Bauspardarlehen-Rückzahlung:
So funktioniert die Tilgung
- So beeinflusst die Tilgungshöhe die Kreditlaufzeit
- Erstellung eines transparenten Tilgungsplans
- So hoch sollte die Tilgung sein
Der Tilgungsanteil ist ein bedeutender Aspekt bei der Eigenheimfinanzierung. Was Tilgung und Sondertilgung bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens bedeuten und welche Unterschiede es zur Tilgung beim Annuitätendarlehen gibt, lesen Sie hier.
Im Finanzwesen bedeutet Tilgung allgemein die Rückzahlung von Schulden. Sie wird von Ihnen zusammen mit dem Zins in festgelegten Beträgen an Ihren Kreditgeber gezahlt und verringert so Schritt für Schritt die Summe Ihres Kredits.
Bei der Baufinanzierung wird von Laien häufig die Tilgung mit der monatlichen Rate verwechselt. Die Tilgung ist jedoch nur der Betrag, der vom Darlehen an sich zurückgezahlt wird. Zusätzlich fällt jeden Monat noch ein entsprechender Zinsanteil an. Wenn Sie Ihre monatliche Tilgung berechnen, müssen Sie also von der Gesamtrate die Zinsen abziehen.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen das Zusammenspiel von Zins und Tilgung sowie die Unterschiede bei der Tilgung eines Annuitätendarlehens und der Rückzahlung eines Bauspardarlehens.
Die Tilgung ist der Teil der Rate, mit der sie das eigentliche Darlehen zurückzahlen. Dabei gestaltet sich die Tilgung bei einem Annuitätendarlehen, das üblicherweise bei der Baufinanzierung verwendet wird, und bei einem Bauspardarlehen etwas anders.
Für die Berechnung von Zins und Tilgung bei einem Annuitätendarlehen benötigen Sie folgende Angaben:
In diesem Rechenbeispiel beträgt Ihre Darlehenssumme 100.000 Euro bei einem jährlichen Zinssatz von 3,7 Prozent und einer Laufzeit von 20 Jahren. Der Tilgungssatz beträgt drei Prozent. Sie zahlen eine monatliche Rate von 558,33 Euro, das sind 6.699,96 Euro pro Jahr.
Die Grafik zeigt die Verteilung von Zins- und Tilgungsanteil über die 20 Jahre Laufzeit. Dabei wird (bei immer gleich hoher Rate) der Anteil der Zinsen immer geringer, der Anteil der Tilgung dagegen immer höher.
Trotz des immer höher steigenden Tilgungsanteils: In der Regel bleibt bei einem Annutiätendarlehen am Ende der vereinbarten Laufzeit eine Restschuld. Dann ist häufig eine Anschlussfinanzierung nötig, um das komplette Darlehen zurückzuzahlen.
Bei einem Bausparvertrag gestaltet sich die Tilgung folgendermaßen: Nach der Zuteilung erhalten Sie die Bausparsumme, die sich aus dem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen zusammensetzt.
Der Unterschied: Die Höhe der monatlichen Zins- und Tilgungsrate errechnet sich nicht aus dem Bauspardarlehen, sondern aus der Bausparsumme. Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag ist ein bestimmter Promillesatz der Bausparsumme. Wie hoch dieser Promillesatz ausfällt, hängt vom gewählten Bauspartarif ab.
Für die Berechnung der Tilgung bei der Rückzahlung eines Bauspardarlehens brauchen Sie folgende Informationen:
Angenommen, die Bausparsumme beläuft sich auf 50.000 Euro, die Höhe des ausgezahlten Darlehens 25.000 Euro. Vereinbart ist laut Vertrag ein monatliche Rückzahlung in Höhe von 6 Promille der Bausparsumme. Das entspräche dann einer monatlichen Rate von 300 Euro. Gleichzeitig beträgt der gebundene Sollzinssatz für das ausgezahlte Darlehen 1,5 Prozent. Wie wird die Tilgung berechnet?
Um den genauen Tilgungsanteil zu bestimmen, wird der jährliche Zinsbetrag ermittelt: 25.000 Euro mal 1,5 Prozent ergibt 375 Euro im Jahr. Das entspricht 31,25 Euro an Zinsen im Monat. Ihr Tilgungsanteil beträgt also 300 Euro minus 31,25 Euro monatlichem Zins = 268,75 Euro im ersten Monat. Bereits im nächsten Monat verschieben sich die Werte, weil Sie einen Teil des Darlehens zurückgezahlt haben: Der Zinsanteil Ihrer Monatsrate wird geringer, der Tilgungsanteil steigt.
