Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Wer das Qualitätssiegel benötigt
- Was das QNG-Siegel aussagt
- Wie Sie das Siegel anfordern
Wer Fördergelder für den Bau eines energieeffizienten Hauses haben will, muss die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen. Wir erklären, was es mit dem Gütesiegel auf sich hat und wie Sie es bekommen.
Das Wichtigste im Überblick
In der Bewertung von energetischen Gebäudestandards vollzieht sich derzeit eine Neuorientierung: Neben der Energieeffizienz im Betrieb des Gebäudes werden zunehmend auch Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit betrachtet, und zwar von der Planungsphase über die Herstellung der Baustoffe bis zum Recycling. Diese neue Herangehensweise schlägt sich als erstes in der Neubauförderung nieder.
Aber auch in der Sanierungsförderung werden Nachhaltigkeitsaspekte künftig eine größere Rolle spielen. Zu deren Bewertung dient das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – kurz: QNG.
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude wurde im Auftrag des damaligen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erarbeitet und im Jahr 2021 eingeführt, um mehr Nachhaltigkeit im Bau- und Gebäudebereich zu erreichen. Es baut auf verschiedenen im Markt existierenden Bewertungssystemen zur Nachhaltigkeit auf.
Das QNG definiert Anforderungen an die ökologische, die soziokulturelle und die ökonomische Qualität von Gebäuden. Es adressiert auch die Qualität der Planungs- und Bauprozesse. Das staatliche Gütesiegel wird in zwei Anforderungsstufen – QNG-PLUS und QNG PREMIUM – von anerkannten Zertifizierungsstellen vergeben.
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist vor allem für Bauherren wichtig, die jetzt neu bauen und dafür Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen möchten. Dabei ändert sich allerdings die Art und Weise, wie das QNG und seine Anforderungen sich auf die Förderung auswirken, in sehr kurzen Zeitabständen.
Zunächst hatte das QNG freiwilligen Charakter: Bei Vorlage des Zertifikats wurde ein Nachhaltigkeitsbonus von 2,5 Prozentpunkten auf die Basis-Förderung der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe gewährt.
Dieser Bonus wurde mit der ersten Umstrukturierung der Neubauförderung im April 2022 abgeschafft. Seit März 2023 gibt es in der Neubauförderung nur noch eine einzige Kategorie – Effizienzhaus 40.
Um sie zu erreichen, muss das Gebäude neben den Kriterien für den Standard Effizienzhaus 40 auch die Anforderungen des QNG erfüllen. Und: Bauherren müssen das mit einem entsprechenden Zertifikat belegen.
Seit 1. März 2023 ist die Neubauförderung noch einmal ganz neu organisiert unter „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau" (BEG KFN). Das beinhaltet Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Neubaus auf der Grundlage des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude.
In der BEG KFN gibt es zwei Stufen der Neubauförderung – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN) und Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit QNG (KFN-QNG). Die Nachhaltigkeitsanforderungen des QNG PLUS müssen in beiden Fällen erfüllt werden, jedoch nur in der anspruchsvolleren Stufe KFWG-Q ist auch ein Zertifikat Pflicht.
Im Handbuch „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (PDF) finden sich Kriterien-Listen für die unterschiedlichen Anwendungsfälle. Zu den besonderen Anforderungen im öffentlichen Interesse gehören unter anderem:
Das QNG-Gütesiegel verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Es betrachtet nicht nur das fertige Gebäude mit Außenanlagen und sämtlichen baulichen und technischen Anlagen, die in einem räumlichen und/oder funktionalen Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, sondern auch sämtliche Prozesse von der Planung über die Errichtung bis zur Übergabe und Inbetriebnahme und Nutzung.
Das QNG-PREMIUM ist anspruchsvoller als das QNG-PLUS. Unsere Tabelle zeigt dazu ein paar Beispiele.
Anforderung | QNG-PLUS | QNG-Premium |
---|---|---|
Höchstgrenze Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus | 24 kg CO2 Äqu./m² a | 20 kg CO2 Äqu./m² a |
Höchstgrenze Primärenergiebedarf im Gebäudelebenszyklus | 96 kWh/m² a | 64 kWh/m² a |
Mindestanteil Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft | 50 Prozent | 80 Prozent |
Schadstoffvermeidung |
Bauherr verpflichtet ausführende Firmen zur Einhaltung der QNG-Anforderungen; Firmen müssen das bestätigen. |
Einhaltung der QNG-Anforderungen muss für alle neu eingebauten Materialien und Produkte nachgewiesen werden. |
Quelle: Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen, Anlage 3, Stand: 01.01.2023
Für die Vergabe des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) gibt es sowohl inhaltliche als auch formale Voraussetzungen:
Mehrere vorrangig privatwirtschaftliche Anbieter haben in den vergangenen Jahren Systeme zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Einzelgebäuden entwickelt und diese dann mit eigenen Siegeln umgesetzt. Wenn ein solches Siegel die staatlichen Anforderungen an das QNG erfüllt, kann es der Anbieter für bestimmte Anwendungsfälle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrieren lassen.
