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Heizungscheck: Wer muss seine Gasheizung prüfen lassen?

  • Wen die Pflicht zum Heizungscheck betrifft
  • Was passiert beim Check der Gasheizung?
  • Die Kosten des Heizungschecks

                            

 

Pflicht zum Heizungscheck ist 2024 abgelaufen!

Die Pflicht zur energetischen Überprüfung der Gasheizung ist am 1. Oktober 2024 abgelaufen und wurde vom § 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgelöst.

Der untenstehende Artikel ist für Sie weiterhin relevant, wenn ...

  • ... Ihre Gasheizung sich in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten befindet oder  
  • ... Ihre Anlage Wasser als Wärmeträger nutzt.  

Nur in diesen Fällen gilt die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung laut GEG!
Folgende Fristen sind zu beachten:

  • Bei einem Einbau der Gasheizung nach dem 30. September 2009 muss die Prüfung/Optimierung innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau erfolgen.
  • Bei einem Einbau der Gasheizung vor dem 1. Oktober 2009 muss die Prüfung/Optimierung bis zum 30. September 2027 erfolgen.

Informieren Sie sich im untenstehenden Artikel über Ablauf, Kosten und Vorteile des Gasheizungs-Checks. Weitere hilfreiche Infos bietet unser Ratgeber zum Gebäudeenergiegesetz.

Eigentümer von privaten Wohnimmobilien mit Gaszentralheizungen müssen einen Heizungscheck durchführen und ihre Heizungsanlage bei Bedarf optimieren lassen. Hier finden Sie Infos zu den gesetzlichen Grundlagen, Methoden und Kosten des Heizungschecks.

Warum muss ich einen Heizungscheck durchführen lassen?

Heizungscheck: Moderner Gas-Brennwertkessel
Der verpflichtenden Heizungscheck soll freiwillige Maßnahmen zur Heizungsoptimierung fördern. (Quelle: BDH)

Die Pflicht zum Effizienz-Check von fast allen Gasheizungen in Deutschland ist in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) verankert, die wiederum auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) basiert. Diese Verordnung ist am 01. Oktober 2022 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Am 30. September 2024 soll sie automatisch wieder außer Kraft treten.

Die Verordnung beinhaltet eine Reihe von mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen. Sie alle zielen nicht nur auf Energieeinsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode, sondern auf langfristig verringerten Energieverbrauch

Wie viele andere in den vergangenen Monaten auf den Weg gebrachte Regelungen setzt auch die EnSimiMaV darauf, die Versorgungssicherheit durch rechtliche Vergaben in Verbindung mit privatem Engagement zu verbessern. 

Durch den Heizungscheck und die daraus entstehenden verpflichtenden Optimierungen lassen sich nur begrenzt Energieeinsparungen erreichen. Der Experte zeigt den Eigentümern jedoch im Rahmen des Vor-Ort-Termins weitere individuelle Möglichkeiten. Somit dient der Heizungscheck also auch dazu, zusätzliche freiwillige Maßnahmen anzustoßen.

Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass 10,4 Millionen der aktuell rund 14 Millionen Gasheizungen von der Verordnung betroffen sind. Für die übrigen Anlagen gelten Ausnahmen. 


Wer muss einen Heizungscheck durchführen lassen?

Der Heizungseffizienz-Check ist Pflicht für alle Eigentümer von Immobilien, die mit Gas beheizt werden.

Dabei gibt es jedoch auch Ausnahmen:

  • Eigentümer, die nachweisen können, dass an ihrer Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Überprüfung durchgeführt und dabei kein Verbesserungsbedarf festgestellt wurde, müssen keinen erneuten Check veranlassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geht davon aus, dass das bei etwa einem Fünftel der Gasheizungen – also bei rund 2.800 Anlagen – der Fall ist.
  • Ebenfalls von der Pflicht zum Heizungscheck befreit sind Eigentümer, die innerhalb der Geltungsdauer der Verordnung einen Technologiewechsel vornehmen. Das BMWK schätzt die Zahl der hiervon betroffenen Haushalte auf 800.000. 

