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Solaranlage fürs Mehrfamilienhaus: Konzepte, Technik, Kosten

  • Tipps für die Planung
  • Betriebskonzepte im Vergleich
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit

Lohnt sich eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus – und wie funktioniert der Betrieb? Wir geben Tipps & Infos.

Das Wichtigste im Überblick

  • Es gibt verschiedene Konzepte, um Strom von der eigenen PV-Anlage im Mehrfamilienhaus zu nutzen.
  • Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto rentabler die Anlage.
  • Formale und abrechnungstechnische Vorgaben machen die Installation einer Solaranlage teilweise kompliziert.

Solaranlage fürs Mehrfamilienhaus: die Bausteine

Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus (MFH) unterscheidet sich technisch kaum von der auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Sie kann lediglich auf der meist größeren Dachfläche größer dimensioniert werden.

  • Die Kernelemente einer Solaranlage sind die in Modulen zusammengefassten Solarzellen. Sie sind mittlerweile in zahlreichen Ausführungen erhältlich. Auf Wohngebäuden kommen vor allem blau schimmernde polykristalline oder schwarze monokristalline Solarzellen aus Silizium zum Einsatz. Letztere erzielen höhere Wirkungsgrade, sind also effizienter und entsprechend etwas teurer. Polykristalline Solarzellen gelten hingegen als langlebiger.
  • Der in den Solarzellen bzw. Modulen erzeugte Gleichstrom wird im Wechselrichter in haushaltsüblichen Wechselstrom umgewandelt. 
  • Von dort gelangt er entweder zu den Verbrauchern im Gebäude oder über einen Zweirichtungszähler ins öffentliche Netz. Dieser Zähler misst sowohl die Einspeisung als auch den Bezug.
Mehrfamilienhaus mit PV-Anlage auf dem Flachdach
Technisch unterscheidet sich eine Photovoltaik-Anlage für ein Mehrfamilienhaus kaum von einer PV-Anlage für Einfamilienhäuser. (Quelle: stock.adobe.com/ERiK)
  • In dieses System kann ein Speicher integriert werden, um Strom zwischenzulagern, der zum Zeitpunkt der Erzeugung gerade nicht im Gebäude gebraucht wird. Das erhöht die Flexibilität in der Versorgung und die Autarkie. Aktuell dominieren Litium-Ionen-Batteriespeicher den Markt.

Photovoltaik im Mehrfamilienhaus: die Planung

Nach wie vor werden PV-Anlagen vorrangig auf Dächern installiert. Bei der Nachrüstung erfolgt die Montage mithilfe von Schienen und Haltesystemen. Im Neubau ist auch eine Indachmontage, also die Integration in die Eindeckung, möglich.

Ideal ist eine möglichst große nach Süd-Ost bis Süd-West ausgerichtete zusammenhängende Fläche mit einer Neigung zwischen 30 bis 35° Grad. Für Flachdächer, die auf Mehrfamilienhäusern häufig vorzufinden sind, sind Systeme zur Aufständerung erhältlich. Fachbetriebe berücksichtigen bei der Planung auch, dass umliegende Bäume, Satellitenschüsseln, Schornsteine oder die Nachbarbebauung keinen Schatten auf die Module werfen.

Eine geeignete Fläche kann nicht immer vollständig belegt werden. In vielen Landesbauordnungen sind Abstände zu den Brandschutzmauern von Nachbargebäuden vorgeschrieben. Auch muss ausreichend Platz für eine spätere Wartung vorgesehen werden. Unverzichtbar ist außerdem bei Bestandsgebäuden eine Statikprüfung. Reicht die Tragfähigkeit der Konstruktion nicht aus, kann das die geplante PV-Anlage verkleinern oder gar ganz scheitern lassen.


PV-Anlage im Mehrfamilienhaus: die richtige Größe

Die Frage, wie groß die Solaranlage für Mehrfamilienhäuser sein soll, stellt sich heute weniger als noch vor einigen Jahren. Angesichts von deutlich gesunkenen Investitionskosten, mannigfachen Förderungen für die PV-Anlage und den wachsenden Eigenverbrauchsmöglichkeiten durch Wärmepumpen und E-Mobilität empfiehlt es sich, die vorhandene Fläche möglichst auszunutzen.

