Förderung von neuen Fenstern: So erhalten Sie das Fördergeld
- Diese Fördermittel gibt es für neue Fenster
- So beantragen Sie die Fenster-Förderung
- Kosten & Nutzen von neuen Fenstern
Neue Fenster machen nicht nur optisch etwas her, sie sparen auch Energiekosten. Der Staat unterstützt Sie beim Fenstertausch mit einer Förderung. Wie hoch sie ausfällt, wie Sie diese beantragen – das erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Laut dem Verband Fenster + Fassade (VFF) gibt es in Deutschland rund 209 Millionen veraltete Fenster. Zu diesen alten Fenstertypen zählt der VFF Fenster mit Einfachglas (6 Millionen), Verbund- und Kastenfenster (35 Millionen) und Fenster mit unbeschichtetem Isolierglas (168 Millionen).
Würden diese gegen moderne Fenster ausgetauscht, ließen sich laut dem Verband rund 46 Milliarden Kilowattstunden Energie und rund 11 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
Energieersparnis bedeutet gleichzeitig auch weniger Kosten. Durch den Fenstertausch müssen Sie zwar erst einmal Geld in die Hand nehmen. Durch die Förderung und die Kostenersparnis armotisiert sich diese Investition aber in absehbarer Zeit (dazu später mehr).
Sie sollten über den Einbau neuer Fenster nachdenken, wenn ...
Für den Austausch alter und den Einbau neuer Fenster gibt es diverse Förderungen. Sie reichen vom direkten Zuschuss für neue Fenster über Kredite bis hin zum Steuernachlass. Im Folgenden gehen wir auf alle Fördermöglichkeiten gezielt ein. Hier eine Übersicht der Fenster-Förderung:
Förderung | Fördermittel/Förderhöhe | Zuständigkeit |
---|---|---|
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) |
Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro | BAFA |
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude |
Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro | KfW |
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (BEG WG) | Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro | KfW |
Steuerliche Vergünstigung | Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro | Finanzamt |
Über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” werden auch sogenannte Einzelmaßnahmen gefördert. Hier konkret: Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Als Förderung gibt es einen direkten Zuschuss zu den Kosten für neue Fenster.
Um die Förderung zu erhalten, muss ...
Der Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Er begleitet und dokumentiert den Fenstertausch und stellt so sicher, dass die technischen Förderrichtlinien eingehalten werden, um die Förderung zu erhalten. Dafür müssen unter anderem aus Rechnungen und sonstiger Dokumentation (zum Beispiel Herstellerbescheinigungen), die energetisch relevanten Kennwerte (beim Fenstertausch der Uw-Wert) ersichtlich sein.
Oft findet der Fenstertausch im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Hauses statt. Erfolgt die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dafür einen Kredit inklusive Tilgungszuschuss.
Um den KfW-Kredit zu erhalten, muss bei der Sanierung mindestens die Effizienzhausstufe 85 erreicht werden (nicht zu verwechseln mit den Energieeffizienzklassen). Welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel: Was ist ein Effizienzhaus?
Die Förderung beim Fenstertausch ist – egal ob bei einer Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung – eine komplexe Angelegenheit. Einfacher ist die indirekte Förderung über die Steuerrückerstattung. Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes können Sie bei einer energetischen Sanierung über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen. Das gilt bei selbst genutztem Wohnraum bis zu einer Höhe von maximal 40.000 Euro.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Sie wollen das Fördergeld für neue Fenster im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten? Oder peilen Sie eine Unterstützung über einen Kredit im Zuge einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus an? Egal, ob die KfW oder das BAFA zuständig ist, auf jeden Fall müssen Sie einen Antrag stellen, um die Förderung zu erhalten.
Der Antragsweg ist dabei ziemlich komplex. Was Sie dabei beachten sollten, wer Sie dabei unterstützt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, das alles finden Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen
Falls Sie für Ihren Fenstertausch einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie bei Schwäbisch Hall von zinsgünstigen Konditionen und einem möglichen zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.
Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.
Größe, Material, Farbe, Verglasung – es gibt zahlreiche Faktoren, die die Kosten für ein Fenster bestimmen. Der Verband Fenster + Fassade gibt folgende Preisaufstellung für Fenster der Größe 1,3 x 1,3 Meter mit Dreischeiben-Wärmedämmglas:
Rahmenmaterial | Kosten pro Fenster |
---|---|
Holz | ca. 825 Euro |
Holz-Aluminium | ca. 960 Euro |
Kunststoff | ca. 600 Euro |
Aluminium | ca. 1.150 Euro |
Quelle: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Die Preise verstehen sich inklusive Montage. Was bei der Kostenaufstellung für neue Fenster oft vergessen wird, ist die Entsorgung der alten Fenster. Der Preis dafür ist abhängig von Menge, Größe und Material und lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.
Wenige Bauteile eines Gebäudes sind in den letzten Jahren so sehr verbessert worden wie Fenster. Dominierten von 1950 bis 1978 noch einfach verglaste Fenster sowie Kasten- und Verbundfenster mit zwei Einzelscheiben den Markt, so spielten ab 1978 mit der ersten Wärmeschutzverordnung verstärkt Isolierglasfenster eine größere Rolle. 1995 setzte sich dann das beschichtete Wärmedämmglas (Low-E) durch, seit 2005 werden immer häufiger Fenster mit Dreifach-Wärmedämmglas (2-Low-E-Beschichtung) eingesetzt.
Das sind die drei entscheidenden Vorteile moderner Fenster:
Noch mehr Infos finden Sie in unserem Artikel „Neue Fenster: Kosten, Arten, Funktionen“.
