Kredit für energetische Sanierung:
Möglichkeiten, Kosten, Förderung
- Einsparpotenziale und Kosten
- Zinsvorteile* für Energieeffizienz sichern
- Förderung von BAFA und KfW
Sie suchen einen passenden Kredit für Ihre energetische Sanierung? Und wollen wissen, welche Kosten auf Sie zukommen? Wir geben einen Überblick.
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online gGmbH hat das Sparpotenzial für verschiedene energetische Maßnahmen berechnet. Als Grundlage für die durchschnittliche Einsparung von Heizenergie pro Jahr diente der Plattform die Auswertung von 22.000 Gebäude- und Verbrauchsdaten aus der hauseigenen Datenbank.
Demnach erzielen eine neue Heizung und die Fassadendämmung den größten Spareffekt. Aber auch kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke tragen nicht unerheblich zur Energieeinsparung bei (siehe Grafik).
Die Kosten für eine energetische Sanierung lassen sich pauschal nur schwer beziffern. Dafür sorgt allein schon der Anstieg der Baupreise. Und natürlich kommt es auf den Umfang und die Art der energetischen Sanierung an. So wird beispielsweise eine Fassadendämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem günstiger ausfallen als eine mit einem ökologischen Dämmstoff.
Eine ausführliche Übersicht zu Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen für Dach, Fasssade, Installationen und vieler weiterer Maßnahmen finden Sie in diesem Artikel: Renovierungs- und Sanierungskosten berechnen. Dort stehen Ihnen auch Online-Rechner zur Verfügung, mit denen Sie Ihren wahrscheinlichen finanziellen Aufwand berechnen können.
Im Folgenden listen wir eine Reihe von energetischen Sanierungsmaßnahmen inklusive der ungefähren Preise auf.
Bei unseren ungefähren Kosten für eine energetische Sanierung gehen wir von einem Beispielhaus mit folgenden Parametern aus:
Die genannten Preise verstehen sich inklusive Montage und Mehrwertsteuer. Sie sind aber unverbindliche, grobe Schätzungen und können – je nach Haus, Region und Ausführung – stark von den tatsächlichen Kosten abweichen. Vor allem bei den regenerativen Heizungsarten ergeben sich preislich große Unterschiede.
Sanierungsmaßnahme | ungefähre Kosten |
---|---|
Dachdämmung | ca. 25.000 Euro inkl. Unterkonstruktion |
Dacheindeckung | ca. 5.000 bis 15.000 Euro |
Dachausbau | bis zu 1.200 Euro pro m2 Wohnfläche |
Fassadendämmung | ca. 28.000 bis 45.000 Euro |
Innendämmung Wände | ca. 5.800 bis 10.000 Euro |
Dämmung Kellerdecke | ca. 3.000 bis 4.500 Euro |
Austausch Fenster | ca. 10.000 bis 18.000 Euro |
neue Elektroinstallation | ca. 150 bis 200 Euro pro m2 Wohnfläche |
neue Heizung | ca. 12.000 bis 50.000 Euro |
Sie fragen sich, wie Sie Ihr Eigenheim gezielt zukunftssicher machen können? Auf dem Weg zu einem sanierten Eigenheim gibt es viele Dinge zu beachten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Der kostenlose Leitfaden von Schwäbisch Hall begleitet Sie auf diesem Weg und gibt wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu Pflichten, Chancen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Außerdem enthalten: eine Checkliste für Ihre Sanierung.
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Als „energetische Sanierung“ werden bauliche Änderungen an einem Gebäude bezeichnet, die dazu dienen, den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu senken. Das spart Ihnen nicht nur Kosten, sondern entlastet die Umwelt. Mögliche Sanierungsmaßnahmen sind:
Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Haus sinnvoll und möglich sind, erfahren Sie im Gespräch mit einem Sachverständigen, zum Beispiel einem Energieberater. In manchen Fällen besteht für Käufer von Bestandsimmobilien eine Pflicht zur energetischen Sanierung: Häuser, die vor 2002 erbaut wurden, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) innerhalb von zwei Jahren nach Einzug in bestimmten Teilen saniert werden. Je nach Standard der Immobilie und dem Einzugsdatum ist ein Austausch der Heizung sowie die Dämmung von Rohrleitungen und Dach notwendig.
Energetische Maßnahmen an Ihrem Haus durchzuführen, kann durchaus hohe Kosten verursachen. Dennoch lohnt sich eine energetische Sanierung in den meisten Fällen: Ein energieeffizientes Haus schont langfristig nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Außerdem steigert eine energetische Gebäudesanierung Ihren Wohnkomfort und trägt zum Werterhalt der Immobilie bei.
Zusammengefasst bietet eine energetische Sanierung folgende Vorteile:
Eine energetische Sanierung will gut geplant sein. Bevor Sie (oder ein beauftragtes Unternehmen) sich ans Werk machen, sollten Sie die folgende 5-Punkte-Checkliste einmal durchgehen:
1. Analyse des Gebäudezustandes
Zuerst sollten Sie den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einschätzen:
Letztere Frage ist laut den Experten der Architektenkammer Baden-Württemberg die wichtigste.
