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Photovoltaik-Förderung 2025: Jetzt Zuschüsse sichern

  • Öffentliche Kredite und Zuschüsse für PV-Anlagen
  • Rechenbeispiele: Lohnt sich Photovoltaik?
  • Fragen & Antworten zur aktuellen Förderung

Aktualisiert am 19.02.2025

Es gibt diverse Förderprogramme und Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen. Wie Sie davon profitieren, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie hoch die Photovoltaik-Förderung ab 1. März 2025 ausfällt, erfahren Sie hier.

        

Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?

Für die Förderung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) gibt es in Deutschland grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Einspeisevergütung: Diese staatlich festgelegte Vergütung erhalten Stromerzeuger, die ihren eigenen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Auch Hauseigentümer mit einer PV-Anlage können die Einspeisevergütung erhalten. Die Höhe des Fördersatzes hängt davon ab, ob der gesamte Strom ins Netz geht (Volleinspeisung) oder ein Teil im Gebäude verbraucht wird (Teileinspeisung). 
  2. Förderkredite und Zuschüsse von Bund, Bundesländern und Kommunen. Auch Versorger – also Stromanbieter und Stadtwerke – haben Förderprogramme, allerdings in der Regel nur für ihre Kunden.
  3. Darüber hinaus gibt es neben den direkten Förderungen auch steuerliche Erleichterungen, die die Wirtschaftlichkeit von Anschaffung und Installation einer PV-Anlage erhöhen. 

PV-Förderung: Einspeisevergütung nach dem EEG 2023

Zum 1. Januar 2023 wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter anderem die Einspeisevergütung neu geregelt. Ziel dabei ist: Bis 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Dazu sollen Photovoltaikanlagen auf Hausdächern einen wesentlichen Beitrag leisten.

Die Novelle beinhaltete sowohl eine Erhöhung der Einspeisevergütung für selbst produzierten Strom als auch neue Vergütungsmodelle. 

Der Vergütungssatz richtet sich zunächst – wie in der Vergangenheit auch – nach der Größe der Anlage. Dabei gilt: Für kleinere Anlagen gibt es eine höhere Einspeisevergütung als für größere. Neu ist, dass nun zwischen Volleinspeiseanlagen und Eigenversorgungsanlagen unterschieden wird. Unter Eigenversorgungsanlagen werden Anlagen verstanden, die nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung für die Volleinspeisung ist deutlich höher als für die Teileinspeisung. 

Beratungsgespräch für eine Photovoltaik-Anlage
Wer sich für eine eigene Solaranlage entscheidet, sollte sämtliche Förderungen prüfen. Der Heimatexperte von Schwäbisch Hall unterstützt dabei gerne. (Quelle: rawpixel.com / Teddy Rawpixel - stock.adobe.com)

Für eine typische Anlage, die mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak zwischen 31. Januar und 31. Juli 2025 in Betrieb genommen wird, erhalten Teileinspeiser 7,94 ct/kWh und Volleinspeiser 12,60 Cent/kWh. Ausschlaggebend für den Erhalt der Vergütungssätze ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Der Förderzeitraum beträgt 20 Jahre.


Neu ab März 2025: Einspeisebegrenzungen für neue PV-Anlagen

Für alle Photovoltaikanlagen, die vom 1. März 2025 an in Betrieb genommen werden, bringt das „Solarspitzengesetz“ neue Regeln. Es umfasst diverse Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel des Solarspitzengesetzes ist, Erzeugungsspitzen aus Solaranlagen auszugleichen und so eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden.

Künftig gilt:

  • Für Strom aus nach dem 1. März installierten PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 Kilowatt, die mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) (= Smart Meter) gesteuert werden, gibt es in Zeiten negativer Strompreise – also bei einem Stromüberangebot – keine Einspeisevergütung mehr. Als Ausgleich für die entgangenen Vergütungen verlängert sich der 20-jährige Förderzeitraum um diese Zeit. Eigentümer mit Bestandsanlagen dürfen freiwillig zu dieser neuen Regelung wechseln. Sie bekommen dann eine um 0,6 Cent pro Kilowattstunde höhere Einspeisevergütung.
  • Bei allen neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 Kilowatt und weniger als 100 Kilowatt, die Strom im Rahmen der Einspeisevergütung oder dem Mieterstrom vermarkten und nicht über ein intelligentes Messsystem verfügen, muss die Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent begrenzt werden.

