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Bausparen mit Wohn-Riester

  • So funktioniert Bausparen mit Wohn-Riester
  • Zulagen und Steuervorteile nutzen
  • Alle Infos auch als PDF

Mit einem Riester-Bausparvertrag sichern sich Berechtigte staatliche Zulagen und Steuervorteile. Beides bringt Bausparer, die Wohn-Riester nutzen, schneller ans Ziel.

      

Überblick: Bausparen mit Wohn-Riester

  • Mit der Wohn-Riester-Förderung erreichen Sie als Bausparer schneller Ihr Ziel
  • Um die Förderung zu erhalten, gibt es keine Einkommensgrenzen
  • Neben den direkten Zulagen bietet Wohn-Riester auch steuerliche Vorteile

So funktioniert Bausparen mit Wohn-Riester

Im Gegensatz zur üblichen Riester-Rente erhalten Sparer beim Wohn-Riester keine zusätzliche Rente im Alter. Vielmehr wird das Geld für die Finanzierung einer neuen oder den Umbau einer bestehenden Immobilie verwendet. Das Ziel: Im Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen - und damit mietfrei. Damit gehört diese Sparform zum Bausparen als Altersvorsorge.

Zunächst schließen Sie einen Bausparvertrag ab und zahlen regelmäßig Sparraten ein, bis das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben erreicht ist. Ist das Sparziel des Riester-Bausparvertrags erreicht, können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen und für die restliche Summe ein Bauspar-Darlehen aufnehmen.

Mit den Zulagen zusätzlich zur monatlichen Tilgungsrate zahlen Sie das Darlehen schneller zurück.

Mit Auszahlung des Guthabens wird ein Wohnförderkonto bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eingerichtet. Auf diesem Wohnförderkonto werden alle geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge und Zulagen vermerkt, die auf das Bausparkonto fließen.

Mehr Infos zur Verwendung des Riester-Guthabens finden Sie hier: Wohn-Riester: Wohnträume leichter erfüllen.


Wer darf Wohn-Riester nutzen?

LebensjahrDer Zugang zu Wohn-Riester ist für viele Personengruppen möglich, darunter Arbeitnehmer, Beamte, Landwirte und geringfügig Beschäftigte. Es gibt keine einschränkenden Einkommensgrenzen, was diese Form der Förderung besonders attraktiv macht.


Welche Voraussetzungen gelten für Wohn-Riester mit einem Bausparvertrag?

Wenn Sie als Bausparer Wohn-Riester nutzen wollen, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Das Immobiliendarlehen muss bis zum 68. Lebensjahr vollständig getilgt sein. 
  • Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Mindestens müssen jedoch 60 Euro pro Jahr gespart werden.
  • Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden und in Deutschland oder dem EU-Ausland liegen. Hinweis: Die Bausparkasse finanziert nur Objekte in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderung mit Wohn-Riester beim Bausparen?

Die Förderung beim Bausparen mit Wohn-Riester umfasst im Detail:

  Riester-Zulagen
Grundzulage pro förderberechtigte Person  175 Euro im Jahr
Kinderzulage pro Kind (vor 2008 geboren) 185 Euro im Jahr
Kinderzulage pro Kind (ab 2008 geboren) 300 Euro im Jahr
Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige einmalig 200 Euro
maximal geförderter Sparbetrag 2.100 Euro im Jahr

Beispielrechnung: Höhe der Förderung und Sparrate

Wohn-Riester: Beispielrechnung für einen Single

  • zu versteuerndes Einkommen: 40.000 Euro/Jahr
  • Mindestsparsumme: 4 % von 40.000 Euro = 1.600 Euro (= 133,33 Euro Monat)
  • Aufstockung auf 1.946 Euro (= 162,17 Euro/Monat) + Zulage von 125 Euro = 2.100 Euro (maximal geförderter Sparbetrag)

Bei einem angenommenen Steuersatz von 36 Prozent beträgt der Steuervorteil rund 756 Euro. Davon sind 154 die Riester-Zulage und rund 602 Euro die Steuerrückerstattung.

Wohn-Riester: Beispielrechnung für eine Familie mit 2 Kindern

  • zu versteuerndes Einkommen (Alleinverdiener): 50.000 Euro/Jahr
  • Mindestsparsumme: 4 % von 50.000 Euro = 2.000 Euro (= 166,66 Euro Monat)
  • Grundzulage (175 Euro) plus Kinderzulage (2 x 300 Euro) = 775 Euro Riester-Zulage im Jahr

Die staatlichen Zulagen von 775 Euro lassen sich als Sonderzahlungen dem Bausparvertrag gutschreiben. Nach einer Laufzeit von 15 Jahren kommen so Sonderzahlungen in Höhe von 14.250 Euro zusammen, durch die das Bauspardarlehen früher abgelöst wird und Zinszahlungen eingespart werden.