Beim Einbau neuer Fenster gelten vor allem technische Mindestanforderungen, die einzuhalten sind. So regelt zum Beispiel das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie hoch die Wärmedämmung eines Fensters beim Fenstertausch ausfallen muss.
Das ist wichtig zu wissen, denn die Anforderungen des GEG müssen Sie zwingend einhalten. Auch bei der Fenster-Förderung gibt es Vorgaben, die das Fenster erfüllen muss, damit Bauherren die Fördermittel erhalten.
Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat bei einem Energieberater, vor allem dann, wenn der Fenstertausch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans anfällt.
Hier die wichtigsten technischen Begriffe rund ums Fenster und was sie bedeuten:
Wie gut die Wärmedämmung eines Fensters ist, wird durch den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) definiert. Er wird angegeben in „Watt pro Quadratmeter und Kelvin“ (W/m²K). Dabei gilt: Je niedriger der U-Wert, desto geringer der Energieverlust und desto besser die Dämmung.
Wichtig zu wissen: Der U-Wert für das gesamte Fenster heißt Uw-Wert (das w steht für das englische window = Fenster). Es gibt auch noch separate U-Werte für den Rahmen und das Glas. Entscheidend aber ist wie gesagt der Uw-Wert. Der muss vom Hersteller des Fensters verpflichtend angegeben werden.
Wer seine alten Fenster gegen neue austauscht, muss folgende Uw-Werte laut Gebäudeenergiegesetz einhalten:
Fenstertyp/Verglasung | Mindestanforderung an den Uw-Wert laut GEG |
---|---|
Fenster | Uw: 1,3 W/m²K |
Dachflächenfenster | Uw: 1,4 W/m²K |
neue Verglasung | Uw: 1,1 W/m²K |
Die Mindestanforderung für die Wärmedämmung beim Fenstertausch liegt also bei 1,3 W/m²K. Dieser Wert reicht aber nicht aus, um die Förderung zu erhalten! Um die staatliche Förderung von neuen Fenstern zu erhalten, beträgt der maximal zulässige Wert 0,95 W/m²K.
Der g-Wert gibt allgemein gesagt an, wie viel (Sonnen-)Licht durch das Glas in den Raum dringt. Angegeben wird der g-Wert mit Zahlen zwischen 0 und 1, wobei die 1 für eine hundertprozentige Durchlässigkeit des Lichts steht. Normales, unbeschichtetes Glas hat einen g-Wert von rund 0,85. Das bedeutet, dass 85 Prozent des Lichtes durch die Glasscheibe gelangt. Der Rest wird reflektiert oder von der Scheibe absorbiert. Der g-Wert bei einer modernen Dreifachverglasung liegt ungefähr bei 0,55.
Warum ist der g-Wert wichtig? Der g-Wert hat zwar keinen Einfluss auf die Förderung, wohl aber auf den Energieverbrauch. Im Sommer ist ein niedriger g-Wert gut, denn durch die reduzierte Sonneneinstrahlung wird der Raum dahinter weniger erhitzt. Im Winter geht dagegen natürliche Energie verloren, das führt zu höheren Heizkosten. Vor dem Fensterkauf sollten Sie sich daher in Bezug auf das Verhältnis von U-Wert und g-Wert beraten lassen.
Ein anderer, wichtiger Punkt beim Fenstertausch ist die Lüftung. Neue Fenster verringern den Luftaustausch erheblich. In Kombination mit einer alten Fassade kann das unter Umständen zu Schimmelbildung führen. Da Bauphysik ein komplexes Thema ist, sollten Sie sich vor dem Fenstertausch beraten lassen, ob nicht gegebenenfalls auch eine Fassadendämmung als unterstützende Maßnahme im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung infrage kommt.
Die Wirtschaftlichkeit neuer Fenster hängt stark von drei Faktoren ab:
Anhand dieser Faktoren lässt sich folgende Beispielrechung aufstellen:
Hierbei handelt es nur um eine grobe Überschlagsrechnung, die Abnutzung, Wartung und andere Faktoren einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt. Aber sie zeigt, dass sich der Fenstertausch durchaus lohnt, zumal von einem Anstieg der Energiepreise auszugehen ist.
Sie planen Ihr Eigenheim energetisch zu sanieren und wollen dabei den Einbau neuer Fenster mit Förderung realisieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Überschaubare Kosten, ein Gewerk, sichtbarer Effekt – bei der Sanierung gehört der Fenstertausch zu den eher einfach umzusetzenden Maßnahmen. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts zu sagen. Vor dem Einbau sollten Sie aber mithilfe eines Energieberaters klären, ob die neuen Fenster auch zur alten Bausubstanz passen. Sonst könnte die wechselseitige Abhängigkeit von Dämmung, Feuchtigkeit und Luftaustausch im Extremfall zu Wärmebrücken oder Schimmel führen.
In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: „Bei Sanierungsmaßnahmen – insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle – ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.“
Um für eine Erneuerung der Fenster die Förderung zu erhalten, darf der Uw-Wert nicht höher sein als 0,95 W/(m²K). Der Wert liegt somit noch deutlich unter dem Grenzwert, der allgemein laut Gebäudeenergiegesetz bei der Sanierung gilt. Hier wird ein Uw-Wert von 1,3 W/(m²K) gefordert.
Der Verband Fenster + Fassade hat Anfang 2024 die Broschüre "Mehr Energie sparen mit neuen Fenstern" herausgebracht. Hier finden Sie die Broschüre als PDF zum Download. Darüber hinaus gibt es noch den Fördermittel-Assistent vom VFF.
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