Menü

Sie sind hier:

CO2-Steuer: Das sollten Hausbesitzer wissen

  • So verteuert die Steuer Gas und Öl
  • Wie die CO2-Steuer berechnet wird
  • Womit Sie erhöhte Kosten durch die Steuer vermeiden

Wer mit Öl und Gas heizt, muss dafür in Zukunft mehr bezahlen. Die CO2-Steuer verteuert in den nächsten Jahren die fossilen Brennstoffe. Lesen Sie hier, wie hoch der Mehrpreis ausfällt und was Sie dagegen tun können.

             

Was ist die CO2-Steuer?

Die CO2-Steuer heißt offiziell CO2-Preis. Dabei handelt es sich um eine Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Abgabe verteuert diese fossilen Brennstoffe und soll so einen Anreiz zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zur Nutzung klimafreundlicherer Alternativen schaffen.

Die CO2-Steuer wird auf folgende Brennstoffe erhoben:

  • Benzin (auch Flugbenzin)
  • Diesel
  • Heizöl
  • Erdgas
  • Flüssiggas
  • Kohle zum Heizen
  • Biogas (außer nachhaltig produziertes Biogas)
  • Abfall in Heizkraftwerken

Holzpellets, Hackschnitzel und Wärmepumpen sind von der Steuer ausgenommen.

Hausbesitzer, die mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl heizen, müssen aufgrund der CO2-Steuer in den nächsten Jahren mit stetig steigenden Brennstoffkosten rechnen.


Wie wird die CO2-Steuer bezahlt?

CO2-Steuer. Heizöl wird geliefert
Die CO2-Steuer wird zusätzlich auf den eigentlichen Preis des fossilen Brennstoffes aufgeschlagen. (Quelle: stock.adobe.com/U. J. Alexander)

Die CO2-Steuer wird nicht direkt von Verbrauchern bezahlt, sondern von den Unternehmen, die diese Brennstoffe in Verkehr bringen. Die Kosten werden jedoch an die Endverbraucher weitergegeben, wodurch fossile Energieträger teurer werden.

Geregelt wird das durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es bildet die gesetzliche Grundlage für das nationale Emissionshandelssystem zur Bepreisung der CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Bereichen Verkehr und Wärme.

Heißt konkret: Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Und die Ausgaben für diese Zertifikate werden an den Endverbraucher weitergegeben.


Heizen: So verteuert die CO2-Steuer Gas und Öl

Die Höhe des CO2-Preises legt das Brennstoffemissionshandelsgesetz fest. Nach der Einführung im Januar 2021 waren es 25 Euro pro Tonne, im Jahr 2022 stieg der Preis auf 30 Euro. In der Regel steigt der Preis jedes Jahr an. Nur 2023 gab es wegen der sehr hohen Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges eine Ausnahme. Dafür kletterte 2024 der Preis dann gleich um 50 Prozent auf 45 Euro. Grund dafür war die Deckung der Finanzierungslücke nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ab 2026 werden die CO2-Zertifikate dann versteigert. In diesem Jahr solle dann ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 gelten.  Ab 2027 ist die Einführung eines freien europäischen Emissionshandelssystems geplant. Ab dann sind die CO2-Preise frei verhandelbar. Die lagen in den vergangenen Jahren in der EU im Schnitt bei rund 85 Euro pro Tonne.

Zusätzliche Heizkosten beim Einfamilienhaus durch die CO2-Steuer:

Jahr  CO2-Preis pro Tonne Erdgas, saniertes Haus1 Erdgas, wenig saniertes Haus2 Heizöl, saniertes Haus3 Heizöl, wenig saniertes Haus4
2021 25 Euro 39 Euro 120 Euro 52 Euro 159 Euro
2022 30 Euro 47 Euro 144 Euro 62 Euro 190 Euro
2023 30 Euro 47 Euro 144 Euro 62 Euro 190 Euro
2024 45 Euro 70 Euro 215 Euro 93 Euro 285 Euro
2025 55 Euro 78 Euro 239 Euro 103 Euro 317 Euro
2026 55 bis 65 Euro 85 bis 101 Euro 263 bis 311 Euro 113 bis 134 Euro 349 bis 412 Euro
2027 freie Preisbildung

1) KfW 70-Haus, 6.500 kWh/Jahr 2) wenig saniertes EFH, 20.000 kWh/Jahr 3) KfW 70-Haus, 6.50 l/Jahr 4) wenig saniertes EFH, 2.000 l/Jahr

Quelle: Verbraucherzentrale NRW e. V.

