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Energieberater: Kosten, Förderung und Nutzen

  • Kosten für die Energieberatung
  • So werden die Kosten staatlich gefördert
  • Einen qualifizierten Energieberater finden

Ob Sanierung oder Neubau, ein Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experte berät bei allen energetischen baulichen Maßnahmen. Wir zeigen Ihnen, was ein solcher Experte leistet, was er kostet und welche Fördergelder es für die Kosten einer Energieberatung gibt.

     

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Kosten für eine Energieberatung liegen bei einem Einfamilienhaus zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro.
  • Das Honorar des Energieberaters wird mit bis zu 50 Prozent gefördert.
  • Die meisten Sanierungsmaßnahmen werden nur gefördert, wenn auch ein Energieberater eingebunden ist.
  • Es gibt Unterschiede bei Energieberatern und ihren Qualifikationen.

Lohnt sich ein Energieberater?

Warum ist die Arbeit eines Energieberaters sinnvoll? Ein Energieberater für Wohngebäude ist ein wichtiger, wenn nicht gar der wichtigste Berater von Bauwilligen, die ein Haus kaufen oder sanieren wollen. Auch beim Hausbau ist häufig ein Energieberater beteiligt.

Sowohl potenzielle Sanierer als auch Bauherren sind auf die umfassende, unabhängige und technologieoffene Beratung eines Energieberaters angewiesen. Nur wenn sie unterschiedliche Maßnahmen mit ihren Vor- und Nachteilen, Energieeinsparpotenzialen, Auswirkungen auf das Klima sowie Investitions- und Betriebskosten kennen, können sie realistisch abwägen und fundierte Entscheidungen treffen. Der Berater hilft also, die wirtschaftlichsten und nachhaltigsten für das Gebäude passenden Maßnahmen zu ermitteln.

Stehen mehrere Maßnahmen an, so berät der Energieberater dazu, in welcher technisch und wirtschaftlich sinnvollen Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. Teil einer professionellen Energieberatung ist dabei auch, dass der Experte auf die Wünsche und die finanziellen Möglichkeiten der Ratsuchenden eingeht. Fachhandwerker können eine solche komplexe energetische Beratung bei einer Sanierung oft nicht leisten.  

Auch beim Beantragen von Fördergeldern spielt der Energieberater eine wichtige Rolle: Für alle Einzelmaßnahmen (außer der Heizungserneuerung und der Heizungsoptimierung) können Bauherren nur dann Zuschüsse aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) erhalten, wenn sie einen Energieeffizienz-Experten eingebunden haben. Auch für den KfW-Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) und für einen Klimafreundlichen Neubau (KFN) ist die Beauftragung eines solchen Experten Pflicht. Im Programm Wohneigentum für Familien (WEF) ist sie ebenfalls vorgeschrieben. 

Statistik: Energieberatungen für Wohngebäude bis zwei Wohneinheiten

 


Was kostet ein Energieberater?

Das Honorar für den Energieberater fällt je nach Umfang seiner Leistungen sehr unterschiedlich aus. Die Kosten hängen maßgeblich vom Umfang der Energieberatung für Neubau oder Bestandsimmobilie ab.

  • Eine Basisberatung durch einen Energieberater der Verbraucherzentralen per Telefon, online oder in einer Beratungsstelle ist für Ratsuchende kostenlos.
  • Für eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater der Verbraucherzentrale zahlen Bauherren einen Eigenanteil von bis zu 30 Euro. Den Rest der Kosten trägt der Staat.
  • Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von den vereinbarten Leistungen ab. Der Stundensatz für den Energieberater beträgt etwa 100 Euro. Je nach Umfang des Vorhabens können 2.000 oder auch 5.000 Euro zusammen kommen.
  • Bauherren, die einen Energieeffizienz-Experten mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für ihr Einfamilienhaus beauftragen, müssen grob über den Daumen mit Kosten zwischen 1.500 und 2.500 Euro rechnen.

