Photovoltaik-Förderung 2025: Jetzt Zuschüsse sichern
- Öffentliche Kredite und Zuschüsse für PV-Anlagen
- Rechenbeispiele: Lohnt sich Photovoltaik?
- Fragen & Antworten zur aktuellen Förderung
Aktualisiert am 19.02.2025
Aktualisiert am 19.02.2025
Es gibt diverse Förderprogramme und Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen. Wie Sie davon profitieren, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie hoch die Photovoltaik-Förderung ab 1. März 2025 ausfällt, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Für die Förderung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) gibt es in Deutschland grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Zum 1. Januar 2023 wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter anderem die Einspeisevergütung neu geregelt. Ziel dabei ist: Bis 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Dazu sollen Photovoltaikanlagen auf Hausdächern einen wesentlichen Beitrag leisten.
Die Novelle beinhaltete sowohl eine Erhöhung der Einspeisevergütung für selbst produzierten Strom als auch neue Vergütungsmodelle.
Der Vergütungssatz richtet sich zunächst – wie in der Vergangenheit auch – nach der Größe der Anlage. Dabei gilt: Für kleinere Anlagen gibt es eine höhere Einspeisevergütung als für größere. Neu ist, dass nun zwischen Volleinspeiseanlagen und Eigenversorgungsanlagen unterschieden wird. Unter Eigenversorgungsanlagen werden Anlagen verstanden, die nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung für die Volleinspeisung ist deutlich höher als für die Teileinspeisung.
Für eine typische Anlage, die mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak zwischen 31. Januar und 31. Juli 2025 in Betrieb genommen wird, erhalten Teileinspeiser 7,94 ct/kWh und Volleinspeiser 12,60 Cent/kWh. Ausschlaggebend für den Erhalt der Vergütungssätze ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Der Förderzeitraum beträgt 20 Jahre.
Für alle Photovoltaikanlagen, die vom 1. März 2025 an in Betrieb genommen werden, bringt das „Solarspitzengesetz“ neue Regeln. Es umfasst diverse Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel des Solarspitzengesetzes ist, Erzeugungsspitzen aus Solaranlagen auszugleichen und so eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden.
Künftig gilt:
Für Betreiber von neu installierten PV-Anlagen heißt die Begrenzung der Einspeisung: Ihr Ertrag wird geringer ausfallen als bislang. Wie groß die Ertragseinbußen ausfallen werden, dazu gibt es nur Schätzungen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet mit „Rentabilitätsverlusten im unteren einstelligen Bereich“, der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SVF) mit unter 10 Prozent. Eigentümer mit einem Speicher können zumindest einen Teil der Erzeugungsspitzen zwischenspeichern.
Mittelfristig sollen alle PV-Anlagen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Doch deren Verbreitung – das sogenannte Smart-Meter-Rollout – hinkt. Um den Ausbau zu beschleunigen, müssen ebenfalls ab 1. März alle Anlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt, die ins Netz einspeisen, mit einem iMSys und mit einer Steuereinrichtung ausgestattet sein. Anlagen, die keinen Strom ins Netz liefern – „Nulleinspeise-Anlagen“ – sowie Steckersolargeräte sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Die maximal zulässigen, jährlichen Entgelte dafür und für die Steuerungstechnik dürfen höher ausfallen als bislang – bei Anlagen von zwei bis 15 Kilowatt um 30 Euro pro Jahr, bei Anlagen von 15 bis 25 Kilowatt um 40 Euro. Die zusätzlichen Kosten für den Einbau und den Betrieb der Steuerungstechnik beziffert der BSW mit jährlich 50 Euro.
Bleibt die Frage: Was lohnt sich mehr, eine Teileinspeisung oder eine Volleinspeisung? Dazu finden Sie eine umfangreiche Beispielrechnung in den FAQs.
Das Flexi-Modell
Eigentümer können von Volleinspeisung zu Teileinspeisung wechseln und umgekehrt. Die Meldung muss bis zum 1. Dezember beim Anschlussnetzbetreiber erfolgen.
Mix aus Volleinspeisung und Eigenverbrauch
Das EEG erlaubt, innerhalb von 12 Monaten zwei Anlagen auf einem Haus anzumelden, eine für den Eigenverbrauch, eine für die Volleinspeisung. Früher musste eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden, bevor eine weitere Solaranlage angemeldet werden konnte. Beide Anlagen sind formal und technisch getrennt. Interessant ist dieses Modell für Immobilieneigentümer, weil sie in aller Regel nur einen Teil des Eigenstroms im Gebäude verbrauchen. So können sie das gesamte Dach belegen, für eine Anlage die höhere Volleinspeisevergütung und für die zweite die niedrigere Teileinspeisevergütung erhalten.
Degression
Mit dem EEG 2023 wurde auch geregelt, in welchem Umfang die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren sinken wird. Diese sogenannte Degression beträgt seit Februar 2024 halbjährlich 1 Prozent.
Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet im bundesweiten Programm "Erneuerbare Energien – Standard" den KfW-Kredit 270 an. Dieser unterstützt die Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher:
Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt vor dem Kauf der Anlage beziehungsweise Beauftragung eines Unternehmens über einen Finanzierungspartner der KfW gestellt werden. Fragen Sie dazu gern Ihren Heimatexperten vor Ort.
Er berät Sie auch, ob dieser Kredit für Sie die günstigste Darlehensform ist oder ob es bessere Alternativen gibt. Denn mit einem effektiven Jahreszins ab 3,76 Prozent (Stand: Februar 2025) ist der KfW 270-Kredit nicht herausragend günstig. Das liegt auch daran, dass die Hauptzielgruppe des Produkts Unternehmen sind.
