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Staatliche Förderung bei Hauskauf, Bau und Sanierung

  • Zuschüsse und Kredite von KfW und BAFA
  • Staatliche Förderung von Bausparverträgen
  • Förderung Hausbau und Hauskauf durch die Länder

Beim Bau, Kauf oder bei der Sanierung einer Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf staatliche Unterstützung hoffen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung es beim Hausbau, bei dem Kauf oder der Sanierung von Wohneigentum gibt.

Staatliche Förderung: Wichtiger Baustein fürs Wohnglück

Der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen. Veränderte Rahmenbedingungen wie die zurückgehenden Immobilienpreise, die langsam wieder fallenden Bauzinsen und zugleich steigende Mieten fordern geradezu dazu auf, sich jetzt für Wohneigentum zu entscheiden und sich die passende Baufinanzierung zu sichern.

Auch für die Altersvorsorge ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung eine attraktive und realistische Alternative zur Mietimmobilie.

Um noch mehr Menschen zu ermutigen, ein Eigenheim zu bauen oder ein Haus zu kaufen oder es energetisch zu sanieren, stellt der Staat finanzielle Anreize in Form von verschiedenen Förderungen zur Verfügung. Damit wird Ihnen als Bauherr oder Käufer der Schritt in die eigenen vier Wände leichter gemacht.

Zwei Frauen bepflanzen Grünstreifen an Hausterrasse
Hohe Mieten und staatliche Förderung machen Wohneigentum noch attraktiver. (Quelle: Halfpoint Images @Getty Images)

Bauen, kaufen, sanieren: staatliche Förderungen im Überblick


Staatliche Zuschüsse für den Hauskauf

KfW-Wohneigentumsprogramm: Hauskauf

Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Kauf eines Eigenheims werden Sie bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Der Kredit kann sich auf bis zu 100.000 Euro belaufen und ist unabhängig von der Energieeffizienz der Immobilie. Gefördert werden dabei bim Hauskauf:

  • der Kaufpreis
  • die Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
  • die Nebenkosten wie die Notar- und Makler­gebühren und die Grunderwerbsteuer

Hier finden Sie weiterführende Infos zur staatlichen Förderung beim Hauskauf (ARTIKEL WÄRE NOCH ZU ERSTELLEN!)


Staatliche Zuschüsse für den Hausbau

KfW-Wohneigentumsprogramm: Hausbau

Über das oben erwähnte KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) lässt sich auch der Neubau eines Hauses fördern. Auch hier gibt es einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro, gefördert werden dabei:

  • Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Makler­gebühren sowie die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

KfW-Kredit "Klimafreundlicher Neubau"

Die Neubau-Förderung ist seit März 2023 neu aufgestellt. Der Wohngebäude-Kredit KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ fördert ...

  • ... den Bau oder Kauf eines neu errichteten Gebäudes im energetischen Standard Effizienzhaus 40. Weitere Voraussetzung ist, dass der Neubau den Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) entspricht und nicht mit fossilen Brennstoffen wie Gas, Öl oder Biomasse beheizt wird.
  • Gefördert werden die Kategorien klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN) und klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFW-QNG). Für KFN-QNG ist eine Zertifizierung und damit der Einbezug eines Nachhaltigkeitsberaters erforderlich.
  • Mit Förderhöchstbeträgen für zinsverbilligte Kredite von 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN) und 150.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG). Tilgungszuschüsse oder Investitionszuschüsse werden nicht gewährt. Förderfähig sind in beiden Stufen ebenfalls die Kosten für Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit sowie die Nach­haltigkeits­zertifizierung. Die förderfähigen Kosten für Berater sind Teil der maximalen Kreditbeträge.

Der KfW-Kredit "Klimafreundlicher Neubau" fördert nicht die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie den Kauf eines Grundstücks

Hier finden Sie weiterführende Infos zur KfW-Förderung beim Neubau.


Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Dieses staatliche Gütesiegel des Bundesbauministeriums definiert auch für den privaten Wohnbau grundsätzliche Anforderungen. Das bedeutet für Bauherren:

  • Das Gebäude wird als ganzheitliches System betrachtet und muss umfangreiche Anforderungen erfüllen. Betrachtet werden dabei die Flächeninanspruchnahme, das fertige Haus, die Außenanlagen sowie die baulichen und technischen Anlagen. Relevant sind zudem alle Prozesse von der Planung bis zur Inbetriebnahme der Immobilie.
  • Unabhängige und registrierte Anbieter nutzen eigene Systeme zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Einzelgebäuden. Der Bauherr beauftragt einen Anbieter und erhält nach erfolgreicher Prüfung der Immobilie das notwendige Qualitätssiegel.
  • Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
  • Die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung werden in der KfW-Neubauförderung als förderfähig anerkannt.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude als Voraussetzung beim Hauskauf auf weißem Hintergrund
Die Neubauförderung ist zum 1. März 2023 neu strukturiert und der Aspekt "Nachhaltigkeit" forciert. (Quelle: © BBSR)

                   

Staatliche Zuschüsse für die Haussanierung

KfW-Kredit "Energieeffizient sanieren"

Der Wohngebäude-Kredit KfW 261 fördert seit 1. Januar 2023 die energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus Stufe 85 oder besser. Die Förderung setzt sich aus einer Zinsvergünstigung und einem Tilgungszuschuss zusammen.

  • Der Kreditbetrag beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn durch die Sanierung eine Standard-Effizienzhausstufe erzielt wird. Werden die höheren Anforderungen einer Nachhaltigkeitsklasse oder einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht, erhöht sich die Grenze auf 150.000 Euro.
  • Der Tilgungszuschuss ist nach der Effizienzhausstufe gestaffelt und beträgt zwischen 5 Prozent (EH 85, Denkmal) und 20 Prozent (EH40). Der Tilgungszuschuss erhöht sich jeweils um 5 Prozentpunkte, wenn die Nachhaltigkeits- oder Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht werden. 
  • Einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent erhalten Eigentümer eines energetisch besonders schlechten Gebäudes („Worst Performing Building“), wenn sie dies zum Effizienzhaus sanieren.
  • Wird eine Immobilie durch eine serielle Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55, steigt der Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.
  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten mit gefördert.
  • Für die energetische Fachplanung oder Baubegleitung durch einen Energieberater beziehungsweise Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker oder eine Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent, maximal jedoch 5.000 Euro pro Kalenderjahr (Einfamilienhaus/ Doppelhaushälfte/Reihenhaus), bei Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (max. 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid) gewährt.
  • Gut kombinieren lässt sich das Förderprogramm übrigens mit dem "Altersgerecht-Umbauen"-Kredit der KfW. Dieser wendet sich an Immobilienbesitzer jeden Alters und unterstützt Umbaumaßnahmen zu einem barrierefreien Zuhause sowie zum Einbruchschutz.

Der KfW-Kredit 261 fördert nicht: die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie Netz einspeisende Photovoltaik-Anlagen

Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung der energetischen Sanierung.

KfW-Zuschuss für die Heizungserneuerung

Seit Anfang 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau zuständig für die Heizungsförderung. Dabei gelten drei Ausnahmen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin Ansprechpartner für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, den Anschluss an ein Gebäudenetz und Heizungsoptimierung (dazu später mehr).

Bei der KfW können Eigentümer eines mindestens fünf Jahre alten Gebäudes die Förderung für den Kauf und den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Förderfähig sind folgende Heizungssysteme:

  • Solarthermische Anlage
  • Biomasseheizung
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus
Die Wärmepumpe gilt als Schlüsseltechnologie bei der Energiewende. Der Einbau wird staatlich gefördert. (Quelle: stock.adobe.com/Robert Poorten)
  • Brennstoffzellenheizung
  • Zusatzkosten für wasserstofffähige Heizung
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Umfeldmaßnahmen

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Dieser setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen und kann maximal 70 Prozent betragen. Der Förderbetrag ist dabei auf höchstens 23.500 Euro gedeckelt.

Zu beachten ist: Anders als bei den KfW-Kreditprodukten muss der Zuschuss nicht vor Beauftragung eines Fachunternehmens beantragt werden. Bei dieser Förderung ist die Handhabung genau umgekehrt: Bauherren können den Zuschuss nur beantragen, wenn sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen können, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist.

Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung bei der Heizungserneuerung.

BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Zahlreiche Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung eines Hauses (außer der Heizungserneuerung) werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

  • Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster, Türen, Dämmung von Außenwänden und Dach an bestehenden Gebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen. Auch sommerlicher Wärmeschutz ist förderfähig. 
  • Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Für sie gilt eine Höchstgrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit. 
  • Wird die Einzelmaßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, sind die Förderbedingungen günstiger. Dann gibt es einen zusätzlichen 5-prozentigen iSFP-Bonus. Außerdem erhöhen sich die maximal förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. 
Fassade eines Hauses wird gedämmt
Staatliche Unterstützung gibt es auch für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle. (Quelle: maho - stock.adobe.com)
  • Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans werden bis zu 80 Prozent, maximal mit 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal mit 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten bezuschusst. Bedingung ist, dass der iSFP von einem Energieeffizienz-Experten ausgearbeitet wird. Wichtig: Beim BAFA sind Förderanträge vor Beginn der Maßnahmen online zu stellen. 

Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA.

KfW-Ergänzungskredit

Seit 2024 bietet die KfW mit dem "Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)" einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro für Eigentümer, die Einzelmaßnahmen planen und bereits eine Zuschusszusage oder -bewilligung von der KfW ODER der BAFA erhalten haben. Mit diesem können sie Vorhaben finanzieren, die über die Förderhöchstgrenzen der Zuschüsse hinausgehen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.


Staatliche Wohnbauförderung für Familien

KfW-Kredit "Wohneigentum für Familien"

Das Programm "Wohneigentum für Familien" (300) ist eine staatliche Förderung für den Hausbau mit Kindern und quasi ein Nachfolger des Baukindergeldes. Selbstnutzende Familien mit Kindern und Alleinerziehende können einen zinsgünstigen Kredit für den Bau oder Erstkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erhalten. Voraussetzung ist, dass das Gebäude die technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und die Anforderungen an die Treibhausemissionen im Gebäudelebenszyklus nach QNG Plus erreicht.

Das Haus darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Analog zum Programm "Klimafreundlicher Neubau" gibt es auch hier die beiden Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG". Die maximale Kredithöhe beträgt zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Sie hängt vom energetischen Standard, von der Zahl der Kinder und dem Haushaltseinkommen ab. Die Konditionen sind günstiger als im Programm "Klimafreundlicher Neubau". Antragsberechtigt sind nur Haushalte mit einem maximalen Jahreseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. 

Hier finden Sie noch weiterführende Infos zum staatlichen Förderprogramm "Wohneigentum für Familien".   


Zuschüsse vom Staat mit Wohn-Riester einsetzen

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge und wird staatlich gefördert. Eine spezielle Variante davon ist der Wohn-Riester (auch Wohn-Rente genannt). Die Förderung unterstützt Sie bei der Finanzierung der eigenen vier Wände – beispielsweise beim Bauen, Kaufen oder energetischen Sanieren. Letzteres ist seit dem 1. Januar 2024 möglich. Dank Wohn-Riester profitieren Sie schon vor Rentenbeginn von Ihrer Altersvorsorge.

Die Wohn-Riester-Förderung beim Hauskauf besteht aus einer jährlichen Grund- und gegebenenfalls Kinderzulage1 sowie einem einmaligen Bonus für noch nicht 22-jährige Berufseinsteiger. Für die Gewährung der Förderung gelten keine Einkommensgrenzen. Die Zulagen sehen aktuell wie folgt aus:

  • Grundzulage1 pro Jahr: 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete/Lebenspartner2/3
  • Kinderzulage1 pro Jahr: 300 Euro für Kinder, die nach 2007 bzw. 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind
  • einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro für noch nicht 25-jährige Berufseinsteiger

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Verwendungszwecken, Vorteilen und vielem mehr finden Sie in unserem Artikel "Wohn-Riester".

  • Fußnoten

    1Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

    2Voraussetzung: zwei gesonderte Altersvorsorgeverträge

    3Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

     

Gut beraten bei Förderung und Finanzierung

Neben Wohn-Riester gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Bauherren und Wohneigentümer. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Finanzierung. Sie besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Schließlich legen Sie sich mit einem Immobilienkredit für viele Jahre oder Jahrzehnte auf gewisse Raten fest, um den Kredit abzuzahlen. Es ist daher wichtig, alle Konditionen sorgfältig abzuwägen. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich eine Beratung, um gemeinsam Ihre persönliche Finanzierung zu erarbeiten.