Durch die umfangreiche Förderung des Bundes müssen Bauherren in jedem Fall nur für einen sehr geringen Teil der Kosten der Energieberatung selbst aufkommen. Und das ist ein sehr gut investierter Betrag. Schließlich ist die Beratung durch den Experten die Grundlage dafür, dass Eigentümer die wirtschaftlich beste Entscheidung treffen und umfangreiche Betriebskosten sparen können. Zugleich bewahrt die Beratung für die energetische Sanierung vor Fehlinvestitionen und teuren Folgekosten und stellt sicher, dass ein nachhaltiger Weg eingeschlagen wird.


Von Förderung profitieren: (Fast) nur mit Energieberater

Wer die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen möchte, kommt in den meisten Fällen nicht darum herum, einen Energieberater ins Boot zu holen. Das gilt für folgende Förderungen:

Einzig die Heizungserneuerung und Heizungsoptimierung können Eigentümer auch ohne Energieeffizienz-Experten durchführen lassen, ohne damit die Förderung zu verlieren. 

Energieberater prüft Fassade eines Hauses
Bei vielen Sanierungsmaßnahmen ist ein Energieberater hinzuziehen, um Fördermittel zu erhalten. (Quelle: pololia - stock.adobe.com)

Voraussetzung für den Erhalt der oben genannten Förderungen ist, dass ein Gebäudeenergieberater beauftragt wird, der auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet und außerdem zur Antragstellung berechtigt ist.


Welche Fördermittel gibt es für die Kosten einer Energieberatung?

Die Energieberatung im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) beziehungsweise deren Kosten wird in unterschiedlicher Form gefördert:

  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Hier übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Kosten für die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der Kostenzuschuss maximal 650 Euro, für größere Wohngebäude maximal 850 Euro. Eigentümergemeinschaften können einen zusätzlichen Zuschuss zu den Kosten von einmalig 250 Euro erhalten, wenn der Experte seinen Bericht in einer Eigentümerversammlung vorstellt. Für das Programm EBW ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Eigentümer können die Förderung online bei der Behörde beantragen oder auch den Energieeffizienz-Experten für die Antragstellung bevollmächtigen.
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Einzelmaßnahmen: Hier geht es in der Regel um die energetische Beratung bei einer Sanierung. Bei Einzelmaßnahmen werden maximal 2.500 Euro pro Vorhaben im Ein- oder Zweifamilienhaus und maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 10.000 Euro) in einem Mehrfamilienhaus gefördert. Auch für diese Förderung ist das BAFA zuständig, die Auszahlung erfolgt als Zuschuss. 

Vom Antrag bis zur Zuteilung: Alles Wissenswerte zur BAFA-Förderung

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder beim Klimafreundlichen Neubau: Hier fördert die KfW die Energieberatung in Form eines zusätzlichen Kredit­betrages mit Tilgungszuschuss. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden maximal 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr akzeptiert, bei Mehrfamilienhäusern maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit und maximal 40.000 Euro für das gesamte Gebäude. Der Tilgungszuschuss beträgt jeweils 50 Prozent, das heißt nur die Hälfte des Kredites für die Baubegleitung muss zurückgezahlt werden.
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei der Heizungserneuerung: Wer für den Heizungstausch einen Energieberater mit der Fachplanung beauftragt, erhält dafür keinen direkten Zuschuss. Die Kosten für die Fachplanung werden von der KfW jedoch als Umfeldmaßnahme der Heizungserneuerung gefördert. Dabei gelten der Fördersatz der Heizungserneuerung und die Gesamthöchstsumme von 30.000 Euro. Ein Beispiel: Sie tauschen Ihre über 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel aus. Dafür erhalten Sie eine Förderung von 55 Prozent. Die Wärmepumpe kostet 25.000 Euro, der Energieberater 1.000 Euro. Dann gibt es 55 Prozent Förderung auf 26.000 Euro = 14.300 Euro.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fördersätze für die Kosten der Energieberatung und Zuständigkeiten im Überblick: 

