Solarpflicht:
Wo gilt sie, für wen gilt sie?
- Wo die Solarpflicht in Deutschland gilt
- Bestimmungen bei Neubauten und Altbauten
- Was kostet die Solarpflicht?
Wer neu baut oder sein Dach saniert, muss unter Umständen zwingend eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wann das der Fall ist und welche Bestimmungen in welchem Bundesland gelten, das klären wir hier.
Die Solarpflicht (oder auch Solardachpflicht) in Deutschland erfordert von Gebäudeeigentümern unter bestimmten Voraussetzungen, auf ihren Dächern eine Photovoltaikanlage (zur Stromerzeugung) oder eine Solarthermieanlage (zur Wärmegewinnung) zu installieren. Allerdings gibt es dazu noch keine bundeseinheitliche Regelung, bisher wurden die Gesetze zur Solarpflicht nur auf der Ebene der Bundesländer eingeführt.
Die Solarpflicht beziehungsweise die zugrunde liegende Gesetzgebung sind (noch) Ländersache. In manchen Bundesländern gibt es bereits Vorschriften für die Installation auf Gewerbe- und Privatbauten, andere haben noch keine Solardachpflicht eingeführt oder beschränken diese auf den gewerblichen und/oder kommunalen Bereich.
Kurzübersicht der Solardachpflicht nach Bundesländern
Bundesland | Besteht eine Solarpflicht? |
---|---|
Baden-Württemberg | ja |
Bayern | nur für Nichtwohngebäude |
Berlin | ja |
Brandenburg | nur für Nichtwohngebäude |
Bremen | ja |
Hamburg | ja |
Hessen | nur für landeseigene Gebäude |
Mecklenburg-Vorpommern | nein |
Niedersachsen | für Wohngebäude ab 2025 |
Nordrhein-Westfalen | für Wohngebäude ab 2025/2026 |
Rheinland-Pfalz | ja ("PV-ready" bei Wohngebäuden) |
Saarland | nein |
Sachsen | nein |
Sachsen-Anhalt | nein |
Schleswig-Holstein | nur für Nichtwohngebäude |
Thüringen | nein |
Die konkreten Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich. Während es zum Beispiel in den ostdeutschen Bundesländern überhaupt keine Solardachpflicht gibt, ist die Solarpflicht in anderen Ländern in der Landesbauordnung verankert. Auch ist die Solarpflicht bei Altbauten und bei Neubauten ganz unterschiedlich geregelt. Während bei Altbauten (wenn überhaupt) meist nur eine Solarpflicht bei der Dachsanierung besteht, ist die Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage bei Neubauten oft strenger geregelt.
Hier finden Sie die ausführlichen Solarpflicht-Bestimmungen der einzelnen Bundesländer:
Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie bei:
Ab 2028 soll es eine Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Parkplätze, ab 2030 für alle landeseigenen Gebäude geben. Weiterführende Infos beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Ab 2025 ist in Bayern auch eine Solarpflicht für alle Bestandsgebäude (Nicht-Wohngebäude) bei einer grundlegenden Dachsanierung geplant. Für Wohngebäude gibt es bisher noch keine Solarpflicht.
Weiterführende Infos unter gesetze-bayern.de
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Die PV-Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken.
Weiterführende Infos bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Juni 2024 bei der Errichtung von Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 m². Dann sind mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Diese Verpflichtung besteht auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Die Solarpflicht gilt bisher aber nicht für private Wohngebäude.
Weiterführende Infos im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29.09.2023
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
In beiden Fällen besteht die allgemeine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche. Bei der Dachsanierung haben Bauherren die Pflicht, die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage zu schaffen. Innerhalb von zwei Jahren nach der Dachsanierung muss auf der geeigneten Nettodachfläche dann eine Photovoltaikanlage installiert werden. Das Gesetz sieht Übergangsfristen, Ausnahmen und Anrechnungsmöglichkeiten vor.
Weiterführende Infos: Bremisches Solargesetz (BremSolarG)
Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für:
Die Solarpflicht in Hamburg gilt für Neubauten und Altbauten mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern.
Weiterführende Infos: FAQs zur PV-Pflicht in Hamburg
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Für Wohngebäude gibt es in Hessen noch keine Solardachpflicht.
Weiterführende Infos unter hessen.de.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine Solarpflicht (Stand: Mai 2024). Allerdings plant die Landesregierung laut eines Berichts auf nordkurier.de gerade die Überarbeitung des Landesklimaschutzgesetzes. Danach ist zum 30. Juni 2025 eine Solarpflicht nicht nur für öffentliche Gebäude und Parkplätze ab 75 Stellplätzen geplant. Auch private Neubauten und Bestandsgebäude bei „grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes auf hierfür geeigneten Dachflächen“ wären davon betroffen.
Sie möchten Ihr Eigenheim mit einer Photovoltaikanlage ausstatten? Dann kommt dafür unter Umständen unser Modernisierungskredit infrage.
