Freistellungsauftrag
Fragen & Antworten rund um den Freistellungsauftrag
Fragen & Antworten rund um den Freistellungsauftrag
Um Ihren Freistellungsauftrag anlegen oder ändern zu können, loggen Sie sich einfach in Ihr persönliches Kundenserviceportal MEIN KONTO ein. Sie gelangen dann direkt zum gewünschten Formular.
Das nebenstehende Video zeigt Ihnen, wie Sie in MEIN KONTO Ihren Freistellungsauftrag anlegen bzw. ändern können.
Eine Steuerbescheinigung ist nur dann erforderlich, wenn tatsächlich Kapitalertragsteuer angefallen ist. Bitte prüfen Sie daher Ihren Kontoauszug ob Steuern belastet wurden. Ist dies der Fall, haben Sie eine Steuerbescheinigung von uns erhalten. Liegt Ihnen diese nicht mehr vor, so können Sie eine neue Steuerbescheinigung bei uns gebührenpflichtig anfordern.
Sind keine Steuern angefallen, so ist keine separate Steuerbescheinigung erforderlich. Der Jahreskontoauszug ist als Nachweis völlig ausreichend.
Für die Hinterlegung des Freistellungsauftrags ist es wichtig, dass Sie alle Daten in dem Formular angeben. Folgende Felder sind zwingend auszufüllen:
• Vor- und Nachname
• Geburtsdatum
• Steueridentifikationsnummer
• freizustellender Betrag
Innerhalb MEIN KONTO wird der Freistellungsauftrag über das mTan -Verfahren an uns gesendet und ersetzt die Unterschrift.
Befinden Sie sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder sind verheiratet, so sind zwingend alle Daten Ihres Ehegatten/Lebenspartners erforderlich.
Grundsätzlich sollte der Freistellungsauftrag bis zu der Zinsgutschrift vorliegen. Im Regelfall erfolgt dies am Ende eines Kalenderjahres.
Erfolgt eine unterjährige Auszahlung Ihres Guthabens aufgrund einer Kündigung oder Zuteilung Ihres Bausparvertrags, so muss vor der Auszahlung ein Freistellungsauftrag vorliegen.
Um eine termingerechte Bearbeitung von Freistellungsaufträgen zu gewährleisten, müssen die Aufträge bis zum 15. Dezember vorliegen.
Der Sparer-Pauschbetrag hat sich zum 01.01.2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Verheiratete erhöht. Ihre erteilten Freistellungsaufträge wurden von den Finanzinstituten automatisch um 24,844 Prozent erhöht.
Wir haben ebenfalls die uns vor dem 1. Januar 2023 erteilte Freistellung für Ihre Bausparverträge automatisch angepasst. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG hat eine Glättung auf den nächst höheren Euro-Betrag vorgenommen. Dies kann zu einer Überschreitung des zulässigen Sparer-Pauschbetrages führen, die von den Finanzbehörden nicht beanstandet wird.
Der bisherige und der neue Freistellungsbetrag ist auf dem Jahreskontoauszug 2022 ausgewiesen. Wenn Sie MEIN KONTO nutzen, können Sie jederzeit den bestehenden Freistellungsauftrag einsehen bzw. ändern.
Für jeden Bausparer führen wir nach Möglichkeit nur eine Stammnummer, Eheleute / eingetragene Lebenspartner gelten als ein Bausparer.
Ein Freistellungsauftrag ist für die Bausparverträge der angegebenen Stammnummer gültig. Soll der Freistellungsauftrag für weitere Bausparverträge einer anderen Stammnummer gültig sein, so ist dies deutlich auf dem Formular oder einem Begleitschreiben zu vermerken.
Anschließend werden die Bausparverträge unter einer gemeinsamen Stammnummer zusammengefasst, damit der Freistellungsauftrag für alle Bausparverträge greifen kann.
Alleinstehende können ihre Kapitalerträge bis zu einem Betrag von 1.000,00 € freistellen. Bei Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnerschaft beträgt der Sparer-Pauschbetrag entsprechend 2.000,00 €. Für über den Freistellungsbetrag hinausgehende Kapitalerträge fällt die Kapitalertragsteuer an. Darüber hinaus ist zudem noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls anfallende Kirchensteuer abzuführen.
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland ist seit 2009 mit der sogenannten "Abgeltungsteuer" geregelt. Kapitalerträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nach § 2 Absatz 1 Satz 1, Nummer 5 ESTG mit 25% besteuert. Sie sind in der Regel aus der Einkommensteuer herausgelöst. (Darüber hinaus ist auch noch der Solidaritätszuschlag und ggf. darauf anfallende Kirchensteuer abzuführen)
Sie haben geheiratet oder befinden sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so können Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einreichen. Es gilt für Sie zusammen der Höchstbetrag von 2.000,00 €.
Hat Ihr Partner eine eigene Stammnummer, so ist eine Änderung auf eine gemeinsame Stammnummer erforderlich. Dadurch gilt der gemeinsame Freistellungsauftrag für alle Bausparverträge von Ihnen und Ihrem Partner.
Sind Sie steuerlich getrennt veranlagt, können Sie einen „Einzelfreistellungsauftrag“ beantragen.
Ein Freistellungsauftrag ist so lange gültig bis Sie diesen ändern bzw. widerrufen.
Sie können einen Freistellungsauftrag auch bis zu Ende eines bestimmten Kalenderjahres befristen. Eine unterjährige Befristung ist jedoch nicht möglich.
Ist eine Löschung gewünscht, so ist dies problemlos über MEIN KONTO möglich.
Eine rückwirkende Erteilung für das vorangegangene Steuerjahr ist nicht möglich.
Eine Löschung Ihres Freistellungsauftrags erfolgt automatisch zum Ende des Folgejahres, in dem Ihr letzter Bausparvertrag erloschen ist.
Ist die Erbfolge noch nicht endgültig geklärt und die Erben sind gemeinsame Vertragsinhaber so ist eine Freistellung der Kapitalerträge nicht möglich.
Ein Altersvorsorge-Bausparvertrag unterliegt nicht der jährlichen Abgeltungsteuer. Er wird erst bei Auszahlung versteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Ein Freistellungsauftrag ist daher nicht erforderlich.
Auch minderjährige Kunden können ihre Verträge freistellen. Dies ist jedoch nicht über unser Kundenserviceportal MEIN KONTO möglich.
Ein entsprechendes Formular können Sie in unserem Dialogcenter anfordern.
Auf dem Freistellungsauftrag ist zwingend die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter erforderlich.
Grundsätzlich kann der Freistellungsauftrag auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Pro Kreditinstitut können Sie jeweils einen Freistellungsauftrag erteilen, der für alle dort angelegten Konten und Depots gilt.
Wichtig ist allerdings, dass die Gesamtsumme aller vergebenen Freistellungsaufträge den gesetzlichen Gesamtfreibetrag von 1.000,00 Euro für Ledige und 2.000,00 Euro für Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaften nicht überschreitet.
Aufgrund Ihres Wohnsitzes im Ausland gehen wir davon aus, dass Sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind und deshalb als so genannter „Steuerausländer“ gelten. Ihre Kapitalerträge unterliegen daher nicht der deutschen Abgeltungsteuer, weshalb ein Freistellungsauftrag nicht erforderlich ist. Sind ihre Kapitalerträge in Deutschland zu versteuern, ist eine entsprechende Information an uns erforderlich.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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