Im nächsten Schritt sollten Sie die Einzelmaßnahmen in einen Plan überführen. Ein Energieberater nimmt die ermittelten Schwachstellen auf, ergänzt um weitere bislang unerkannte und hilft Ihnen dabei, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Dieser beschreibt alle Maßnahmen in Stufen, die schrittweise und sinnvoll in der richtigen Reihenfolge umgesetzt werden können. Tipp: die Kosten für die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) werden im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bezuschusst.
2. Maßnahmen professionell planen
Jetzt wird es konkret: Bei der Maßnahmenplanung sollten Sie – je nach Umfang der energetischen Sanierung – Experten einbeziehen. Dies spart oftmals Zeit und Geld. Architekten koordinieren das Bauvorhaben, Fachingenieure übernehmen die technische Planung, qualifizierte Handwerksbetriebe führen die Maßnahmen durch.
Im Rahmen der energetischen Sanierung sollten Sie auch an andere notwendige Baumaßnahmen denken: Möchten Sie anbauen oder die Wohnfläche unterm Dach vergrößern? Soll Ihr Zuhause altersgerecht umgebaut werden? Dann ist es sinnvoll, diese Bauvorhaben mit der Sanierung zu kombinieren, um Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen.
3. Finanzierung für die energetische Sanierung berechnen
Eine erste Grobplanung des finanziellen Rahmens durch den Architekten gibt Ihnen Orientierung. Sie sollten Ihr Eigenkapital und die finanzielle Belastung durch ein Darlehen realistisch einschätzen und einen Puffer für Unvorhergesehenes einplanen. Die passende Finanzierung besprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Der Staat fördert energetische Modernisierungsmaßnahmen. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, sollten Sie die Kriterien und Anforderungen kennen. Es gibt beispielsweise: Direktzuschuss durch das BAFA, steuerliche Abschreibung oder KfW-Tilgungszuschuss – bei der intelligenten Kombination der Förder-Bausteine hilft ebenfalls der Heimatexperte von Schwäbisch Hall.
4. Ausführung planen, Angebote abstimmen
Die Ausführungsplanung des Architekten koordiniert die einzelnen Schritte und dient den am Bau beteiligten Gewerken als Grundlage. Als Eigentümer legen Sie in diesem Zug weitere Details fest, zum Beispiel welche Baustoffe verwendet werden sollen. Hier entscheiden sich immer mehr Modernisierer für klimaschonende, ökologische Materialien. Spätestens jetzt müssen Sie auch entscheiden, ob und wenn ja welche Maßnahmen der energetischen Sanierung Sie in Eigenleistung umsetzen können. Zudem muss ausreichend Zeitpuffer eingeplant werden, um die Ausführung nicht auszubremsen.
Angebote für die Umsetzung sollten eine Leistungsbeschreibung enthalten, inklusive der konkreten Angabe von Materialien und dem geplanten Ausführungszeitraum. Je umfangreicher die Maßnahmen sind, umso günstiger fahren Sie mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung, weil Sie die Gewerke dann sicher kalkulieren können, so die Empfehlung der Architektenkammer Baden-Württemberg. Ist die Entscheidung gefallen, wird ein Bauvertrag aufgesetzt. Dieser enthält in der Regel Angebot, Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung sowie die Zahlungsbedingungen.
5. Umbau durchführen, Leistungen überprüfen
Die ordnungsgemäße Durchführung der energetischen Maßnahmen sollte ein qualifizierter Bauleiter oder der Architekt überwachen und dokumentieren. Dieser kümmert sich um die Koordination aller beteiligten Firmen vor Ort, löst auftretende Probleme und kontrolliert die Qualität.
Abschließend werden die erbrachten Leistungen abgenommen. Dazu können beispielsweise Blower-Door-Tests vereinbart werden. Damit lässt sich die Dichtigkeit der Gebäudehülle bestimmen. Werden Mängel entdeckt, muss die beauftragte Firma diese beseitigen. Ist die energetische Sanierung abgeschlossen, lassen Sie sich als Hauseigentümer in die technischen Anlagen einweisen. Haben Sie staatliche Förderungen beantragt, sollten Sie gemeinsam mit dem Architekten prüfen, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Sind alle Schritte erledigt, können Sie Ihr neues Wohnglück genießen!
Unsere Checkliste "Energetische Sanierung" hilft Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihrer Maßnahmen. Damit behalten Sie alles im Blick: von der Vorbereitung, über die betroffenen Gewerke bis hin zu Kosten und Förderungen.
Unterstützung erhalten Sie auch von unseren Modernisierungsberatern vor Ort. Lesen Sie dazu das Interview mit unserer Heimatexpertin und Modernisierungsberaterin Jennifer Radke.
Es gibt mehrere Möglichkeiten eines Kredites für die energetische Sanierung. Das sind die klassischen Modelle:
*Mit unserem Modernisierungs- und Sanierungskredit können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen Zinsvorteile für Energieeffizienz sichern. D. h. Sie erhalten für die Finanzierung Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen einen vergünstigten Zinssatz.