Für Betreiber von neu installierten PV-Anlagen heißt die Begrenzung der Einspeisung: Ihr Ertrag wird geringer ausfallen als bislang. Wie groß die Ertragseinbußen ausfallen werden, dazu gibt es nur Schätzungen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet mit „Rentabilitätsverlusten im unteren einstelligen Bereich“, der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SVF) mit unter 10 Prozent. Eigentümer mit einem Speicher können zumindest einen Teil der Erzeugungsspitzen zwischenspeichern.

Mittelfristig sollen alle PV-Anlagen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Doch deren Verbreitung – das sogenannte Smart-Meter-Rollout – hinkt. Um den Ausbau zu beschleunigen, müssen ebenfalls ab 1. März alle Anlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt, die ins Netz einspeisen, mit einem iMSys und mit einer Steuereinrichtung ausgestattet sein. Anlagen, die keinen Strom ins Netz liefern – „Nulleinspeise-Anlagen“ – sowie Steckersolargeräte sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Die maximal zulässigen, jährlichen Entgelte dafür und für die Steuerungstechnik dürfen höher ausfallen als bislang – bei Anlagen von zwei bis 15 Kilowatt um 30 Euro pro Jahr, bei Anlagen von 15 bis 25 Kilowatt um 40 Euro. Die zusätzlichen Kosten für den Einbau und den Betrieb der Steuerungstechnik beziffert der BSW mit jährlich 50 Euro.

Bleibt die Frage: Was lohnt sich mehr, eine Teileinspeisung oder eine Volleinspeisung? Dazu finden Sie eine umfangreiche Beispielrechnung in den FAQs.


Weitere Förderrichtlinen für Photovoltaik-Erträge

Das Flexi-Modell

Eigentümer können von Volleinspeisung zu Teileinspeisung wechseln und umgekehrt. Die Meldung muss bis zum 1. Dezember beim Anschlussnetzbetreiber erfolgen.

Mix aus Volleinspeisung und Eigenverbrauch

Das EEG erlaubt, innerhalb von 12 Monaten zwei Anlagen auf einem Haus anzumelden, eine für den Eigenverbrauch, eine für die Volleinspeisung. Früher musste eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden, bevor eine weitere Solaranlage angemeldet werden konnte. Beide Anlagen sind formal und technisch getrennt. Interessant ist dieses Modell für Immobilieneigentümer, weil sie in aller Regel nur einen Teil des Eigenstroms im Gebäude verbrauchen. So können sie das gesamte Dach belegen, für eine Anlage die höhere Volleinspeisevergütung und für die zweite die niedrigere Teileinspeisevergütung erhalten.

Degression

Mit dem EEG 2023 wurde auch geregelt, in welchem Umfang die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren sinken wird. Diese sogenannte Degression beträgt seit Februar 2024 halbjährlich 1 Prozent.


KfW-Förderung für Photovoltaik

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet im bundesweiten Programm "Erneuerbare Energien – Standard" den KfW-Kredit 270 an. Dieser unterstützt die Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher:

  • Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, wenn daraus Strom eingespeist wird.
  • Förderfähig sind zudem Batteriespeicher, Mess- und Steuerungssysteme und das Lastmanagement 
  • Eine Dachsanierung kann mitfinanziert werden.
  • Kredit für 100 Prozent der Investitionskosten.
  • Gilt auch für Planungs- und Montagekosten.

Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt vor dem Kauf der Anlage beziehungsweise Beauftragung eines Unternehmens über einen Finanzierungspartner der KfW gestellt werden. Fragen Sie dazu gern Ihren Heimatexperten vor Ort.

Fassenkollektoren einer Photovoltaik-Anlage
Ein eher ungewöhnliches Bild bei Privathäusern: Solaranlagen an Fassaden. Fragen zu baulichen Voraussetzungen und Energieertrag klärt man am besten mit einem Fachmann oder Energieberater. (Quelle: stock.adobe.com - 166246187)

Er berät Sie auch, ob dieser Kredit für Sie die günstigste Darlehensform ist oder ob es bessere Alternativen gibt. Denn mit einem effektiven Jahreszins ab 3,76 Prozent (Stand: Februar 2025) ist der KfW 270-Kredit nicht herausragend günstig. Das liegt auch daran, dass die Hauptzielgruppe des Produkts Unternehmen sind. 