Persönliche Beratung

Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gerne für euch da.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

     

Staatliche Förderung mit dem Bausparvertrag

Neben der Riester-Förderung (siehe oben) gibt es noch zwei weitere Wege, über die der Staat Bausparer bei der Vermögensbildung unterstützt:

  • die Wohnungsbauprämie: Sie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen und bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag.
  • die Arbeitnehmersparzulage: Für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einem Bausparvertrag erhalten Sie neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage.

Für beide Förderungen gelten bei Berechtigung Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Ob und wie Sie von der staatlichen Förderung für Bausparer profitieren, erfahren Sie in unserem Artikel Bausparförderung – der Staat spart mit.


Bauen, kaufen, sanieren: Förderung der Länder

Die meisten Bundesländer bieten alternativ oder ergänzend zur Förderung des Bundes eigene Programme an. Auch hier ist die Förderlandschaft ständig in Bewegung. Informieren Sie sich deshalb immer zeitnah vor Ihrem Vorhaben. Nachfolgend finden Sie einen Überblick mit Stand Anfang Juni 2024 (ohne Gewähr). 

Staatliche Förderungen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert Familien und Haushalte mit schwerbehinderten Personen beim Erwerb, Kauf oder der Erweiterung eines selbstgenutzten Eigenheims mit einem langfristigen und zinslosen Darlehen „Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen“. Dabei gelten neben Eigentumsgrenzen auch Unter- und Obergrenzen für Flächen. Alternativ gibt es für Familien den Förderkredit „Wohnen mit Kind“ mit deutlich höheren Einkommensgrenzen. Und schließlich können Bauherren und Immobilienkäufer im Ländle nach einem ähnlichen Konzept wie bei der KfW einen Ergänzungskredit nutzen, wenn sie Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten, die jedoch für ihr Vorhaben nicht ausreichen.

Weiterführende Infos bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg

Staatliche Förderungen in Bayern

Bayern unterstützt mit einem Wohnungsbauprogramm Familien mit Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen beim Hausbau oder Hauskauf. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für jedes Kind in Höhe von 7.500 Euro.

Weitere Infos über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt

Staatliche Förderungen in Berlin

Berlin ermöglicht es selbstnutzenden Eigentümern, mit einem Förderergänzungsdarlehen Finanzierungslücken zu schließen.

Weiterführende Infos bei der Investitionsbank Berlin.

Staatliche Förderungen in Brandenburg

Brandenburg hat ein Programm für Neubau, Erwerb oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum aufgelegt, das an zahlreiche Auflagen gekoppelt ist. Unter anderem muss die Immobilie in einer Gebietskulisse, also beispielsweise in einem innerstädtischen Sanierungsgebiet, liegen. Darüber hinaus gelten Einkommensgrenzen. Die Förderung setzt sich aus einem Basiszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und einem zinsfreien Kredit zusammen. Zahlreiche weitere Zuschüsse sind möglich, etwa für Kinder, Bestandsprojekte oder denkmalpflegerischen Mehraufwand.

Weiterführende Infos bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Staatliche Förderungen in Bremen

Bremen bezuschusst die Kaufnebenkosten beim Kauf eines neuen Hauses zur Selbstnutzung mit 15.000 Euro. Antragsberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem Kind in Erwartung. 

Weiterführende Infos: Bremer Aufbau-Bank

Staatliche Förderungen in Hamburg

Hamburg gewährt großen Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalten mit Schwerbehinderten, wenn sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen und in der Hansestadt Wohneigentum erstmals beziehen oder neu bauen und selbst nutzen, einen zinsgünstigen Kredit. 

Weiterführende Infos: Hamburgische Investitions- und Förderbank

Staatliche Förderungen in Hessen

Hessen unterstützt rückwirkend ab März 2024 Familien, die erstmalig eine Wohnimmobilie neu bauen oder erwerben und selbst nutzen wollen, mit dem sogenannten Hessengeld. Das ist als Entlastung bei der Grunderwerbsteuer gedacht. Die Förderung beträgt 10.000 Euro für jeden Käufer und 5.000 Euro für jedes minderjährige Kind, das mit einzieht. Die Förderung wird gestückelt in gleichen Raten über zehn Jahre ausgezahlt und ist auf die Höhe der tatsächlichen Grunderwerbsteuer gedeckelt. Außerdem gibt es in Hessen Darlehen mit langfristig festgeschriebenen günstigen Zinsen für Familien mit niedrigem Einkommen. Für energieeffizientes Bauen gibt es zusätzlich einen gestaffelten Klimabonus als Zuschuss. 

