gewählt haben und welche KfW-Bedingungen für Ihren Antrag gelten.

Wichtig ist: Die Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage durch die KfW energetisch modernisiert werden. Dafür gilt entweder die Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE oder – ab dem 3. August 2026 – alternativ die Umsetzung der vorgegebenen kombinierten energetischen Einzelmaßnahmen.

Wenn absehbar ist, dass Sie die Anforderungen nicht vollständig einhalten können, sollten Sie sich möglichst früh an Ihren Finanzierungspartner wenden. Er kann mit Ihnen klären, welche Folgen das in Ihrem Fall für die Förderung hat.

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Es gibt auch regionale Förderprogramme namens „Jung kauft Alt“, die unabhängig von der KfW-Förderung sind und sich stark unterscheiden. Laut einer empirica-Studie von 2022 gibt es 119 solcher Programme, die junge Haushalte fördern. Die Definition eines Altbaus variiert zwischen 25 und 80 Jahren.

Die Förderung besteht meist aus einem Grundbetrag plus Kinderzuschüssen und wird als Zuschuss ausgezahlt. Sie deckt durchschnittlich fünf bis sieben Prozent der Modernisierungskosten.

Ziel der Kommunen ist meist, Leerstände zu vermeiden, wobei nur wenige Programme Leerstand zur Bedingung machen. Anders als im Bundesprogramm ist eine Sanierung oft nicht relevant; zwei Drittel der Kommunen fördern sogar Abriss und Neubau. Vier von fünf unterstützen ein Altbaugutachten.

        

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