Förderung bei der Dachsanierung:
So erhalten Sie das Fördergeld
- Diese Dachsanierungs-Maßnahmen werden gefördert
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Fördergeld richtig beantragen
Durch die Sanierung eines Daches lassen sich Energie und Kosten einsparen. Hier erfahren Sie, welche Förderung der Staat für die Dachsanierung vorsieht und wie Sie diese erhalten.
Wer eine Bestandsimmobilie besitzt oder kauft, muss sich früher oder später auch mit Sanierungsmaßnahmen auseinandersetzen. Ein großer Kostenfaktor dabei ist das Dach, denn das hält auch nicht ewig. Nach ein paar Jahrzehnten ist eine Dachsanierung fällig. Was das kostet, darüber informieren wir in unserem Artikel Kosten einer Dachsanierung. An dieser Stelle geht es darum, welche Fördermittel es für die Dachsanierung gibt.
Material | mittlere Lebensdauer |
---|---|
Dachpfannen aus Beton | ca. 60 Jahre |
Gebrannte Dachpfannen und Ziegeldächer | ca. 80 Jahre |
Pappdächer | ca. 20 Jahre |
Zinkblecheindeckungen | ca. 25 Jahre |
Kupferblecheindeckungen | ca. 80 Jahre |
Schornsteinköpfe | ca. 30 Jahre |
Dachentwässerung | ca. 20 Jahre |
Tragende Dachkonstruktion | ca. 100 Jahre |
Quelle: Verband Privater Bauherren
Für die Förderung der Dachsanierung gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehören auch die Dachflächen.
Alle Details dazu in unserem Artikel BAFA-Förderung: Alle Förderprogramme im Überblick.
Für bereits geförderte Sanierungsmaßnahmen kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) bis 120.000 Euro beantragt werden. Weitere Infos dazu bei der KfW.
Statt einer Einzelmaßnahme kann die Dachsanierung als Teil einer umfassenden energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert werden.
Alles Infos dazu in diesem Artikel: KfW-Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus
Statt BAFA- oder KfW-Anträgen kann eine Steuerrückerstattung nach § 35c EStG genutzt werden. Bei selbst genutztem Wohnraum sind 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre absetzbar (max. 40.000 Euro).
Hier die Förderung der Dachsanierung noch einmal in der Übersicht:
Förderung | Fördermittel/Förderhöhe | Zuständigkeit |
---|---|---|
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro | BAFA |
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude | Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro | KfW |
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus | Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro | KfW |
Steuerliche Vergünstigung | Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro | Finanzamt |
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Egal ob BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit für die Dachsanierung, in beiden Fällen ist ein Förderantrag erforderlich. Dafür gelten unterschiedliche Voraussetzungen, zum Beispiel muss das Gebäude bei der BAFA-Förderung bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, die Sanierung muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreichen.
Hier die Reihenfolge für die Beantragung der Fördermittel:
Fragen zur Förderung und Finanzierung Ihrer Dachsanierung? Unser Heimatexperte vor Ort hilft Ihnen gern weiter.
Wussten Sie, dass Sie bei der Sanierung eines Gebäudeteils mehr als zehn Prozent erneuern und die gesetzlichen Dämmstandards erfüllen müssen? Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor.
Darüber hinaus verlangen immer mehr Bundesländer bei der Sanierung des Daches den Einbau einer Photovoltaik-Anlage. Mehr Infos zu den gesetzlichen Bestimmungen, Kosten und Methoden der Dachsanierung und des Dachausbaus finden Sie in diesen Artikeln:
Für die ungefähre Berechnung der Kosten einer Dachsanierung haben wir für Sie einen Rechner bereitgestellt. Sie müssen nur wenige Grunddaten eingeben und schon nennen wir Ihnen den ungefähren Kostenrahmen. Probieren Sie es doch gleich einmal aus.
x m² Mineralwolle | 0 € | 0 € |
+ Arbeitslohn | 0 € | |
x m² Betondachstein | 0 € | 0 € |
+ Arbeitslohn | 0 € | |
gesamt | 0 € | |
Preise sind Richtwerte, Stand 6/2022 |
Sie planen eine Dachsanierung oder wollen Ihr Heim in anderen Bereichen umfangreich energetisch sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan.
Bis zum 01.01.2024 galt die Regel, dass ein Auftrag erst nach Erhalt der Förderzusage an die Fachfirma vergeben werden durfte. Diese Vorgabe wurde vollständig geändert: Jetzt ist es zwingend erforderlich, bereits vor der Beantragung der Förderung einen (Vor-)Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen abzuschließen.
Die Regel „Erst der Auftrag, dann der Förderantrag“ bringt das Risiko mit sich, dass eine Förderzusage ausbleibt, obwohl die Arbeiten bereits begonnen haben. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollten Bauherren eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in den Vertrag aufnehmen. Diese Klausel stellt sicher, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn eine Förderzusage für das Vorhaben vorliegt.
Beginnen Sie mit der Dachsanierung nach der Antragstellung, aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheids, handeln Sie auf eigenes Risiko. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Maßnahmen nicht förderfähig sind.
Nein, die Förderung für die Dachsanierung können Sie nicht eigenständig beantragen. Sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für die Sanierung zum Effizienzhaus ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Für dieselbe Maßnahme kann nur ein Antrag entweder bei der KfW oder beim BAFA gestellt werden – eine doppelte Antragstellung ist nicht zulässig. Allerdings ist die Kombination einer Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW möglich. Eine gleichzeitige Beantragung im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) und der BEG WG (Wohngebäude) ist ebenfalls erlaubt. Wichtig dabei ist, dass Kosten, die bereits über die BEG EM gefördert wurden – beispielsweise für den Heizungsaustausch – nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Ausgaben angesetzt werden können.
Für ein Gebäude können mehrere Anträge für verschiedene Einzelmaßnahmen eingereicht werden, auch von unterschiedlichen Antragstellern, sofern die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.
Eine Kombination mit der steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung ist hingegen ausgeschlossen. Hier gilt: Entweder eine Förderung oder steuerliche Vorteile – eine gleichzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.
Die technischen Bedingungen zum Erhalt der Förderung unterscheiden sich, je nachdem ob Sie die Dachsanierung als Einzelmaßnahme oder im Rahmen einer umfangreichen Sanierung zum Effizienzhaus planen.
Hier finden Sie die technischen Details zur Förderung der Dachsanierung durch die KfW (Komplettsanierung)
Hier finden Sie die technischen Details zur Förderung der Dachsanierung durch das BAFA (Einzelmaßnahme)
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
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