Eigentumswohnung kaufen
- Neubau oder Bestandsimmobilie
- Finanzierung und Förderung
- Eigentümergemeinschaft
Gerade in Ballungsräumen entscheiden sich viele Immobilienkäufer dazu eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Motive sind dabei unterschiedlich: Die Eigentumswohnung eignet sich zum Wohnen, Vermieten, als Anlageobjekt oder für die eigene Altersvorsorge. Wir erklären die wichtigsten Aspekte einer Eigentumswohnung.
Gerade in den Städten und Ballungszentren ist das Angebot an Eigentumswohnungen oft breiter als das an freistehenden Häusern. Dabei macht es einen ersten entscheidenden Unterschied, ob Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten, die noch in Planung ist oder bereits besteht:
Immobilienkäufer, die eine Eigentumswohnung kaufen, erhalten die gleichen Förderungen wie Hauskäufer. Zum einen gibt es zinsgünstige Kredite im Rahmen der KfW-Förderung. Erkundigen Sie sich nach passenden Programmen. Wenn die Wohnung energieeffizient saniert oder barrierefrei umgebaut wird, sind auch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen möglich.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert zudem den Austausch oder Einbau nachhaltiger Heizsysteme. Im Rahmen der BAFA-Förderung bekommen Sie für den Austausch einer alten Ölheizung bis zu 45 % der Kosten erstattet.
Unterschätzen Sie nicht die Nebenkosten, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Je nach Bundesland können die Kaufnebenkosten schnell bis zu 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Ihr Finanzierungskredit schließt in der Regel nicht die Nebenkosten mit ein. Das heißt, sie müssen diese mittels Eigenkapital finanzieren. Sie bestehen aus folgenden Posten:
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, sind Sie fast immer sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. Meist gibt es in der Immobilie weitere Eigentumswohnungen oder andere Eigentümer, beispielsweise von Gewerberäumen. Ihre Rechte und Pflichten bestimmt in diesem Fall das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)“, kurz Wohnungseigentumsgesetz.
Die Teilungserklärung regelt, welche Teile der Immobilie dem einzelnen Besitzer zugeteilt sind (Sondereigentum) und welche Bereiche allen gemeinschaftlich gehören. Zu diesem gemeinschaftlich genutzten Nichtwohnbereich als Teileigentum zählen beispielsweise der Garten, das Treppenhaus und der Fahrstuhl. Hierfür trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten für Wartung und Instandsetzung.
Zudem gibt es auch Teile der Immobilie, die als Gemeinschaftseigentum definiert sind. Dazu zählen das Dach, die Heizungsanlage, die Außenwände und tragende Elemente. Auch für diese Bereiche kommen alle Parteien der Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam auf. In welchem Verhältnis die Kosten auf die verschiedenen Eigentümer verteilt werden, regelt
ebenfalls die Teilungserklärung.
Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zum 1. Dezember 2020 hat der Gesetzgeber die Bereiche Eigentümerversammlung, Zahlpflicht, Verwaltung und Verwaltungsbeirat neu geregelt. Dabei wurden auch die Rechte des einzelnen Wohneigentümers gestärkt: Bauliche Maßnahmen sind nun deutlich einfacher umzusetzen und benötigen nicht mehr die Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft.
Grundsätzlich gilt: Für Entscheidungen in der Eigentümerversammlung ist nur noch eine einfache Mehrheit erforderlich. Wenn Sie sich eine Eigentumswohnung kaufen oder bereits besitzen, können Sie bestimmte Bauvorhaben sogar ohne Zustimmung der Versammlung durchführen:
Die Kosten für die Maßnahmen tragen Sie als Eigentümer allerdings selbst. Über eine Finanzierung Ihrer Wohnwünsche sprechen unsere Heimatexperten vor Ort gerne persönlich mit Ihnen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, zahlt als Teil der Eigentümergemeinschaft anteilig die Instandhaltungsrücklage. Darin sammelt die Gemeinschaft Kapital für Reparaturen und größere Sanierungen. Zusammen mit
Wie hoch das Hausgeld ausfällt und wie die einzelnen Kosten auf die verschiedenen Eigentümer verteilt werden, ergibt der Wirtschaftsplan. Er wird vom Hausverwalter erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen. Lassen Sie sich den Wirtschaftsplan vorlegen, bevor Sie den Immobilienkaufvertrag unterschreiben.
Beim Haus- oder Wohnungskauf gibt es viele Punkte, die berücksichtigt werden sollten. Damit Sie gut vorbereitet in Ihr Projekt starten können, geben wir Ihnen diese Checkliste an die Hand.
Sie möchten eine Eigentumswohnung kaufen und suchen nach einer passenden Finanzierung? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über die verschiedenen Optionen. Er erarbeitet mit Ihnen gerne einen Finanzierungsplan, der zu Ihren Wünschen und Vorstellungen passt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Als künftiger Wohnungseigentümer gibt es sicher viele Themen rund um die Finanzierung, Planung und vielleicht auch Sanierung, die Sie interessieren. Hier finden Sie eine Auswahl an Beiträgen mit relevanten Infos und Tipps:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.