Der Heizungshersteller Vaillant geht in seinem Wissensblog 21grad davon aus, "dass sich bis zum Jahr 2030 das Heizen mit Öl um etwa 35 Prozent verteuert haben wird, das Heizen mit Erdgas um rund 25 Prozent".

So finanzieren Sie einen Heizungstausch

Sie möchten weg von fossilen Energieträgern und interessieren sich für den Austausch der Heizungsanlage?

Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über die optimale Nutzung von Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihres Vorhabens. Wenn Sie eine energetische Sanierung planen, berät Sie unser Finanzierungsexperte gerne und geht auch auf Ihre offenen Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin.
 

Lassen Sie sich zum Thema Modernisieren & Förderung beraten – Ihr Heimatexperte vor Ort freut sich auf Sie.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

   

Wie wird die CO2-Steuer berechnet?

Die CO2-Steuer wird anhand des CO2-Ausstoßes bei der Verbrennung des fossilen Brennstoffes berechnet. Für jeden fossilen Brennstoff ist dafür ein spezifischer CO2-Emissionsfaktor festgelegt. Dieser gibt an, wie viel CO2 bei der Verbrennung einer bestimmten Menge des Brennstoffs freigesetzt wird.

Der CO2-Emissionsfaktor wird mit der Menge des verbrannten Brennstoffs multipliziert. Das Ergebnis ist die Menge des CO2-Ausstoßes in Tonnen. Die CO2-Menge in Tonnen wird dann mit dem aktuellen CO2-Preis pro Tonne multipliziert. 

Ein Beispiel: Für Erdgas ist ein CO2-Emissionsfaktor von 0,201 kg CO2 pro kWh festgelegt. Das bedeutet, bei der Verbrennung von 1 kWh Erdgas werden 0,201 kg bzw. 0,000201 Tonnen CO2 freigesetzt. 2024 beträgt die CO2-Steuer 45 Euro pro Tonne CO2.

Das ergibt folgende Rechnung:

  • CO2-Ausstoß Erdgas: 0,000201 Tonnen
  • CO2-Steuer: 0,000201 Tonnen x 45 Euro/Tonne = 0,009045 Euro

Somit fallen 2023 rund 0,9 Cent CO2-Steuer pro Kilowattstunde Erdgas an. Bezogen auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas heißt das:

  • CO2-Ausstoß: 20.000 kWh x 0,000201 Tonnen/kWh = 4,02 Tonnen
  • CO2-Steuer: 4,02 Tonnen x 45 Euro/Tonne = 180,90 Euro

Die CO2-Steuer für 20.000 kWh Erdgas könnte 2024 rund 181 Euro betragen und wird vom Gasversorger auf die Endverbraucherrechnung aufgeschlagen.


Wie vermeide ich als Hausbesitzer steigende Kosten durch die CO2-Steuer?

Als Hausbesitzer können Sie steigende Kosten durch die CO2-Steuer auf verschiedene Weise vermeiden:

Energetische Sanierung

Eine der wirksamsten Maßnahmen ist die energetische Sanierung Ihres Hauses. Je besser die Wärmedämmung und je effizienter die Heizungsanlage, desto weniger Brennstoff wird benötigt und desto geringer fallen die Kosten durch die CO2-Steuer aus. Zu den Sanierungsmaßnahmen, die infrage kommen, zählen:

Interessant ist die energetische Sanierung vor allem deshalb, weil es dafür zahlreiche staatliche Förderprogramme gibt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: Energetische Sanierung: So viel Förderung gibt's vom Staat.