Fragen zur Finanzierung und KfW-Förderung? Ihre Fragen beantwortet Ihnen Ihr Heimatexperte vor Ort, telefonisch oder im Chat:


PV-Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen

Photovoltaik-Förderung einzelner Bundesländer

In der Vergangenheit hatten diverse Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen. Diese wurden oft nur für einen bestimmten Zeitraum aufgelegt und waren im Budget begrenzt.

Das führte dazu, dass neue Anträge nach dem Aufbrauchen der vorhandenen Mittel nicht mehr genehmigt wurden. Genau das ist aktuell der Fall: Für das Berliner Förderprogramm „SolarPLUS“ werden zurzeit keine Anträge entgegengenommen. Und auch die Förderungen des Programms progres.nrw können private Eigentümer von Wohnimmobilien derzeit nicht nutzen (Stand: Februar 2025).

Auf einen Blick: In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie alle Fördermöglichkeiten, die für Ihre Immobilie infrage kommen. 

E-Auto vor Haus mit Photovoltaik-Anlage
Viele Förderprogramme für Photovoltaik sind auf Landesebene leider ausgelaufen. (Quelle: Sven Loeffler - @herrloeffler - stock.adobe.com)

Photovoltaik-Förderung einzelner Kommunen

Viele deutsche Städte haben auf kommunaler Ebene interessante Angebote, zum Beispiel:

  • Bonn: Die Stadt vergibt Zuschüsse für PV-Anlagen an Wohngebäuden zwischen 100 und 300 Euro per Kilowattpeak Leistung und einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro je Kilowattpeak bei Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung. Die Förderung für Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) ist nach Sozial-Kriterien gestaffelt. Hier mehr Infos zur PV-Förderung in Bonn.
  • Darmstadt: Hauseigentümer können das Förderprogramm Photovoltaik nutzen und einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro für Anschaffung und Installation einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage erhalten. Steckersolargeräte werden pauschal mit 200 Euro für ein Standard-Modul (200 bis 450 Watt Systemleistung) gefördert.
  • Freiburg: Freiburg bietet privaten Hauseigentümern innerhalb des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen" finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro pro Kilowattpeak Leistung bei der Anschaffung einer neuen Photovoltaik-Anlage, mit der die Dachfläche voll belegt wird. Bonuszahlungen gibt es für PV-Anlagen auf Gründächern, an Fassaden oder auf denkmalgeschützten Gebäuden und bei Kombination mit einer Solarthermieanlage.
  • Hannover: Im Programm proklima gibt es bei Vollbelegung des Daches einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro.

Bitte beachten Sie: Kommunale Förderprogramme sind oft – wie die Länderprogramme – zeitlich befristet und werden kurzfristig beendet, wenn die geplanten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. 


Steuerliche Förderung von PV-Anlagen

Die Bundesregierung fördert zudem mit steuerlichen Verbesserungen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf privaten Wohnimmobilien. Die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes Mitte Dezember 2022 brachte umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen mit sich:

  • Eigentümer von PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf einem Einfamilienhaus oder von Anlagen mit maximal 15 kWp pro Wohneinheit auf einem Mehrfamilienhaus müssen seit dem 1. Januar 2023 auf den Ertrag keine Einkommensteuer mehr bezahlen. Bedingung ist, dass die Anlage privat und nicht gewerblich betrieben wird und dass der Steuerpflichtige maximal 100 kWp Leistung besitzt.
  • Seit 1. Januar 2023 entfällt für den Kauf einer privaten PV-Anlage auf einem Wohngebäude die Umsatzsteuer für die Lieferung, für den Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern ("Nullsteuer-Satz"). Das gilt allerdings nur für Leistungen, die direkt an den Betreiber einer PV-Anlage erbracht werden, zum Beispiel Lieferung und Montage. Für den eventuell erforderlichen Umbau der Hauselektrik oder eine Wallbox beträgt der Umsatzsteuersatz 19 Prozent. Diese Steuererleichterung ist in § 12 Abs. 3 Nummer 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und zeitlich nicht befristet. Für PV-Anlagen-Betreiber ergeben sich daraus zwei VorteileWegfall der Umsatzsteuer bei der Anschaffung der Anlage sowie die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder seit Anfang 2023 auch bei der Einkommensteuer beraten, wenn diese PV-Anlagen bis zu 30 kWp betreiben, die der Ertragssteuerbefreiung unterliegen. Diese Beratungsleistung war zuvor laut Steuerrecht untersagt.