Auf einem Mehrfamilienhaus ist das auch deshalb besonders sinnvoll, weil die Dachfläche im Verhältnis zur Wohnfläche deutlich geringer ist als im Einfamilienhaus. Hinzu kommt: Durch unterschiedliches Bewohnerverhalten verteilt sich hier der eigene Verbrauch meist stärker über den Tag. Beides zusammen erhöht den Eigenverbrauchsanteil und macht die Anlage rentabler.

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Die Konzepte: So funktioniert PV im Mehrfamilienhaus

Soll das ganze Haus mit Solarstrom versorgt werden oder nur einzelne Mietparteien? Wird der Strom nur für die allgemeinen Verbraucher (wie zum Beispiel für das Licht im Treppenhaus) genutzt?

Je nachdem, ob und wie viel Eigenstrom von wem im Gebäude genutzt wird, kommen ganz unterschiedliche Modelle für den Betrieb der Solaranlage beim Mehrfamilienhaus infrage. Und damit gibt es vor allem bei der Abrechnung ganz unterschiedliche Herausforderungen.

Im Folgenden gehen wir auf die 4 wichtigsten Modelle im Detail ein:

1. Stromlieferant innerhalb des Hauses

Zur Nutzung des Stroms aus einer Anlage durch alle oder einzelne Wohneinheiten gibt es folgende Möglichkeiten. 

MIETERSTROM

  • Der gebäudenah durch die PV-Anlage erzeugte Strom wird an die Bewohner – Mieter oder Wohnungseigentümer – geliefert, ohne dass er durch das öffentliche Netz geleitet wird. Dadurch fallen Netzentgelte und andere Umlagen weg.
  • Für jede an die Teilnehmenden verkaufte Kilowattstunde Strom erhält der Anlagenbetreiber den Mieterstromzuschlag. Diese Förderung funktioniert ähnlich wie die Einspeisevergütung und ist ebenfalls im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
  • Der Zuschlag wird für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre gezahlt. Der Fördersatz ist nach der installierten Leistung der Solaranlage gestaffelt. Er beträgt derzeit für Anlagen bis zu 10 Kilowatt 2,59 Cent je Kilowattstunde (kWh), für Anlagen bis 40 Kilowatt 2,41 Cent und für Anlagen bis 1.000 Kilowatt 1,62 Cent.
Vorteile Mieterstrom Nachteile Mieterstrom
Nicht verbrauchter Eigenstrom wird entweder in einem Speicher zwischengelagert oder ins öffentliche Netz geliefert und mit einer Teileinspeise-Vergütung belohnt.

- Gebäudeeigentümer, der die Mieterstrom-Anlage selbst betreibt, wird rechtlich zum Energielieferanten und muss umfangreiche energiewirtschaftliche Pflichten erfüllen und steuerrechtliche Aspekte bedenken.

- Er hat sicherzustellen, dass die teilnehmenden Wohneinheiten auch dann mit Strom versorgt werden, wenn mal keine Sonne scheint.

- Jeder Bewohner hat nach wie vor die freie Wahl des Stromversorgers, er muss sich nicht am Mieterstrom beteiligen

- Innerhalb der zwanzig Betriebsjahre, mit denen der Investor rechnet, kann sich viel ändern

  • Fazit Mieterstrom: Die Planung einer Mieterstromanlage und ihrer Wirtschaftlichkeit ist mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Hohe Anforderungen an Verwaltung und Abrechnung sowie wirtschaftliche Risiken sind die Hauptgründe, warum das Modell Mieterstrom bei privaten Vermietern kaum Anhänger findet. Von größeren Unternehmen oder Wohnungsgenossenschaften wird es eher umgesetzt. Sie verpachten häufig das Dach an einen Contractor, der auch den Betrieb der Anlage übernimmt und zum Vertragspartner der teilnehmenden Bewohner wird.

GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG

  • Ein Gebäudeeigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft errichtet eine PV-Anlage, betreibt diese und verkauft Eigenstrom an interessierte Bewohner. Die kümmern sich aber selbst darum, wie sie die Lücke füllen, wenn die PV-Anlage keinen Strom liefert, und schließen dazu mit einem Versorger ihrer Wahl einen Vertrag ab.
  • Grundlage einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag. Das EEG schreibt im Detail vor, was darin zu regeln ist (§21 Absatz 3).
Vorteile Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Nachteile Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Für den Anlagenbetreiber entfällt die  Lieferantenpflicht. Komplizierte Berechnung von Stromerträgen und -verbräuchen.
  • Fazit Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Zwar entfällt die Lieferantenpflicht. Aber die aufwändige Verrechnung von Stromerzeugung und –verbräuchen in den beteiligten Einheiten ist nur mithilfe von intelligenten Messsystemen möglich, welche den Strom im Viertelstundentakt erfassen. Doch das Smart-Meter-Rollout verläuft schleppend. Gebäude mit diesem Versorgungsmodell haben aktuell Seltenheitswert.

EINZÄHLERMODELL

  • Die Eigentümergemeinschaft installiert und betreibt eine gemeinschaftliche PV-Anlage mit einem Hauptzähler. Das reduziert die Grundgebühren und vereinfacht die Abrechnung für die Einspeisevergütung und den Reststrombedarf mit dem Netzbetreiber. Nebenzähler für die einzelnen Wohneinheiten können integriert werden.
Vorteile Einzählermodell Nachteile Einzählermodell
Ermöglicht die kollektive Selbstversorgung der Wohneinheiten und der gemeinschaftlichen Bereiche mit minimalem bürokratischem und technischem Aufwand.   Nur für kleine Hausgemeinschaften mit einem guten Zusammenhalt geeignet.
  • Fazit Einzählermodell: Funktioniert nur, wenn sich alle Parteien auf einen gemeinsamen Stromlieferanten einigen. Schwierig kann sich unter Umständen die Aufteilung der Investitionskosten und der Konditionen für den Bezug von Solar- und Reststrom gestalten. Schließlich fallen die Stromverbräuche in den Einheiten sehr unterschiedlich aus, der Nutzen aus der PV-Anlage damit auch. Das birgt Konfliktpotenzial. 

2. Allgemeinstrom-Versorgung

Für die Beleuchtung von Treppenhaus, Fluren, Kellerräumen und Außenanlagen sowie den Betrieb von Fahrstuhl und Klingelanlage wird im Mehrfamilienhaus Strom verbraucht. Diesen sogenannten Allgemeinstrom zahlen die einzelnen Eigentümer und / oder Mieter in der Regel anteilig als Betriebskosten. Wird der Allgemeinstrom ganz oder teilweise durch Eigenstrom gedeckt, fallen die Stromkosten für alle Bewohner geringer aus.

Dafür wird die PV-Anlage mit dem Allgemeinstromzähler verbunden. Überschüssiger Strom geht ins öffentliche Netz und wird mit der Teileinspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Sie steht dem Betreiber der PV-Anlage – dem Gebäudeeigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft – zu.

Besonders interessant ist diese Konzept für Eigentümergemeinschaften oder Mietshäuser, in denen andere Modelle nicht umsetzbar sind. Ein hoher Allgemeinstrom-Verbrauch – beispielsweise durch eine Wärmepumpe oder eine Ladesäule – verbessert die Wirtschaftlichkeit.

3. Einzelanlagen

Für die Beleuchtung von Treppenhaus, Fluren, Kellerräumen und Außenanlagen sowie den Betrieb von Fahrstuhl und Klingelanlage wird im Mehrfamilienhaus Strom verbraucht. Diesen sogenannten Allgemeinstrom zahlen die einzelnen Eigentümer und / oder Mieter in der Regel anteilig als Betriebskosten. Wird der Allgemeinstrom ganz oder teilweise durch Eigenstrom gedeckt, fallen die Stromkosten für alle Bewohner geringer aus.

Dafür wird die PV-Anlage mit dem Allgemeinstromzähler verbunden. Überschüssiger Strom geht ins öffentliche Netz und wird mit der Teileinspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert.. Sie steht dem Betreiber der PV-Anlage – dem Gebäudeeigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft – zu.