CO2-Steuer: rauchender Schornstein
Die energetische Sanierung des Hauses ist die effektivste Methode, die Heizkosten und damit auch die CO2-Steuer zu senken. (Quelle: stock.adobe.com/AlexGo)

Umstieg auf erneuerbare Energien

Ein Umstieg auf erneuerbare Energien wie Solarthermie, Pelletheizung oder eine Wärmepumpe vermeidet die CO2-Steuer komplett, da diese nur auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Besonders effizient ist die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaik-Anlage.

Reduzierung des Energieverbrauchs

Durch einfache Verhaltensänderungen, wie kürzer und effizienter heizen, Stoßlüften statt Dauerlüften und den Einsatz von Thermostatventilen lässt sich der Energieverbrauch und damit die CO2-Steuer senken. Lesen Sie dazu gern auch unsere Energiespartipps. Und noch ein Praxistipp: Laut § 41 Abs. 5 EnWG haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Gasanbieter einen steigenden CO2-Preis an Sie weitergibt.


Wofür wird die CO2-Steuer verwendet?

Die Einnahmen aus der CO2-Steuer fließen in den Energie- und Klimafonds der Bundesregierung. Sie sollen für folgende Zwecke verwendet werden:

  1. Finanzierung von Förderprogrammen und Investitionen zur Energiewende und Klimaschutz: Dazu gehören beispielsweise Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien.
  2. Entlastung der Bürger von den Kosten des CO2-Preises: Einen beträchtlichen Teil der Einnahmen aus dem CO2-Preis verwendet der Bund zur Finanzierung der Kosten der EEG-Umlage. Das hat zur Folge, dass bei Stromkunden die EEG-Umlage nicht mehr auf der Rechnung erscheint. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr entspricht das laut bundesregierung.de einer jährlichen Entlastung von rund 130 Euro. 
  3. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich Klimaschutz: Mittel fließen in Projekte zur Entwicklung neuer klimafreundlicher Technologien und Verfahren.
  4. Unterstützung des Strukturwandels in Regionen, die stark vom Kohleausstieg betroffen sind: Hier geht es um Investitionen in neue Arbeitsplätze und Infrastruktur in ehemaligen Kohlerevieren.

Die genaue Mittelverwendung wird jährlich im Bundeshaushalt festgelegt. Die Bundesregierung verspricht, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vollständig in Klimaschutzmaßnahmen und Entlastungen für die Bürger zu investieren.


Wann und wie bekommen Mieter den CO2-Preis vom Vermieter erstattet?

 

Seit dem 01.01.2023 müssen auch Mieter, die mit Öl oder Gas heizen, anteilig die CO2-Steuer bezahlen. Das sogenannte "Kolendioxidkostenaufteilungsgesetz" regelt aber, dass sich Wohnungsinhaber ebenfalls an den CO2-Kosten beteiligen müssen.

In welcher Höhe die Beteiligung erfolgt, das richtet sich nach dem Effizienzgrad des Gebäudes. Danach muss der Vermieter zwischen 0 und 95 Prozent der CO2-Kosten tragen. Als Faustregel gilt: Je schlechter die Dämmung und je höher der Energieverbrauch, desto höher der Anteil der CO2-Steuer, die der Vermieter trägt.

Wie der CO2-Preis erstattet wird, hängt von der Form der Heizung ab. Wird die Wohnung über eine Zentralheizung versorgt, dann muss der Vermieter die Aufteilung des CO2-Preises ausweisen und seinen Anteil automatisch von den Heizkosten abziehen. Das gilt erstmalig für die Nebenkostenabrechnung 2023.

Bei einem direkten Vertrag des Mieters mit einem Energieversorger (zum Beispiel bei einer Gasetagenheizung) müssen Sie als Mieter selbst aktiv werden und den Anteil des CO2-Preises vom Vermieter zurückverlangen. Wie hoch dieser Anteil ist, dafür hat die Bundesregierung einen Online-Rechner für die CO2-Kosten und deren Aufteilung ins Netz gestellt.


Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie wollen nicht nur bei der CO2-Steuer planen, sondern Ihr Haus umfassend energetisch optimieren? Vielleicht planen Sie bereits eine umfassende Sanierung? Dann sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihr Vorhaben. Er nimmt sich gerne Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alle offenen Fragen in Sachen Finanzierung und Förderung.


Das könnte Sie auch interessieren:

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.