Bauspardarlehen Tilgungsplan
Variable | Wert | |
---|---|---|
Bausparsumme | 50.000 Euro | |
Zins- und Tilgungssatz (lt. Bausparvertrag) | 6 Promille | |
= monatliche Gesamtrate | 300 Euro | |
Bauspardarlehen | 25.000 Euro | |
gebundener Sollzinssatz | 1,5 Prozent | |
Zinsanteil im ersten Monat | 31,25 Euro | |
Tilgungsanteil im ersten Monat | 268,75 Euro |
In diesem Beispiel gut zu sehen: Der Tilgungsanteil ist – bezogen auf die Gesamtrate – relativ hoch. Das hat den Vorteil, dass das Darlehen schnell zurückgezahlt ist.
Wie hoch die Tilgungsrate Ihrer Baufinanzierung ausfällt, entscheiden Sie selbst – am besten in Rücksprache mit einem Finanzierungsexperten. Denn sowohl eine zu hohe wie eine zu niedrig gewählte Rate kann Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Hier vorab ein paar Tipps:
Hier eine Beispielrechnung, die zeigt, wie die Höhe der Tilgung das Verhältnis von erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Laufzeit des Darlehens bis zur vollständigen Rückzahlung beeinflusst. Angenommen wird wieder ein Annuitätendarlehen über 100.000 Euro, Zinsbindung 20 Jahre bei einem effektiven Sollzinssatz von 3,7 Prozent:
Variablen | Tilgung 1 Prozent | Tilgung 2 Prozent | Tilgung 3 Prozent |
---|---|---|---|
monatliche Rate | 391,67 Euro | 475 Euro | 558,33 Euro |
Ratenhöhe pro Jahr | 4.700,04 Euro | 5.700 Euro | 6.699,96 Euro |
Summe der Ratenzahlungen | 94.000,80 Euro | 114.000 Euro | 133.999,20 Euro |
enthaltene Zinsleistungen | 64.444,19 Euro | 54.889 Euro | 45.334,17 Euro |
erbrachte Tilgungsleistung | 29.556,61 | 59.111 Euro | 88.665,03 Euro |
Restschuld nach Ablauf Sollzinsbindung | 70.443,39 Euro | 40.889 Euro | 11.334,97 Euro |
rechnerische Gesamtlaufzeit* | 40 Jahre, 10 Monate | 28 Jahre | 21 Jahre, 9 Monate |
* bei einem angenommenen Sollzins von 4 Prozent nach Ablauf der ursprünglichen Sollzinsbindung
Um einen Immobilienkredit möglichst zügig abzubezahlen und möglichst früh schuldenfrei zu sein, gibt es generell zwei Möglichkeiten:
Für eine hohe Tilgungsrate spricht in erster Linie die Planbarkeit. Womöglich müssen Sie auf manche Dinge verzichten und im Alltag genau kalkulieren, dafür haben Sie am Ende der ersten Zinsbindungsphase bereits einen Großteil des Kredits garantiert abbezahlt. Wählen Sie also eine Tilgungsrate, die Sie auch in Krisenzeiten stemmen können.
Die Möglichkeit zu Sondertilgungen sollten Sie vorab vertraglich festlegen. Und es kommt auf das jeweilige Finanzierungsmodell an. Beim Annuitätendarlehen von Schwäbisch Hall zum Beispiel sind jährlich optional bis zu fünf Prozent des Anfangsdarlehens möglich. Beim zugeteilten Bauspardarlehen sind Sondertilgungen jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Diese flexible Abzahlung über das Sondertilgungsrecht ist eine der großen Stärken des Bauspardarlehens.
Grundsätzlich sparen Sie als Kreditnehmer durch die vorzeitige Rückzahlung einen Teil der Zinszahlungen ein. Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema inklusive Beispielrechnungen: Sondertilgungs-Optionen nutzen
Eine erste Antwort auf diese Frage gibt Ihnen unser Rechen-Tool. Für einen Kassensturz bedarf es nur einiger weniger Angaben. Der Rechner stellt Ihre Einnahmen (zum Beispiel Ihr Gehalt) und Ausgaben gegenüber. Zu Letzterem gehören Miete, Kosten fürs Auto, Ausgaben für Lebenshaltung sowie Freizeit und Sport, Versicherungsbeiträge und vieles mehr. Planen Sie bei der Berechnung der Tilgungsrate auch Rücklagen für unvorhergesehene Kosten ein.
