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Die BAFA-Förderung:
Alle Förderprogramme
im Überblick

  • Diese Maßnahmen werden gefördert
  • So viel Fördergeld können Sie erwarten
  • Die wichtigsten Voraussetzungen

Die BAFA-Förderung entlastet Hausbesitzer und Bauherren, die ihre Immobilie energetisch optimieren wollen. Wir listen alle relevanten Förderprogramme auf und zeigen Ihnen, wie Sie bei der Sanierung von den Fördermitteln profitieren. 

                  

Was ist das BAFA?

Um die Klimaziele zu erreichen und vor allem Besitzer und Besitzerinnen von älteren Häusern für eine Modernisierungsmaßnahme zu gewinnen, regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Umfang gefördert werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dabei für die Vergabe der Fördermittel zuständig. Diese Fördermittel werden in Form eines direkten Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung ist allerdings an diverse Voraussetzungen gebunden.

Ich suche bei meiner Sanierung Fördermittel für:         

Übersicht: BAFA-Fördermaßnahmen 2024

Wer sein Haus Schritt für Schritt energetisch sanieren möchte, der tut das häufig über Einzelmaßnahmen. Diese werden in großen Teilen vom BAFA gefördert. Konkret gibt es Fördergelder für folgende Einzelmaßnahmen:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Heizungsoptimierung
  • Anlagentechnik/Gebäudenetz

Darüber hinaus fördert das BAFA noch die Begleitung der energetischen Sanierung durch Energieberater beziehungsweise Energieeffizienz-Experten (EEE) und zwar bei der:

Einbau eines Fensters
Auch der Einbau neuer Fenster gehört zu den vom BAFA geförderten Einzelmaßnahmen. (Quelle: New Africa - stock.adobe.com)
  • Fachplanung/Baubegleitung
  • Energieberatung für Wohngebäude

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Förderungen ein und geben Ihnen Details zu den Förderbedingungen und Förderhöhen.


3 Grundregeln für die Förderung durch das BAFA

Für welche Maßnahme Sie sich auch entscheiden, um die BAFA-Förderung zu erhalten, es gelten immer folgende drei Regeln:

  1. Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden: Für die Planung und Umsetzung der energetischen Sanierung müssen Sie immer einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Hier finden Sie eine Liste passender Energieeffizienz-Experten. Einzige Ausnahme: Bei der Heizungsoptimierung reicht auch allein das Fachunternehmen.
  2. Antrag stellen: Den Förderantrag müssen Sie zwingend vor Beginn der Maßnahme stellen. Erst danach können Sie ein Fachunternehmen mit der Umsetzung beauftragen.
  3. Vertrag abschließen: Dem Förderantrag müssen Sie einen geschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag beilegen. Aus diesem sollte sich auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme ergeben. Der Vertrag sollte auch eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Vertrag nur dann in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage seitens des BAFA kommt.

So viel Fördergeld gibt es vom BAFA

Hier eine Übersicht der Fördersätze, welche das BAFA für bestimmte Sanierungsmaßnahmen gewährt:

Maßnahme Basis-Fördersatz iSFP-Bonus Förderhöhe
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster und Türen, sommerlicher Wärmeschutz) 15 % 5 % 4.500 bis maximal 12.000 Euro
Heizungsoptimierung: Verbesserung der Effizienz 15 % 5 % 4.500 bis maximal 12.000 Euro
Heizungsoptimierung: Emissionsminderung
50 %   maximal 15.000 Euro
Anlagentechnik 15 % 5 % 4.500 Euro bis maximal 12.000 Euro
Gebäudenetz 30 %   9.000 Euro
Fachplanung und Baubegleitung 50 %   maximal 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten
Energieberatung Wohngebäude 50 %   maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

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Auch wenn Sie von der BAFA-Förderung profitieren, müssen Sie am Ende wahrscheinlich einen Teil der Kosten selbst finanzieren. 

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BAFA-Förderung im Detail: geförderte Maßnahmen, Fördermittel & Bedingungen

Gebäudehülle

Das wird gefördert:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Das gibt es an Fördergeld: 

  • Für die oben angeführten Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Die Mindestinvestition muss 300 Euro (brutto) betragen.
  • Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
  • Bei Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent. Gleichzeitig steigt die Höchstgrenze auf 60.000 Euro.
  • Um für eine Fassadendämmung die Förderung zu erhalten, müssen folgende technischen Mindestanforderungen erfüllt sein: Außenwand: U-Wert = 0,20 W/(m²K), Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: Wärmeleitfähigkeit: λ 0,035 W/(m²K). Bei neuen Fenstern beträgt der maximal zulässige Wert 0,95 W/(m²K).

Weitere Infos finden Sie in den Artikeln Förderung der Fassadendämmung und Förderung neue Fenster.

Heizungsoptimierung

Das wird gefördert:

Das BAFA fördert Maßnahmen, die zur Erhöhung der Effizienz des Heizungssystems und zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung beitragen.