Was passiert beim Heizungscheck der Gasheizung?

Heizungscheck: Sichtprüfung durch Heizungsfachmann
Der Heizungscheck für Gasheizungen besteht vor allem aus einer Sichtkontrolle. (Quelle: ZVSHK)

Der Begriff "Heizungscheck" beschreibt unterschiedliche Verfahren zur Prüfung von Heizungsanlagen. Weit verbreitet ist der vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) entwickelte freiwillige Heizungscheck 2.0 nach DIN 15378.

Allerdings unterscheidet sich der seit Neuestem gesetzlich verpflichtende Heizungscheck in Art und Umfang vom Heizungscheck 2.0 erheblich. Der Heizungscheck nach EnSimiMaV dauert im Einfamilienhaus etwa eine halbe Stunde. In einem vereinfachten visuellen Verfahren überprüft der Experte, ob

  • die Heizungseinstellung für den Betrieb hinsichtlich der Energieeffizienz verbessert werden kann
  • ein hydraulischer Abgleich erforderlich ist
  • effiziente Heizungspumpen im Einsatz sind
  • Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden müssen

Am Ende der Sichtkontrolle kennen Sie die wichtigsten Schwachstellen Ihrer Gasheizung. Feinjustierungen wie die Neu-Einstellung der Heizungskurve oder der Warmwassertemperatur nimmt der Fachmann möglicherweise bereits in diesem Termin vor. Das Ergebnis des Heizungschecks erhalten Sie in Form eines schriftlichen Protokolls. Das kann Optimierungsempfehlungen oder auch –vorgaben enthalten. Letztere müssen Eigentümer bis September 2024 erfüllen. 


Welche Fristen muss ich beim Heizungscheck beachten?

Sie müssen den Heizungscheck bis spätestens 15. September 2024 durchführen lassen. Da nach der Prüfung unter Umständen weitere Maßnahmen anstehen, die einen zweiten Termin erfordern, sollten Sie nicht bis in letzter Minute warten. Außerdem kommt es Ihrem Geldbeutel zu Gute, wenn Sie Ihr Heizungssystem bald optimieren. 

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Wer macht den Heizungscheck für die Gasheizung?

Gemäß der EnSimiMaV ist der Heizungscheck von einer „fachkundigen Person“ durchzuführen (§2 Absatz 4). Dazu gehören:


Was kostet der Heizungscheck für die Gasheizung?

Es gibt keinen festgelegten, pauschalen Preis für den Heizungscheck. Die Kosten sind also frei verhandelbar. Für den reinen Effizienz-Check bei einer Gasheizung samt Protokoll sollten Sie mit 100 bis 180 Euro rechnen.

Hinzu kommen anschließend mögliche Optimierungsmaßnahmen. Je nach Alter und Zustand der Heizungsanlage können sie unterschiedlich umfangreich sein und entsprechend teuer ausfallen. 


Worin unterscheidet sich ein Heizungscheck von einer Wartung?

Bei einer Heizungswartung überprüft der Installateur sämtliche Funktionen der Heizung. Wenn er Mängel findet, repariert er sie. Beim Heizungscheck geht es nicht um die Funktionsfähigkeit, sondern um die energetische Optimierung der Anlage.

Die beiden Prüfungen ergänzen sich also. Sie können sie daher gut miteinander verbinden. Das spart Anfahrtskosten und erleichtert unter Umständen die Terminabstimmung. Wenn Sie den Schornsteinfeger beauftragen wollen, bitten Sie ihn doch, den Heizungscheck mit seinem nächsten Kehrtermin zu kombinieren. 


Welche Maßnahmen zur Optimierung können bei einer Gasheizung notwendig sein?