Für einen ersten Blick auf unsere aktuellen Konditionen nutzen Sie am besten unseren Modernisierungskreditrechner auf dieser Seite.
Anschließend vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er bespricht alle Details mit Ihnen und stellt für Sie einen individuellen Finanzierungsplan auf.
Mit unserem Finanzierungsrechner erhalten Sie anhand aktueller Konditionen einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.
Nach dem Berechnen der Konditionen Ihres Modernisierungskredits vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort – er kann Ihnen die Finanzierung umfassend erläutern und berücksichtigt Ihre persönliche Situation. Bei diesem Termin gehen Sie gemeinsam Ihre Fragen und Wünsche rund um die Immobilie durch.
Einen nicht unerheblichen finanziellen Anteil bei Ihrer energetischen Sanierung können staatliche Förderungen ausmachen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz will die Bundesregierung die notwendigen Schritte einleiten, um die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.
Um Immobilienbesitzer zu entlasten, wurde gleichzeitig eine verstärkte Förderung von energetischen Maßnahmen beschlossen. Das bedeutet: Der Staat beteiligt sich daran, wenn Sie Ihr Haus klimafreundlich umbauen.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung beinhalten:
Als Wohneigentümer haben Sie seit dem 1. Januar 2024 die Option, angespartes Riester-Guthaben für energetische Maßnahmen an Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie förderfähig einzusetzen. Auch ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen dürfen Sie dafür verwenden.
Folgende Sanierungsarbeiten fallen nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG unter den neuen Verwendungszweck der Eigenheimrente:
Um den Wohn-Riester für energetische Sanierungszwecke zu nutzen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: So muss das ausführende Fachunternehmen die Durchführung der energetischen Maßnahmen bescheinigen. Darüber hinaus darf keine Doppelförderung vorliegen. Das bedeutet, dass Sie das Altersvorsorgevermögen nur für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen verwenden können, für die keine sonstigen Förderungen oder steuerlichen Vorteile gewährt wurden bzw. werden. Und schließlich ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zur förderunschädlichen Entnahme zu stellen.
Die Mindestentnahmebeträge belaufen sich dabei auf:
Weiter Infos finden Sie in diesem Artikel: Wohn-Riester – Wohnträume leichter erfüllen
Sie suchen den passenden Kredit für eine energetische Sanierung? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Sanierern eine Übersicht der technisch möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsmaßnahmen für ein Haus oder eine Wohnung. Mit dem iSFP lässt sich eine Sanierung von der Finanzierung bis zur Umsetzung planen.
Im Normalfall besteht der individuelle Sanierungsfahrplan aus einer Beratung und einem ausführlichen Bericht. Darin enthalten sind Maßnahmenpakete und die dafür zeitliche ideale Reihenfolge. Alle Infos zum iSFP unter: Was nutzt ein individueller Sanierungsfahrplan?
Was sich bei einer energetischen Sanierung einsparen lässt, hängt immer vom jeweiligen Zustand des Gebäudes ab. Für den einen lohnt sich der Austausch der Ölheizung. Ein anderer spart eher durch ein neues Dach Energiekosten ein. Wichtig ist eine umfassende Bestandsaufnahme und ein Sanierungskonzept, bei dem die einzelnen Maßnahmen aufeinander aufbauen und in sinnvoller Reihenfolge abgearbeitet werden.
Bei einer Sanierung können Sie bis zu 6.000 Euro Handwerkerkosten (Arbeitslohn) geltend machen und erhalten 20 Prozent der Kosten als Steuerbonus – also bis zu 1.200 Euro. Sie haben auch die Möglichkeit, energetische Maßnahmen nach Paragraph 35c Einkommensteuergesetz mit 20 Prozent aus maximal 40.000 Euro über drei Jahre hinweg als Steuerabzug von der Einkommensteuer geltend zu machen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Heizungstausch. Allerdings nur bei Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden. Das sind zum Beispiel Wärmepumpen, aber auch Biomasseheizungen (zum Beispiel Pelletheizungen) oder Heizungen auf der Basis von Solarthermie. Weitere Infos finden Sie hier: Förderung neue Heizung durch die KfW.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Heizungsoptimierung von Anlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Dazu gehören zum Beispiel der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 Prozent) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr gefördert. Weitere Infos finden Sie hier: Heizungsoptimierung bei der BAFA.
Der Fokus auf Energieeffizienz besteht bei Immobilien erst seit relativ kurzer Zeit. Auch in jüngerer Vergangenheit wurden zum Beispiel Neubauten noch mit fossilen Heizungen ausgestattet. Deshalb sollten auch Besitzer jüngerer Immobilien durchrechnen, ob sich eine energetische Sanierung eventuell lohnt. Denn die Energiepreise werden allein schon durch die sukzessive Anhebung der CO2-Steuer stetig steigen und so die Kosten in diesem Bereich nach oben treiben.
Für eine energetische Sanierung sollten Sie nur Heizungen in Betracht ziehen, welche die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen und auch gefördert werden. Das wären folgende Heizungstypen:
Preise, Kosten und ganz konkrete Tipps: Wir helfen Ihnen beim Umbau und der Sanierung Ihrer Immobilie.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
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