Art der Energieberatung Förderung der Kosten als Fördersatz Zuständigkeit
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Zuschuss 50 %, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern BAFA
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik
Zuschuss 50 %, maximal 2.500 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern BAFA
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
Komplettsanierung oder Klimafreundlichem Neubau
Zusätzlicher Kredit­betrag und Tilgungszuschuss 10.000 Euro maximaler Kreditbetrag je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird. Tilgungszuschuss von 50 % (= bis zu 5.000 Euro)
KfW
Energetische Fachplanung / Baubegleitung beim Heizungstausch Zuschuss 30 bis 70 % (im Rahmen der Heizungsförderung, KEIN Extra-Zuschuss) KfW

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Wann muss ich einen Energieberater zwingend beauftragen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 2020 ein verbindliches, aber kostenfreies Beratungsgespräch durch einen Energieberater in zwei Fällen vor:

  • wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus so umfangreich saniert wird, dass Berechnungen zur Energiebilanzierung für das gesamte Haus erforderlich sind (§ 48)
  • beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses (§ 88)

Zu Art, Umfang und Inhalt dieser Beratung macht das GEG keine Vorgaben, wohl aber zur Person des Energieberaters. In beiden Fällen muss nicht zwingend ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden. Aber es muss ein Gebäudeenergieberater sein, der zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Das dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen und Berufspraxis (§ 88).

Eine Sonderrolle spielt der Energieberater bei der Heizungserneuerung. Mit der Novelle des GEG ist seit 1. Januar 2024 müssen sich Eigentümer, die eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen wollen, zuvor beraten lassen (§ 71 (11) GEG). Dabei sollen die Eigentümer vor möglichen Kostenrisiken im Zusammenhang mit solchen Heizungsanlagen gewarnt werden. Auch die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung sowie eine mögliche Unwirtschaftlichkeit eines solchen Wärmeerzeugers sollen angesprochen werden.

Diese Form der Pflichtberatung hat nichts mit eventuellen Förderungen zu tun. Neben Energieberatern dürfen auch Heizungsmonteure, Schornsteinfeger oder Ofenbauer diese Beratung durchführen. Zugelassen sind außerdem fachkundige Personen, die zur Betriebsprüfung von Wärmepumpen anerkannt sind.


Wo finde ich einen qualifizierten Energieberater?

Qualifizierte Energieberater sind am einfachsten mithilfe einer Postleitzahlensuche in der Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) des Bundes zu finden. Allerdings sind die dort aufgeführten Anwendungen recht allgemein formuliert und keine Spezialgebiete erkennbar.

Ein Beispiel: Hinter den Stichworten „Einzelmaßnahme” und „Heizung” kann sich der versierte Planer für die Pelletheizung verbergen oder auch der Experte für die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaik, der noch nie mit einer Pelletheizung zu tun hatte. 

Bauherren sollten deshalb immer auch einen Blick auf die Internetseite des Energieeffizienz-Experten werfen und dann in einem ersten Telefonat die inhaltliche Ausrichtung des Energieberaters hinterfragen. Um die Suche über die EEE-Liste kommen Bauherren in der Regel nicht herum, wenn sie die BEG-Förderung nutzen möchten.  

Wer jedoch „nur“ die Beratung durch einen Energieberater sucht, ist in der Wahl des Experten deutlich freier. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gibt es nämlich auch, wenn der beauftragte Gebäudeenergieberater nicht auf der EEE-Liste eingetragen ist, beispielsweise weil er die damit für ihn verbundenen Kosten vermeiden möchte. Allerdings darf er, wie beschrieben, meist keine Förderanträge stellen.

Darüber hinaus muss der Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für EBW zugelassen sein. Die in der Behörde geführte Liste ist leider nicht öffentlich zugänglich. Da hilft nur eines: Einen Energieberater in der Nähe suchen – beispielsweise über den GIH Bundesverband oder das Deutsche Energieberater-Netzwerk – und diesen dann nach der BAFA-Zulassung fragen.

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Die Aufgaben eines Energieberaters

Der Energieausweis zeigt den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes
Der Energieberater prüft unter anderem den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. (Quelle: maho - stock.adobe.com)

Die Grundlage der Energieberatung ist die ausführliche Begutachtung der Immobilie (meist eine Bestandsimmobilie). Der Experte nimmt die Gebäudedaten auf, bewertet die energetische Qualität der Gebäudehülle samt Fenstern und Türen sowie der Haustechnik.

