Was ist ein Effizienzhaus?
Definition, Kennzahlen & Co.
- Energetischer Standard für Wohngebäude
- Die Effizienzhaus-Stufen
- Förderung bei Kauf und Sanierung eines Effizienzhauses
Ein Effizienzhaus (EH) erfüllt mit seinen einzelnen Stufen bestimmte Energie-Standards. Infos darüber, was ein Effizienzhaus genau ist und wie Sie bei Neubau und Sanierung von der EH-Förderung profitieren, erhalten Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Ein Effizienzhaus (EH) ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er wurde vom Bundesbauministerium, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutsche Energie-Agentur (dena) definiert. Dabei gibt es einzelne Effizienzhaus-Stufen. Diese dienen neben der Unterscheidung der Energieeffizienz auch als Basis für die Förderung von Neubauten und umfassenden Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Zur Ermittlung des energetischen Standards werden zwei Kriterien bewertet: der Gesamtenergiebedarf der Immobilie und die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Als Kenngrößen dienen dafür:
Effizienzhäuser werden in unterschiedliche Stufen eingeteilt, um deren jeweilige Energieeffizienz anzuzeigen. Basis dafür ist das „Effizienzhaus 100“. Es dient als Referenz und entspricht den energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Kennzahl eines Effizienzhauses zeigt den Energiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude. So benötigt ein Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Primärenergie eines Effizienzhauses 100, außerdem liegt der Transmissionswärmeverlust im Vergleich nur bei 70 Prozent. Generell gilt: Je kleiner die Kennzahl der Effizienzhausstufe, desto niedriger der Energiebedarf und höher die Förderung.
Die Effizienzhausstufe 100 gibt es nur noch als Referenzwert! Die höchste Stufe gilt für denkmalgeschützte Häuser. Hier gibt es nur eine Vorgabe für den Primärenergiebedarf, aber keine Anforderung an den Transmissionswärmeverlust. Die beste Effizienzhausstufe ist das KfW Effizienzhaus 40 EE (= Erneuerbare-Energien-Klasse). Ein solches Gebäude benötigt nur 40 Prozent der Primärenergie im Vergleich zum Referenzgebäude. Zusätzlich wird mindestens 55 Prozent der Energie auf regenerativer Basis erzeugt.
Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal: Die verschiedenen Effizienzhaus-Standards und -Anforderungen gelten theoretisch für alle Wohngebäude, egal ob Neubau oder Sanierung. Aber: Beim Neubau ist EH 55 der gesetzliche Standard, gefördert wird allerdings nur der Effizienzhausstandard EH 40 (dazu unten mehr). Bei der Sanierung zum Effizienzhaus hingegen gibt es die Fördermittel für die Stufen EH 85, EH 70, EH 55, EH 40 sowie Effizienzhaus Denkmal.
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Zum PDF-DownloadDie Effizienzhaus-Stufen sind die Basis zur energetischen Bewertung eines Hauses. Um bei der Förderung zur Sanierung beziehungsweise zum Kauf eines Effizienzhauses noch weitere Abstufungen vornehmen zu können, gibt es zusätzlich zur Effizienzhaus-Stufe noch folgende Kriterien:
Wer sein Haus zum Effizienzhaus saniert, erhält von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Förderung. Diese Förderung gibt es in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss. Das bedeutet, der zurückzuzahlende Kreditbetrag wird reduziert und die Laufzeit verkürzt. Je besser die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Beim Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser wird die Sanierung mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro gefördert. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro, wenn das Gebäude bei der Sanierung zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erfüllt.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) gibt es 10 Prozent Extra-Tilgungszuschuss, für die serielle Sanierung (SerSan) noch einmal 15 Prozent. Bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus ist der Bonus in Summe auf 20 Prozent gedeckelt. Daraus ergibt sich folgender Überblick der Effizienzhaus-Förderung:
Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | WPB-Bonus | SerSan-Bonus | maximaler Kredit | maximale Förderung |
---|---|---|---|---|---|
EH 40 EE/NH | 25 Prozent | 10 Prozent | 15 Prozent | 150.000 Euro | bis zu 67.500 Euro |
EH 40 | 20 Prozent | 10 Prozent |
15 Prozent | 120.000 Euro | bis zu 48.000 Euro |
EH 55 EE/NH | 20 Prozent | 10 Prozent | 15 Prozent | 150.000 Euro | bis zu 60.000 Euro |
EH 55 | 15 Prozent | 10 Prozent | 15 Prozent | 120.000 Euro | bis zu 42.000 Euro |
EH 70 EE/NH | 15 Prozent | 10 Prozent | 150.000 Euro | bis zu 37.500 Euro | |
EH 70 |
10 Prozent | 120.000 Euro | bis zu 12.000 Euro |
||
EH 85 EE/NH | 10 Prozent | 150.000 Euro | bis zu 15.000 Euro | ||
EH 85 | 5 Prozent | 120.000 Euro | bis zu 6.000 Euro | ||
EH Denkmal EE/NH | 10 Prozent | 150.000 Euro | bis zu 15.000 Euro | ||
EH Denkmal | 5 Prozent | 120.000 Euro | bis zu 6.000 Euro |
Doch nicht nur die Sanierungsmaßnahmen selber werden gefördert. Staatliche Förderung gibt es auch:
In beiden Fällen erfolgt die Förderung in Form eines zusätzlichen Kredites (maximal 10.000 Euro) inklusive Tilgungszuschuss (bis zu 5.000 Euro) für das Hinzuziehen eines Energieberaters.