Heizungscheck: Abgasprüfung bei einer Gasheizung
Viele (Gas-)Heizungen bieten ein Menge Optimierungspotenzial. (Quelle: ZVSHK)

Egal, ob Gas oder ein anderer Energieträger: Die Heizungsanlage ist dann am effizientesten, wenn sie optimal an das Gebäude und seine Bewohner angepasst ist. In vielen Gebäuden lassen sich die Einstellungen verbessern, beispielsweise durch:

  • Nachtabsenkung oder anderen Abschaltungen oder Absenkungen
  • Korrektur der Heizkurve und / oder der Vorlauftemperatur
  • Reduzierung der Warmwassertemperatur
  • Verringerung der Raumsolltemperatur

Der Heizungschcheck kann der Anstoß für die Umsetzung einer oder mehrerer der oben angeführten Maßnahmen sein. 


Heizungscheck: Muss ich auch einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen?

In Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten haben bis zum 15. September 2024 Zeit.

Für Eigentümer von kleinen Wohngebäuden gibt es keine solche Pflicht. Allerdings ist ein hydraulischer Abgleich auch dort oft sinnvoll. Nach Angaben des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) lässt sich der Energieverbrauch durch diese Maßnahme um bis zu sieben Prozent verringern.

Der hydraulische Abgleich ist in Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohnungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Der ZVSHK schätzt die Kosten im Einfamilienhaus je nach Wohngröße und Heizungsanlage auf mindestens 1.500 Euro. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent erhalten.   


Heizungscheck: Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich den Effizienzcheck für Gasheizungen nicht mache?

Für den Effizienzcheck für Gasheizungen, der bis zum 30. September 2024 verpflichtend war, gab es keine klar definierten Konsequenzen bei Nichtdurchführung. Die Verordnung nannte weder eine Kontrollinstanz noch Strafen für Eigentümer, die den Check nicht durchführen ließen.

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt jedoch eine neue Regelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die den früheren Effizienzcheck durch eine Heizungsprüfung und -optimierung ersetzt. Danach ist der Check der Gasheizung verpflichtend für Mehrfamilienhäuser (mindestens sechs Wohnungen oder sonstige selbständige Nutzungseinheiten), bei denen Wasser als Wärmeträger genutzt wird.

Für diese neue Pflicht gelten strengere Regeln. Bei Nichtdurchführung der Heizungsprüfung droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Das Versäumen der Frist wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Für Einfamilienhausbesitzer mit einer Gasheizung gilt die Pflicht nicht mehr!

Welchen Nachweis benötige ich für den Effizienzcheck der Gasheizung?

Laut § 60b GEG muss die Heizungsprüfung (gilt nur bei Gebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten und Wasser als Wärmeträger) von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung und der etwaige Optimierungsbedarf sind schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen zum Nachweis zu übersenden. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf aufzeigt, sind die Optimierungsmaßnahmen innerhalb von einem Jahr nach der Heizungsprüfung durchzuführen und schriftlich festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung und der Nachweis sind auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen.

Gibt es Ausnahmen beim Effizienzcheck für Gasheizungen?

Seit dem 01.10.2024 gilt der Check für Gasheizungen nur noch für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten und Wasser als Wärmeträger. Inhalt und Ablauf des Effizienzschecks dafür regelt § 60b des Gebäudeenergiegesetzes. Hier sind auch die Ausnahmen vom Effizienzcheck für Gasheizungen hinterlegt.

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt bei Heizungsanlagen mit standardisierter Gebäudeautomation sowie bei Wärmepumpen, die nach § 60a einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Ebenfalls von der Verpflichtung ausgenommen sind Heizungsanlagen oder kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlagen, die

  • unter eine vertragliche Vereinbarung über ein Niveau der Gesamtenergieeffizienz oder eine Energieeffizienzverbesserung fallen, insbesondere unter einen Energieleistungsvertrag.
  • von einem Versorgungsunternehmen oder einem Netzbetreiber betrieben werden und demnach systemseitigen Maßnahmen zur Überwachung der Effizienz unterliegen.

Gute Beratung ist unverzichtbar

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