  • Daraus errechnet der Gebäudeenergieberater den Energiebedarf des Hauses. Beim Hauskauf ist das eine wichtige Größe, um künftige Kosten kalkulieren zu können. In der Haus-Sanierung hilft diese Größe, das eigene Haus im Verhältnis zu anderen Gebäuden zu bewerten und einzuschätzen, wie groß das Optimierungspotenzial ist.
  • Darüber hinaus gibt der Energieberater Empfehlungen, wie der Energieverbrauch im Gebäude gesenkt und Energieverluste verringert werden können. Das kann durch Verhaltens- und Nutzungsänderungen, vor allem aber auch durch bauliche Maßnahmen gelingen. Dafür macht der Energieberater konkrete Vorschläge.
  • Der Energieberater informiert außerdem, wie ein zukunftsfähiges Energiekonzept aussehen kann, damit der Umstieg auf erneuerbare Energien oder auch die Produktion von Strom auf dem eigenen Dach über eine Photovoltaik-Anlage gelingt. Für die Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie unterbreitet er einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – ein mehrstufiges Konzept, nach dem Bauherren ihre Immobilie Schritt für Schritt energetisch auf Vordermann bringen können. 
  • Der Energieberater hilft auch bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen: Bei einer geplanten Sanierung hilft die Einschätzung des Fachmanns, welche energetischen Maßnahmen sich auch lohnen beziehungsweise in absehbarer Zeit amortisieren. Er überschlägt die Investitionskosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf künftige Betriebskosten, zeigt Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung auf und wirkt an der Beantragung mit.

Außerdem kann der Gebäudeenergieberater die energetische Fachplanung übernehmen, den Bau oder die Sanierung begleiten und überwachen und am Ende einen Energieausweis ausstellen.
 

+++ Kürzung bei der Förderung von Energieberatungen +++

Zum 07. August 2024 wurden die Fördersätze bei der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) abgesenkt. Gefördert werden seitdem nur noch 50 Prozent (statt bisher 80 Prozent) des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschusshöhen wurden gleichzeitig halbiert, und zwar von 1.300 auf jetzt höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise maximal 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Als Grund für die Kürzung der Energieberatungsförderung nannte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die enorm gestiegene Zahl der Anträge zu Energieberatungen.

So planen Sie eine Energieberatung

Um eine Energieberatung optimal zu nutzen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Vorbereitung

    Stellen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen: Dazu gehören Gebäudepläne, die Strom- und Heizungsrechnungen sowie Dokumente zu bisherigen Reparaturen oder Sanierungen. Was ist Ihnen bei der Energieberatung wichtig? Welche Punkte sind noch unklar? Notieren Sie dazu Ihre Fragen.

  2. Auswahl des Energieberaters

    Wählen Sie einen qualifizierten Berater von der Energieeffizienz-Expertenliste. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorgespräch und prüfen Sie die Qualifikation und Erfahrung des Beraters: Lassen Sie sich auch Referenzen geben und sprechen Sie die Kosten an.

  3. Während der Beratung

    Begleiten Sie den Berater während seiner Begehung des Hauses. Machen Sie sich eigene Notizen zu Tipps, Fragen und identifizierten Schwachstellen. Stellen Sie sicher, dass der Berater alle relevanten Bereiche wie Heizung, Fenster und Dämmung berücksichtigt.

  4. Nachbereitung

    Prüfen Sie den schriftlichen Beratungsbericht sorgfältig auf Vollständigkeit und Korrektheit. Achten Sie darauf, dass alle besprochenen Schwachstellen und Lösungsvorschläge enthalten sind. Gibt es noch offene Fragen oder Unklarheiten? Dann fragen Sie nach.

  5. Umsetzung

    Priorisieren Sie die empfohlenen Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie Wirtschaftlichkeit. Informieren Sie sich über mögliche Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen und erstellen Sie einen Zeitplan.