Beim Annuitätendarlehen vereinbaren Sie wie beschrieben eine feste jährliche Rate, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil besteht und während der ersten Zinsbindungsphase gleichbleibt.
Dagegen kombinieren Sie mit einem Tilgungsaussetzungsdarlehen ein Sofortdarlehen mit einem Bausparvertrag. Diesen besparen Sie regelmäßig, für das Darlehen zahlen Sie nur die Zinsen. Haben Sie etwa die Hälfte des Bausparvertrags angezahlt, lösen Sie damit das Sofortdarlehen ab. Die restliche Summe tilgen Sie in festgelegten monatlichen Raten.
Für welche Darlehensform Sie sich auch entscheiden: Sondertilgungen bzw. Sondersparzahlungen sind in allen Varianten möglich!
Die für alle gültige ideale Finanzierung gibt es nicht. Jede Finanzierung ist einzigartig, genau wie das Projekt, wofür sie benötigt wird. Fragen Sie Ihren Heimatexperten vor Ort, wie er Ihnen bei der Erstellung der für Sie passenden Finanzierung helfen kann.
Haben Sie sich für ein Annuitätendarlehen entschieden, bleibt die Höhe Ihrer monatlichen Rate konstant. Innerhalb der Sollzinsbindung bleibt der Zinssatz gleich. Was Sie noch festlegen müssen, ist die Höhe der Anfangstilgung.
Mit Ihrer monatlichen Rate zahlen Sie Zinsen und einen kleinen Teil der Kreditsumme zurück. Die Restschuld verringert sich also durch jede Zahlung, die Sie monatlich leisten. Dadurch erhöht sich der Tilgungsanteil, da der Zinsanteil stetig geringer wird.
Die Möglichkeit von Sondertilgungen klären Sie am besten im persönlichen Beratungsgespräch. Ob, wann, wie oft und in welcher Höhe ist je nach Finanzierungskredit verschieden. Steht vielleicht eine Gehaltserhöhung an oder könnten Sie eine Schenkung oder Erbschaft erhalten? Kalkulieren Sie in jedem Fall realistisch und vorausschauend. Welche Ausgaben erwarten Sie beispielsweise zukünftig neben der Baufinanzierung? Denken Sie auch an Urlaube und größere Anschaffungen, wie beispielsweise ein neues Auto.
Gemeinsam prüfen wir, ob vertraglich und in welcher Höhe Sondertilgungen möglich sind.
Wenn Sie Ihren Baukredit schneller abbezahlen möchten, ist Sondertilgung nur eine von vielen Möglichkeiten. Diese Alternativen können ebenfalls interessant für Sie sein:
Ähnlich wie bei einem herkömmlichen Annuitätendarlehen zahlt der Kreditnehmer ein Bauspardarlehen über eine feste monatliche Rate, bestehend aus Zins und Tilgung, zurück. Die Höhe des Zins- und Tilgungsbeitrag entspricht einen bestimmten Promillesatz der Bausparsumme, abhängig vom gewählten Bauspartarif.
Die komplette Tilgung eines Bauspardarlehens ist von der Höhe der Zins- und Tilgungszahlungen abhängig. Üblicherweise ist das Bauspardarlehen nach rund 10 bis 15 Jahren getilgt. In vielen Fällen verlangt die Bausparkasse eine Rückzahlung des Darlehens innerhalb von 20 Jahren.
Die Tilgung ist ein wichtiger Aspekt der Baufinanzierung. Aber auch die Zinsen, die Laufzeit und das Eigenkapital spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Ihre eigene Immobilie zu finanzieren. Was Sie alles beachten müssen, klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Er stellt mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Finanzierungsplan auf und beantwortet gerne Ihre Fragen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Schwäbisch Hall erhielt in der Online-Umfrage "Fairster Baufinanzierer" erneut die Note "sehr gut". Im Auftrag von FOKUS-MONEY wurden mehr als 2.500 Bauherren zu den Bewertungskategorien Angebot, Beratung, Service, Preis-Leistungs-Verhältnis und Kommunikation befragt.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.