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KfW-Förderung: Sanierung zum Effizienzhaus

  • Förderbedingungen im Überblick
  • So viel Förderung ist möglich
  • Antrag und Kombinationsmöglichkeiten

Wer seinen Altbau zum Effizienzhaus saniert, kann dafür einen KfW-Förderkredit bekommen. Hier erfahren Sie alles zu Bedingungen, Höhe und Antragstellung.

  

Das Wichtigste im Überblick

  • Je besser der erreichte energetische Standard nach einer Sanierung, desto höher die Förderung.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt bis zu 67.500 Euro.

Sanierung zum Effizienzhaus: Was wird gefördert?

Gefördert werden unter dem Programm "Wohngebäude – Kredit 261" die energetische Sanierung und der Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist, dass das Objekt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses (EH) erreicht. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Der Effizienzhaus-Standard orientiert sich dabei am Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Effizienzhaus 100 entspricht dabei den Vorgaben des GEG. Gefördert werden allerdings nur Effizienzhäuser, die unterhalb dieses Standards liegen. Dabei gilt: je niedriger die Zahl hinter dem Kürzel EH, desto besser der energetische Standard und desto höher die Förderung der energetischen Sanierung.


Die Förderbestimmungen bei der Sanierung zum Effizienzhaus

Um die Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zu erhalten, müssen Sanierer verschiedene Vorgaben erfüllen. Dabei gelten seit dem 01.01.2023 folgende Förderbestimmungen:

  • EE-Klasse (EE = erneuerbare Energien): Die EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs des Gebäudes abdecken. Verpflichtend ist auch der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, um die EE-Klasse zu erreichen. Alternativ kann das geförderte Gebäude auch an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
    ABER: Gibt es bereits einen bestehenden Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz oder ein erneuerbares Heizsystem zur Wärmeversorgung des Gebäudes, dann kann die EE-Klasse nicht beantragt werden.
Förderung Sanierung Effizienzhaus: Haus im Sanierungsstadium
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus gilt: je besser der erreichte Standard, desto höher die Förderung. (Quelle: stock.adobe.com/detailfoto)
  • NH-Klasse (NH = Nachhaltigkeit): Die NH-Klasse wird über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachgewiesen. WICHTIG: Die Boni für das Erreichen der EE- und/oder NH-Klasse sind nicht kombinierbar.
  • WPB steht für "Worst Performance Building". Dabei handelt es sich um ein Gebäude, das aufgrund seines energetischen Zustandes zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Dieser Bonus beträgt zehn Prozent.
  • SerSan ist das Kürzel für "serielle Sanierung". Damit ist die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage gemeint. Dadurch soll sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduzieren.
    WICHTIG: Werden WPB und SerSan kombiniert, dann ist die Förderung auf 20 Prozent gedeckelt.
  • Die Materialkosten für Eigenleistungen bei der Sanierung werden – ähnlich wie bei Einzelmaßnahmen – ebenfalls gefördert. Ein Fachunternehmen oder ein Energieberater müssen allerdings die fachgerechte Ausführung bestätigen.
  • Mit Ausnahme des "Effizienzhaus Denkmal" müssen alle Effizienzhäuser Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein. Das bedeutet, die Vorlauftemperatur der Heizung darf die Temperatur von 55° Celsius nicht überschreiten.
  • Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse (in der Regel Holzheizungen wie zum Beispiel eine Pelletheizung) dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten.
  • Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher werden bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht gefördert!

Wie hoch ist die KfW-Förderung für die Sanierung?

Die Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus ist zweiteilig. Zum einen gibt es einen Kredit mit Zinsverbilligung. Diese beträgt 10 Jahre lang bis zu 4 Prozent des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren. Der zweite Teil ist ein Tilgungszuschuss. Dieser reduziert direkt den Darlehensbetrag.

Der maximale Darlehensbetrag beläuft sich pro Wohneinheit:  

  • auf 120.000 Euro ohne EE-Klasse/NH-Klasse
  • auf 150.000 Euro bei Erreichen der EE-/NH-Klasse.

Daraus ergeben sich dann folgende maximale Fördermittel:

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss WPB-Bonus SerSan-Bonus maximaler Kredit maximale Förderung
EH 40 EE/NH 25 Prozent 10 Prozent 15 Prozent 150.000 Euro bis zu 67.500 Euro
EH 40 20 Prozent 10 Prozent
15 Prozent 120.000 Euro bis zu 48.000 Euro
EH 55 EE/NH 20 Prozent 10 Prozent 15 Prozent 150.000 Euro bis zu 60.000 Euro
EH 55 15 Prozent 10 Prozent 15 Prozent 120.000 Euro bis zu 42.000 Euro
EH 70 EE/NH 15 Prozent 10 Prozent   150.000 Euro bis zu 37.500 Euro
EH 70
10 Prozent     120.000 Euro bis zu 12.000 Euro
EH 85 EE/NH 10 Prozent     150.000 Euro bis zu 15.000 Euro
EH 85 5 Prozent     120.000 Euro bis zu 6.000 Euro
EH Denkmal EE/NH 10 Prozent     150.000 Euro bis zu 15.000 Euro
EH Denkmal 5 Prozent     120.000 Euro bis zu 6.000 Euro

Bei Erhalt des Tilgungszuschusses und aller Boni und dem Erreichen der Effizienzhausstufe EH40 EE/NH liegt die maximale Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus bei 67.500 Euro.


Wie beantrage ich die Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung?

Den Antrag auf die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus stellen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das geht allerdings nicht direkt, sondern nur in Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner. Auch ein zertifizierter Energieberater muss eingebunden werden.

Fragen zur Förderung und zur Finanzierung? Ihr Heimatexperte vor Ort unterstützt Sie gern!


Sanierungsförderung beim Effizienzhaus: Kombination mit anderen Programmen

Die Effizienzhaus-Förderung der KfW (Programm 261) lässt sich mit folgenden Programmen kombinieren:

Einzige Bedingung: Die Maßnahmen dürfen nicht doppelt gefördert werden!


Gute Beratung ist unverzichtbar

Für eine umfangreiche Sanierung braucht es die passende Finanzierung. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er erklärt Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung und stellt Ihre Wünsche auf ein solides finanzielles Fundament. Vereinbaren Sie einen Termin, um mehr zu erfahren, und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


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