Besonders interessant ist diese Konzept für Eigentümergemeinschaften oder Mietshäuser, in denen andere Modelle nicht umsetzbar sind. Ein hoher Allgemeinstrom-Verbrauch – beispielsweise durch eine Wärmepumpe oder eine Ladesäule – verbessert die Wirtschaftlichkeit.

4. Volleinspeisung

Bei diesem Betriebsmodell wird der gesamte gebäudenah erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür gibt es die Volleinspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die Volleinspeisung ist das am einfachsten umsetzbare Modell. Ein zusätzlicher Anreiz ist, dass die Einspeisevergütungssätze deutlich höher sind als für Teileinspeisung. Allerdings fallen der Eigenverbrauch und damit die Ersparnis von Kosten für den Strombezug aus dem Netz weg. Das mindert die Wirtschaftlichkeit der Anlage deutlich.

Dennoch kann dieses Konzept unter Umständen interessant sein, wenn

  • die Investitionskosten durch die Einspeisevergütung gedeckt werden können. Das ist dann der Fall, wenn der prognostizierte Stromertrag multipliziert mit der Einspeisevergütung höher ist als die Installationskosten.
  • eine Solarpflicht besteht, weil umfangreiche Maßnahmen am Dach vorgenommen werden und kein anderes Modell infrage kommt. Oder ein Hauseigentümer möglichst keinen Aufwand mit der PV-Anlage haben will.
  • sich eine Eigentümergemeinschaft auf kein anderes Betriebsmodell einigt.

    

Wie viel kostet eine Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus?

Genau wie bei Einfamilienhäusern gilt im Geschosswohnungsbau: Photovoltaikanlagen werden immer günstiger. Das Portal gruenes.haus hat die Entwicklung der Investitionskosten in den vergangenen Jahren ausgewertet und beziffert den Jahresdurchschnitt 2024 pro Kilowattpeak-Leistung mit 2.030 Euro.

Allerdings gibt es große Unterschiede, sowohl nach Regionen als auch nach Anbietern. Und auch die Größe einer Anlage spielt eine Rolle. Die Kosten für das Gerüst zur Montage oder die Einspeisetechnik sind nahezu unabhängig von der Anlagengröße. Sie schlagen auf jeden Fall zu Buche und sorgen dafür, dass kleinere Anlagen im Verhältnis teurer sind.

Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben, führt also kein Weg daran vorbei, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen. Damit diese vergleichbar sind, müssen mindestens die Basisdaten wie Anlagen- und Speichergröße, Gerüstgröße und -aufstellzeit
übereinstimmen und alle Installationsleistungen enthalten sein. Hilfreich ist, wenn das Angebot eine Ertragsprognose enthält.

Solarzellen auf Mehrfamilienwohnhaus
Lohnt sich die Installation einer PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus? Interessenten kommen ums Rechnen und Vergleichen nicht herum. (Quelle: stock.adobe.com/reimax16)

Fazit: Wann lohnt sich eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus?

Hier gilt dasselbe wie beim Einfamilienhaus: Unter Umweltgesichtspunkten lohnt sich eine Solaranlage immer. Unter wirtschaftlichen Aspekten ist sie umso interessanter, je mehr Strom im Gebäude selbst verbraucht wird, weil das den Bezug von teurem Netzstrom reduziert.

Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden – Installationskosten, Einspeisevergütung, gesparter Strombezug. Mit dem Renditerechner von Stiftung Warentest können Sie eine Abschätzung für das Konzept Volleinspeisung vornehmen.

Alle anderen Konzepte für Mehrfamilienhäuser sind so komplex, dass Sie fachliche Hilfe brauchen, um die Wirtschaftlichkeit vergleichen zu können. Der Solarenergie-Förderverein und die Energieagentur Regio Freiburg haben Anfang 2025 eine überregionale Beratungsinitiative speziell für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gestartet.


Solaranlage Mehrfamilienhaus: Fragen und Antworten

Solaranlage beim Mehrfamilienhaus: Welche Formalien muss ich beachten?

Wenn das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, ist für eine private Aufdach-Anlage keine behördliche Genehmigung erforderlich. Allerdings gibt es diverse Meldepflichten.