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, um gemeinsam einen Finanzierungsplan auf die Beine zu stellen, der genau auf Sie zugeschnitten ist. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin mit uns.
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Darüber hinaus müssen alle Neubauten so konstruiert sein, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann.
Ab 2025
Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für:
Weiterführende Infos: Niedersächsische Landesbauordnung
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Ab 2025
Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für:
Die PV-Pflicht lässt sich auch durch die Verpachtung der verfügbaren Dachfläche an externe Investoren erfüllen. Für Gebäude, bei denen die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, gibt es Ausnahmen.
Ab 2026
Pflicht zur Installation von Photovoltaik oder Solarthermie für:
Weiterführende Infos: Landesbauordnung NRW
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Für Wohngebäude gilt: Für alle Neubauten und umfassenden Dachsanierungen sind die technisch notwendigen Voraussetzungen, die eine Nachrüstung mit einer Solaranlage unkompliziert ermöglichen, verpflichtend vorgeschrieben („PV-Ready“).
Weiterführende Infos: Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.
Im Saarland gibt es (Stand: Mai 2024) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.
In Sachsen gibt es (Stand: Mai 2024) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.
In Sachsen-Anhalt gibt es (Stand: Mai 2024) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Für Wohngebäude gibt es in Schleswig-Holstein noch keine Solardachpflicht. Das soll sich ab 2025 ändern, Details dazu sind aber noch nicht bekannt.
Weiterführende Infos: Entwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes
In Thüringen gibt es (Stand: Mai 2024) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.
Die Regelungen zur Solarpflicht sind Ländersache – und dabei wird es in absehbarer Zeit wohl auch bleiben. Zwar werden auf Bundesebene große Anstrengungen unternommen, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen sind die Ziele in Sachen Solarenergie aber recht vage formuliert.
Dort heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ In Bezug auf die gewerbliche (und teils auch kommunale) Solarpflicht ist von einer Verpflichtung die Rede, was einige Bundesländer auch schon umgesetzt haben.
Bei der Solarpflicht für private Neubauten ist von einer "Regel" die Rede, nicht von einer Pflicht. Insofern scheint eine bundeseinheitliche Regelung zur Solarpflicht noch in weiter Ferne.
Die Bundesregierung will den Zubau von Photovoltaikanlagen weiter steigern. So soll ab dem Jahr 2026 mehr als dreimal so viel Anlagenleistung zugebaut werden wie bisher (Quelle: bundesregierung.de).
Wie sich der Ausbau der PV-Anlagen in den letzten Jahrzehnten in Deutschland entwickelte, das hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter anderem in ihrer Studie "Das Potenzial für Haushaltsphotovoltaik in Deutschland" untersucht.
Demnach waren zum Ende des Jahres 2000 nur 0,1 Prozent der Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen mit einer Photovoltaikanlage bestückt. Ende 2010 waren es bereits knapp 3 Prozent und Ende 2023 über 12 Prozent (siehe Grafik).
Interessant ist laut der KfW-Studie die Entwicklung des jährlichen Zubaus. Während der zwischen 2013 und 2018 bei durchschnittlich 0,3 Prozentpunkten lag, stieg der PV-Anteil auf Wohngebäuden seit 2020 auf durchschnittlich 1,5 Prozentpunkte an. Im Jahr 2023 zeigte sich sogar ein Zubau von drei Prozentpunkten. Angestiegene Strompreise und gefallene Materialkosten für Photovoltaikanlagen lassen laut KfW auch zukünftig relevante Zubauraten erwarten.
Zubau von PV-Anlagen auf Wohngebäuden:
Veränderungen zum Vorjahresquartal
Die Kosten der Solarpflicht sind abhängig vom Einzelfall. Die Größe und technischen Merkmale der PV-Anlage bestimmen den Preis. Wie groß die PV-Anlage dimensioniert sein muss, hängt unter anderem vom Stromverbrauch des Haushalts, der verfügbaren Dachfläche, der Ausrichtung und Neigung des Dachs sowie von den lokalen Wetterbedingungen ab.
Als Faustregel gilt: pro 1.000 kWh Strom benötigen Sie rund 1 kWp (Kilowatt Peak) an Leistung für die PV-Anlage. Die übliche Dimensionierung der Photovoltaik-Anlage eines Einfamilienhauses liegt zwischen 8 und 12 kWp.
Laut dem Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern liegt der Preis für eine PV-Anlage mit 10 kWp inklusive Einbau bei rund 26.300 Euro. Kommt noch ein Batteriespeicher dazu, sind es rund 37.600 Euro (Stand: Mai 2024).
Sie möchten mehr als nur ein paar Kilowatt an Strom sparen und in eine komplette Photovoltaik-Anlage investieren? Dann sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten. Er hilft Ihnen gerne bei Ihren Fragen zur Finanzierung und zu den Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Strom mit der Sonne selbst erzeugen: In diesen Artikeln informieren Sie über Kosten , Nutzen und Möglichkeiten der Photovoltaik.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.