Förderung Bestandsimmobilie:
Kauf, Umbau & Sanierung
- Fördermittel für Kauf und Sanierung
- Diese Förderprogramme sollten Sie kennen
- Welche Förderung für welches Vorhaben?
Wer ein älteres Haus statt eines Neubaus kauft, dem greift der Staat auf vielfältige Weise unter die Arme. Eine Übersicht der Förderung für den Kauf und die Sanierung einer Bestandsimmobilie.
Die KfW fördert beim Kauf einer Bestandsimmobilie über den Kredit sowohl den Kaufpreis als auch die Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung. Zudem die Nebenkosten, die Notarkosten, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer.
Wer Solarstrom selbst erzeugen und speichern möchte, den fördert der Staat mit diesem Programm und (indirekt) über die Einspeisevergütung. Bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage kann auch die Dachsanierung über dieses Programm mitfinanziert werden. Lesen Sie dazu auch unsere Artikel zu Photovoltaik-Förderung und erneuerbare Energien.
ACHTUNG: Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen für Wohngebäude werden über die Programme "Förderkredit Wohngebäude" (Kredit 261) beziehungsweise über die Heizungstausch-Programme gefördert. Infos dazu finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
Neben dem Umbau wird über die Kreditvariante auch der Kauf einer neu umgebauten Immobilie (Ersterwerb) gefördert. Die Kosten für die barrierereduzierenden Maßnahmen müssen dann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.
Bereits der noch von der Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verfasste Haushaltsentwurf für 2025 sah keine Fördermittel mehr für das Programm „Zuschuss Nr. 455-B/Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ vor. Experten gehen davon aus, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auch die neue Bundesregierung wahrscheinlich keine finanziellen Mittel für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung zur Verfügung stellen wird.
Die Einbindung eines Energieberaters oder Energieeffizienz-Experten lohnt sich in vielen Fällen bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie. In einigen Fällen ist das sogar vorgeschrieben, so unter anderem bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans oder dem Umbau zum KfW-Effizienzhaus. Detaillierte Infos dazu finden Sie in unserem Artikel "Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung".
Für den Einbau und die Nutzung von Smart-Home-Systemen gibt es zwar keine direkten Fördermittel. Über die oben erwähnten Programme lassen sich aber auch Smart Home-Systeme mitfördern. So gibt es unter anderem finanzielle Unterstützung für den Einbau von Fenster- und Türsensoren, smarte Heizungen, welche die Temperatur regulieren oder auch audiovisuelle Türkommunikationssysteme.
Für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus bietet die KfW Kredite bis zu einer Höhe von 150.000 Euro und einem Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent an. Die Höhe von Kredit und Tilgungszuschuss richtet sich dabei nach dem erreichen Effizienzhausstandard. Details dazu finden Sie in unserem Artikel "Mit KfW-Förderung sanieren".
Die im September 2024 gestartete neue Förderung soll vor allem junge Familien mit Kindern beim Kauf älterer Immobilien unterstützen. Sie wird in Form eines zinsverbilligten Kredites gewährt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die Kredithöhe richtet sich dabei nach der Anzahl der minderjährigen Kinder, die zum Zeitpunkt des Antrags im Haushalt leben. Hier finden Sie alle Infos und Konditionen zum Programm "Jung kauft Alt".
Als Einzelmaßnahme bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie werden unter anderem eine neue Dämmung, der Fenstertausch, die Dachsanierung oder die Optimierung der Heizungspumpe gefördert. Alles Wissenswerte dazu finde Sie in unserem Artikel zur BAFA-Förderung.
Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Hier die Übersicht:
Förderfähig sind nur noch folgende Heizungstypen:
ACHTUNG: Bei Hybridheizungen (zum Beispiel eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Gasheizung) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben im Vergleich zur konventionellen/fossilen Brennwertkesseltechnologie.
Überschreiten die Ausgaben für die neue Heizung die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Diese Kreditförderung beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit kann auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden.
Neu ist die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür müssen Sie sich bei der KfW registrieren. Der Tausch der Heizung kann bereits seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 beauftragt werden. Für die Beantragung gilt eine Übergangsregelung: Der Antrag für die Förderung, vorausgesetzt die Förderrichtlinien werden eingehalten, muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden für energetische Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Bei Beginn des Vorhabens danach muss die Zusage für die Förderung vor der Beauftragung wieder vorliegen.
Wichtig: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden. Um das Risiko einer Förderabsage trotz erteiltem Auftrag zu minimieren, sollte der Vertrag eine Klausel mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (in Bezug auf die Förderung) enthalten.
Neben den direkten Förderungen durch das BAFA und die KfW gibt es in vielen Gemeinden noch regionale Förderungen für Bestandsimmobilien. Das Angebot reicht dabei von der Familienförderung bis hin zu Zuschüssen für die Errichtung einer PV-Anlage.
Ob es auch in Ihrer Gemeinde eine regionale Förderung für den Kauf oder die Sanierung einer Bestandsimmobilie gibt, erfragen Sie am besten beim örtlichen Bauamt.
Auch wenn Sie verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen, einen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen. Mit unserem Finanzierungsrechner erhalten Sie anhand aktueller Konditionen einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.
Nach dem Berechnen der Konditionen Ihres Modernisierungskredits vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort – er kann Ihnen die Finanzierung umfassend erläutern und berücksichtigt Ihre persönliche Situation.
Maßnahme | Fördermittel | weitere Förder-Infos |
---|---|---|
Kauf einer Bestandsimmobilie | Kredit bis zu 100.000 Euro | KfW-Wohneigentumsprogramm 124 |
Einbau erneuerbarer Energien | Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten | Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) |
Barrierereduzierung und Einbruchschutz | Kredit bis zu 50.000 Euro und/oder Zuschuss von maximal 6.250 Euro | |
Energieexperten einbinden | Zuschuss bis zu 2.500 Euro | - Energieberatung der Verbraucherzentralen |
Smart Home-Systeme verwenden | Kredit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro | Ihr Smart Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert |
Umbau zum KfW-Effizienzhaus | Kredit bis zu 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent | Energieeffizient sanieren (Wohngebäudekredit 261) |
Erneuerung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung | bis zu 20 Prozent von maximal 60.000 Euro an förderfähigen Kosten = 12.000 Euro | Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude |
Heizungstausch bei einer Bestandsimmobilie | bis zu 70 Prozent von maximal 30.000 Euro an förderfähigen Kosten = 21.000 Euro | Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 2024 |
Sie planen die Sanierung einer Bestandsimmobilie und suchen dafür neben den Fördermitteln auch die passende Finanzierung? Wir erstellen mit Ihnen einen maßgeschneiderten Finanzierungsplan, der auch die Förderungen für Bestandsimmobilien berücksichtigt. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend und gehen auf Ihre Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
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9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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