Welche steuerlichen Vorteile und Nachteile bietet Wohn-Riester?

Beiträge zu einem Wohn-Riester-Vertrag können bis zu einem Betrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Betrag beinhaltet bereits die erhaltenen Riester-Zulagen. Das bedeutet, dass alle Riester-Geförderten, welche die Grundzulage erhalten, noch bis zu 1.925 Euro steuerlich geltend machen können.

Riester-Bausparverträge, welche für eine geförderte Finanzierung eingesetzt wurden, sind in der Auszahlungsphase nachgelagert zu versteuern.

Diese Steuerschuld wird mithilfe des erwähnten "Wohnförderkontos" ermittelt, welches den entnommenen Kapitalbetrag, die Tilgungsleistungen und die gewährten Zulagen erfasst und jährlich mit zwei Prozent verzinst wird. In der Regel lohnt sich das, weil der persönliche Steuersatz im Alter meist geringer ist als während des Berufslebens. Weitere Infos finden Sie in diesem Artikel: So wird Riester besteuert.

Bausparen mit Wohn-Riester: Berechnung (Symbolbild)
Neben den Zulagen profitieren viele auch von den Steuervorteilen, die Wohn-Riester bietet. (Quelle: stock.adobe.com/mojo_cp)

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Wann ist die Riester-Förderung über einen Bausparvertrag sinnvoll?

Wer den Bau oder Erwerb einer Immobilie plant, für den ist Wohn-Riester absolut sinnvoll. Denn als Bausparer profitieren Sie von den Zulagen und Steuervorteilen. So erreichen Sie zum einen eher die vereinbarte Bausparsumme. Zum anderen können Sie die Riester-Förderung nutzen, um Teile des Darlehens zu tilgen.

Auch wenn Sie schon eine Immobilie besitzen, ist die Kombination aus Wohn-Riester und Bausparvertrag interessant. Denn Sie dürfen Sie das angesparte Riester-Guthaben auch für die energetische Sanierung oder den barrierefreien Umbau nutzen.


Wo finde ich weitere Infos zum Wohn-Riester in Kombination mit Bausparen?

Um eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte zu erreichen, gibt es seit 2017 standardisierte Produktinformationsblätter. Hier werden zentrale Informationen über einen angebotenen Vertrag auf zwei Seiten zusammengefasst. Hier finden Sie die Wohn-Riester Produktinformationsblätter der Bausparkasse Schwäbisch Hall zum Download.


Fragen & Antworten zum Bausparen mit Wohn-Riester

Kann ich meinen Riester-Vertrag in Wohn-Riester umwandeln?

Alle Riester-Verträge werden durch Entnahme des Guthabens zwecks Verwendung für eine eigene, selbstgenutzte Wohnimmobilie zu einem Wohn-Riester-Vertrag. Ein förderfähiges Riester-Darlehen ist nur über einen Wohn-Riester-Bausparvertrag möglich.

Die Umwandlung eines Geld-Riester-Vertrags in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag ist nur über einen sogenannten "Anbieterwechsel" möglich. Hier wird das Guthaben übertragen und Sie können das riestergeförderte Bauspardarlehen nach einer Wartezeit (Zuteilung) in Anspruch nehmen. Alternativ ist eine riestergeförderte Sofortfinanzierung möglich.

Wie lange läuft ein Wohn-Riester-Vertrag?

Ein mit Wohn-Riester gefördertes Darlehen müssen Sie spätestens mit 68 Jahren vollständig zurückgezahlt haben.

Kann ich eine mit Wohn-Riester geförderte Immobilie verkaufen?

Um beim Verkauf einer mit Wohn-Riester geförderten Immobilie die staatliche Förderung nicht zu verlieren, sind Sie an bestimmte Bedingungen und Fristen  gebunden.

So haben Sie nach dem Verkauf fünf Jahre Zeit, um den Verkaufserlös in ein neues, förderfähiges Objekt zu investieren. Wichtig: Dem Riester-Anbieter muss die Absicht gemeldet werden, dass eine Reinvestition geplant ist. Die neue Immobilie muss ebenfalls selbst genutzt werden .

Die fünfjährige Frist für den Erwerb einer neuen Immobilie beginnt mit dem Auszug aus der alten Wohn-Riester-Immobilie. Dies gilt auch bei einer Scheidung. Alternativ können Sie bereits in den beiden letzten Jahren eine neue Immobilie erworben haben, in welche Sie nun einziehen.

Wenn Sie die genannten Fristen nicht einhalten oder keine der Optionen wahrnehmen, gilt dies als „Aufgabe der Selbstnutzung“. Das Wohnförderkonto ist dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr zu versteuern, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wurde.

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Auch wenn der Staat Ihnen beim Immobilienerwerb und -erhalt mit dem Wohn-Riester unter die Arme greift, muss Ihre Finanzierung natürlich auf sicheren Beinen stehen. Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.


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