Fragen zum Energieberater und zur Energieberatung

Was sind die Vorteile einer professionellen Energieberatung?

Für Bauherren und Sanierer hat die Beauftragung eines Energieberaters zahlreiche Vorteile.

  • Sie erhalten einen Überblick über den energetischen Zustand des Hauses.
  • Sie lernen energetische Schwachstellen kennen.
  • Sie erfahren, wie Sie durch Verhaltensänderungen Energie und damit Kosten sparen können.
  • Sie bekommen einen Überblick über bauliche Maßnahmen, durch die Sie die energetische Qualität des Gebäudes verbessern können.
  • Sie können mithilfe der Einschätzung des Experten zu Vor- und Nachteilen der Maßnahmen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Bedeutung für das Klima vergleichen.
  • Sie können anhand der fachlichen Informationen fundierte Entscheidungen treffen und Fehler sowie Folgekosten vermeiden.
  • Sie brauchen den Energieberater in den allermeisten Fällen, um KfW-Förderung für den Neubau oder die geplante Sanierung zu erhalten.

Der Energieberater ist umso wichtiger, je mehr Maßnahmen betroffen sind. Denn er kennt die Zusammenhänge. Steht beispielsweise in absehbarer Zeit eine Heizungserneuerung in einem ungedämmten Gebäude an, so wird er mit den Eigentümern besprechen, wie sich eine Wärmedämmung auf die Dimensionierung des neuen Wärmeerzeugers und auf die Heizkosten auswirken würde. 

Was ist bei der Suche nach einem Berater auf der Energieeffizienz-Expertenliste zu beachten?

Der erste Schritt bei der Suche nach dem passenden Energieberater ist die Eingrenzung der Suche auf „Wohngebäude“. Dann folgt die Eingabe einer Postleitzahl mit einem Suchradius. Der kann im weiteren Verlauf auch noch verändert werden, falls keine oder zu wenige Ergebnisse angezeigt werden.

Das Problem bei der Trefferliste ist: Nicht alle Berater in dieser Liste sind für alle Tätigkeiten zugelassen. Wichtig ist deshalb, für Ratsuchende, die Postleitzahlen-Ergebnisse nach dem eigenen Bedarf zu filtern:

  • Wer eine geförderte Energieberatung nutzen möchte, setzt bei „Energieberatung für Wohngebäude“ ein Häkchen.
  • Wer den Experten als Begleiter für eine Sanierung und für die Antragstellung der Fördermittel dafür braucht, muss in der Rubrik Sanierung markieren, ob es sich um Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder um ein Denkmal handelt.
  • Wer den Energieberater in sein Neubau-Vorhaben einbinden möchte, kennzeichnet diese Rubrik.

Nicht jeder Eigentümer kann im Moment der Suche einschätzen, wohin die Reise gehen wird. Deshalb sollten Bauherren lieber zu viele als zu wenige Häkchen setzen. Ein Beispiel: Wer zunächst nur einen für Energieberatung zugelassenen Berater sucht und sich dann auf Grundlage seiner Informationen für eine Sanierung entscheidet, muss für die Antragstellungen unter Umständen einen zweiten Berater suchen, wenn der erste für diese Leistung nicht zugelassen ist. Also besser von vornherein die Energieberatung und die Sanierungsoptionen markieren.

Die in der Rubrik Sanierung aufgeführten Einzelanwendungen sind recht allgemein formuliert. Ein Beispiel: Hinter den Stichworten “Einzelmaßnahme” und “Heizung” kann sich der versierte Planer für die Pelletheizung verbergen oder auch der Experte für die Kombination von Wärmepumpen mit Photovoltaik, der noch nie mit einer Pelletheizung zu tun hatte.

Manchmal, aber nicht immer sind Spezialisierungen anhand von Stichworten im Profil des jeweiligen Beraters erkennbar. Bauherren sollten ergänzend immer auch einen Blick auf die Internetseite des Energieeffizienz-Experten werfen und dann in einem ersten Telefonat die inhaltliche Ausrichtung des Energieberaters hinterfragen.

