Privates Darlehen: So sichern Sie sich ab
- Vorteile und Risiken
- Steuern und Zinsen
- Häufig gestellte Fragen
Wer Geld für größere Projekte benötigt oder in finanzielle Engpässe gerät, erwägt womöglich ein privates Darlehen. Gerade innerhalb der Familie oder im Freundeskreis ist es nicht unüblich, sich finanziell unter die Arme zu greifen. Damit ein Privatkredit nicht zu Streitigkeiten oder Ärger mit dem Finanzamt führt, sollten Sie einige Punkte beachten.
Ein Kredit oder Darlehen ist ein befristet zur Verfügung gestellter Geldwert. Es gibt verschiedene Arten von Krediten. Fungiert eine Bank als Geldgeber, handelt es sich um einen klassischen Bankkredit. Wird der Kredit von einer Privatperson vergeben, spricht man von einem Privatkredit oder einem privaten Darlehen. Diese Form der Geldleihe ist besonders innerhalb der Familie üblich, weshalb umgangssprachlich auch von einem Elterndarlehen oder Familienkredit gesprochen wird.
Gut zu wissen: Der Begriff „Privatkredit“ ist nicht rechtlich geschützt und wird daher nicht immer einheitlich verwendet. So bezeichnen etwa manche Banken einen Kredit, der nicht an einen bestimmten Verwendungszweck wie etwa einen Hauskauf gebunden ist, sondern von Verbrauchern beispielsweise für Umzüge, Reisen oder Möbel genutzt wird, als Privatkredit oder auch Konsumkredit. Dagegen wäre ein zweckgebundenes Darlehen zum Beispiel ein Immobilienkredit.
Die Begriffe „Kredit“ und „Darlehen“ werden oft synonym verwendet, auch wenn sie rechtlich unterschiedlich definiert werden. Bei höheren Summen und längerer Laufzeit ist oft von einem Darlehen die Rede. Kleine Beträge mit kurzen Laufzeiten hingegen werden eher als Kredit bezeichnet.
Ein privates Darlehen in Anspruch zu nehmen, bietet einige Vorteile. Erstens wird die Bonität des Kreditnehmers in der Regel nicht überprüft. Somit spielen beispielsweise Schufa-Einträge oder finanzielle Verpflichtungen aus anderen Krediten keine Rolle für die Kreditvergabe. Zweitens können Sie die Konditionen, also Höhe, Laufzeit, Zinssatz, etc. mit dem Geldgeber individuell vereinbaren. Der Kreditgeber bietet Ihnen womöglich einen niedrigen Zinssatz oder verzichtet sogar komplett auf Zinsen. Drittens sparen Sie sich den Gang zur Bank und minimieren den bürokratischen Aufwand. Das macht den Privatkredit flexibel, schnell und unkompliziert.
Hier die Vorteile eines Privatkredits auf einen Blick:
Demgegenüber gibt es jedoch auch Risiken, die Sie kennen sollten – ganz gleich, ob Sie den Kredit selbst vergeben oder in Anspruch nehmen:
Ob ein privates Darlehen für Sie in Frage kommt oder Sie lieber auf einen klassischen Bankkredit zurückgreifen, ist letztlich eine persönliche Entscheidung und hängt sicherlich auch vom Zweck des Kredits ab.
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Generell ist es möglich, private Darlehensverträge zwischen zwei Personen mündlich abzuschließen. Handelt es sich beim Kreditgeber um ein Unternehmen, ist die Schriftform zwingend erforderlich.
Dennoch wird auch bei Krediten zwischen Privatpersonen dringend empfohlen, einen Darlehensvertrag aufzusetzen und sämtliche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Werden die Absprachen ausschließlich mündlich getroffen, ist im Streitfall später schwer nachweisbar, wer im Recht ist. So könnte der Kreditnehmer etwa behaupten, das Geld sei eine Schenkung gewesen oder der Kreditgeber könnte angeben, eine frühere Rückzahlung sei vereinbart worden.