  • Zunächst müssen die Anlage und ein möglicherweise geplanter Speicher beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Nach der Zusage kann die Installation beginnen. In den meisten Fällen muss dabei auch der Zähler gewechselt werden.
  • Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme sind die PV-Anlage und ein eventuell vorhandener Batteriespeicher im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Das funktioniert sehr unkompliziert online.
  • Die Bescheinigung der Bundesnetzagentur wird zusammen mit dem Inbetriebnahmeprotokoll des Fachbetriebs an den Netzbetreiber übermittelt. Dieser zahlt die Einspeisevergütung oft zunächst in Form von Abschlägen, die zum Jahresende mit der gemessenen Einspeisung verrechnet werden.

PV-Anlagen auf oder in der Nähe eines Mehrfamilienhauses sind von der Umsatzsteuer befreit. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowattpeaks pro Wohneinheit fällt darüber hinaus keine Einkommensteuer für Einnahmen aus der Einspeisung oder aus einem Verkauf sowie den Selbstverbrauch an. Viele hilfreiche Informationen zu Steuern und Formalien hat das Bundesfinanzministerium in einer elektronischen Broschüre zusammengefasst.

Lassen sich unterschiedliche Betriebsmodelle bei einer Mehrfamilienhaus-PV-Anlage kombinieren?

Seit 2023 erlaubt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zwei technisch voneinander getrennte PV-Anlagen zu installieren und mit unterschiedlichen Konzepten zu nutzen. Möglich ist beispielsweise, eine Anlage so zu dimensionieren, dass sie einen hohen Anteil des Allgemeinstroms im Gebäude deckt. Der in der zweiten Anlage erzeugte Strom wird komplett ins Netz eingespeist. Der Vorteil der Splittung ist: Für die Einspeisung gibt es die höhere Volleinspeisevergütung.

Doch Vorsicht: Zwei getrennte Anlagen bedeuten einen erhöhten technischen Aufwand zum Zeitpunkt der Installation. Auch eine spätere Zusammenlegung ist mit Aufwand verbunden.

Kann das einmal gewählte Betriebskonzept bei einer Solaranlage für ein MFH geändert werden?

Die Entscheidung für ein bestimmtes Betriebsmodell ist keine Entscheidung für alle Ewigkeit. Es kann durchaus während der Betriebsdauer der Anlage geändert werden.

Dafür kann es diverse Gründe geben:

  • Die Eigentumsverhältnisse ändern sich.
  • Durch den Wechsel mehrerer Bewohner findet ein zuvor abgelehntes Mieterstrommodell Zustimmung.
  • Der Allgemeinstromverbrauch im Gebäude steigt deutlich, etwa durch den Einbau von Wallboxen oder einer Wärmepumpe.
  • Der Preis für den Netzstrom erhöht oder verringert sich merklich.
  • Der Netzbetreiber kann die bislang fehlende, aber erforderliche intelligente Messtechnik für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zur Verfügung stellen.

In solchen Situationen ist es ratsam, die bereits getroffene Entscheidung zu überdenken und gegebenenfalls mit einem Energieberater alternative Betriebsmodelle durchzurechnen. Unter Umständen sind Umrüstungen in der Zählerstruktur oder beim Wechselrichter erforderlich. Auch Vertragsverhältnisse, beispielsweise mit einem Contractor, müssen bedacht werden. Je nach Modell ist neben dem Netzbetreiber auch die Bundesnetzagentur zu informieren.

Was ist gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV)?

Auf deutschen Dächern werden Photovoltaik-Anlagen langsam zur Normalität, doch auch die gebäudeintegrierte Photovoltaik gewinnt an Bedeutung.

Die Kurzbezeichnung dafür ist BIPV und steht für bauwerkintegrierte Photovoltaik. Dabei handelt es sich um die Integration von Solarmodulen in die Gebäudehülle, die zusätzlich zur Stromgewinnung Funktionen wie Wärmedämmung, Wind- und Wetterschutz oder auch architektonische Aufgaben übernehmen.

Die gebäudeintegrierte Photovoltaik gehört noch zu den Nischenprodukten bei der erneuerbaren Energie für zuhause.