Weiterführende Infos über die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen.

Staatliche Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung von selbstgenutzten Wohnungen mit einem zinsgünstigen Darlehen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 1.830 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche und 146.300 je Wohneinheit gedeckelt. 

Weitere Infos: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Staatliche Förderungen in Niedersachsen

Niedersachsen vergibt für Neubau, Erwerb oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum zinsgünstige Darlehen an natürliche Personen. Für Kinder oder Menschen mit Behinderung wird ein einmaliger Zuschuss gezahlt. Zusätzlich ist eine Bürgschaftsübernahme möglich. 

Weiterführende Infos: Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Staatliche Förderungen in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen adressiert mit seiner Eigentumsförderung Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Sie können den Neubau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen mit langfristiger fester Zinsbindung und Tilgungsnachlässen in Höhe von 10 Prozent des Darlehens finanzieren. In NRW stehen dafür unterschiedliche Programme zur Verfügung.

Weiterführende Infos: NRW.Bank

 

 

Staatliche Förderungen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz erleichtert den Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Hauses unabhängig vom Einkommen mit dem „Kredit 710 – Darlehen Wohneigentum Universell“. Die Zinsen des Nachrangdarlehens werden für 10, 15 oder 20 Jahre festgeschrieben. Anders als im Bund ist in Rheinland-Pfalz auch die Förderung für Effizienzhaus 55 noch möglich. Bauherren und Käufer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können einen Förderkredit plus Tilgungszuschuss erhalten. 

Weiterführende Infos: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

Staatliche Förderungen im Saarland

Das Saarland macht im "Basisprogramm Eigenheim" zur Bedingung, dass Erwerber, Häuslebauer oder Sanierer den geförderten Wohnraum mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Das zinsgünstige Förderdarlehen samt einmaligem Tilgungszuschuss für Kinder ist an Wohnflächengrenzen gebunden. Bei mindestens 15-jähriger Selbstnutzung gibt es bessere Bedingungen.

Junge Familien, die eine mindestens zehn Jahre alte Immobilie in innerörtlicher Lage erwerben, nachdem sie mindestens sechs Monate leer stand oder ungenutzt war, können ebenfalls einen Förderkredit beantragen. Für Fördersätze und Flächenbegrenzungen gelten die Vorgaben des Basisprogramms, der Tilgungszuschuss kann jedoch unter anderem durch Berücksichtigung der Kinderzahl oder des Alters der Immobilie auf bis zu 50 Prozent anwachsen. 

Weiter Infos über die Saarländische Investitionskreditbank

Staatliche Förderungen in Sachsen

Sachsen gewährt Haushalten mit geringem Einkommen und mindestens einem Kind für den Bau oder Ersterwerb oder den Erwerb mit Modernisierungen einen sehr zinsgünstigen Kredit. Bedingung ist eine Selbstnutzung von 25 Jahren. 

Weitere Infos: Sächsische Aufbaubank

Staatliche Förderungen in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert Haushalte mit mindestens zwei Personen, die ein Haus zur Selbstnutzung neu bauen oder erstmalig erwerben, mit einem zinsgünstigen Darlehen und einmaligen Zuschüssen für Kinder oder schwerbehinderte Haushaltsmitglieder. Auch hier gelten Einkommensgrenzen.

Weitere Infos: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Staatliche Förderungen in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bietet privaten Immobilienkäufern und Häuslebauern, die ihre Immobilie selbst bewohnen möchten, eine große Programmvielfalt, darunter mehrere Ergänzungskredite sowie Förderkredite mit unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen.

Weiterführende Infos: Investitionsbank Schleswig-Holstein

Anders als der Bund und die Länder sind Kommunen nur sehr selten in Sachen Wohneigentumsförderung aktiv. Informationen dazu erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde.


Gute Beratung ist unverzichtbar

Angesichts der Vielzahl der Möglichkeiten ist es für Kauf- oder Bauwillige und Sanierer nicht ganz einfach, herauszufinden, ob ein KfW-Kredit oder ein Landesprogramm oder auch eine Kombination von mehreren Förderungen für Sie der beste Weg ist. Nutzen Sie unsere Beratung und erarbeiten Sie mit uns einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.


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