Bausparen mit Wohn-Riester
- So funktioniert Bausparen mit Wohn-Riester
- Zulagen und Steuervorteile nutzen
- Alle Infos auch als PDF
Mit einem Riester-Bausparvertrag sichern sich Berechtigte staatliche Zulagen und Steuervorteile. Beides bringt Bausparer, die Wohn-Riester nutzen, schneller ans Ziel.
Inhaltsverzeichnis
Im Gegensatz zur üblichen Riester-Rente erhalten Sparer beim Wohn-Riester keine zusätzliche Rente im Alter. Vielmehr wird das Geld für die Finanzierung einer neuen oder den Umbau einer bestehenden Immobilie verwendet. Das Ziel: Im Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen - und damit mietfrei. Damit gehört diese Sparform zum Bausparen als Altersvorsorge.
Zunächst schließen Sie einen Bausparvertrag ab und zahlen regelmäßig Sparraten ein, bis das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben erreicht ist. Ist das Sparziel des Riester-Bausparvertrags erreicht, können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen und für die restliche Summe ein Bauspar-Darlehen aufnehmen.
Mit den Zulagen zusätzlich zur monatlichen Tilgungsrate zahlen Sie das Darlehen schneller zurück.
Mit Auszahlung des Guthabens wird ein Wohnförderkonto bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eingerichtet. Auf diesem Wohnförderkonto werden alle geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge und Zulagen vermerkt, die auf das Bausparkonto fließen.
Mehr Infos zur Verwendung des Riester-Guthabens finden Sie hier: Wohn-Riester: Wohnträume leichter erfüllen.
LebensjahrDer Zugang zu Wohn-Riester ist für viele Personengruppen möglich, darunter Arbeitnehmer, Beamte, Landwirte und geringfügig Beschäftigte. Es gibt keine einschränkenden Einkommensgrenzen, was diese Form der Förderung besonders attraktiv macht.
Wenn Sie als Bausparer Wohn-Riester nutzen wollen, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
Die Förderung beim Bausparen mit Wohn-Riester umfasst im Detail:
Riester-Zulagen | |
---|---|
Grundzulage pro förderberechtigte Person | 175 Euro im Jahr |
Kinderzulage pro Kind (vor 2008 geboren) | 185 Euro im Jahr |
Kinderzulage pro Kind (ab 2008 geboren) | 300 Euro im Jahr |
Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige | einmalig 200 Euro |
maximal geförderter Sparbetrag | 2.100 Euro im Jahr |
Wohn-Riester: Beispielrechnung für einen Single
Bei einem angenommenen Steuersatz von 36 Prozent beträgt der Steuervorteil rund 756 Euro. Davon sind 154 die Riester-Zulage und rund 602 Euro die Steuerrückerstattung.
Wohn-Riester: Beispielrechnung für eine Familie mit 2 Kindern
Die staatlichen Zulagen von 775 Euro lassen sich als Sonderzahlungen dem Bausparvertrag gutschreiben. Nach einer Laufzeit von 15 Jahren kommen so Sonderzahlungen in Höhe von 14.250 Euro zusammen, durch die das Bauspardarlehen früher abgelöst wird und Zinszahlungen eingespart werden.
Beiträge zu einem Wohn-Riester-Vertrag können bis zu einem Betrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Betrag beinhaltet bereits die erhaltenen Riester-Zulagen. Das bedeutet, dass alle Riester-Geförderten, welche die Grundzulage erhalten, noch bis zu 1.925 Euro steuerlich geltend machen können.
Riester-Bausparverträge, welche für eine geförderte Finanzierung eingesetzt wurden, sind in der Auszahlungsphase nachgelagert zu versteuern.
Diese Steuerschuld wird mithilfe des erwähnten "Wohnförderkontos" ermittelt, welches den entnommenen Kapitalbetrag, die Tilgungsleistungen und die gewährten Zulagen erfasst und jährlich mit zwei Prozent verzinst wird. In der Regel lohnt sich das, weil der persönliche Steuersatz im Alter meist geringer ist als während des Berufslebens. Weitere Infos finden Sie in diesem Artikel: So wird Riester besteuert.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Wer den Bau oder Erwerb einer Immobilie plant, für den ist Wohn-Riester absolut sinnvoll. Denn als Bausparer profitieren Sie von den Zulagen und Steuervorteilen. So erreichen Sie zum einen eher die vereinbarte Bausparsumme. Zum anderen können Sie die Riester-Förderung nutzen, um Teile des Darlehens zu tilgen.
Auch wenn Sie schon eine Immobilie besitzen, ist die Kombination aus Wohn-Riester und Bausparvertrag interessant. Denn Sie dürfen Sie das angesparte Riester-Guthaben auch für die energetische Sanierung oder den barrierefreien Umbau nutzen.
Um eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte zu erreichen, gibt es seit 2017 standardisierte Produktinformationsblätter. Hier werden zentrale Informationen über einen angebotenen Vertrag auf zwei Seiten zusammengefasst. Hier finden Sie die Wohn-Riester Produktinformationsblätter der Bausparkasse Schwäbisch Hall zum Download.
Alle Riester-Verträge werden durch Entnahme des Guthabens zwecks Verwendung für eine eigene, selbstgenutzte Wohnimmobilie zu einem Wohn-Riester-Vertrag. Ein förderfähiges Riester-Darlehen ist nur über einen Wohn-Riester-Bausparvertrag möglich.
Die Umwandlung eines Geld-Riester-Vertrags in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag ist nur über einen sogenannten "Anbieterwechsel" möglich. Hier wird das Guthaben übertragen und Sie können das riestergeförderte Bauspardarlehen nach einer Wartezeit (Zuteilung) in Anspruch nehmen. Alternativ ist eine riestergeförderte Sofortfinanzierung möglich.
Die Kinderzulage ist ein Bestandteil der Wohn-Riester-Förderung und beträgt jährlich 300 Euro für Kinder, die nach 2007 bzw. 185 Euro für Kinder ,die vor 2008 geboren sind. Der Erhalt der Kinderzulage ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wenn Sie mehr zu Wohn-Riester erfahren möchten, sprechen Sie einfach Ihren Berater an.
Ein mit Wohn-Riester gefördertes Darlehen müssen Sie spätestens mit 68 Jahren vollständig zurückgezahlt haben.
Um beim Verkauf einer mit Wohn-Riester geförderten Immobilie die staatliche Förderung nicht zu verlieren, sind Sie an bestimmte Bedingungen und Fristen gebunden.
So haben Sie nach dem Verkauf fünf Jahre Zeit, um den Verkaufserlös in ein neues, förderfähiges Objekt zu investieren. Wichtig: Dem Riester-Anbieter muss die Absicht gemeldet werden, dass eine Reinvestition geplant ist. Die neue Immobilie muss ebenfalls selbst genutzt werden .
Die fünfjährige Frist für den Erwerb einer neuen Immobilie beginnt mit dem Auszug aus der alten Wohn-Riester-Immobilie. Dies gilt auch bei einer Scheidung. Alternativ können Sie bereits in den beiden letzten Jahren eine neue Immobilie erworben haben, in welche Sie nun einziehen.
Wenn Sie die genannten Fristen nicht einhalten oder keine der Optionen wahrnehmen, gilt dies als „Aufgabe der Selbstnutzung“. Das Wohnförderkonto ist dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr zu versteuern, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wurde.
Auch wenn der Staat Ihnen beim Immobilienerwerb und -erhalt mit dem Wohn-Riester unter die Arme greift, muss Ihre Finanzierung natürlich auf sicheren Beinen stehen. Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.