Übersichtsmodel über gebäudeintzegrierte Photovoltaik
Beispiele für Einsatzmöglichkeiten von gebäudeintegrierter Photovoltaik.

Zaun, Balkon, Fassade, Carport: Wo kann ich Photovoltaik noch integrieren?

Photovoltaik lässt sich bei Ein- und Mehrfamilienhäusern nicht nur auf dem Dach installieren. Hier einige Beispiele für die gebäudeintegrierte Photovoltaik:

Balkonbrüstung mit Photovoltaik

Eine Balkonbrüstung mit integrierter Photovoltaik ist Absturzsicherung, Energielieferant und Gestaltungselement in einem. An einem nach Süden, Westen oder Osten ausgerichteten Balkon fangen diese senkrechten Solarmodule auch die ersten und die letzten Sonnenstrahlen des Tages ein.

Die Brüstungselemente können aufgesetzt, seitlich oder auch von unten an der Betondecke montiert werden. Die Geländerpfosten und Glashalteprofile eines PV-Balkons bestehen meist aus Aluminium. Die Kabel werden verdeckt im Handlauf und Fußprofil geführt. Bei der Planung muss allerdings die Statik berücksichtigt werden.

Es geht aber auch einfacher. Lesen Sie dazu gern auch unseren Artikel zum Balkonkraftwerk.

Umlaufendes Balkongeländer, das komplett aus PV-Modulen besteht
Dieser Solarbalkon ist nach DIN 18008 zur Verwendung von absturzsichernden Verglasungen zertifiziert. (Quelle: epr/solarcarporte.de)
  • VORTEILE: Anders als ein Steckersolar-Gerät wirkt eine fest installierte Solar-Balkonbrüstung nicht wie nachträglich aufgesetzt. Als integraler Bestandteil des Gebäudes fügt sie sich harmonisch ins Gesamtbild ein.
  • KOSTEN: ab ca. 1.000 Euro je angefangenem laufenden Meter
  • gesehen u. a. bei solarcarporte.de

Carport mit Photovoltaik

Konstruktiv unterscheidet sich ein Solar-Carport kaum von einer Solar- Terrassenabdeckung: Auch hier ersetzen PV-Module das Dach. Das wird von einer freistehenden oder am Gebäude befestigten Ständerkonstruktion aus Stahl, Aluminium oder Holz, manchmal auch aus Sichtbeton- oder Gabionen-Elementen getragen. Weit verbreitet sind Baukastensysteme, mit denen Einzel-, Doppel- oder auch Reihencarports realisiert werden.

Ein Standort direkt neben dem Wohngebäude erleichtert die Installation, da die PV-Anlage mit dem Stromnetz im Haus und mit dem öffentlichen Netz verbunden werden muss. Besonders verlockend ist ein Solar-Carport für Besitzer von Elektrofahrzeugen, zumindest auf den ersten Blick. Allerdings produziert der Carport tagsüber Strom – eben dann, wenn das Fahrzeug meist unterwegs ist und gerade nicht aufladen kann. Für Besitzer von E-Autos bietet sich deshalb die Integration einer Wallbox und eines Stromspeichers an. Beides vermarkten die Hersteller als Zubehör.

Carport mit integrierten Photovoltaik-Modulen
Ein Carport mit integrierter Photovoltaik ist überlegenswert vor allem für Bauherren, die ohnehin einen Unterstand für ihr Fahrzeug bauen wollen (Quelle: glasvordach.de)

Für überschüssigen Strom, der vom Solar-Carport ins Netz eingespeist wird, gab es analog zum Strom vom Solarzaun bislang oft eine niedrigere Einspeisevergütung als für den Strom vom Dach. Mit dem neuen EEG kann sich das im Einzelfall ändern. Mehr dazu unten im Abschnitt "Solarzaun".

