Immobilienwert ermitteln –
anonym, schnell & kostenlos
- Mit dem Schwäbisch Hall Immobilienwert-Rechner
- Informationen zum Objektwert sofort online
- Keine persönlichen Angaben nötig
Haben Sie ein Haus besichtigt und wollen Sie herausfinden, ob es tatsächlich so viel kosten darf, wie der Makler vorgibt? Oder denken Sie darüber nach, eine Immobilie zu verkaufen und wollen wissen, wie viel Ihr Haus wert ist? Mithilfe unseres Immobilienwert-Rechners können Sie den Marktwert einer Wohnung oder eines Hauses ganz einfach ermitteln.
Wählen Sie zunächst, welchen Immobilientyp Sie bewerten lassen wollen – Sie können zwischen Haus und Wohnung entscheiden.
Grenzen Sie im zweiten Schritt die Immobilienart genauer ein. Handelt es sich bei Ihrem Objekt zum Beispiel um ein Einfamilienhaus oder eine Dachgeschosswohnung? Wählen Sie das jeweilige aus.
Geben Sie jetzt die Eckdaten zu Ihrer Immobilie in das Formular ein. Die vollständige Adresse ist deshalb wichtig, weil selbst in einer Straße Immobilienpreise stark schwanken können.
Nachdem Sie die Informationen gesendet haben, ermittelt unser Immobilienrechner den Wert Ihrer Immobilie kostenlos. Innerhalb von wenigen Sekunden haben Sie das Ergebnis.
Und jetzt starten Sie in Ihre persönliche Immobilienwert-Berechnung. Lassen Sie mithilfe unseres Wertrechners für Immobilien Ihren Immobilienwert ermitteln und klicken Sie sich durch.
Egal ob Erbschaft, Scheidung oder Hausverkauf – es gibt viele Fälle, in denen Eigentümer den Hausert berechnen wollen. Die gleiche Frage stellen sich aber auch Käufer, die auf der Suche nach einem Haus sind und den Wert des avisierten Objektes in Erfahrung bringen möchten. Doch welche Faktoren beeinflussen eigentlich den Immobilienwert? Wir haben fünf Kriterien für Sie zusammengefasst, die wichtig sind, um den Hauswert zu berechnen:
Was ist meine Immobilie wert? Der Wertrechner für Immobilien von Schwäbisch Hall bietet Ihnen eine erste und schnelle Orientierung. Da die Bewertung einer Immobilie eine komplexe Angelegenheit sein kann, ist es unter bestimmten Voraussetzungen ratsam, einen Sachverständigen, also einen professionellen Gutachter oder Makler, hinzuzuziehen, der das Objekt vor Ort bewertet. Um den Verkehrswert einer Immobilie zu berechnen, stehen den Experten drei Verfahren zur Verfügung. Die gesetzliche Basis für die Ermittlung stellt die sogenannte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dar.
Die Immobilienbewertung von Schwäbisch Hall ist das ideale Instrument, um schnell und unkompliziert einen ersten, groben Verkaufspreis für die Wohnung oder das Haus zu berechnen. Allerdings reicht die Wertermittlung einer Immobilie online nicht immer aus.
Wer es genau wissen will, der greift auf die professionelle Immobilienbewertung eines Gutachters zurück. Aber wer darf so ein Immobiliengutachten erstellen? Welche Unterschiede gibt es und was kostet so ein Gutachten? Die Antworten finden Sie in unserem Artikel „Immobilienbewertung: Einfach zur Wertermittlung“.
Sie wollen eine genauere Einschätzung? Unsere Heimatexperten kennen Ihre Region genau und wissen, worauf es neben einer guten Baufinanzierung noch ankommt. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Klären Sie mit ihm offene Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Der Immobilienwert wird aus verschiedenen Gründen benötigt. Zum Beispiel bei einer Zwangsversteigerung, einer Scheidung, bei der Steuererhebung durch das Finanzamt oder dem Verkauf eines Hauses.
Mithilfe des Schwäbisch Hall Immobilienwert-Rechners können Sie in nur wenigen Schritten ganz einfach und schnell den Wohnungs- oder Hauswert berechnen. Weil die Bewertung eines Objekts aber eine ziemlich komplexe Angelegenheit ist, sollten Sie für eine professionelle Einschätzung einen Fachmann hinzuziehen. Den Immobilienwert ermitteln normalerweise Gutachter oder Makler. Bei Darlehensanfragen wird zudem ein Beleihungswert ermittelt. Dieser durch die Bank ermittelte Wert weicht dabei in der Regel vom Marktwert ab, da für diese Wertermittlung weitere Faktoren und detailliertere Angaben eine Rolle spielen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Berater.
Je nach Anlass ist eine andere Art von Immobiliengutachter sinnvoll:
Der Begriff des Verkehrswertes ist in Paragraph 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Darin heißt es: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Kurz gesagt: Der Begriff Verkehrswert bezeichnet den derzeit am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie.
Während der Verkehrswert dem aktuellen Wert der Immobilie entspricht, spiegelt der Kaufpreis den Preis wider, den Käufer am freien Markt bereit sind zu zahlen. Wenn also Kaufpreis und Verkehrswert eng beieinanderliegen, machen Sie als Käufer ein gutes Geschäft.
Bevor Sie ein Haus verkaufen, sollten Sie es genau auf Mängel untersuchen. Winzige Schäden in der Bausubstanz können oft kostengünstig behoben werden, während sie unbehandelt eine Minderung des Immobilienwertes zur Folge haben. Achten Sie außerdem auf die Instandhaltung Ihrer Heizung. Es gibt Anlagen, die nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr erlaubt sind. Damit mindert sich nicht nur der Verkehrswert des Hauses, sondern Sie machen sich auch strafbar. Ungepflegte Gärten, marode Dächer, schimmelige Keller oder schlechte Internetverbindung sind weitere Beispiele für eine Wertminderung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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