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Photovoltaik-Förderung: Fragen und Antworten

Wann lohnt sich Photovoltaik?

Die Antwort auf die Frage, wann sich eine PV-Anlage lohnt, ist nicht ganz einfach. Denn mehrere Faktoren entscheiden, ob beziehungsweise wann sich eine Solaranlage rentiert. Allerdings wurden durch die Novellierung des EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und das Jahressteuergesetz 2022 die Bedingungen für die eigene Stromversorgung deutlich verbessert.

Grundsätzlich lässt sich festhalten: Steigende Energiekosten, eine attraktive Einspeisevergütung für Voll- und Teileinspeiser sowie steuerliche Anreize für die Photovoltaik-Anlagen sind wichtige Argumente für eine PV-Anlage. Je größer dabei der Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Solarstroms ist, desto höher ist die Rendite der Anlage.

Die Gegebenheiten vor Ort sind zusätzlich zu bedenken: der Standort des Hauses, die Größe und Neigung des Daches, dessen Ausrichtung sowie die Größe der PV-Anlage. Renditerechner (zum Beispiel von der Stiftung Warentest) helfen, mögliche Einsparpotenziale durch Solaranlagen zu ermitteln.

Familie besichtigt neue Solarkollektoren
Sonnenenergie steht quasi unbegrenzt zur Verfügung. Deren Nutzung zur Stromgewinnung ist nachhaltig und macht unabhängig. (Quelle: Adobe Stock - 386311785)

Teileinspeisung oder Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?

Ob sich bei einer PV-Anlage eher eine Teileinspeisung oder eine Volleinspeisung lohnt, lässt sich berechnen. Bei unserer Beispielrechnung gehen wir von folgenden Parametern aus:

Förderung Photovoltaik bei Neu-Inbetriebnahme einer Anlage ab 1. März bis 31. Juli 2025
Stromverbrauch pro Jahr 4.000 kWh (4-Personen im EFH mit zentraler Warmwasserbereitung)
Strompreis 41,02 ct/kWh
Einspeisevergütung 7,94 ct/kWh
PV-Anlage 7 kWp mit 7.000 kWh Jahresertrag
Investitionskosten netto 12.000 Euro
Investitionskosten mit Kredit 14.239,56 Euro (3,71 %, 10 Jahre, 100 % Finanzierung) 
Eigenverbrauch 35 Prozent
Einspeisung 65 Prozent
  • Fußnoten

    (Legende: kWp = Kilowatt-Peak (Leistung einer PV-Anlage); kWh = Kilowattstunde (erzeugte Strommenge)  Quellen: co2online: Stromspiegel 2024; destatis: Strompreise private Haushalte 1. Halbjahr 2024, Bundesnetzagentur: Fördersätze Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025, pvXchange.com: Preisbarometer 2025

 

Auf Basis dieser Werte ergeben sich folgende Berechnungen für eine Teileinspeisung beziehungsweise Volleinspeisung:

Beispielrechnung bei Teileinspeisung

Einnahmen durch Einsparung

  • Strommenge Eigenverbrauch = Jahresertrag PV-Anlage x Eigenverbrauchsanteil = 7.000 x 0,35 = 2.450 kWh
  • Einsparungen durch Eigenverbrauch = Strommenge Eigenverbrauch x aktueller Strompreis = 2.450 kWh x 0,4102 Euro  = 1.004,99 Euro

Einnahmen durch Einspeisung

  • Eingespeiste Strommenge = Jahresertrag Photovoltaik x Anteil Einspeisung= 7.000 kWh x 0,65 = 4.550 kWh
  • Einnahmen Einspeisevergütung = Eingespeiste Strommenge x Einspeisevergütung = 4.550 kWh x 0,0794 Euro  = 361,27 Euro