Zur Erhöhung der Effizienz eines Heizungssystems werden gefördert:

  • der hydraulische Abgleich
  • der Austausch von Heizungspumpen
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
Gedämmte Heizungsrohre im Keller
Zur geförderten Heizungsoptimierung gehört auch das Dämmen der Heizungsrohre. (Quelle: Solutions by Handelsblatt/Dirc Kalweit)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung werden gefördert:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Das gibt es an Fördergeld:

Für die Erhöhung der Energieeffizienz einer Heizung gibt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch hier kommen wieder fünf Prozent obendrauf, wenn die Maßnahme im Rahmen eines iSFP empfohlen wurde. Für die Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent.

Das sind die Förderbedingungen:

Für die Erhöhung der Energieeffizienz:

  • Die Mindestinvestition muss 300 Euro (brutto) betragen.
  • Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
  • Bei Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent. Gleichzeitig steigt die Höchstgrenze auf 60.000 Euro.
  • Die Heizung muss mindestens zwei Jahre alt sein.

Für die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen gilt zusätzlich:

  • Die Heizung darf nicht älter als 20 Jahre alt sein.
  • Die Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage beträgt mindestens vier Kilowatt. Kamine und Öfen, die nur einen Raum beheizen, sind von der Förderung ausgenommen.

Weitere Tipps und Infos finden Sie in diesem Artikel: Heizen mit Holz. Für Infos zum Heizungstausch beziehungsweise der Heizungserneuerung lesen Sie bitte Förderung neue Heizung: Diese Zuschüsse gibt es vom Staat.

Anlagentechnik und Gebäudenetz

Das wird gefördert:

Bei der Anlagentechnik:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Beim Gebäudenetz:

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen mit erneuerbaren Energien erfolgt 
  • Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Ein Gebäudenetz ist ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten.

Das gibt es an Fördergeld: 

  • Bei der Anlagentechnik beträgt der Fördersatz 15 Prozent, beim Gebäudenetz ist die Grundförderung 30 Prozent.

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Die Mindestinvestition muss 300 Euro (brutto) betragen.
  • Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
  • Bei Umsetzung einer Maßnahme zu Anlagentechnik im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent. Gleichzeitig steigt die Höchstgrenze auf 60.000 Euro.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für das Gebäudenetz erhöht sich um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit beziehungsweise jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

ACHTUNG: Die Heizungsförderung für Privathaushalte liegt seit 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau! Für Infos zum Heizungstausch beziehungsweise der Heizungserneuerung lesen Sie bitte Förderung neue Heizung: Diese Zuschüsse gibt es vom Staat.

Fachplanung und Baubegleitung

Das wird gefördert:

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für folgende Maßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Heizungsoptimierung

Das gibt es an Fördergeld: 

  • Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Die Förderung erfolgt nur in Zusammenhang mit einer Umsetzung der oben beschriebenen Einzelmaßnahmen.

Energieberatung für Wohngebäude

Das wird gefördert:

Das BAFA fördert mit der "Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) die von Energieeffizienz-Experten durchgeführten Energieberatungen.

Das gibt es an Fördergeld:

  • 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.
  • 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

Das sind die Förderbedingungen: 

Der Zuschuss wird nicht an Sie, sondern an den Energieeffizienz-Experten ausgezahlt.

Energieberater prüft Fassade eines Hauses
Mithilfe eines Energieberaters lassen sich viele Einsparpotentiale erkennen. (Quelle: pololia - stock.adobe.com)

    

Fragen und Antworten zur BAFA-Förderung

Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?

Seit 2024 gilt bei der Beantragung der Förderung für Einzelmaßnahmen: Wer saniert, muss zuerst mit dem ausführenden Unternehmen einen Vorvertrag abschließen. Erst danach kann der Förderantrag beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.  

Und was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird? Experten empfehlen, den Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen mit einer Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage zu versehen.

Wie der komplette Antragsprozess aussieht, haben wir in diesem Artikel ausführlich beschrieben: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen. Dort finden Sie darüber hinaus auch die Antragswege für Fördermittel, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt werden.

Was sind förderfähige Kosten?

Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten und die Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen sind förderfähig. Hierzu zählen zum Beispiel die Sanierung des Heizraums oder Demontagearbeiten der alten Anlage. 

Kann ich die BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Sie können die BAFA-Förderung mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen – Kredit (261/262)“ oder „Energieeffizient Sanieren – Kredit (261/262)“ kombinieren. Die Beantragung erfolgt in beiden Fällen über das BAFA. Details dazu finden Sie hier: Mit der KfW-Förderung sanieren und bauen.

WICHTIG: Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen sind nicht mit der BAFA- und KfW-Förderung kombinierbar.

Sind die Kosten eines Energieberaters förderfähig?

Um die energetische Sanierung richtig zu planen und umzusetzen, ist es ratsam, eine Expertenmeinung einzuholen. Die BAFA-Förderung greift daher auch bei den Kosten für einen Energieberater. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars und maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.  

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Bevor Sie Mittel der BAFA-Förderung einplanen, sollten Sie genau kalkulieren. Neben Ihrer Finanzlage, die Sie in einem Kassensturz ermitteln, sind Darlehenshöhe, Eigenkapital, Darlehenslaufzeit und Tilgungsraten wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um die für Ihr Immobilienprojekt passende Finanzierung zu finden, sprechen Sie am besten mit einem Heimatexperten von Schwäbisch Hall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


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