  • VORTEILE: Einfach umsetzbare Anwendung, durch die eine meist ungenutzte Fläche energetisch gute Dienste leistet. Es gibt diverse Anbieter von Komplettsystemen für Solar-Carports, sodass ein Preisvergleich gut machbar ist.
  • KOSTEN: ab ca. 7.500 Euro
  • gesehen u. a. bei glasvordach.de

Hausfassade mit Photovoltaik

Eignet sich die Dachfläche nicht für die Installation einer PV-Anlage, kann eine Solarfassade eine Alternative sein. Hier unterscheidet man zwischen einer Kaltfassade und einer Warmfassade. Bei der Kaltfassade werden die Module vor die Fassade gehängt. Sie wird wie ein Vorhang mit Abstand zur Wand befestigt. Bei der Warmfassade werden die Solarmodule in die Fassade fast unsichtbar integriert und schützen so das Gebäude vor Hitze und Kälte. Der Wirkungsgrad einer vertikalen Anlage ist ca. 20 bis 30 Prozent geringer als bei einer Anlage auf einem geneigten Dach, deshalb ist eine Ausrichtung möglichst weit in Richtung Süden wichtig. Wann lohnt sich Photovoltaik an der Fassade? Wenn:

  • keine Möglichkeit zur Dachanlage besteht,
  • die Fassade möglichst weit nach Süden ausgerichtet ist,
  • die Anlage im Winter nicht verschattet wird,
  • die Wirtschaftlichkeit der Anlage genau berechnet wurde.
Solarfassade
Eine Solarfassade kann sich lohnen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. (Quelle: AdobeStock_4273264)
  • VORTEIL: Auf den vertikal angebrachten Modulen bleiben weder Schnee, Laub noch Regenwasser liegen, was Reinigungskosten spart.
  • KOSTEN: Kaltfassade ab ca. 400 bis 600 Euro pro Quadratmeter, Warmfassade ab ca. 1.000 Euro pro Quadratmeter

Sichtschutzzaun mit Photovoltaik

Ein Solarzaun kann ein Grundstück eingrenzen, ist bauartbedingt meist blickdicht, bietet also hervorragenden Sichtschutz und produziert Strom am laufenden Meter.

Hersteller haben Module in unterschiedlichen Höhen im Sortiment, die manchmal auch zweireihig installiert werden können. Mittels Schraubverbindungen werden mehrere Zaunfelder verbunden. Manch eine Firma liefert allerdings erst ab einer bestimmten Mindestzaunlänge.

Die Pfosten bestehen in der Regel aus feuerverzinktem und pulverbeschichtetem Stahl. Höhenverstellbare Pfostenträger können passgenau auf einen Zaunsockel aufgedübelt werden. Alternativ werden die Pfosten im Fundament einbetoniert. Solarzäune gibt es sowohl in einfacher als auch in doppelter Ausführung, mit sogenannten bifacialen Modulen (Duplex Solar). Sie sind beidseitig mit photoaktiven Zellen ausgestattet.

Solarzaun mit PV-Modulen vor einem modernen Haus
Moderne Solarzäune fangen von beiden Seiten das Sonnenlicht ein. (Quelle: solarcarporte.de)
  • VORTEILE: Die vertikale Anordnung der Solarmodule minimiert den Platzbedarf und verhindert Ertragsausfälle bei Schneelast. Die bodennahe Aufstellung erleichtert sowohl die Montage als auch die Wartung und Reinigung.
  • KOSTEN: ab ca. 900 Euro pro Meter
  • gesehen u. a. bei solarcarporte.de

Ist eine Photovoltaikanlage wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes?

Das hängt von Art und Nutzung der Anlage ab. Also beispielsweise, ob die Anlage zur Stromversorgung beiträgt oder (mit verhältnismäßigem Aufwand) abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Klären Sie diese Frage am besten mit Ihrem Steuerberater.

Was sind gebäudeunabhängige Solaranlagen?

Als gebäudeunabhängige Solaranlagen bezeichnet man sogenannte Freiflächenanlagen. Für diese Variante müssen die Betreiber – im Gegensatz zur gebäudeintegrierten Solaranlage – ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung einhalten. In fast allen Bundesländern (siehe Landesbauordnung) gilt für Freiflächen-Anlagen ab einer Höhe von 3 Metern und einer Länge von 9 Metern die Genehmigungspflicht.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie möchten mehr als nur ein paar Kilowatt an Strom sparen und in eine komplette Photovoltaik-Anlage investieren? Dann sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten. Er hilft Ihnen gerne bei Ihren Fragen zur Finanzierung und zu den Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


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