Für Wohngebäude gibt es aktuell vier registrierte Bewertungssysteme: zwei von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) (DGNB System Version 2013 und 2018) und je eines vom Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) (BNK_V1.0) und vom Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau (NaWoh V3.1).
Die Bewertungssysteme unterscheiden sich in den Details der Inhalte, in ihrer Struktur und Organisation, sind jedoch im Sinne des QNG gleichwertig. Die Anbieter sind unterschiedlich groß und ihre Auditoren regional unterschiedlich stark vertreten.
Unterstützung für Planer, Bauunternehmen und private sowie institutionelle Investoren bei der Auswahl der passenden Produkte bietet auch das Sentinel Haus Institut. Das Unternehmen, nach eigener Aussage "Wissensführer für gesündere Gebäude", prüft Bauprodukte auf die gesundheitliche Qualität gemäß dem QNG-Steckbrief 3.1.3. und vergibt auf dieser Basis die Auszeichnung "QNG-Ready". Die entsprechend ausgezeichneten Produkte werden in der Sentinel-Datenbank gelistet.
Der erste Ansprechpartner für Bauherren beim Antrag auf das QNG-Siegel ist ein Nachhaltigkeitsexperte, auch Auditor genannt. Das ist ein von einem der Anbieter eines staatlich anerkannten Bewertungsystems ausgebildeter Berater. ACHTUNG: Ein Auditor ist nicht zu verwechseln mit einem Energieeffizienz-Experten/Energieberater!
Eine gemeinsame, öffentliche Liste für Nachhaltigkeitsexperten gibt es (noch) nicht. Bauherren finden einen Auditor in ihrer Nähe über die Postleitzahlen-Suche auf den Internetseiten der Bewertungssystemanbieter.
Nach der Beauftragung durch den Bauherrn meldet der Auditor das Projekt in einer Zertifizierungsstelle an. Im Rahmen einer Übergangsregelung sind aktuell noch die Anbieter der Bewertungssysteme als Zertifizierungsstellen anerkannt. Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führt eine Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen.
Der Auditor begleitet den gesamten Planungs- und Bauprozess und verfasst eine Dokumentation. Schließlich reicht er alle Unterlagen zur Prüfung bei der Zertifizierungsstelle ein. Die vergibt das Siegel.
Die Kosten für das QNG-Gütesiegel bestehen aus den Zertifizierungsgebühren und den Honorarkosten für den Nachhaltigkeitsexperten. Die Zertifizierungsgebühren variieren je nach Art und Größe des Gebäudes. Sie belaufen sich nach Angaben des BiRN für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit auf rund 600 Euro netto, für ein Zweifamilienhaus auf rund 800 Euro netto. Die Honorarkosten für den Auditor hängen vom individuellen Bauprojekt und dem damit verbundenen Aufwand ab.
Seit 1. März 2023 werden die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung in der gültigen BEG KFN nur noch im Rahmen des Gesamtpaketes gefördert. Das heißt: Sie werden in die Gesamtsumme der förderfähigen Kosten eingerechnet. Diese sind in der
Nur in der letztgenannten, anspruchsvolleren Förderstufe fallen die Zertifizierungskosten an, da das Zertifikat in der niedrigeren Stufe nicht mehr verlangt wird.
Um das QNG-Siegel beim Neubau zu erhalten, müssen Bauherren auf jeden Fall einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Der Energieberater bescheinigt für die Beantragung des KfW-Kredits, dass der Neubau die Mindestanforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 und an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erfüllen wird beziehungsweise dass eine Zertifizierung geplant ist.
Beim Ablauf der Antragstellung bleibt alles beim Alten: Bauherren müssen einen Finanzierungspartner – beispielsweise eine Bank, Bausparkasse oder Versicherung – suchen und mit ihm einen Kreditvertrag abschließen. Der Finanzierungspartner kümmert sich um die Beantragung der Fördermittel bei der KfW. Die muss immer vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Planungs- und Beratungsdienstleistungen – also auch die Beratung durch den Nachhaltigkeitsexperten – dürfen Bauherren bereits im Vorfeld in Anspruch nehmen.
Sie wollen neu bauen und dafür auch staatliche Fördermittel nutzen? Unser Heimatexperte vor Ort ist jederzeit für Sie da und berät Sie gerne zu Finanzierungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise und der individuellen Beratung.
Das QNG ist nur ein Baustein bei der Realisierung eines Neubaus. Hier finden Sie viele weitere Infos, um erfolgreich in die eigenen vier Wände zu kommen:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
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7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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