Gesamte Einnahmen aus der Photovoltaikanlage

  • 1.004,99 Euro + 361,27 Euro = 1.366,26 Euro (jährlich)

Amortisationszeit (= Investitionskosten / jährliche Einnahmen)

  • ohne Kredit: 12.000 Euro / 1.366,26 Euro =  8,79 Jahre
  • mit Kredit: 14.239,56 Euro / 1.366,26 Euro = 10,42 Jahre

Beispielrechnung bei Volleinspeisung

Einnahmen durch Einsparung

  • keine

Einnahmen durch Einspeisung:

  • Eingespeiste Strommenge = Jahresertrag Photovoltaik = 7.000 kWh
  • Einnahmen Einspeisevergütung = Eingespeiste Strommenge x Einspeisevergütung = 7.000 kWh x 0,126  = 882 Euro

Gesamte Einnahmen aus der Photovoltaikanlage

  •  882 Euro (jährlich)

Amortisationszeit (= Investitionskosten / jährliche Einnahmen)

  • ohne Kredit: 12.000 Euro / 882 Euro = 13,61 Jahre
  • mit Kredit: 14.239,56 Euro / 882 Euro = 16,14 Jahre

Fazit: In der Regel lohnt sich eine Teileinspeisung mehr als eine Volleinspeisung. Achtung: Dies sind nur grobe Beispielrechnungen. Nicht einbezogen wurden dabei laufende Kosten wie Versicherungen, Wartung, Reinigung, Strompreissteigerungen und steuerliche Aspekte. Ausführliche Infos, wann sich eine PV-Anlage lohnt, finden Sie in unserem Artikel Photovoltaikanlage: Kosten von PV-Anlagen.

Die Photovoltaik-Anlage ist älter als 20 Jahre. Was jetzt?

Für alle Photovoltaik-Anlagen endet der Anspruch auf Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in ihrem 21. Betriebsjahr zum 31. Dezember. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine hohe Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom mehr. Aber auch nach 20 Jahren können diese Anlagen weiter günstigen Strom liefern. Dafür hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für die sogenannten Ü20-Anlagen festgelegt. Sie galt zunächst bis Ende 2027 und wurde mit dem Solarpaket I im Mai 2024 bis zum Jahresende 2032 verlängert:

  • Der selbst erzeugte Strom darf weiterhin ins Netz eingespeist werden. Der Netzbetreiber muss den Solarstrom abnehmen und diesen vergüten.
  • Diese reduzierte Einspeisevergütung bemisst sich am Börsenpreis des Stroms. Dieser "Jahresmarktwert Solar" ist Schwankungen unterworfen und lag 2024 bei 4,624 Cent pro Kilowattstunde. Von diesem Wert zieht der Netzbetreiber noch eine Pauschale für die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms ab. Sie betrug im Jahr 2024 pro Kilowattstunde 1,8 Cent.
  • Neben der deutlich geringeren Einspeisevergütung bleibt der Vorteil durch den Eigenverbrauch samt den damit gesparten Strombezugskosten. Sich dadurch von Energieversorgern und steigenden Strompreisen unabhängig zu machen, ist ein weiterer Pluspunkt.

Ihre PV-Anlage ist älter als 20 Jahre? Besprechen Sie am besten mit einem Fachmann oder einem Energieeffizienz-Experten, ob es sich lohnt, die alte Photovoltaikanlage durch eine neue zu ersetzen und die EEG-Förderung dann wieder für 20 Jahre zu nutzen.
 

Solarkollektoren auf einem Hausdach
Eine hochwertige Photovoltaik-Anlage hat eine Lebensdauer von etwa 30 Jahren. Wer seine Anlage nach 20 Jahren weiterbetreiben will, sollte diese von einem Fachmann überprüfen lassen. (Quelle: Adobe Stock - 321239547)

Was tun, wenn die Förderung für die Photovoltaikanlage abgelehnt wurde?

Das ist sehr ärgerlich, denn die staatliche Photovoltaik-Förderung ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihres geplanten Vorhabens.  So erhöhen Sie nicht nur den Wohnkomfort Ihres Zuhauses, Sie senken auch Ihre Energiekosten und tragen zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei.

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