In vier Schritten zur Effizienzhaus-Förderung bei der Sanierung:
1. Vor Beginn des Umbaus müssen Sie einen Energieberater beziehungsweise Experten für Energieeffizienz beauftragen. Dieser begleitet die Maßnahmen und stellt am Ende die erforderlichen Unterlagen aus, um den Kredit zu beantragen und den Tilgungszuschuss zu erhalten.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen: Den Kreditantrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner. Das kann eine Bank, aber auch eine Bausparkasse sein.
3. Kreditvertrag abschließen, Maßnahmen starten: Nach Abschluss des Kreditvertrages können Sie die Handwerker beauftragen.
4. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten: Nach Abschluss der Arbeiten wird die (vom Energieberater ausgestellte) Bestätigung der Energieeffizienz der Maßnahmen geprüft und der Tilgungszuschuss ausgezahlt.
Die Effizienzhaus-Förderung bei der Sanierung läuft bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter dem Programmnamen 261. Hier finden Sie alle Details bei der KfW.
Was gibt es noch für Fördermittel bei der energetischen Sanierung? Das erfahren Sie in unserem Artikel Energetische Sanierung: So viel Förderung gibt's vom Staat
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Seit dem 1. Januar 2023 ist der EH55-Standard gesetzlicher Mindeststandard beim Neubau. Wichtig zu wissen: Für die Einhaltung dieses Standards erhalten Bauherren keine Förderung. Die gibt es erst beim Erreichen der Effizienzhausstufe EH 40. Das Ganze ist dann noch in zwei Förderstufen unterteilt.
Die Neubauförderung gibt es in Form eines Annuitätendarlehens oder endfälligen Darlehens (Rückzahlung am Ende der Laufzeit) in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Der Kredit wird mit Zinsverbilligung gewährt, es gibt weder direkte Zuschüsse (Investitionszuschüsse) noch nicht rückzahlbare Tilgungszuschüsse. Alle weiteren Details inklusive des Antragsweges finden Sie in unserem Artikel KfW-Förderung für Energieeffizienz im Neubau
Es gibt keinen Universaltipp, um eine Bestandsimmobilie energetisch zu verbessern und damit eine höhere Effizienzhausstufe zu erreichen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Transmissionswärmeverlust durch eine effiziente Wärmedämmung verringert wird, sei es durch eine Fassadendämmung, die Dachsanierung oder die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Um den Primärenergiebedarf zu verringern, ist eine neue Heizung eine der effizientesten Maßnahmen. Ob Wärmepumpe, Pelletheizung oder ein anderes Heizungssystem, das hängt von den persönlichen Vorlieben und örtlichen Gegebenheiten ab. Wichtig ist nur, dass die neue Heizung mit regenerativer Energie betrieben wird, damit Sie die Heizungsförderung erhalten können.
Da die Sanierung einer Immobilie zum Effizienzhaus umfassende bauliche Maßnahmen erfordert, empfiehlt sich in vielen Fällen die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Auf jeden Fall sollten Sie aber einen Energieberater mit ins Boot holen.
Häufig werden die Effizienzhaus-Stufen mit den Energieeffizienzklassen verwechselt. Zwar wird in beiden Fällen die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet, das aber mit verschiedenen Kennwerten.
Die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H erfolgt über den ermittelten Endenergiebedarf beziehungsweise Endenergieverbrauch. Das ist die Energiemenge, die Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung benötigen, um eine normierte Rauminnentemperatur und die Erwärmung des Warmwassers über das ganze Jahr sicherzustellen. Die Energieeffizienzklassen werden vor allem beim Energieausweis verwendet.
Bei den Effizienzhaus-Stufen der KfW hingegen sind wie beschrieben der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust die Kenngrößen. Die Effizienzhaus-Stufen sind maßgeblich für die Förderzusagen.
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