Fragen zur Finanzierung und KfW-Förderung? Ihre Fragen beantwortet Ihnen Ihr Heimatexperte vor Ort, telefonisch oder im Chat:
In der Vergangenheit hatten diverse Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen. Diese wurden oft nur für einen bestimmten Zeitraum aufgelegt und waren im Budget begrenzt.
Das führte dazu, dass neue Anträge nach dem Aufbrauchen der vorhandenen Mittel nicht mehr genehmigt wurden. Genau das ist aktuell der Fall: Für das Berliner Förderprogramm „SolarPLUS“ werden zurzeit keine Anträge entgegengenommen. Und auch die Förderungen des Programms progres.nrw können private Eigentümer von Wohnimmobilien derzeit nicht nutzen (Stand: Februar 2025).
Auf einen Blick: In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie alle Fördermöglichkeiten, die für Ihre Immobilie infrage kommen.
Viele deutsche Städte haben auf kommunaler Ebene interessante Angebote, zum Beispiel:
Bitte beachten Sie: Kommunale Förderprogramme sind oft – wie die Länderprogramme – zeitlich befristet und werden kurzfristig beendet, wenn die geplanten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
Die Bundesregierung fördert zudem mit steuerlichen Verbesserungen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohnimmobilien. Die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes Mitte Dezember 2022 brachte umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen mit sich:
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Die Antwort auf die Frage, wann sich eine PV-Anlage lohnt, ist nicht ganz einfach. Denn mehrere Faktoren entscheiden, ob beziehungsweise wann sich eine Solaranlage rentiert. Allerdings wurden durch die Novellierung des EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und das Jahressteuergesetz 2022 die Bedingungen für die eigene Stromversorgung deutlich verbessert.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: Steigende Energiekosten, eine attraktive Einspeisevergütung für Voll- und Teileinspeiser sowie steuerliche Anreize für die Photovoltaik-Anlagen sind wichtige Argumente für eine PV-Anlage. Je größer dabei der Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Solarstroms ist, desto höher ist die Rendite der Anlage.
Die Gegebenheiten vor Ort sind zusätzlich zu bedenken: der Standort des Hauses, die Größe und Neigung des Daches, dessen Ausrichtung sowie die Größe der PV-Anlage. Renditerechner (zum Beispiel von der Stiftung Warentest) helfen, mögliche Einsparpotenziale durch Solaranlagen zu ermitteln.
Ob sich bei einer PV-Anlage eher eine Teileinspeisung oder eine Volleinspeisung lohnt, lässt sich berechnen. Bei unserer Beispielrechnung gehen wir von folgenden Parametern aus:
Förderung Photovoltaik bei Neu-Inbetriebnahme einer Anlage ab 1. März bis 31. Juli 2025 | |
---|---|
Stromverbrauch pro Jahr | 4.000 kWh (4-Personen im EFH mit zentraler Warmwasserbereitung) |
Strompreis | 41,02 ct/kWh |
Einspeisevergütung | 7,94 ct/kWh |
PV-Anlage | 7 kWp mit 7.000 kWh Jahresertrag |
Investitionskosten netto | 12.000 Euro |
Investitionskosten mit Kredit | 14.239,56 Euro (3,71 %, 10 Jahre, 100 % Finanzierung) |
Eigenverbrauch | 35 Prozent |
Einspeisung | 65 Prozent |
(Legende: kWp = Kilowatt-Peak (Leistung einer PV-Anlage); kWh = Kilowattstunde (erzeugte Strommenge) Quellen: co2online: Stromspiegel 2024; destatis: Strompreise private Haushalte 1. Halbjahr 2024, Bundesnetzagentur: Fördersätze Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025, pvXchange.com: Preisbarometer 2025
Auf Basis dieser Werte ergeben sich folgende Berechnungen für eine Teileinspeisung beziehungsweise Volleinspeisung:
Einnahmen durch Einsparung
Einnahmen durch Einspeisung
Gesamte Einnahmen aus der Photovoltaikanlage
Amortisationszeit (= Investitionskosten / jährliche Einnahmen)
Einnahmen durch Einsparung
Einnahmen durch Einspeisung:
Gesamte Einnahmen aus der Photovoltaikanlage
Amortisationszeit (= Investitionskosten / jährliche Einnahmen)
Fazit: In der Regel lohnt sich eine Teileinspeisung mehr als eine Volleinspeisung. Achtung: Dies sind nur grobe Beispielrechnungen. Nicht einbezogen wurden dabei laufende Kosten wie Versicherungen, Wartung, Reinigung, Strompreissteigerungen und steuerliche Aspekte. Ausführliche Infos, wann sich eine PV-Anlage lohnt, finden Sie in unserem Artikel Photovoltaikanlage: Kosten von PV-Anlagen.
Für alle Photovoltaik-Anlagen endet der Anspruch auf Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in ihrem 21. Betriebsjahr zum 31. Dezember. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine hohe Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom mehr. Aber auch nach 20 Jahren können diese Anlagen weiter günstigen Strom liefern. Dafür hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für die sogenannten Ü20-Anlagen festgelegt. Sie galt zunächst bis Ende 2027 und wurde mit dem Solarpaket I im Mai 2024 bis zum Jahresende 2032 verlängert:
Ihre PV-Anlage ist älter als 20 Jahre? Besprechen Sie am besten mit einem Fachmann oder einem Energieeffizienz-Experten, ob es sich lohnt, die alte Photovoltaikanlage durch eine neue zu ersetzen und die EEG-Förderung dann wieder für 20 Jahre zu nutzen.
Das ist sehr ärgerlich, denn die staatliche Photovoltaik-Förderung ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihres geplanten Vorhabens. So erhöhen Sie nicht nur den Wohnkomfort Ihres Zuhauses, Sie senken auch Ihre Energiekosten und tragen zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei.
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Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
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