Bin ich verpflichtet, die Vorschläge des Energieberaters umzusetzen?

Die Energieberatung ist absolut unverbindlich. Bauherren können frei entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie realisieren möchten. Natürlich sind sie fachlich gut beraten, den Vorschlägen des Energieberaters zu folgen. Schließlich ist es sein Job, die optimalen Lösungen zu erarbeiten und Bauherren somit auch vor Fehlern und Folgeschäden zu bewahren. 

Ganz besonders bei der kompletten Sanierung einer Bestandsimmobilie kann viel schiefgehen, wenn die Maßnahmen nicht aufeinander abgestimmt sind. Deshalb wurde als ein standardisiertes Beratungsinstrument der individuelle Sanierungsfahrplan eingeführt. 

Wenn Bauherren darin empfohlene Einzelmaßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzen, erhöht sich der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Den sogenannten iSFP-Bonus gibt es für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung. Außerdem gilt dann eine Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro (ohne iSFP: 30.000 Euro). 

Energieberater oder Energieeffizienz-Experte: Gibt es einen Unterschied?

Als Energieeffizienz-Experten werden diejenigen Energieberater bezeichnet, die in der bundesweiten Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) eingetragen sind. Dieses Verzeichnis wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag der Bundesregierung geführt. In der Liste werden Anwendungen (Leistungsfelder) differenziert. Die gelisteten Energieberater müssen bei der Aufnahme spezifische Qualifikationen für die jeweiligen Anwendungen nachweisen. Der Eintrag ist zunächst für drei Jahre gültig und kann durch Fortbildungsnachweise und Praxisreferenzen verlängert werden. 

Mit einem Energieeffizienz-Experten sind Bauherren also auf der sicheren Seite, was die Qualität der Beratung angeht. Außerdem dürfen nur die hier gelisteten Experten Anträge für die meisten Programme im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) stellen. Und auch nur die Beratung durch die für das Leistungsfeld „Energieberatung Wohngebäude“ zugelassenen Energieeffizienz-Experten wird staatlich gefördert.

Umgekehrt heißt jedoch nicht, dass Energieberater, die nicht auf dieser Liste stehen, per se schlechtere Leistungen erbringen oder unzuverlässig sind. Für die Eintragung in die EEE-Liste zahlen Energieeffizienz-Experten eine einmalige Aufnahmegebühr und jährliche Beiträge. Manch ein Architekt oder Handwerker, der auch Energieberatung anbietet und volle Auftragsbücher hat, verzichtet auf die Listung.

Wer darf sich Energieberater nennen?

Im Prinzip kann sich jeder Energieberater nennen. Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Das bedeutet: Es gibt keine allgemeingültigen, verbindlichen Standards wie etwa Voraussetzungen zur Berufszulassung und die Berufsausübung oder Grundsätze der Berufsethik. Es ist auch nirgends festgelegt, welche Rechte und Pflichten ein Energieberater hat. Das hat zur Folge, dass Energieberater über sehr unterschiedliche Kenntnisse und Qualifikationen verfügen. Gebäudeenergieberater sind von Beruf meist:

  • Architekten
  • Ingenieure
  • Techniker
  • Handwerker
  • Schornsteinfeger

Gerade durch die wachsende Bedeutung dieses Tätigkeitsfeldes gibt es aber auch einige Energieberater, die wenig fundierte Leistungen für teures Geld anbieten. Im schlimmsten Fall ist ein individueller Sanierungsplan (iSFP) dann nicht nur wertlos, sondern schädigt die Bauherren sogar. Sie müssen deshalb bei der Wahl Ihres Energieberaters ganz genau hinschauen.

             

Gute Beratung ist unverzichtbar

Ob sich eine energetische Sanierung lohnt, welche Maßnahmen sinnvoll sind – das kann nur ein Experte beurteilen. Den benötigen Sie auch, wenn es um die Finanzierung geht. Unser Heimatexperte vor Ort ist jederzeit für Sie da und berät Sie gerne zu Finanzierungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


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