Ein privater Darlehensvertrag schützt beide Parteien und beugt möglichen Streitigkeiten vor. Die Erstellung des Vertrags können Sie selbst übernehmen, dazu benötigen Sie keinen Notar oder Anwalt. Ihr privater Darlehensvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
Die wichtigsten Eckdaten, sprich die Höhe des Kreditbetrags sowie die Regelungen zu Tilgung und Zinsen sollte Ihr privater Darlehensvertrag auf jeden Fall enthalten. Ob Sie zusätzliche Vereinbarungen festhalten, wie zum Beispiel die Zweckbindung des Vertrags, ist Ihnen überlassen. Dies kann im Falle eines Elterndarlehens durchaus sinnvoll sein: Gewähren Sie Ihren Kindern einen privaten Kredit für das Auslandsstudium, möchten Sie sicherlich nicht, dass das geliehene Geld für teuren Schmuck oder ein neues Handy ausgegeben wird.
Mitunter verlangen private Kreditgeber Sicherheiten, um das finanzielle Risiko eines privaten Darlehens nicht allein tragen zu müssen. Üblich sind wertvolle Gegenstände wie Autos, Gemälde, Uhren oder Schmuck. Die jeweilige Sicherheit wird als Vertragsbestandteil schriftlich verankert.
Sie fragen sich, ob ein Privatkredit versteuert werden muss? Eigentlich ist es ganz einfach:
Steuern fallen immer dann an, wenn jemand Geld verdient. Dieser Grundsatz ist auch gültig, wenn Sie als privater Kreditgeber Zinsen erhalten. Ein Ertrag aus Zinsen gilt als Einkunft aus Kapitalvermögen und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro pro Jahr. Das heißt, für jeden Kredit, der mit Zinsen belegt ist und mehr als 801 Euro beträgt, müssen Steuern gezahlt werden. Der Steuersatz für Zinsen wird jährlich berechnet und beträgt in der Regel 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer.
Handelt es sich um ein Familiendarlehen oder einen Privatkredit unter guten Freunden, kann es sein, dass der Kreditgeber auf die Erhebung von Zinsen verzichtet. Werden keine Zinsen gezahlt, ist der Kredit steuerlich nicht relevant. Auch die Höhe des Kredits ist unerheblich: Grundsätzlich dürfen Sie so viel Geld verleihen, wie Sie möchten.
Achtung: Das Finanzamt kann ein zinsloses Privatdarlehen oder einen Kredit mit sehr niedrigen Zinsen mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten als Schenkung auslegen und eine entsprechende Schenkungssteuer erheben. Diese fällt an, wenn folgende Freibeträge (Gültigkeit: 10 Jahre) überschritten werden:
Ist die Kreditsumme des privaten Darlehens höher als der jeweilige Freibetrag, sollten sich die Vertragspartner besser auf einen marktüblichen Zinssatz einigen, um hohe Steuern zu vermeiden.
Ja, sofern Privatkredite korrekt versteuert werden, gibt es keine rechtlichen Probleme.
Ja, eine vorzeitige Kündigung ist möglich, wenn der Kreditnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt oder die Rückzahlung des Darlehens gefährdet scheint.
Ja, wenn der Kreditgeber Zinsen erhebt, müssen diese als Einkunft aus Kapitalvermögen versteuert werden. Es gilt ein Steuerfreibetrag von jährlich 801 Euro.
Theoretisch gibt es für private Kredite keine Obergrenze. Wertet das Finanzamt den Kredit aufgrund fehlender oder niedriger Verzinsung jedoch als Schenkung, sind die entsprechenden Freibeträge zu beachten. Bei Überschreitung der Freibeträge fällt eine Schenkungssteuer an.
Privatkredite werden in der Regel von Personen aus dem persönlichen Umfeld vergeben. Daher heißen sie auch Elterndarlehen oder Familienkredit. Es gibt aber auch Plattformen und Unternehmen, die Kredite von Privatpersonen vermitteln. Der Kredit funktioniert in diesem Fall ähnlich wie ein klassischer Bankkredit.
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